auch sehr wichtig – gesprochen. Wir haben auch die Empfeh lungen des Normenkontrollrats angeschaut, der dieses Gesetz ja in seinen Empfehlungen zum Bürokratieabbau aufgelistet hat.
Ich danke dem Ministerium für die Erarbeitung der Gesetzes änderung. Die Nachricht von hier an Unternehmen, Gewerk schaften und das Ehrenamt ist: Es bleibt im Grundsatz bei der beruflichen und politischen Bildungszeit und auch bei der Qualifikation zur Ausübung des Ehrenamts.
Meine lieben Damen und Herren, das Land steht vor großen Herausforderungen. Wir spüren das jeden Tag: die Pandemie, der Wandel bei der Mobilität, die Digitalisierung, die Chan cen der künstlichen Intelligenz, aber auch der Klimaschutz. Hierauf muss aktuell der Schwerpunkt unserer politischen Ar beit liegen. Aber zur Bewältigung all dieser Herausforderun gen ist Weiterbildung ein wichtiges Thema. Wir, die CDULandtagsfraktion, gehen mit diesem Thema deshalb sehr sen sibel um.
Unsere Ziele bei dieser Gesetzesänderung waren: Der büro kratische Aufwand muss reduziert werden, das Konfliktpoten zial in den Unternehmen muss verringert werden – das sage ich auch schon seit vielen Jahren –, Streit muss aus den Un ternehmen herausgehalten werden, Unsicherheiten müssen be seitigt werden, und der Zugang für Beschäftigte muss klar sein. Im Ausschuss werden wir noch die Eckpunkte dieser De tails besprechen: Standardformulare für Antrag, Teilnahme nachweis und Ablehnung eines Antrags, die Klärung der Zähl weise bei den Mitarbeitern von Kleinstbetrieben, die Klärung der Begründungsfristen, die Klärung der Fristen bei den Teil nahmenachweisen und die Einführung einer Schiedsstelle in Unternehmen.
Ich mache wirklich keinen Hehl daraus, dass mir persönlich ein Wechsel zur Maßnahmenanerkennung lieber gewesen wä re. Diese war aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten – dort, wo es hätte umgesetzt werden müssen – diesmal nicht möglich. Aber das kann man sich in der Zukunft noch einmal anschauen. Deshalb ist die Einrichtung einer Schiedsstelle der richtige Schritt, der richtige Weg. Ich freue mich auf die Be ratung und die Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, Kolleginnen und Kollegen! Also alles Friede, Freude, Ei erkuchen – dem kann ich mich leider nicht anschließen. Um es aufgrund der verkürzten Redezeit in aller Deutlichkeit zu sagen: Finger weg vom Bildungszeitgesetz!
Dieses Gesetz, dessen Qualität Frau Kollegin Lindlohr noch einmal ausdrücklich hervorgehoben hat, wurde im Jahr 2015 eingeführt. Ja, es war ein wichtiger Meilenstein unter einem SPD-geführten Wirtschaftsministerium zur Stärkung der Be schäftigtenrechte in unserem Bundesland. Darauf sind wir auch heute noch stolz.
Aber es musste und es muss weiterhin verteidigt werden. Nach einer verfrühten und methodisch umstrittenen Evaluation schien es zunächst so, als wollte Grün-Schwarz sogar größere Ein schnitte vornehmen. Nach erheblichem Druck hier im Parla ment von unserer Seite, aber insbesondere auch außerhalb des Parlaments – insbesondere vonseiten des Bündnisses für Bil dungszeit – waren die größeren Einschnitte vom Tisch. So dachten wir zumindest bislang.
Relativ überraschend plant nun Grün-Schwarz auf den letz ten Metern dieser Legislaturperiode aber doch noch Änderun gen. Da müssen schon die Alarmsirenen schrillen. Denn die angedachte Schiedsstelle könnte dazu führen, dass Verfahren in die Länge gezogen werden oder gar Kosten bei der Schieds stelle auflaufen, wobei nicht klar ist, wer diese Kosten dann trägt. Warum soll eine bereits nach § 9 des Bildungszeitgeset zes erfolgte Zertifizierung einer Bildungseinrichtung nicht für die Anerkennung von Maßnahmen ausreichen?
