Protokoll der Sitzung vom 13.10.2016

(Heiterkeit)

damit Sie diese Sache über die Bühne bringen. Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf der FDP/DVP. Ich denke, es ist wichtiger, die Schuldenbremse im Jahr 2017 einzuführen als im Jahr 2020. Ich denke, wir senden auf diese Weise das Sig nal in das Land hinaus, dass wir tatsächlich die Schulden zu rückfahren wollen bzw. die Schuldenaufnahme einstellen wol len.

Ich schließe mit meinem Eingangsstatement. Sehr geehrte Da men und Herren, gesunde Finanzen gebären einen guten, ge sunden Staat.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion GRÜNE er teile ich Frau Abg. Walker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ist eine gu te Nachricht. Wir haben hier im Haus doch einen breiten Kon sens, dass wir die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern wollen. Schon in der letzten Legislaturperiode hat die grün geführte Landesregierung eine Initiative vorgelegt, um die Verfassung zu ändern. Wir konnten uns dann mit der Opposition nicht über den Zeitpunkt einigen, wann vor 2020 diese Schuldenbremse verankert werden soll.

(Abg. Winfried Mack CDU: Weil Sie 6,6 Milliarden € neue Schulden aufnehmen wollten, Frau Kollegin!)

Darum geht es. Im Grundsatz haben wir eigentlich keinen Dis sens in der Sache. Denn eines ist klar: Nur mit einer Politik der Nachhaltigkeit wird es uns gelingen, die natürlichen, die wirtschaftlichen und auch die sozialen Lebensgrundlagen für künftige Generationen abzusichern.

Wir Grünen stehen für diese Politik der Nachhaltigkeit. Das heißt, wir richten unsere Politik darauf aus, dass wir weder ökologisch noch finanziell auf Kosten künftiger Generationen leben. Deshalb streben wir ausgeglichene Haushalte ohne Auf nahme neuer Schulden, den konsequenten Abbau strukturel ler Defizite im Landeshaushalt und selbstverständlich die Ein haltung der Vorgaben der im Grundgesetz verankerten Schul denbremse an.

Wir sind auf diesem Weg – das möchte ich jetzt durchaus noch erwähnen – in den vergangenen Jahren ein gutes Stück vor angekommen, um nicht zu sagen, wir waren recht erfolgreich. Im Haushalt wurden strukturelle und damit dauerhaft wirksa me Einsparungen von 1,6 Milliarden € erreicht. In den Minis terien wurden Sparpläne umgesetzt, die zu großen Teilen ab gearbeitet werden konnten, und wir kamen in vier Haushalts jahren bereits ohne neue Schulden aus. Wir haben also durch aus gezeigt, dass wir die Schuldenbremse Schritt für Schritt in diesem Landeshaushalt verwirklichen wollen und ernst neh men.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Bei alledem haben wir auch kräftig in die Zukunft investiert und den Sanierungsstau abgebaut, seien es Landesstraßen, Krankenhäuser oder Hochschulen. Wir werden diesen Weg mit unserem neuen Koalitionspartner in dieser Legislaturpe riode konsequent weitergehen. Wir haben es gesehen: Trotz des notwendigen Dritten Nachtragshaushalts 2016 kommt das Land auch in diesem Jahr weiterhin ohne neue Schulden aus. Selbstverständlich werden wir auch im Haushalt 2017 ohne neue Schulden auskommen. Die Koalition hat sich verpflich tet, strukturelle Einsparungen in Höhe von rund 1,8 Milliar den € in der Endstufe bis 2020 zu realisieren.

Wir wollen gemeinsam mit den anderen Fraktionen – auch das haben wir vereinbart – die Schuldenbremse in der Lan desverfassung verankern. Warum lehnen wir dann jetzt die sen Gesetzentwurf der FDP/DVP, der schon mehrfach einge bracht worden ist, trotzdem erneut ab?

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist ei ne gute Frage!)

Darauf gibt es auch eine Antwort. – Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse können in den Ländern eben nicht 1 : 1 umgesetzt werden. So ist es z. B. erforderlich, an dere Konjunkturbereinigungsverfahren zu wählen. Diese Be reinigungsverfahren sind mit der Kern der Schuldenbremse, weil es darum geht, die tatsächlich verwendbaren Einnahmen des Landes festzulegen. Hier wird das Finanzministerium ei nen Vorschlag vorlegen, der auch die Gespräche mit dem Bund und den anderen Bundesländern berücksichtigt, weil es durchaus Sinn macht, da gemeinsame Kriterien zu entwickeln. Sobald dieser Entwurf vorliegt, werden wir auf die anderen Fraktionen zugehen.

Somit weist der Gesetzentwurf der FDP/DVP durchaus in die richtige Richtung, würde aber der inhaltlichen und vor allem der interfraktionellen Debatte vorgreifen, die jedoch, wenn wir etwas in die Landesverfassung aufnehmen wollen, sinn voll und richtig ist.

Ich kann an dieser Stelle eigentlich nur wiederholen, was uns Grünen in dieser Frage wichtig ist: Wir bewegen uns konse quent auf einem Konsolidierungspfad zur Einhaltung der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. Das strukturel le Defizit wurde in der vergangenen Legislaturperiode bereits zur Hälfte abgebaut. Gleichzeitig muss man aber auch kons tatieren, dass immer wieder neue Aufgaben hinzukommen. An dieser Stelle möchte ich nur insbesondere das Defizit bei der Neckarpri in Höhe von 122 Millionen € erwähnen, das jetzt auszugleichen ist. Das belastet den Landeshaushalt na türlich auch immens.

