Protokoll der Sitzung vom 17.12.2020

Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 16/9486 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir verlassen Punkt 4 der Tagesordnung.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Drucksache 16/9487

Auch hierzu ist von allen Seiten beschlossen worden, dass man auf die Aussprache und die mündliche Begründung ver zichtet.

Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 16/9487 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir können auch Punkt 5 der Tagesordnung verlassen.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 16/9488

Auch hierzu ist beschlossen worden, dass wir das ohne Aus sprache behandeln.

Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 16/9488 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist das so beschlossen.

Wir verlassen Punkt 6 der Tagesordnung.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf. Da geht es um die – – Da habe ich jetzt etwas übersehen, gell? Jetzt war es doch zu schnell.

Jetzt gehen wir erst mal in die Mittagspause. Da soll ich Ih nen noch etwas ankündigen. Einen kleinen Moment, bitte. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses treffen sich in fünf Mi nuten im Fraktionssitzungssaal der CDU im HdA. Die Mit glieder des Petitionsausschusses treffen sich in 15 Minuten zu einer Sitzung im BMZ. Die Einladungen sind Ihnen bereits zugegangen.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 13:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 11:40 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:02 Uhr)

Wir fangen jetzt einfach an, auch wenn die Reihen noch sehr leer sind.

(Zurufe, u. a.: Wir sind da!)

Genau. Deshalb: Diejenigen, die pünktlich da sind, sollen nicht bestraft werden. Das sehe ich auch so.

(Zurufe)

Vielleicht springt ja Herr Grath für seinen Kollegen Lede Abal, der gleich als Redner an der Reihe ist, ein. Vielleicht warnst du ihn vor.

Nur zur Klarstellung: Die unter Tagesordnungspunkt 7 – Fra gestunde – zu behandelnden Mündlichen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Dieser Punkt ist in einer halben Mi nute erledigt.

Ich rufe also Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 16/9285

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass die in dieser Drucksache aufgeführten Mündlichen An fragen unter den Ziffern 1 bis 12 schriftlich beantwortet wer den.

Damit ist Punkt 7 unserer Tagesordnung erledigt.

(Zurufe)

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s D ö r f l i n g e r C D U – M o d e l l p r o j e k t z u m B i b e r m a n a g e m e n t n a c h b a y e r i s c h e m V o r b i l d

a) Wie stellt sich der aktuelle Sachstand des Modellprojekts

zum Bibermanagement nach bayerischem Vorbild dar?

b) Warum ist eine Umsetzung des Modellprojekts zum 1. No

vember 2020 noch nicht erfolgt, obwohl Ende 2018 ver einbart wurde, dies zeitnah umzusetzen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Mündlichen Anfrage des Abg. Thomas Dörflinger CDU im Rahmen der 36. Frage stunde nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage a: Das Modellprojekt ist kurz vor dem Start. Der Entwurf der Projektskizze ist zwischen den Häusern weitest gehend abgestimmt. Grundlegende Aspekte des inzwischen vorliegenden Entwurfs einer Allgemeinverfügung zur Entnah me von Bibern sind mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgestimmt. Die Ausschreibung der beiden Projektstellen ist vorbereitet und befindet sich ebenfalls in der abschließenden Abstimmung mit dem Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die for melle Anfrage der angedachten Kreise sowie der Stadt Ulm bezüglich der Bereitschaft zur Teilnahme am Projekt erfolgt voraussichtlich in dieser Woche.

Die praktische, nach außen erkennbare Umsetzung des Mo dellprojekts beginnt mit der Beauftragung des Projektmana gers und des externen Sachverständigen. Der praktische Start ist dann im ersten Quartal 2021 geplant.

