Protokoll der Sitzung vom 16.12.2020

(Zurufe, u. a.: Sehr gut!)

Eben. – Das ist vielleicht auch eine Chance für Sie und uns, da in gewissen Bereichen gemeinsam noch etwas Überzeu gungsarbeit zu leisten.

Jetzt aber zur Beantwortung Ihrer Frage.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Das, was Sie zur Situation bei den Ferienwohnungen anspre chen, ist völlig korrekt; das läuft bei mir auch auf. Dabei be steht das Problem – das war auch gestern Thema einer größe ren Videoschalte mit Betroffenen –, dass die Ferienwohnungs anbieter häufig sogenannte Verbund- oder Mischunternehmen sind, die aus unterschiedlichen Aktivitäten Einkünfte erzie len. Es gibt ja dieses harte Kriterium, dass eben der Bereich betroffen sein muss, in dem 80 % des Umsatzes erzielt wer den. Das schafft nun im Einzelfall Probleme, für Umsatzver luste, die durch den Mietausfall in Ferienwohnungen entste hen, einen Ausgleich zu bekommen. Das war gestern Thema. Dabei hat Staatssekretär Bareiß auch darüber gesprochen, dass man diesen Aspekt im Zusammenhang mit der Überbrückungs hilfe III, über die ja jetzt diskutiert wird, aufgreifen muss.

Sie haben mich gefragt, ob ich das unterstütze. Ich unterstüt ze das aus vollem Herzen, weil ich übrigens, um auch das noch einmal kritisch anzumerken, bei den Ferienwohnungen z. B. unter infektiologischen Gesichtspunkten das Problem se he, dass dadurch zwar Kontakte produziert werden. Aber wenn sich die Familien einmal in einer Ferienwohnung gefunden haben, ist das, glaube ich, wiederum eine in sich geschlosse ne Hausgemeinschaft mit einem insgesamt eher niedrigen In fektionsrisiko.

Auch da, muss man sagen, wird den Betroffenen viel Ver ständnis abverlangt. Deswegen fände ich es schon richtig, wenn es gelingt, ihnen hier noch einen gewissen Ersatz zu kommen zu lassen.

Was das Thema Lifte angeht: Da sind wir gerade dabei. Wir haben das vorhin auf der Fahrt hierher besprochen. Es gibt da eine Abstimmung auch über die Ländergrenzen hinweg, dass wir uns gemeinschaftlich dafür einsetzen wollen, auch für die Skiliftbetriebe eine Ausfallentschädigung zu finden. Das wird nicht ganz einfach sein. Sie haben jetzt einen Jahresbezug oder einen Mehrjahresbezug hergestellt. Da kann ich jetzt zu De tails noch nichts sagen. Aber das Thema ist angelandet, und wir, das Land Baden-Württemberg, wollen uns da einer Initi ative mit benachbarten Ländern auch anschließen.

Kollege Dr. Schweickert, zu der Frage, warum das Ganze in den weiteren Programmen jetzt über Anwalt oder Steuerbera ter läuft, nachdem bei der Corona-Soforthilfe I der Anwalt noch nicht erforderlich war. Ich denke, bei der Corona-Sofort hilfe I hat man einfach gesagt: „Jetzt muss es so unkompli ziert wie möglich, so schnell wie möglich funktionieren.“ Des wegen hat man diesen Weg gewählt.

Ich muss allerdings auch sagen: Es gibt halt immer auch Men schen, die solche Vorlagen nutzen, um sich zu bereichern. Die se Fälle hat es gegeben – nicht in großem Stil, aber es hat sie gegeben. Deswegen hat man diese Hürde im weiteren Verfah ren dann eingebaut, allerdings mit dem Zusatz, dass die Kos ten

(Zuruf)

dann abrechnungsfähig sind. Das sind also auch Kosten, die hier geltend gemacht werden können. Insoweit, finde ich, ist das ein faires Angebot.

Ihre zweite Frage müsste man direkt an das Bundeswirtschafts ministerium durchleiten. Ich hätte noch ein paar weitere Fra gen, die man dieser Frage hinzufügen könnte. Ich kann Ihnen Ihre Frage heute nicht wirklich präzise beantworten. Deswe gen will ich es auch nicht tun.

Vielen Dank. Damit sind wir auch mit diesem Thema durch.

Ich darf das nächste Thema aufrufen. Es wurde von der Frak tion der FDP/DVP gemeldet.

(Zuruf)

Ja, Herr Minister, ich nutze nur die Zeit, damit wir keine Zeit verlieren.

Ich bin fertig, oder?