Wir werden das Ganze aber weiter konsequent angehen. Wie gesagt: Wir werden zu gegebener Zeit auf die Fraktionen im Landtag zugehen, um die Schuldenbremse in der Landesver fassung zu verankern, so wie es Grüne und Schwarze im Ko alitionsvertrag vereinbart haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wald.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zur Ver ankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Lan desverfassung ist für uns, die CDU-Fraktion, ein wichtiger Denkanstoß. Er kommt jedoch zur falschen Zeit.

(Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD: Denken schadet nie!)

Wir werden in einigen wenigen Wochen den Landeshaushalt 2017 hier im Plenum beraten. Wir haben vielfältige finanziel le Herausforderungen.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wir haben zu schnell gedacht! – Zuruf von der FDP/DVP: Sol len wir ihn zurückziehen?)

Sie können ihn zurückziehen und im März 2017 nochmals vorlegen.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Brauchen Sie so lange zum Nachdenken?)

(Lachen bei Abgeordneten der AfD und der FDP/ DVP)

Ich sage Ihnen auch gleich, warum, Herr Kern. – Wir haben vielfältige finanzielle Herausforderungen, denen wir uns in Zukunft stellen müssen. Dazu gehören die Integration von Flüchtlingen, der Erhalt und der Ausbau unserer Infrastruktur in Baden-Württemberg, das wichtige Thema Digitalisierung und Investitionen in das Wichtigste, was wir haben, nämlich in die Kinder und deren Bildung.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das muss alles in die Schuldenbremse?)

Das geht nur, wenn wir weiter wirtschaftlich erfolgreich han deln. Dann können wir auch das wichtige Thema „Sanierung der Staatsfinanzen“ angehen.

Meine Damen und Herren, der Haushalt 2017 ist ein Spar haushalt, der jedoch wichtige Investitionen beinhaltet. Die Re gierungsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass im Haushalt 2017 keine neuen Schulden aufgenommen werden und keine Steuererhöhungen vorgenommen werden.

(Zuruf von der AfD: Grunderwerbsteuer?)

Dies ist der Landesregierung und den sie tragenden Regie rungsfraktionen sehr wichtig. Daher ist es nicht erforderlich, aktuell einen Schnellschuss vorzunehmen.

In der letzten Legislaturperiode wurden bereits wichtige Ge spräche zum Thema „Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung“ geführt. An diese Gespräche möchten wir wieder anknüpfen. Nach Verabschiedung des Haushalts 2017, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir Finanzpolitiker wieder ausreichend Zeit, um uns diesem Thema, der Veran kerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung, zu wid men.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Zuerst Schulden machen und dann Schuldenbremse!)

Durch die Nullzinspolitik haben wir andere Voraussetzungen, als sie noch in den letzten Gesprächen in der letzten Legisla turperiode existierten. Wir müssen diese Voraussetzungen sehr sorgfältig prüfen, untersuchen und auch, wie ich finde, Mei nungen von Experten einholen. Bloße Symbolpolitik nutzt uns allen nichts. Wir brauchen eine ausgewogene Lösung. Denn eine Verfassungsänderung muss auf Dauer ausgerichtet sein. Sie muss auch der Herausforderung der Zukunft hinreichend Rechnung tragen.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Wald, lassen Sie ei ne Zwischenfrage des Abg. Dr. Fiechtner zu?

Nein, danke. – Den Mitgliedern der damaligen Föderalismuskommission III – unser früherer Mi nisterpräsident Günther Oettinger, Peter Struck, aber auch Mi nisterpräsident Winfried Kretschmann –, welche mit Bundes kanzlerin Angela Merkel die Verankerung der Schuldenbrem se im Grundgesetz vereinbart haben, war es stets wichtig, die Verankerung auf einem breiten Konsens zu vereinbaren.

Die Regierungskoalition hat erkannt, dass die Schuldenbrem se ein sehr wichtiges Instrument zur Konsolidierung des Lan deshaushalts ist. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb fol gende Vereinbarung getroffen – ich darf mit Erlaubnis der Prä sidentin zitieren –:

Deshalb ist die Konsolidierung des Landeshaushalts und die Einhaltung der Schuldenbremse ein zentrales Ziel un serer Koalition.

Weiter:

Wir wollen die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, der CDU-Fraktion ist dieses Thema äußerst wichtig.

Wir haben aus der letzten Legislaturperiode einige Entwürfe zu diesem Thema auf dem Tisch. Es gibt Vorlagen der CDU, es gibt Vorlagen der FDP/DVP, aber auch das Finanzministe rium hat hierzu einige Erwägungen vorgenommen, an die an geknüpft werden kann. Sicherlich kommen auch Vorschläge von Ihrer Fraktion, Herr Hofelich. Auch die Regierungsfrak tionen werden wichtige Impulse einbringen. Wir brauchen auch die Beratung durch unseren Rechnungshof.

Diese Impulse müssen zusammengeführt, sorgfältig erwogen und erörtert und dann eingehend beraten und verabschiedet werden. Hierzu ist eine parlamentarische Diskussion, wie wir sie heute und anschließend im Finanzausschuss führen, sicher sehr wichtig, weil wir neue Erkenntnisse erlangen. Aber ich halte eine solche Diskussion nicht für ausreichend.

Für eine Gesetzgebung zur Verfassungsänderung, die in die sem Plenum einer Zweidrittelmehrheit bedarf, brauchen wir mehr Überzeugungsarbeit und einen breiteren Konsens.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Freibrief fürs Schuldenmachen!)