Ich fürchte, auf diese Frage hat niemand eine Antwort. Falls Sie sie nicht wissen, kommt hier die Antwort: Sie stehen auf einer nicht abgeschlossenen Liste von über 400 Berufen, für die es in Deutschland klare Regeln gibt, welche Kenntnisse und Qualifikationen die Personen, die diese Berufe ausüben, haben müssen.
Die Ausbildungs- und Studienordnungen sind dafür entspre chend ausgerichtet. In etlichen Berufen sind auch bestimmte Weiterbildungen oder berufliche Erfahrungen vorgeschrieben, die erst nach der Ausbildung oder dem Studium absolviert werden können.
Was ist, wenn jemand seine berufliche Qualifikation nicht in Deutschland, sondern im Ausland absolviert hat? Dann muss eine bestimmte Stelle kontrollieren, ob diese Qualifikation der in Deutschland üblichen entspricht oder, wenn nicht, welche Nachqualifikation gegebenenfalls gefragt ist.
Die entsprechenden Gesetze im Bund und in den Bundeslän dern wurden vor einigen Jahren erlassen. Hier im Landtag ha ben wir uns besonders in der letzten Legislaturperiode auch damit beschäftigt.
Das Gesagte gilt natürlich ebenso in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Denn wenn wir über Sprengmeister oder Krankenschwestern in den unterschiedlichen Staaten spre chen, haben wir zwar alle ein ähnliches Bild vor Augen, aber die Anforderungen, die an diese Berufe gestellt werden, sind doch im Detail sehr unterschiedlich. Ich vermute, dass man in der Europäischen Kommission schon öfter darüber nachge dacht hat, die Anforderungen an den Zugang zu einem regle mentierten Beruf oder zur Ausübung eines solchen Berufs zu harmonisieren. Aber da liegen die Hürden doch sehr hoch.
Um aber die Freizügigkeit für die Personen in diesen Berufen nicht weiter zu behindern, haben das Europäische Parlament und der Rat bereits im Jahr 2005 beschlossen, dass in den Mit gliedsstaaten die Verhältnismäßigkeit der eigenen Anforde rungen, die den Zugang zu den reglementierten Berufen oder halt deren Ausübung beschränken, zu prüfen ist. Ergebnisse dieser Prüfung sind dann der Kommission vorzulegen. Die ser Prozess ist nun vor einiger Zeit abgeschlossen worden.
Ich will das Evaluationsergebnis einmal so beschreiben: Ei nige Stellen, die in den Mitgliedsstaaten mit der Anerkennung der im jeweiligen Ausland erworbenen Qualifikation beauf tragt sind, hängen die Latte ziemlich hoch, man könnte auch sagen, unverhältnismäßig hoch. Sie verstoßen dabei gegen Grundsätze des Unionsrechts und beachten die Rechtspre chung dazu nicht oder schrammen sozusagen an der Nichtbe achtung vorbei.
Jetzt ist meine Redezeit abgelaufen. Ich kürze es deshalb ab. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Wir halten es auch für wichtig, dass diese Regelung kommt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 52 Seiten überflüssiger EU-Sprech, 52 Seiten Büro kratie, 52 Seiten, die das Leben unserer Bürger in nichts bes ser, dafür aber schwerer machen, 52 Seiten exemplarisches Versagen des sinnlosen, überflüssigen Konstrukts, das Sie mit den Ursünden des Maastricht-Vertrags und des Lissabon-Ver trags über Europa gebracht haben.
Die Begründung der Landesregierung zu diesem Papier ist ein Offenbarungseid. Keine einzige Aussage darüber, dass für uns im Land die entsprechenden Berufe besser, leistungsfähiger, wirklichkeitsnah werden. Nichts. Kein Wort. Stattdessen: Wir müssen das machen, weil uns die EU dazu zwingt. Und weil uns die EU dazu zwingt, schalten wir unser eigenes Gehirn ab.
Was Sie mit diesem Unsinn erreichen, ist, dass die Innovati onsfähigkeit und die Wirklichkeitsnähe der reglementierten Berufe sinken werden. Warum? Weil hier eine Unmenge Pa pier erzeugt wurde, Blabla ohne Ende, damit sich Brüsseler Bürokraten beschäftigen können. Die Leute vor Ort, die Leu te, die hier die Arbeit machen, werden drangsaliert und be schäftigt, wie die Stellungnahme der Praktiker aufzeigt. Ich zitiere aus der Vorlage:
Kritisiert wird im Übrigen insbesondere die zur Disposi tion des baden-württembergischen Gesetzgebers stehen de Anforderung der Richtlinie selbst sowie eine daraus resultierende erschwerte Praktikabilität.