Zu Frage b: Die beteiligten Ministerien – Ministerium für Um welt, Klima und Energiewirtschaft sowie Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – haben gemeinsam entschieden, dass vor dem Start des Modellprojekts noch ei ne Allgemeinverfügung zur möglichen Entnahme von Bibern auszuarbeiten ist. Die vermeintlich einfache und schnelle Vor gehensweise, das Modellprojekt nach bayerischem Vorbild umzusetzen, konnte hinsichtlich der Allgemeinverfügung lei der nicht realisiert werden, da die bayerische Allgemeinver fügung erfolgreich rechtlich angefochten wurde. Deshalb mussten wir eine eigene Allgemeinverfügung rechtssicher aus arbeiten, und das hat gedauert.

Unabhängig von der Ausarbeitung der Allgemeinverfügung gilt es zu beachten, dass durch die coronabedingten Einschrän kungen wichtige Bestandteile des Projekts ohnehin nicht hät ten umgesetzt werden können. Essenzielle Veranstaltungen wie Abstimmungstreffen und die praktischen Schulungen der projektbeteiligten Jägerschaft etwa hätten in diesem Jahr nicht in der nötigen Weise stattfinden können.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Ö f f e n t l i c h e K r i t i k a n d e r a k t u e l l e n V o r g e h e n s w e i s e d e s R e g i e r u n g s p r ä s i d i u m s

K a r l s r u h e b e i m A u s b a u d e r A 8 E n z t a l q u e r u n g

a) Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten des Re

gierungspräsidiums Karlsruhe, nach mehreren Wochen ei nes kooperativen Austauschs mit Bundes- und Landtags abgeordneten fünf Tage vor dem finalen Klärungsgespräch, inwieweit aufgrund der massiven Kostensteigerungen eine Verlängerung der Einhausung von 400 m auf 800 m nun doch zu geringen Mehrkosten im einstelligen Millionenbe reich zu realisieren ist, was massive Vorteile bei Lärm schutz, Landschaftsbild sowie Umwelt- und Naturschutz brächte, mit der Ausschreibung einer kurzen Einhausung von knapp 400 m Fakten zu schaffen und dadurch öffent liche Kritik hervorzurufen?

b) Wie bewertet sie unter dem Stichwort „Verlässlichkeit der

bisherigen Kostenberechnungen und der Zeithorizonte“ die Arbeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe beim Ausbau der Enztalquerung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bürgerinitiative „Leise A 8“ bisher noch nie die von ihr vorgelegten Zahlen revidieren musste?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zu Frage a: Maßgabe des Bundes vor dem Planfeststellungs verfahren war es, den Lärmschutz im Rahmen der Ausbau maßnahme nur über Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle und lärmarmen Asphalt umzusetzen. Eine Einhausung wurde durch den Bund gänzlich abgelehnt.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde die 380 m lange Einhausung gemeinsam (Land, Politik, Bürgerinitiati ven, Bürger) gegenüber dem Bund durchgesetzt. Heute von einer „kurzen Einhausung“ zu sprechen, schmälert den dama ligen Einsatz aller Beteiligten für das erreichte, vergleichs weise hohe Lärmschutzniveau sowie dafür, dass es überhaupt eine Einhausung gibt.

Die ausgeschriebene Planung erfüllt die Vorgaben des Lärm schutzes, ist seitens des Bundes abschließend genehmigt und unterliegt einem gültigen Planfeststellungsbeschluss.

Seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde im Rah men der genannten Vorgespräche klar kommuniziert, dass ei ne 800 m lange Einhausung über den gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz hinausgeht (Gleichbehandlungsgrundsatz) und darüber hinaus hierfür bauliche Mehrkosten in Höhe von 20 bis 30 Millionen € anzusetzen wären. Von nur „geringen Mehrkosten im einstelligen Millionenbereich“ zu sprechen ist nicht korrekt.

Der Bund hat eine 800 m lange Einhausung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus wirtschaftlichen Gründen be reits abgelehnt. Jeder weitere Vorstoß in dieser Sache hat kei ne Aussicht auf Erfolg und würde die Realisierung des Pro jekts unnötig verzögern.