Moment! Herr Abg. Dr. Goll, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, ich darf hier um Ruhe bitten, damit Herr Abg. Dr. Goll seine Rede halten kann. Vielen Dank.
Zunächst schließe ich mich für meine Fraktion natürlich dem Dank an die Ehrenamtlichen an. Diesen Dank hat der Kolle
ge Blenke für die CDU schon ausdrücklich zum Ausdruck ge bracht. Aber ich darf Ihnen sagen, lieber Herr Kollege Blen ke: Die CDU hat gestern zwar einen Einsamkeitsbeauftragten gefordert – man höre und staune –,
aber Sie sind bei diesem Punkt nicht einsam und allein, son dern auch wir wollen dem Ehrenamt danken.
Okay, ja. Sehr höflich. – Herzstück dieses Gesetzentwurfs, zu dem ich nicht viel mehr sagen möchte, weil schon viel ge sagt worden ist, ist die Einführung der Außergewöhnlichen Einsatzlage. Diese Rechtsfigur ist sachlich richtig. Sie nützt in der Sache; deswegen werden wir dem auch zustimmen. Sie verbessert auch die Rechtsverhältnisse am Rande der ehren amtlichen Tätigkeit ein Stück weit.
Jetzt muss man, wie der Volksmund sagt, nicht gleich so tun, als wenn man damit ein Kind ins Kloster getan hätte. Aber es wird ein bestimmter Fortschritt erzielt, und diesen Fortschritt werden wir durch unser Abstimmungsverhalten unterstützen.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Baden-Württemberg ist auch deswegen ein star kes Land, weil wir hier ein starkes Ehrenamt haben. Das gilt für den Sport, die Kirche, die Kultur und vieles andere mehr.
Im Bevölkerungsschutz haben wir es ganz überwiegend mit Ehrenamtlichen zu tun, und das Ehrenamt im Bevölkerungs schutz ist noch einmal etwas ganz Besonderes, weil diese Eh renamtlichen Leib und Leben einbringen.
Ich erinnere mich noch gut: Ich war erst wenige Wochen im Amt, als eines der größten Unwetter der Nachkriegsgeschich te über Baden-Württemberg zog, einen Ort wie Braunsbach zerstörte und wir im Land mehrere Tote hatten. Einer der To ten war ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmann. Er war in einer Unterführung, um eine Person vor dem Ertrinken zu ret ten, wurde dann selbst in die Kanalisation hinuntergezogen, kam ums Leben. Die Kameraden, die ihn am Seil hatten, konnten ihn nicht halten.
Das ist mir unvergessen. Auch die Gespräche mit der Witwe, mit seiner Ehefrau, sind mir unvergessen.
Das ist das Besondere, was das Ehrenamt im Bevölkerungs schutz ausmacht. Wir sind zutiefst dankbar, dass es Hundert tausende in diesem Land gibt, die sich Tag und Nacht, sieben Tage die Woche, das ganze Jahr über für unsere Sicherheit eh renamtlich engagieren. Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu ma chen. Dafür sagen wir herzlich Danke.
Das Danke-Sagen ist wichtig. Deswegen finde ich es auch richtig, dass das alle Fraktionen – mit mehr oder weniger Ernsthaftigkeit – gemacht haben. Es ist aber nicht nur wich tig, Danke zu sagen, sondern wichtig ist auch, genau zuzuhö ren, wo der Schuh drückt. Und hier wurde mir bei meinen vie len Gesprächen mit Helferinnen und Helfern immer wieder ein Punkt gesagt: Während es für die Feuerwehr oder das Tech nische Hilfswerk auch unterhalb der Katastrophenschwelle klare Rechtsgrundlagen gibt, gibt es diese bei den anderen Hilfsorganisationen nicht. Daher haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet und dem Landtag vorgelegt.
Er regelt Fälle der sogenannten – das ist eine neue Kategorie – Außergewöhnlichen Einsatzlage, in denen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen, obwohl die Dimension einer Katastrophe noch nicht erreicht ist.
Bei einem solchen Einsatz entstehende Kosten wie Verdienst ausfall, Sachschäden oder Aufwendungen der Ehrenamtlichen wird das Land ersetzen, ebenso wie die Auslagen der Hilfsor ganisationen bei solchen Einsätzen. Vor allem aber bietet das Gesetz nun eine Grundlage für eine jährliche pauschale För derung der Ehrenamtlichen. Dies bedeutet eine kräftige Un terstützung der Ausbildung und Ausrüstung unserer ehrenamt lichen Einsatzkräfte.
Obwohl die Idee zu dieser Gesetzesänderung noch aus der Zeit vor der Coronapandemie stammt, zeigt sich in der der zeitigen Lage, wie sinnvoll ein solcher Zwischenschritt zwi schen dem Regelbetrieb der alltäglichen Gefahrenabwehr und der Katastrophenlage ist. Wir werden im Übrigen gleich nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Außergewöhnliche Ein satzlage ausrufen, um den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräf te bei der Pandemiebewältigung noch besser abzusichern.
Deswegen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich Sie heute um Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf, damit wir auch unmittelbar in der Coronazeit die Arbeit der Ehrenamtlichen auf eine noch bessere Grundlage stellen kön nen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem für die Ehren amtlichen und für die Sicherheit in unserem Land so wichti gen Gesetz.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9194. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/9317. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.
Es liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksa che 16/9546, vor. Ich rufe zunächst Ziffer 1 des Änderungs
antrags der AfD-Fraktion auf, der eine Änderung des Geset zestitels begehrt. Wer Ziffer 1 des Änderungsantrags der AfDFraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 des Änderungsan trags ist damit mehrheitlich abgelehnt.
mit den Nummern 1 bis 13 und hierzu Ziffer 2 des Änderungs antrags der Fraktion der AfD, Drucksache 16/9546, der die Einführung einer neuen Nummer 10 in Artikel 1 begehrt. Wer stimmt Ziffer 2 des Änderungsantrags der AfD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 2 des Änderungs antrags ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Nun stelle ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung. – Damit sind Sie einverstanden. Vielen Dank. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer stimmt Artikel 3 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Würt temberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.