Sie erheben zwar den Anspruch, weniger Bürokratie zu schaf fen, aber Sie schaffen im Gegenteil sogar ein Mehr an Büro kratie.
Um unser Misstrauen klar auf den Punkt zu bringen: Das Gan ze riecht doch stark nach weiteren Hürden, um damit die Bil dungszeit unattraktiver zu machen. Ich habe manchmal den Verdacht, dass das Ihr eigentliches Ziel ist.
Frau Ministerin, wenn Sie hier die Bedeutung der Weiterbil dung in der heutigen Zeit zu Recht unterstreichen, warum ver schlechtern Sie dann ausgerechnet für Beschäftigte in Klein betrieben die Zugänge zur Bildungszeit? Das darf in der heu tigen Zeit doch nicht wahr sein.
Das gilt auch für Ihren „Nein über die Schulter“-Vorschlag. Das heißt, man braucht nicht einmal mehr etwas Schriftliches. Es genügt einfach ein Zuruf. Der Arbeitnehmer muss dann von sich aus, ohne dass er vorher schriftlich eine Darlegung bekommen hat, gegen die Ablehnung protestieren und die Be gründung anfordern. Nein, das dient eher der Einschüchterung von Beschäftigten statt der Förderung, was Weiterbildung an geht.
Und wenn Sie alle heute sagen würden: „Das ist gar nicht der Fall, ist ja alles in Ordnung, ist ja alles Weihnachten und al les schön“, warum, bitte schön, machen Sie dann nicht etwas, was wirklich konsequent der Stärkung des Bildungszeitgeset zes in unserer Gesellschaft dienen würde? Wo bleibt denn ei gentlich eine Werbekampagne, um dieses Instrument wirklich attraktiver zu machen, wenn wir uns doch alle hier im Haus einig sind, dass Weiterbildung im 21. Jahrhundert am Ende, in der Mitte dieser Pandemie – je nachdem – wichtiger ist als je zuvor?
Nein, ich muss Ihnen sagen: Dieses Gesetz ist nicht tragbar. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Finger weg vom Bildungs zeitgesetz!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe von dieser Stelle aus in zwischen so oft zu dem unsäglichen Bildungszeitgesetz Stel lung genommen, dass die Gefahr besteht, dass ich mich wie derhole.
Nein, ich muss mich doch geradezu wiederholen, da die Kri tik an diesem Gesetz immer wieder dieselbe bleibt. Anstelle der dringend gebotenen Abschaffung des Gesetzes kommt die Landesregierung nun mit einer Änderung daher. Diese soll da zu dienen, bürokratischen Aufwand zu vermindern. Wie die Schaffung einer Schiedsstelle zum Bürokratieabbau beitragen soll, das bleibt das Geheimnis der Landesregierung. Die Än derungen sind bestenfalls im Bereich homöopathischer Do sen angesiedelt. Sie sind in keiner Weise dazu geeignet, die grundsätzliche Kritik an diesem Gesetz zu entkräften.
Die Landesregierung erwähnt ausdrücklich den Bericht über die Evaluierung des Bildungszeitgesetzes als Grund für die hier vorliegenden Änderungen. Doch weder die Tatsache, dass 2017 lediglich 1,1 % der Anspruchsberechtigten Bildungszeit in Anspruch genommen haben, noch dass 42,4 % der befrag ten Teilnehmer über Abitur oder Hochschulreife verfügen, fin det in Ihrem Gesetzentwurf einen entsprechenden Widerhall, Frau Hoffmeister-Kraut; das berücksichtigen Sie nicht.
Auch die völlig sinnlosen Maßnahmen der politischen Wei terbildung – denn das machen die Unternehmen von selbst – und der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tä tigkeiten – das lag in einem ganz kleinen Promillebereich – sind für Sie offenbar weiterhin unantastbar.
