In diesem Zusammenhang möchte ich nicht verschweigen, dass uns mancher Abstimmungsprozess auf der Bundesebene zu lange dauert und wir uns manche programmatischen Um setzungen im Hinblick auf die gesamte Förderkulisse der Co ronahilfen stringenter und verfahrenskonformer hätten vor stellen können. Auch mit so manchem Förderansatz konnten wir uns beim Bund leider nicht durchsetzen. Wo es möglich ist, helfen wir deshalb mit zusätzlichen Programmen und Zu wendungen gerade auf Landesebene.
Wir müssen aber einfach auch bedenken: Wir sind in einer noch nie da gewesenen, extremen Krisensituation, die dazu führt, dass man kurzfristig und immer wieder neu auf die ver änderten Bedingungen reagieren muss – und zwar, ohne das geltende Recht außer Acht zu lassen. Seit März arbeiten die mit dieser Herkulesaufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundes- und Landesministerien sowie in den Förderbanken und auch den Kammern wirklich am Limit. Wir werden in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten allesamt auch weiterhin den vollen Einsatz bringen, um mög lichst viel Schaden von unserer Wirtschaft abzuwenden.
Zur Frage nach den Brauereien: Eine Brauerei kann nicht als Gastronomiebetrieb eingestuft werden. Da gibt es aber ande
re Möglichkeiten der Hilfe und der Unterstützung; so können solche Unternehmen in die Überbrückungshilfe III aufgenom men werden, und daneben gibt es auch die Gastronomiehil fen.
Nicht jedes Programm passt auf jede Branche, aber wir haben unterschiedliche Programme für die verschiedenen Branchen.
Vielen Dank. – Jetzt kann ich eine einzige Frage zulassen, und zwar von Frau Abg. Bay. Ei ne kurze Frage, und bitte dann auch eine kurze Antwort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, wir haben jetzt etwas über die No vemberhilfen gehört. Mich würde interessieren: Werden die Dezemberhilfen auf das bestehende System, das zwar noch nicht funktioniert, aufgegleist, damit das da wenigstens schnel ler geht, damit die Menschen in Baden-Württemberg, die auf die Hilfe angewiesen sind, schnell zu ihrem Geld kommen?
Dass das nicht funktioniert, kann man so nicht stehen lassen. Wie ich es gerade gesagt ha be, ist ein großer Teil als Abschlagszahlung schon überwie sen worden. Das greift also schon. Es ist gut, dass das jetzt verlängert wurde und Möglichkeiten geschaffen worden sind. Wir haben da die Möglichkeiten.
(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Kriegen die jetzt Umsatzausgleich oder Überbrückungshilfe III? Das ist die Frage!)
Die Novemberhilfe ist im Prinzip auf eine Hilfe auch im De zember ausgeweitet worden für die Branchen, die bereits im November von den Schließungen betroffen waren. Die Unter stützung der Branchen, die jetzt zusätzlich schließen, die Un terstützung der Einzelhändler erfolgt darüber nicht; das geht nicht – das ist wahrscheinlich Ihre Frage –, sondern die No vemberhilfe wird auf den Dezember ausgeweitet für die Be triebe, die erstmals im November von den Schließungen be troffen waren.
Vielen Dank, Frau Staatsse kretärin. – Damit sind wir am Ende unserer Zeit für diesen Ta gesordnungspunkt 8 angelangt. Das andere Thema und die an deren Wortmeldungen kann ich nicht mehr aufrufen.
rung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprü
der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Änderung der Geschäftsordnung des 16. Landtags von Baden-Württemberg – Drucksache 16/9414
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che zum gesamten Tagesordnungspunkt 9 – also zu Tagesord nungspunkt 9 a und 9 b – eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir beraten den Gesetzentwurf zur Um setzung einer EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeits prüfung bei der Berufsreglementierung.
