Protokoll der Sitzung vom 17.12.2020

Der Bund hat eine 800 m lange Einhausung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus wirtschaftlichen Gründen be reits abgelehnt. Jeder weitere Vorstoß in dieser Sache hat kei ne Aussicht auf Erfolg und würde die Realisierung des Pro jekts unnötig verzögern.

Dies wurde seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein deutig kommuniziert. Insbesondere wurde klargestellt, dass das geforderte weitere Gespräch zum Thema „Verlängerung der Einhausung“ kein anderes Ergebnis bringen wird. Es wur de zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass eine Ver längerung der Einhausung möglich wäre. Die Gesprächsbe reitschaft des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist an dieser Stelle nicht mit einem Zugeständnis zu verwechseln.

Mit der Ausschreibung wurden entgegen den vorgebrachten Vorwürfen keine Fakten geschaffen. Der Umfang der Aus schreibung (380 m Einhausung gemäß Planfeststellungsbe schluss) und der Zeitpunkt der Ausschreibung (sobald die Ge nehmigung des Bundes vorliegt) wurden seitens des Regie rungspräsidiums Karlsruhe klar kommuniziert und sind daher nicht zu beanstanden.

Eine Verlängerung der Einhausung ist nach den Vorgaben des Bundes nicht möglich. Hiernach hat sich die Auftragsverwal tung zu richten.

Zu Frage b: Im Rahmen der Ausführungsplanung und Vorbe reitung der Ausschreibung hat es Kostensteigerungen (ca. 190

Millionen €) und Zeitverzögerungen (ca. zwei Jahre) gege ben. Die Gründe hierfür wurden in den vergangenen Mona ten ausführlich erörtert, diskutiert und kritisiert. Bei der Maß nahme ist einiges nicht so gelaufen, wie wir alle uns dies ge wünscht hätten. Hierin besteht Einigkeit.

Aber diese Punkte wurden abgearbeitet. Die neuen Gesamt kosten wurden ermittelt, die Mehrkosten sind seitens des Bun des genehmigt. Auch der Zeitplan steht fest. Die Veröffentli chung der Ausschreibung ist planmäßig erfolgt. Das Regie rungspräsidium Karlsruhe hat den Zeitplan eingehalten, der Mitte des Jahres kommuniziert wurde. Die offenen Hausauf gaben sind erledigt.

Die Kritik bezüglich der nicht abgewarteten Besprechung zum Thema Lärmschutz ist nicht berechtigt. Diese Besprechung hätte am Umfang der Ausschreibung nichts mehr geändert. Dies wurde klar kommuniziert.

Ortskenntnisse und Sachverstand engagierter Bürgerinitiati ven können zu besseren Planungen beitragen. Daher ist das Engagement der Bürgerinitiative „Leise A 8“ zu begrüßen. Ei ne Verlängerung der Einhausung auf 800 m ist aber auch un ter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen nicht zu Mehr kosten in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags zu reali sieren.

Die Art und Weise der im Rahmen dieses Vorgangs geäußer ten Kritik ist unangemessen. Man darf kritisieren, aber man darf dabei das Maß nicht verlieren. Vorwürfe wie „Ignoranz und Missachtung gegenüber den Bürgern“, „das entlarvt die wahre Geisteshaltung“, „Zuständigkeit entziehen, das RP Stuttgart solle weiterplanen“, „das Handtuch sei zerschnitten“ sind keine angemessene Art der Kritik gewählter Volksvertre ter gegenüber einem Regierungspräsidium und dessen Regie rungspräsidentin.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und Frau Regierungsprä sidentin Felder genießen das volle Vertrauen der Landesregie rung von Baden-Württemberg.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – R e t t u n g s s c h i r m f ü r d e n Ö P N V

a) Wann beabsichtigt die Landesregierung, die angekündigte

Übertragbarkeit der noch nicht ausgegebenen Mittel des Rettungsschirms des Landes für den ÖPNV ins Jahr 2021 tatsächlich umzusetzen?

b) Beabsichtigt sie, auch für das Jahr 2021 einen Rettungs

schirm des Landes für den ÖPNV aufzuspannen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Vielen Dank, Kollege Rivoir, für diese Frage und auch für Ih ren Einsatz.

Zu Frage a: Wir arbeiten derzeit innerhalb der Landesregie rung mit Hochdruck daran, eine Lösung für die Übertragbar keit der Mittel im ÖPNV-Rettungsschirm zu finden. Ob wir diese noch in dieser oder erst in der kommenden Woche fin den werden, kann ich Ihnen heute noch nicht beantworten. Sie können aber beruhigt sein: Wir werden rechtzeitig die notwen digen Schritte für eine Übertragung einleiten.

Zu Frage b: Auch an der Fortsetzung des Rettungsschirms ar beiten wir mit Hochdruck. Hier ist es wie bei allem: Verhand lungen zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen der Landesregierung und der kommunalen Seite dauern ihre Zeit.

Ich kann Ihnen aber versichern, verehrter Kollege, dass wir auch im kommenden Jahr die Unternehmen und die Aufga benträger nicht im Stich lassen werden. In diesem Jahr war es zu großen Teilen auf den Einsatz von Baden-Württemberg zu rückzuführen, dass der Rettungsschirm so schnell und in die sem Umfang gekommen ist. Für uns stand auch nie zur De batte, dass wir uns hier anders verhalten oder uns nicht mit dieser Vehemenz für die Unternehmer und Aufgabenträger in unserem Land einsetzen.