Ich erinnere hierzu an die Stellungnahmen der betroffenen Verbände aus dem letzten Jahr. Diese waren teilweise vernich tend. Auch dies ficht diese Landesregierung in keiner Weise an. Anstatt dass diesem unsinnigen Gesetz endlich der Stecker gezogen wird, dürfen wir uns heute mit der Diskussion um Mikrostellschrauben beschäftigen, die an den grundsätzlichen Problemen dieses Gesetzes rein gar nichts ändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wirtschaft in unserem Land steht aufgrund Ihrer planlosen Lockdown- und Lockerungspolitik mit dem Rücken zur Wand. In dieser Situ ation muss die Landesregierung alles tun – ich wiederhole: al les –, um die Unternehmen zu unterstützen. Deshalb: Weg mit diesem Gesetzentwurf und endlich weg mit diesem unsägli chen Bildungszeitgesetz!
Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! „Gründlichkeit geht vor Schnel ligkeit.“ Ich glaube, Frau Ministerin, das war in den letzten fast fünf Jahren der meistgenannte Tenor, den ich in ganz vie len Debatten zum Bildungszeitgesetz von Ihnen gehört habe.
Vor diesen fast fünf Jahren sind Sie mit folgender Aussage ge startet – Zitat aus der „Südwest Presse“ vom 17. Mai 2016 –:
Heute sind wir bei diesem Gesetzentwurf gelandet; fast fünf Jahre haben Sie dafür gebraucht, Frau Ministerin. Die SPD und wir sind inhaltlich nicht einer Meinung, aber die SPD hat sich immer klar positioniert, was sie bei der Bildungszeit will. Auch die FDP hatte eine klare Position. Aber die CDU und die Frau Ministerin haben ihre Position in dieser Zeit um 180 Grad gedreht.
Heute lobt man sich dafür, dass durch diesen Gesetzentwurf Änderungen vorgenommen werden, die Einsparungen für die Wirtschaft bedeuten. Man muss sich aber schon einmal vor Augen halten: Erst erhöhe ich das Ganze so sehr, dass es teu er wird, dann spare ich etwas ein, dann feiere ich mich für das Delta, das ich eingespart habe, und dann halte ich eine Sonn tagsrede und sage: „Grundsätzlich müsste man einmal etwas dafür tun, dass Bürokratie abgebaut wird.“ Dafür hätte heute nach dem LTMG und dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz mit dem Bildungszeitgesetz zum dritten Mal – zum dritten Mal! – Gelegenheit bestanden. Wenn man etwas gegen die Bürokratie tun will, kann man das machen: einfach abschaf fen, meine Damen und Herren.
Wir, die FDP, haben das ja auch begleitet. Wir haben Anfang 2020 einen Antrag eingebracht, zu dem die Wirtschaftsminis terin mitgeteilt hat, sie wolle das Bildungszeitgesetz nicht grundsätzlich ändern. Man wolle Anpassungen vornehmen, die die positiven Auswirkungen weiter verstärken, und man wolle weniger bürokratischen Aufwand.
Was ist das Ergebnis? Das Ergebnis ist die Schaffung einer Schiedsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Ich will jetzt nicht auf den Ort der Schiedsstelle eingehen, sondern möchte einmal auf die Begründung verweisen, die der Herr Ministerpräsident eingebracht hat. Da lässt man sich nur über das Thema Schiedsstelle zwischen DGB, LVI und anderen aus.
Der Kollege Paal hat gesagt, mit wem er alles gesprochen hat. Ich hoffe, er hat nicht nur mit seinem Spiegel gesprochen, denn sonst würden die Unternehmen fehlen. Und genau das ist der Punkt, den wir hier vermissen.
Hier wird ein Gesetz gemacht, das ein Bürokratiemonster ist und eine Belastung für den Wirtschaftsstandort Baden-Würt temberg darstellt. Dieses Gesetz gehört nicht novelliert, son dern abgeschafft.
Wenn es andauernd Streit gibt, sollten nicht die Wege zu ei ner Schlichtung vorgeschrieben, sondern die Gründe für den Ausbruch des Streits beseitigt werden. Wenn etwas so kom plex zu sein scheint, dass man für die Beantragung spezielle Formulare ausfüllen muss, sollten nicht die Formularvorga ben geändert werden, sondern sollte man Allgemeinverständ lichkeit herbeiführen.
Wenn die Landesregierung mit ihrer Novelle diese Kinder weisheiten negiert und einen anderen Weg einschlägt, zeigt sich umso mehr: Unser Land hat nicht nur mehr Wirtschafts kompetenz verdient, sondern es hat sie auch ganz, ganz bitter nötig.