Protokoll der Sitzung vom 16.12.2020

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank.

Punkt 10 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsan waltsgesetzes und weiterer Gesetze – Drucksache 16/9339

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/9410

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9339. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/9410. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Zuruf)

Ich werde die Artikel 1 bis 16 gemeinsam zur Abstimmung stellen. – Sie sind damit einverstanden.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/9548, ab stimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Dem Änderungsantrag ist damit einstimmig zuge stimmt.

Wer den Artikeln 1 bis 16 und dabei dem Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe c mit den soeben beschlossenen Änderungen zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 1 bis 16 ist damit einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Dezember 2020 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staats anwaltsgesetzes und weiterer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.

Punkt 11 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Be stattungsgesetzes – Drucksache 16/9279

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass in der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die

Aussprache verzichtet wird. Auch auf die mündliche Begrün dung wird verzichtet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9279 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integ ration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 12 unserer Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohn gesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg – Drucksache 16/9352

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung drei Minuten und für die Aussprache drei Minuten je Fraktion.

Nun erteile ich das Wort für die Fraktion der SPD Herrn Abg. Dr. Weirauch.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz auf Betreiben der SPD im Jahr 2013 in Kraft getreten ist, war dies wegweisend; es war ein Mei lenstein für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in un serem Land. Mit der Einführung des LTMG war Baden-Würt temberg der Zeit voraus. Wir hatten noch vor der Einführung des bundesweiten allgemeinen Mindestlohns eine Lohnunter grenze bei Aufträgen der öffentlichen Hand festgesetzt: 8,50 € waren das damals. Zielsetzung des Gesetzes war einerseits, den Beschäftigten einen Mindestlohn zu garantieren, anderer seits sollte der Vorbildfunktion entsprochen werden, die die öffentliche Hand hat und die sie nach unserer Auffassung auch unbedingt haben sollte. Die SPD stand und steht dafür ein, dass gerade im öffentlichen Sektor der Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus getragen wird.

(Zuruf: Kann er doch gar nicht!)

Mit dem Regierungswechsel zu Grün-Schwarz wurde dann aber deutlich, welche Bedeutung diese Maxime für Grüne und CDU hat – nämlich keine. Nach der überfälligen Einführung des bundesweiten Mindestlohns im Jahr 2014 wurde das LTMG 2017 versteckt im Rahmen einer Novellierung des Natur schutzgesetzes – des Naturschutzgesetzes! – durch GrünSchwarz, mehr oder weniger durch die Hintertür, zu einem Papiertiger gemacht, indem mit den Stimmen der grün-schwar zen Regierungskoalition die Kommission, die den vergabe spezifischen Mindestlohn festlegen und damit erhöhen kann, abgeschafft wurde. Damit ist der Mindestlohn in Baden-Würt temberg, soweit er öffentliche Aufträge betrifft, auf Gedeih und Verderb an den bundesweit geltenden Mindestlohn ge koppelt.

Vor ein paar Wochen hat Grün-Schwarz nochmals bekräftigt, dass höhere Löhne und die Stärkung der Tarifbindung bei die ser Landesregierung einfach keine Priorität haben. GrünSchwarz bleibt damit seiner Linie treu, jeglichen Anspruch auf eine konkrete Verbesserung der Situation der vielen Men schen in Baden-Württemberg, die jeden Tag hart arbeiten und

am Ende des Tages nicht wissen, wie sie ihre Miete bezahlen sollen, zu verlieren – falls Sie diesen Anspruch jemals hatten, was angesichts der vergangenen viereinhalb Jahre natürlich bezweifelt werden kann.

Wollen Sie ernsthaft bestreiten, dass jemand, der im Groß raum Mannheim oder Stuttgart lebt und arbeitet, mehr zum Leben braucht als jemand in Schwerin oder in Greifswald? Diese Menschen dürfen von einer baden-württembergischen Landesregierung mehr erwarten, als dass sie sich aus reiner Machtarithmetik der grün-schwarzen Komplementärkoaliti on mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufriedengibt.

Wir von der SPD wollen, dass Baden-Württemberg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vorbild ist und dass gerade öf fentliche Gelder nur für Aufträge ausgegeben werden, bei de nen angemessene Löhne gezahlt werden.

Ein Gesetz, das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge faire Be dingungen festschreibt, schützt nicht nur Beschäftigte, son dern schützt auch redliche Unternehmen vor den schwarzen Schafen, die mit Dumpinglöhnen den Markt ruinieren.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf einen vergabespezi fischen Mindestlohn für Baden-Württemberg, der zumindest die Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder nicht unterschreitet.

Wenn der Landtag unserem Gesetzentwurf zustimmt, wird da mit für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2021 eine Lohn untergrenze von 12,77 € eingezogen. Durch die standardisierte Orientierung am TV-L wird es nach unserem Gesetzentwurf regelmäßige Anpassungen geben, sodass die Lohnuntergren ze mit den Lebenshaltungskosten im Land Schritt hält.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf zudem Regelungen treffen, dass sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen an bestehenden Tarifverträgen orientieren müssen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bemühen. Tarifflucht darf sich für die Unternehmen nicht bezahlt machen.

Auch bei einer formellen oder materiellen Privatisierung für Städte und Gemeinden muss zukünftig ein Verbot der tarifli chen Schlechterstellung gelten.

Darüber hinaus muss die Einhaltung der Vorschriften des Lan destariftreue- und Mindestlohngesetzes stärker kontrolliert werden, mit einem etwas gründlicheren Ansatz als durch ei ne reine Bestätigung durch den Auftragnehmer. Schwarze Schafe werden nur dann bekehrt, wenn die Gefahr hoch ist, entdeckt und bestraft zu werden.

Wir bringen heute einen eigenen Gesetzentwurf für die Ver besserung des LTMG in den Landtag ein, weil die Landesre gierung offenkundig und wider bessere Kenntnis nicht die richtigen Schlüsse aus der Evaluierung des Gesetzes zu zie hen vermochte.

Wir bauen mit diesem Entwurf dennoch eine Brücke ins Re gierungslager und hoffen hier auf eine – wenn auch späte – Einsicht. Wir erheben keine unerfüllbaren Forderungen, son dern befürworten eine Weiterentwicklung des LTMG zuguns ten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land, für eine Stärkung der Tariftreue und einen eigenen ba den-württembergischen Mindestlohn, der den allgemeinen

Mindestlohn übersteigt. Das wäre ein starkes Signal aus dem Landtag ins Land, gerade in dieser schweren Krise.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich erteile Frau Abg. Lindlohr für die Fraktion GRÜNE das Wort.