Wir müssen uns klarmachen: Die Berufsfreiheit ist ein Grund recht. Auch wenn sie bei den Grundrechten gern vergessen wird bzw. aktuell unter anderen Bedingungen doch diskutiert wird, so darf sie doch nur dann eingeschränkt werden, wenn das dem Schutz der Allgemeinheit dient, weil technische, me dizinische und rechtliche Voraussetzungen eingehalten wer den müssen und weil sichergestellt werden muss, dass die be rufsausübenden Personen über entsprechende Kenntnisse ver fügen.
Wir bekennen uns ganz ausdrücklich zum EU-Binnenmarkt und zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. In Euro pa und Baden-Württemberg haben wir davon massiv profi tiert. Dazu gehört in unseren Augen auch die Angleichung bei berufsrechtlichen Vorschriften. Im Rahmen der neuen EURichtlinie von 2018 sind wir dazu verpflichtet, die Reglemen tierung auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen.
Diese Verpflichtung gab es zwar im Grundsatz schon vorher, abgeleitet aus dem Grundgesetz und dem Europarecht, aber dank der neuen Richtlinie gibt es nun einen Katalog mit Kri terien, mit dem alle Regelungen, Gesetze und Verordnungen auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskri minierung hin geprüft werden sollen.
Mit dem Gesetz werden auch Regelungen zu der Dokumen tation von Berufsanerkennungen und den notwendigen Da tenbanken getroffen. Wir begrüßen das ausdrücklich. So wer den Vorschriften abgebaut, Hürden abgetragen und Zugänge vereinfacht.
Gerade wir hier in Baden-Württemberg mit dem großen Fach kräftebedarf – dieser hat vor der Mittagspause auch schon ei ne Rolle gespielt – in den Unternehmen im Land und einem Arbeitsmarkt, der zu einem guten Teil ein erhebliches Maß an anspruchsvoller Qualifikation verlangt, profitieren von den einfachen, aber qualitativ guten Standards und standardsi chernden Anerkennungsverfahren. Wir sind überzeugt, dass wir und auch die Menschen davon profitieren.
Wir werden diesem Gesetzentwurf daher zustimmen. Der Landtag, der von diesem Gesetz nicht erfasst wird, wird durch eine Änderung der Geschäftsordnung eine analoge Regelung treffen.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz regelt die Pflicht, vor dem Erlass neuer und der Änderung be stehender Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßig keitsprüfung vorzunehmen, für die die zugrunde liegende EURichtlinie den Rahmen vorgibt. Das Gesetz ist zur Umsetzung der Richtlinie notwendig. Die Richtlinie wird so umgesetzt, dass es den europarechtlichen Anforderungen Genüge tut, aber nicht darüber hinaus gegangen wird. Schon deshalb verdient das Gesetz die Zustimmung dieses Parlaments. Die sich dar an anschließende Änderung der Geschäftsordnung des Land tags ist folgerichtig.
Um was geht es in der Sache? Die meisten von uns verfügen über einen qualifizierten Berufsabschluss,
auch wenn eine spezielle berufliche Qualifikation für die Aus übung des Mandats nicht vorausgesetzt ist. Die Ausübung vie ler Berufe setzt aber eine bestimmte Qualifikation voraus, z. B. im Handwerk, in den Gesundheitsberufen, für Anwälte oder Architekten. Die Entscheidung, ob und wie der Zugang zu den Berufen und deren Ausübung geregelt wird, obliegt den Nationalstaaten. Deren Entscheidungen müssen verhält nismäßig sein. Für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung legt die sogenannte Verhältnismäßigkeitsrichtlinie Kriterien fest. Das tut sie, weil diese Verhältnismäßigkeitsprüfungen in den un terschiedlichen Staaten höchst unterschiedlich gehandhabt wurden.
Es geht im Grunde um den Ausgleich von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, der Freiheit der Berufsausübung und dem Verbraucherschutz. Die Kriterien wahren selbst den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie bewahren bei uns ins besondere bewährte Strukturen im Handwerk, z. B. die Pflicht mitgliedschaft in einer Kammer, die Qualität von Handwerks arbeit oder die Ausbildung durch Meister. Auch deshalb ver dient der Gesetzentwurf unsere Zustimmung.