Dieser muss im Diskurs innerhalb, aber auch außerhalb des Plenums, in Fachgesprächen gefunden werden, aber für den Gesetzgebungsprozess auch hier verdichtet werden.
Nach Artikel 143 d des Grundgesetzes haben die Länder bis zum Jahr 2020 Zeit, um die Nullneuverschuldung zu errei chen. Unser erklärtes Ziel ist es, diese Frist nicht auszuschöp fen.
Lassen Sie uns die Gespräche aufnehmen, lassen Sie uns ei ne Lösung finden, die die richtigen Impulse für den Haushalt des Landes Baden-Württemberg beinhaltet, eine Lösung, die auf Dauer Bestand hat und auch insgesamt verfassungsfest ist.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäs te! Nun berät das Plenum also zum vierten Mal in einem Zeit raum von nur zwei Jahren über einen von der FDP/DVP-Frak tion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Schul denbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung. Ich kann mir schon lebhaft vorstellen, was wir uns hier im Ple num werden anhören müssen, wenn die AfD-Fraktion ihren Gesetzentwurf über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum alle paar Monate mit leichten Modifikati onen wieder ins Plenum einbringt. Aber warten wir es ab; wir werden es ja erleben.
Zurück zum Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung, dessen Entwurf die FDP/DVP-Frakti on eingebracht hat. Vielleicht klappt es ja dieses Mal, beim vierten Mal.
Baden-Württemberg ist ein Begriff, ist eine Qualitätsmarke in der Welt. Wir werden beneidet für die Wirtschaftsstärke unse res Landes, wir werden beneidet für die Innovationskraft in un serem Land, für gleich zahllose Produkte mit Weltruf und auch für unsere Landschaften, unsere Kultur und unsere Tugenden.
Allein heute hier im Plenum – wer diese Diskussion verfolgt hat, weiß dies – ist der Begriff Sparsamkeit als Tugend gleich mehrfach erwähnt worden. Unser Staatshaushalt, unsere Haus haltsführung ist allerdings schon mindestens seit zwei Legis laturperioden eben kein Exportschlager mehr. Um unseren Staatshaushalt werden wir auch nicht mehr beneidet, wie das einmal der Fall war, sondern eher belächelt.
Selbst bei sprudelnden Steuereinnahmen auf Rekordniveau sind in den letzten fünf Jahren noch Schulden aufgebaut wor den. Das verdient allerdings Häme und braucht vordergrün dig dann wohl auch eine Schuldenbremse.
Der Freistaat Sachsen hat die Schuldenbremse eingeführt und in den letzten Jahren rund 10 % der Staatsschulden getilgt.
Sind Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sind Sie, liebe Kollegen, eigentlich damit zufrieden, dass Sie sich heu te Sachsen als Beispiel für gute Haushaltsführung vorhalten lassen müssen?
(Vereinzelt Beifall – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Die bekommen Millionen von uns! – Zuruf von der SPD: Länderfinanzausgleich! – Weitere Zurufe)
Herr Strobl hat die Haushaltssituation gestern als „prekär“ be zeichnet. Nun gebe ich auf das Urteil von Herrn Strobl dies bezüglich nicht sehr viel, er persönlich auf seine eigene Kom petenz bezüglich Haushaltsführung ja wohl auch nicht – wie sonst wäre wohl die absurde Situation zu erklären, dass Herr Strobl gleich das zweitwichtigste Regierungsamt und damit das Finanzministerium den Grünen überlassen hat?
Offensichtlich gibt es in der ganzen baden-württembergischen CDU keine Finanzkompetenz mehr; sonst wäre das ja wohl anders gelaufen.
Über den Zustand einer Partei, die dann auch noch den Innen minister importieren muss, möchte ich hier gar nicht weiter sprechen.
Die Schweiz hat die Schuldenbremse schon vor rund 20 Jah ren per Volksentscheid eingeführt. Das Schweizer Volk hat seinen Politikern wohl schon damals keinen ökonomischen Sachverstand, keine ökonomische Vernunft mehr zugetraut und wusste sehr wohl, dass ein Hund keine Wurst bewachen kann
In Deutschland hat diese Einsicht dann wie üblich sehr viel länger gedauert. Was bieten die Kartellparteien, ob im Bund oder hier im Land, den Bürgern nun an?
