Protokoll der Sitzung vom 16.12.2020

Auch bei der Umsetzung des Gesetzes werden wir in engem Austausch bleiben und das Ganze begleiten. Ich bitte um Ih re Zustimmung.

(Beifall – Zurufe, u. a.: Maske! – Heiterkeit)

„Wie kann er nur!“

(Heiterkeit – Zurufe)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das war sensatio nell: Alle Fraktionen und auch die Regierung haben sich an die Redezeitvorgaben mehr als gehalten. Vielen Dank dafür.

(Vereinzelt Beifall)

Wir kommen in der Zweiten Beratung zunächst zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9192. Abstimmungsgrundlage ist Ziffer 1 der Beschluss empfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/9408. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Baden

Württemberg

mit den Abschnitten 1 und 2 und den §§ 1 bis 7 sowie den An lagen 1 bis 4. Ich stelle Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden, vielen Dank. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Architektengesetzes

mit den Nummern 1 und 2. Auch hier stelle ich Artikel 2 ins gesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden, vie len Dank. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Ingenieurkammergesetzes

mit den Nummern 1 bis 3. Auch hier stelle ich Artikel 3 ins gesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden, vie len Dank. Wer stimmt Artikel 3 zu? Ich bitte um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

mit den Nummern 1 bis 3. Auch hier stelle ich Artikel 4 ins gesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zu gestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Änderung des Volksabstimmungsgesetzes

mit den Nummern 1 bis 4. Auch hier stelle ich Artikel 5 ins gesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden, vie len Dank. Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 6

Inkrafttreten

Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Dezember 2020 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neu er Berufsreglementierungen in Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Buchstabe b dieses Tagesordnungspunkts: Antrag der Fraktion GRÜNE, der Frak tion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Änderung der Geschäftsordnung des 16. Land tags von Baden-Württemberg –, Drucksache 16/9414. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 2 der Beschluss empfehlung Drucksache 16/9408, dem Antrag zuzustimmen.

Wer stimmt, wie vom Ständigen Ausschuss empfohlen, dem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zu? Wer zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Dem Antrag ist damit mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Vielen Dank.

Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

(Beifall)

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Hel ferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Würt temberg – Drucksache 16/9194

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9317

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von drei Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜ NE Frau Abg. Schwarz.

Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Stärkung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungs schutz Baden-Württemberg ist heute in der zweiten Lesung. Was sich seit der ersten Lesung nicht verändert hat, ist Fol gendes: Ohne die vielen Tausend Ehrenamtlichen in BadenWürttemberg könnte der Bevölkerungsschutz nicht so gewähr leistet werden. Lassen Sie mich deshalb in aller Kürze zwei Punkte beleuchten:

Erstens: Wir übernehmen einen möglichen Verdienstausfall, und damit gehen wir seitens des Landes in die Vollen. Wir stellen klar: Wenn es zu einer Einsatzlage kommt, müssen wir als Gemeinschaft stehen und dürfen die Lösung der Probleme nicht auf nur wenige Schultern verteilen. Gerade wenn es da rum geht, dass ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer sich einbringen, teilweise ihre eigene Gesundheit riskieren, müssen wir diesen Menschen den Rücken stärken. Menschen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, dürfen wegen ihres Engagements letztendlich nicht schlechter dastehen. Die vie len ehrenamtsfreundlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die wir im Land haben, auf die wir stolz sind und auf die wir uns in der Krise verlassen können, werden damit auch entlastet.