Genau das wird uns bzw. vor allem das Ministerium in den nächsten zwei Jahren bei der Erstellung des Wildtierberichts, der bevorsteht und der mit großer Spannung erwartet wird, beschäftigen. Denn das Jagd- und Wildtiermanagement sieht zum ersten Mal einen solchen Wildtierbericht vor.
Ich bin schon gespannt, ob diese Erkenntnisse, die wir in den nächsten zwei Jahren gewinnen werden, zu Veränderungen im Schalenmanagement führen, ob es neu zu schützende Tierar ten geben wird usw.
Da haben wir noch eine riesige Aufgabe vor uns, vor allem Sie, Herr Minister Hauk. Nachdem ich aber erfahren habe, dass Sie in meinem Wahlkreis gerade zu einer Rotwildjagd, zu einer Bewegungsjagd, der auch Erkenntnisse des Wildtier monitorings aufgrund der Rotwildschutzkonzeption zugrun de liegen, eingeladen haben, gehe ich davon aus, dass Sie hier auch in allen anderen erforderlichen Bereichen das Gesetz um setzen und auch die entsprechenden Kapazitäten in Ihrem Haus schaffen, damit wir die Monitoringaufgaben ausreichend wahrnehmen können.
Eine große Sorge bereitet in diesem Zusammenhang natürlich – da geht es auch wieder um Monitoring und Wildtiermanage ment – die Situation des Auerhuhns; es ist ein gewaltiger Rückgang der Population festzustellen. Die Regierungsfrak tionen werden wahrscheinlich noch darüber beraten müssen, wie man hier Abhilfe schafft.
Auf jeden Fall wünsche ich allen Beteiligten und allen Akteu ren – mit denen wir selbstverständlich weiter im Gespräch bleiben, damit Wild, Jagd und Natur in Baden-Württemberg eine gute Zukunft haben – Waidmanns- und Waidfrausheil.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht jeder Naturschützer kann ein Jäger sein, aber jeder Jäger muss ein Naturschützer sein.
In diesem Sinn hat die Landesregierung die Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und am Forstverwal tungs-Kostenbeitrags-Gesetz angestoßen. Ich möchte an die ser Stelle der Hausspitze mit Peter Hauk und Friedlinde GurrHirsch ausdrücklich danken, dass dieser Gesetzentwurf fern ab jeglicher Ideologie mit Blick aus der Praxis und für die Pra xis so zügig erstellt worden ist. Vielen Dank, Peter Hauk.
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Jagd- und Wildtier managementgesetzes sieht zwei maßgebliche Änderungen vor:
Zum einen wurde die erforderliche Mindestfläche für Fütte rungskonzeptionen für Rehwild von 2 500 ha auf 1 500 ha an gepasst. Kundige Fachverbände wie z. B. der Landesjagdver band begrüßen dies ausdrücklich. Dies unterstreicht abermals den praxisorientierten Stil des Ministeriums.
Zum anderen ermöglicht das Gesetz den Jägerinnen und Jä gern in unserem Land vor dem Hintergrund steigender Schwarz wildbestände, Wildschweine bei günstigen Schneelagen im Wald auch im März zu bejagen. Die Wildschadenssituation verlangt aus unserer Sicht ein schnelles und effektives Han
deln. Daher gibt es keinen Grund, zu warten. Wir möchten die mit dieser Änderung verbundene Möglichkeit den Jägerinnen und Jägern bereits bei der März-Jagd 2017 zur Verfügung stel len.
Bei einer zu hohen Wildschweinpopulation besteht zuneh mend die Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest aus an deren europäischen Ländern zu uns nach Baden-Württemberg eingeschleppt wird.
Hohe Schwarzwildbestände können beschleunigende Auswir kungen auf die Ausbreitung dieses Virus haben. Dieser ist zwar nicht für Menschen, jedoch für Haus- und Wildschwei ne tödlich. Eine mögliche Seuche hätte unabsehbare Folgen für den Bestand in ganz Baden-Württemberg. Eine solche Epi demie gilt es unbedingt zu verhindern. Daher ist gerade die se Eile beim Gesetzentwurf geboten.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des ForstverwaltungsKostenbeitrags-Gesetzes machen wir ebenfalls einen großen Schritt in Richtung Zukunft, hin zu mehr Rechtskonformität.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die ersten wich tigen Schritte unternommen wurden, um die Weiterentwick lung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, wie im Ko alitionsvertrag vereinbart, umzusetzen.
Wir erhalten das einzigartige Wesen der Jagd mit seinem tra ditionsreichen Charakter. Wir geben den Jägerinnen und Jä gern wieder eine Perspektive und die Möglichkeit, wahre und echte Naturschützer zu sein.
Da es bereits die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs ist und alles bereits gesagt ist, kann ich zum Ende kommen.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Er hat schon eine jagdpolitische Krawatte an! – Abg. Martin Hahn GRÜ NE: Da bin ich gespannt!)
In der heutigen Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Än derung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und
des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes haben wir nicht viel Neues gehört. Von der Regierung kommt die übliche Selbstbeweihräucherung.
Wer sich mal mit den Jägern in unserem Land intensiver un terhält – das habe ich in letzter Zeit öfter gemacht – –
Wenn man sich da den Vorhalt einer „Luftnummer“ – und das ist noch human ausgedrückt – anhört – das kommt oftmals von vielen aus den Reihen der CDU; machen Sie sich Gedan ken darüber –, sollte man schon einmal darüber nachdenken. Ich kann die Jäger verstehen, und zwar aus einem ganz einfa chen Grund: weil sie recht haben.
Woran liegt es nun, dass sich die Jägerschaft so fühlt, und was kann man dagegen unternehmen? Man könnte es wieder als die übliche Flickschusterei bezeichnen, was dieses Gesetz meiner Meinung nach auch darstellt. Es beinhaltet keinen Bü rokratieabbau und schon gar nicht irgendwelche signifikanten Verbesserungen bei der Ausübung der Jagd. Nichts von alle dem ist der Fall. Aber das wissen Sie ja bereits – oder vermut lich doch nicht, wenn ich Ihre Reaktionen so anschaue.
dass die Vorschrift zur Mitführung von Hunden bei der Vogel jagd beispielsweise die Beizjagd erschwert – und jetzt bitte gut zuhören, Kollegen von der CDU, Herr Hagel – oder dass – –
Ich komme jetzt zum ausschlaggeben den Punkt. Bei diesem Gesetzentwurf fehlt nämlich etwas. Denn eine sinnvolle Regelung zur fairen Lastenverteilung bei Wildschäden lässt weiter auf sich warten. Man könnte hier z. B. die Einführung einer Wildschadenskasse nehmen. Prak tikable Regelungen zum Einsatz von Wildtierkameras fehlen ebenfalls. Das sei nur einmal ganz nebenbei erwähnt.