Eine Schuldenbremse, die diesen Namen verdient? Weit ge fehlt. Auch bei der in der Verfassung verankerten Schulden bremse, auch bei Annahme des Gesetzentwurfs der FDP/DVP, wie hier vorliegend – das wird natürlich nicht passieren –, kann die einfache Mehrheit des Landtags jederzeit die Schul denbremse außer Kraft setzen – natürlich mit Tilgungsplan. Ich kenne keinen Tilgungsplan, der in der Vergangenheit je mals eingehalten worden wäre.
Wenn man jahrzehntelang den einfachsten Grundsatz „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ nicht berücksichtigt, dann kann ich Ihnen allerdings direkt eine Antwort darauf geben, wann diese außergewöhnliche Notlage zum Außerkraftsetzen der Schuldenbremse gegeben sein wird. Wann? Ganz einfach: wenn kein Geld mehr da ist. So eine Schuldenbremse nenne ich dann allerdings wirklich ein Feigenblatt. Solange das Ge setz nicht mindestens eine Regelung dafür enthält, dass die Regierung gesetzlich zum Schuldenabbau verpflichtet wird, wenn die Steuereinnahmen über der Inflationsrate liegen, so lange dient dieses Gesetz wirklich nur als Feigenblatt und zur Verdummung der Bürger.
Herr Abg. Dr. Podeswa, mei ne Damen und Herren, so etwas ist heute Morgen schon ein mal vorgekommen, heute Nachmittag wieder. Deshalb möch te ich § 82 Absatz 6 der Geschäftsordnung zitieren:
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich würde gern einige Ausführungen zum Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion machen. Ich würde gern vorneweg zwei Bemerkungen ma chen. Die erste Bemerkung unmittelbar zum Vorredner: Un ser Verständnis als Abgeordnete ist, dass wir mit den Finan zen des Landes nicht wie mit Würsten umgehen, sondern dass wir verantwortlich und sorgfältig damit umgehen. Dabei bleibt es auch, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP)
Ich würde mich übrigens freuen, wenn solche kecken Sätze auch eine gewisse Unterlegung im zuständigen Finanzaus schuss fänden. Da hört man aber überhaupt nichts von Ihnen.
(Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Andreas Glück FDP/DVP)
Das Zweite ist: Dem wiederum sehr sympathisch vortragen den Dr. Aden von der FDP will ich nur sagen: Eine Entlastung der Bürger kann auch dadurch stattfinden, dass wir – wie si cherlich die heutige Regierung, aber vor allem auch die ver gangene Regierung – in die soziale Infrastruktur unseres Lan des investieren und damit Bürgerinnen und Bürger entlasten.
Zum Gesetzentwurf selbst: In Artikel 109 Absatz 3 des Grund gesetzes ist geregelt, dass der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Das haben die im Bundestag vertretenen Parteien, darunter auch meine Partei, unterschrieben; dazu stehen wir. Deswegen haben wir in der Landeshaushaltsordnung auch nachgezogen. Wir sind der Meinung, dass wir das hier in Baden-Württemberg inhalts gleich tun sollten.
Die grün-schwarze Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass sie eine Schuldenbremse in BadenWürttemberg verankern will. Sie hat damit auch eine gewis se Erwartung erzeugt, die vielleicht jetzt auch zum Gesetzent wurf der FDP/DVP geführt hat. Gleichzeitig ist in den Neben abreden der grün-schwarzen Koalition,
die ja dann veröffentlicht wurden, auf Seite 3 niedergeschrie ben, dass es bei der Übertragung der Schuldenbremse keine Verschärfung gegenüber dem Grundgesetz geben soll.
Insofern hat das, was Sie vorhaben, schon ein bisschen einen Placebocharakter und ist auf eine reine Symbolik reduziert.