Es gibt in diesem Papier viele Beispiele für diese Absurditä ten. Ein absoluter Tiefpunkt des vorliegenden Textes ist dann nicht weniger, als dass das Volksabstimmungsgesetz geändert wird. Unser Gesetz über die Volksabstimmung muss geändert werden, weil die EU eine gigantische Bürokratie über die re glementierten Berufe auswirft. Was, um Gottes willen, soll das? Das ist doch völlig absurd.
Ich bin mir sicher, dieser Leuchtturm der Brüsseler Bürokra tie wird in diesem Landtag mit überwältigender Mehrheit an genommen werden. Meine Damen und Herren, es ist schlimm, was Baden-Württemberg mit sich machen lässt, und es ist schlimm, dass hier in diesem Haus außer uns niemand kritisch den Mund aufmacht. Wir jedenfalls lehnen dieses Gesetz ab und wehren uns gegen sinnlose fortgesetzte Bevormundung aus Brüssel.
Sie waren alle so früh fertig. Das war heute das erste Mal, dass sich die Rednerinnen und Redner sehr gut an die Redezeitvor gaben gehalten haben. Vielen Dank dafür.
Vielen Dank. – Sehr ge ehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde die Redezeit nicht überschreiten und werde mich kurzfassen.
Das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, das wir heu te zu beschließen haben, sieht ein Verfahren zur Verhältnis mäßigkeitsprüfung vor. Dabei geht es um Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.
Die Kommission gelangt zu der Auffassung, dass die Regu lierung einen Mangel an Klarheit hatte und es ungleiche Rechts anwendung gab. Deshalb wird jetzt ein konkreter Kriterien katalog vorgelegt, der bei der Änderung bestehender Rege lungen und der Schaffung neuer zu beachten ist. Auch Kam mern und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Normadressaten.
Bei dem Gesetz handelt es sich um eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Es geht darum, dass nicht nur ein Au genmerk darauf zu richten ist, ob die neue Regelung verhält nismäßig ist, sondern ob das Maß der Verhältnismäßigkeit auch in Kombination mit dem bereits bestehenden Recht ge wahrt wird. Hinzu kommt die Einführung eines Monitorings, um die Verhältnismäßigkeit immer wieder zu überprüfen.
Insoweit handelt es sich bei dem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Daher wird auch die FDP/DVP-Land tagsfraktion diesem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen der ewiggestrigen Aus- und Abgrenzungs- und wirklich lie derlichen Verleugnungsszenerie, die von der AfD kommt, mei ne Damen und Herren:
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU ist die tragende Säule der europäischen In tegration
Ja, selbstverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dür fen nationale Vorschriften wie Berufsreglementierungen eben kein Hindernis sein. Das heißt, sie dürfen nicht diskriminie ren, und sie müssen durch Ziele des Allgemeinwohls gerecht fertigt sein – Kollege Lede Abal hat es angesprochen –, z. B.
durch den Gesundheits- oder den Verbraucherschutz, und, Herr Haußmann, sie müssen verhältnismäßig sein.
All das entspricht der geltenden Rechtslage und der langjäh rigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichts hofs; das hat uns da vorangebracht.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Mitgliedsstaaten bei ihrer Überprüfung in Sachen Verhältnismäßigkeit jedoch unterschiedliche Kriterien herangezogen hatten. Sie hat wei ter festgestellt, dass die Kontrolle der berufsreglementieren den Vorschriften uneinheitlich erfolgt ist. Klare Kriterien und einheitliche Kontrolle sind aber notwendig. Dies stellen nun die vorliegende Richtlinie und unser Umsetzungsgesetz si cher.
Dabei sind die Vorteile klar. Die Richtlinie vereinheitlicht EUweit die Mindestkriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor einem Erlass neuer Reglementierungen. Auch nach dem Erlass ist die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften zu überwa chen. Die Überprüfungen werden dokumentiert und in eine EU-weite Datenbank eingegeben, damit mehr Transparenz ge genüber der EU-Kommission möglich ist.
Alle Interessenträger bekommen vor dem Erlass berufsregle mentierender Vorschriften die Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen, und auch die Öffentlichkeit ist anzuhören.
Wir haben heute schon über Fachkräftemangel gesprochen. Auch mit dieser Richtlinie werden wir dem Fachkräfteman gel entgegentreten, da Fachkräfte neu zu uns kommen wer den.
Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, machen wir im Umsetzungsgesetz keine Vorgaben, die über die Richtlinie hi nausgehen. Die Umsetzung konzentriert sich auf die Mindest vorgaben der Richtlinie selbst, sie erfolgt 1 : 1.
Das Ziel war klar: eine Umsetzung im Land, die europarecht lich konform und zugleich unbürokratisch ist. Deswegen war es uns wichtig, die betroffenen Akteurinnen und Akteure und ihre Interessen stets zu berücksichtigen.
Auch bei der Umsetzung des Gesetzes werden wir in engem Austausch bleiben und das Ganze begleiten. Ich bitte um Ih re Zustimmung.