Ja, ja.

Fix und fertig.

Alles gut, Herr Minister.

Danke schön.

Ich rufe also das nächste The ma auf, gemeldet von der Fraktion der FDP/DVP:

U m s a t z o h n e G e w i n n i s t t ö d l i c h – E i n s c h r ä n k u n g e n i m K l e i n g e d r u c k t e n m a c h e n d i e N o v e m b e r h i l f e u n b r a u c h b a r

Ich darf für die FDP/DVP-Fraktion Herrn Abg. Dr. Schwei ckert das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die konkrete Ausgestaltung der Novemberhilfe sieht an mehreren Stellen gravierende Ein schränkungen vor, die den vollmundigen Versprechen der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vom Oktober im Prin zip konträr entgegenlaufen. Das ist auch ein Thema für den Landtag, weil sich die Landesregierung hier klar positioniert hat. Man kann nicht alles an den Bund durchschieben.

Sie schließen durch das Kleingedruckte praktisch große Tei le der Betroffenen von der Hilfe aus, und zwar die, die nicht nur mit einem Standbein in ihrem Betrieb stehen, sondern breiter aufgestellt sind – sei es das Restaurant, das aus Aus lastungsgründen noch eine Cateringküche oder eine Betriebs kantine betreibt, die zwar Umsatz, aber kaum Deckungsbei trag erwirtschaftet. Die Stichworte Mischbetriebe und „Ver bundene Unternehmen“ wurden gerade genannt.

Konkret ist die Hürde von 80 % des von der Schließung di rekt betroffenen Betriebsteils ein echtes Ausschlusskriterium. Wer hat schon einen Betriebsteil, der unter 20 % des Gesamt volumens erwirtschaftet und ohne den anderen Teil noch sinn voll wirtschaften kann? Oder wer kann Unternehmen mit 21 % Restumsatz noch am Leben erhalten? So wird eine ver sprochene unbürokratische Hilfe für manche zur Farce.

Danach versprach man die Bevorzugung des Lebensmittel handwerks mit angeschlossener Gastronomie: Hier findet kei ne Gesamtbetrachtung statt, was wir übrigens auch begrüßen. Aber warum gehören Brauereien neuerdings offensichtlich nicht mehr zu den Lebensmittelgewerben, wenn sie eine Brau ereigaststätte haben?

Da muss man schon irgendwo im Hinterkopf behalten, dass die Regierung mit diesen Versprechen die Gerichte dazu ge bracht hat – auch hier in Baden-Württemberg –, ihre Beden ken, die sie beim Beherbergungsverbot im Sommer hatten, fallen zu lassen.

Deswegen habe ich eine Frage an die Landesregierung. Sie sagen: 60 000 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 19 Milliarden € sind in Baden-Württemberg von der Novem berhilfe direkt betroffen. Ich frage Sie: Wie viele verbundene Betriebe bzw. Mischbetriebe mit welcher Mitarbeiterzahl er halten in Baden-Württemberg nach Ihrer Einschätzung trotz angeordneter Schließungen keine Unterstützung durch die No vember- oder Dezemberhilfen?

Zweitens: Wie bewertet die Landesregierung die konkrete Ausgestaltung der Hilfe? Hier nenne ich als Stichwort den Zeitverzug. Am letzten Tag im November kommt vielleicht mal die erste Abschlagszahlung. Was hat sie unternommen, um die 80-%-Grenze zu verhindern, und wie steht sie zur Um satzbezogenheit, wenn diese jetzt nicht für die Überbrückungs hilfe III gelten soll? Man sollte sich schon einmal überlegen: Ist die Basis für unsere Hilfen der Umsatz, oder sind das die Fixkosten? Sonst haben wir in diesem Jahr vier verschiedene Basen für die Berechnung.

(Vereinzelt Beifall – Zuruf: Das war eine längere Re de, als wir heute Redezeit haben!)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Schütz. Ich darf Sie darum bitten, möglichst kurze Antworten zu geben, sodass noch zwei weitere Abgeordnete Fragen stellen können. Es gibt nämlich mehrere Wortmeldungen, und wir haben für heute die Rede zeiten gekürzt. Vielen Dank.

(Abg. Claus Paal CDU: Die Frage war auch sehr lang!)

Herr Abg. Paal, Sie wollen ja auch etwas fragen.

(Abg. Claus Paal CDU: Ja!)

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon etwas weiter ausholen, um auch das Drumherum etwas einzupacken.