Wir wissen, wie wichtig ein guter und stabiler ÖPNV für un ser Land ist. Deswegen müssen wir den ÖPNV unterstützend und mit ausreichenden Mitteln durch die Pandemie begleiten, damit er auch nach der Pandemie noch fahren kann und, noch mehr als das, damit er danach weiter ausgebaut und gestärkt werden kann.

Wir können davon ausgehen, dass auch im nächsten Jahr die Schäden bei den ÖPNV-Unternehmen groß sein werden. Pro gnosen über die zu erwartenden Schäden im nächsten Jahr aufzustellen ist schwierig. Der VDV rechnet mit einer Scha denshöhe von rund 3,5 Milliarden € im nächsten Jahr für die gesamte Bundesrepublik. Davon wird wieder ein großer Teil (ca. 10 %) in Baden-Württemberg anfallen.

Aus Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern weiß ich, dass sich die Länder darüber einig sind, dass wir eine finanzielle Beteiligung des Bundes brauchen, um die Schäden auszugleichen. Dafür hat sich auch die VMK in der vergangenen Woche ausgesprochen, und die ersten Gespräche mit dem Bund laufen bereits.

Je nachdem, welche Gestalt der ÖPNV-Rettungsschirm an nehmen wird: Das Land beabsichtigt auch im kommenden Jahr, wieder einen Teil der entstehenden Einnahmeverluste auszugleichen. Über die Höhe des Ausgleichs und die Dauer eines solchen Mechanismus sind noch keine finalen Entschei dungen getroffen worden.

Wie bereits gesagt, dauern die Verhandlungen mit dem Bund, den anderen Ländern und der kommunalen Ebene an.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – S a n i e r u n g d e r L a n d e s s t r a ß e L 1 2 3 3

a) Wann beabsichtigt die Landesregierung, den Abschnitt der

Landesstraße L 1233 zwischen Temmenhausen und Scha renstetten zu sanieren?

b) Bis wann geht sie von der Fertigstellung dieser Maßnah

me aus?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zu Frage a: Scharenstetten und Temmenhausen sind Ortstei le der Gemeinde Dornstadt. Die dort verlaufende L 1233 ist eine in beiden Fahrtrichtungen verlaufende Bedarfsumleitung der A 8. Die L 1233 ist derzeit Bedarfsumleitung aufgrund des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen Hohenstadt und

Ulm-Nord. Eine Umsetzung der Sanierung der L 1233 gestal tet sich somit komplex und bedarf einer intensiven Abstim mung im Hinblick auf die Umleitungssituation.

Zwischen dem Land und der Gemeinde Dornstadt wurde fol gendes Vorgehen abgestimmt:

Zunächst soll die Sanierung der L 1233 ab der Ortsdurchfahrt Dornstadt-Tomerdingen bis zur B 10 im Jahr 2021 unter Voll sperrung durchgeführt werden. Danach erfolgt die Sanierung der L 1233 zwischen Temmenhausen und Scharenstetten im Jahr 2022. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt von Scharen stetten wird aus verkehrlichen Gründen im Nachgang als Ge meinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Dornstadt umge setzt.

Zur angefragten L 1233 zwischen Temmenhausen und Scha renstetten kann des Weiteren Folgendes mitgeteilt werden:

Im Streckenabschnitt der L 1233 zwischen Temmenhausen und Scharenstetten ist ein „erhaltungsbedürftiger Abschnitt gemäß Erhaltungsprogramm“ im aktuellen Erhaltungsma nagement Landesstraßen enthalten. Somit ist ein grundsätzli cher Erhaltungsbedarf gegeben.

Aufgrund des Straßenzustands erfolgen im Zuge der Sanie rung zusätzlich eine Gradientenverbesserung und eine Ertüch tigung der Entwässerung, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen. Hierfür sind noch eine Geländeaufnahme durchzuführen und eine Sanierungsplanung zu erstellen. Ei ne reine Fahrbahndeckensanierung ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht nicht zweckmäßig.

Zu Frage b: Der Abschluss der Arbeiten ist im Sommer 2022 vorgesehen.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – E i n r i c h t u n g e i n e r B e d a r f s h a l t e s t e l l e i n E r n s t m ü h l / C a l w

a) Werden von den geplanten neuen Bahnhaltepunkten auch

Bahnstrecken profitieren, die den Landkreis Calw bedie nen?

b) Ist die Landesregierung bereit, den Wunsch zu realisieren,

auf der „Kulturbahn“ Pforzheim–Horb im Calwer Stadtteil Ernstmühl eine zusätzliche Bedarfshaltestelle einzurich ten?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zu Frage a, Haltepunkt Gündringen–Schietingen: Der Halte punkt liegt zwischen Nagold und Hochdorf. Der Bau erfolgt im Rahmen der Vorbereitung des Metropolexpresses zwischen Nagold und Stuttgart und ist damit Teil der Strategie zur at traktiven Anbindung der Gebiete außerhalb des S-Bahn-Net zes an die Landeshauptstadt Stuttgart.

Neue Haltepunkte zur Inbetriebnahme der Hermann-HesseBahn: Folgende Haltepunkte gehen zur Inbetriebnahme der Hermann-Hesse Bahn in Betrieb:

Calw ZOB

Calw Heumaden

Althengstett