Aufgrund des extrem dynamischen Anstiegs der Infektions zahlen der letzten Wochen haben Bund und Länder am 28. Ok tober 2020 beschlossen, dass weiter gehende Maßnahmen zu erlassen und bestimmte Unternehmen im November 2020 zu schließen sind. Für die betroffenen Betriebe hat der Bund ei ne außerordentliche Wirtschaftshilfe, die sogenannte Novem berhilfe, beschlossen.

Wer bekommt die Novemberhilfe? Wir haben uns seitens des Landes wirklich massiv für einen weit gefassten Kreis der An spruchsberechtigten eingesetzt, um möglichst viele Unterneh men in Baden-Württemberg in die Novemberhilfe zu bekom men, dass sie diese also in Anspruch nehmen dürfen.

Anspruchsberechtigt sind zunächst die direkt betroffenen Un ternehmen, die aufgrund der erlassenen Schließungsverord nung der Länder den Geschäftsbetrieb tatsächlich einstellen mussten. Aber auch indirekt betroffene Unternehmen erhalten diese Wirtschaftshilfe, wenn sie nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit den direkt von den Schließungsmaß nahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Das betrifft z. B. eine Wäscherei, die überwiegend für Hotels arbeitet oder regelmäßig 80 % ihrer Umsätze durch Lieferun gen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielt. Das betrifft also auch einen Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert.

Den antragsberechtigten Unternehmen sollen Zuschüsse für die Schließungsdauer in Höhe von 75 % des Umsatzes im No vember gewährt werden.

Für die großzügige Unterstützung durch den Bund bin ich auch im Namen der baden-württembergischen Unternehmen wirklich sehr dankbar. Denn damit die finanziellen Hilfen schnell bei den Unternehmen ankommen, werden seit Ende November Abschlagszahlungen über die Bundeskasse ausbe zahlt. Stand 15. Dezember haben bereits rund 20 000 Unter nehmen rund 84 Millionen € ausbezahlt bekommen. Die Haupt zahlung wird durch die Bewilligungsstellen der Länder durch geführt, sobald der Bund den Ländern die notwendigen Funk tionen in seinem IT-System zur Verfügung gestellt hat.

Nachdem beschlossen wurde, dass die einschränkenden Maß nahmen auch über den November hinaus verlängert werden, hat der Bund erfreulicherweise zugesagt, dass es auch eine

Dezemberhilfe zu den Konditionen der Novemberhilfe geben soll.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Die kommt dann im Januar?)

Wie wir nun alle wissen, haben Bund und Länder am letzten Sonntag beschlossen, den Lockdown zu erweitern. Das be deutet erweiterte Schließungen für die Unternehmen in unse rem Land, die vor allem den Einzelhandel, aber auch noch ganz andere Branchen massiv treffen. Besonders schmerzlich ist, dass die Schließung jetzt in die Vorweihnachts- und Weih nachtszeit fällt – Zeiten, die gerade für den Handel besonders umsatzstark sind.

Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, hat der Bund eine Überbrückungshilfe III für die Monate Januar bis Juni 2021 angekündigt, die zudem deutlich verbessert wird: Für die derzeit von den Schließungen unmittelbar betroffenen Un ternehmen wird der ursprünglich vorgesehene Förderhöchst betrag von 200 000 € auf 500 000 € pro Monat erhöht. Glei ches gilt für Unternehmen, die auch im Jahr 2021 noch ge schlossen bleiben werden. Damit die Finanzhilfe rechtzeitig bei diesen besonders stark von der Pandemie betroffenen Un ternehmen ankommt, werden Abschlagszahlungen bis maxi mal 50 000 € erfolgen. Diese Abschlagszahlungen haben sich bereits bei der Novemberhilfe bewährt, und ich sehe es als ei nen ganz großen Erfolg der Länder an, dass der Bund dies nun auch für die Überbrückungshilfe III umsetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund arbeitet derzeit wirklich mit Hochdruck an den Details. Wichtig für uns ist ein schlankes und effizientes Förderverfahren, das möglichst vielen Unternehmen in Baden-Württemberg zugu tekommt.

In diesem Zusammenhang möchte ich nicht verschweigen, dass uns mancher Abstimmungsprozess auf der Bundesebene zu lange dauert und wir uns manche programmatischen Um setzungen im Hinblick auf die gesamte Förderkulisse der Co ronahilfen stringenter und verfahrenskonformer hätten vor stellen können. Auch mit so manchem Förderansatz konnten wir uns beim Bund leider nicht durchsetzen. Wo es möglich ist, helfen wir deshalb mit zusätzlichen Programmen und Zu wendungen gerade auf Landesebene.