Manuel Hagel
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade einmal zwei Jah re her, als wir alle hier in diesem Saal Opfer einer Cyberatta cke wurden. Persönliche Daten von uns waren veröffentlicht, wurden alphabetisch sortiert, in Listen gesammelt. Es war für viele von uns sicher ein ganz beklemmendes Gefühl, auf ei ner solchen Liste zu stehen. Aber vor allem hat das uns allen gezeigt, wie verletzbar man mit persönlichen Daten online ist.
Die Internetkriminalität ist in den letzten Jahren bei uns in Ba den-Württemberg und in Deutschland extrem stark gewach sen. Unsere Landesbehörden müssen jeden Tag mehrere Hun dert Angriffe im Internet abwehren – mehrere Hundert jeden Tag.
Klar ist: Je digitaler unsere Gesellschaft und je digitaler un ser Staat werden, umso mehr müssen wir im gleichen Zuge auch unsere digitalen Abwehrkräfte stärken. Genau das tun wir jetzt. Wir rüsten uns gegen diese neuen digitalen Angrif fe. Wir ordnen die Strukturen neu und machen sie fit für die ses und das nächste Jahrzehnt. Wir schaffen eine neue Cyber sicherheitsstruktur für Baden-Württemberg, für das ganze Land.
Ihr Herzstück bildet die neue Cybersicherheitsagentur. Sie ist Anlaufstelle für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Wissenschaft.
Dabei ist uns wichtig, zu sagen, dass wir schon jetzt sehr gut aufgestellt sind, was die Bekämpfung von Cyberkriminalität angeht, etwa beim Landeskriminalamt. Dieses Gute entwi ckeln wir jetzt fort, machen es noch besser – eben auch in Be reichen, die über die rein polizeiliche Arbeit hinausgehen.
Die zentrale Koordinierungs- und Meldestelle wird helfen, Angriffsmuster zu erkennen, sie besser kennenzulernen und – vor allem auch – sie abzuwehren.
Jetzt war ja einiges an Kritik an der neuen Cybersicherheits agentur zu lesen. Manchmal hat man ein bisschen den Ein druck: Das ist wie bei einer Motte, die sich eigentlich am Mond orientieren möchte, stattdessen aber bis zur Erschöp fung doch immer nur um die Straßenlaterne herumbrummt.
Dieses neue Gesetz bedeutet viel mehr als nur die Errichtung einer Landesoberbehörde. Dieses Gesetz etabliert ein neues Denken, eine neue Herangehensweise. Wir bekämpfen digi tale Kriminalität nicht mehr nur in historisch gewachsenen, sondern in zeitgemäßen Strukturen.
Wir denken Cybersicherheit in ihrer ganzen Breite und stel len uns so optimal für die digitale Zukunft auf.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der FDP/DVP dankbar, dass sie die Beratung zum heutigen Gesetzentwurf möglich gemacht hat.
In der Sache haben wir uns ja in der ersten Lesung am 15. Ok tober bereits hinlänglich dazu ausgetauscht. In der Zwischen zeit konnten Sie auch in den Ausschussberatungen keine neu en Erkenntnisse vorbringen, die mich und uns dazu gebracht hätten, Ihrer Argumentation inhaltlich zu folgen.
Deshalb – anschließend an die Kollegin – können wir heute doch eines festhalten: Sie können das zentrale Argument, das Ihrem Vorhaben entgegensteht, nicht entkräften. Wie – das ist die entscheidende Frage – soll denn ein solch negatives Schul ranking verhindert werden? Da unterscheiden sich unsere bei den Politikansätze in der Frage der Haltung sehr entscheidend.
Wir wollen eben gerade nicht, dass Schülerinnen und Schüler stigmatisiert werden.
Wir wollen nicht, dass Schulen in sozialen Brennpunkten sys tematisch benachteiligt werden. Wir stehen eben für diesen ganz sensiblen und ganz besonderen Schutz von Schülerin nen und Schülern. Wir stehen für gleiche Startchancen für al le Schülerinnen und Schüler. Und Sie, Herr Dr. Kern von der FDP/DVP, wollen diesen besonders schützenswerten Kernbe reich staatlicher Verantwortung sozusagen auf dem Altar ei ner falsch verstandenen, ganz radikalen Transparenz opfern.
Kollege Dr. Fulst-Blei hat das Negativbeispiel England hier ausgeführt. Dort hat sich gezeigt, wie das System eines Schul wettbewerbs ad absurdum geführt wird. Das halte ich, das hal ten wir von der CDU-Landtagsfraktion ganz entschieden für den falschen Weg.
Die von Ihnen so herbeigesehnte Transparenz gibt es schon längst in Baden-Württemberg. Es ist aber eine wohldosierte, eine austarierte Transparenz. Es gibt eine Vielzahl von allge mein zugänglichen Daten, die die Arbeit der Schulen betref fen. Diese Daten werden aggregiert und zusammengetragen auf Landesebene wie auf regionaler Ebene, sie werden aber auch detailliert in den kommunalen Schulberichten veröffent licht. Und genau dort können Sie, liebe Kolleginnen und Kol legen von der FDP/DVP, Ihren Wissensdurst aktuell doch stil len.
Natürlich, liebe Kollegen von der FDP/DVP, gibt es im Lan desinformationsfreiheitsgesetz noch Verbesserungsbedarf – ich füge hinzu: ganz berechtigten Verbesserungsbedarf. Lie ber Herr Dr. Kern, es zeigt sich eben, dass dies kein Gesetz entwurf der CDU-Fraktion ist. Wir können aber bei allen Dif ferenzen in der Sache mit der heutigen zweiten Lesung trotz dem noch einen gemeinsamen Nenner identifizieren: Wir sind uns alle einig, dass wir die jetzt anstehende Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes abwarten. Darin werden alle Einzelaspekte nochmals genauer beleuchtet und überprüft, sodass, wo immer dies nötig ist, Verbesserungen erfolgen kön nen. Selbstverständlich, Herr Dr. Kern, können Sie dort Ihre Punkte ebenfalls noch einmal vortragen.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das Informationsfreiheitsge setz ist ein starkes Instrument. Jede Bürgerin und jeder Bür ger kann den Staat und seine Institutionen um ganz individu elle Auskunft bitten. Es besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden. Das Gesetz war ein guter und richtiger Schritt hin zu einem bürgernahen und sehr serviceorientierten öffentlichen Dienst. Dieser Anspruch ist sehr weitreichend und findet auch nur dann keine Anwendung, wenn sich das Auskunftsersuchen auf besonders schützens werte Daten bezieht.
Die FDP/DVP beansprucht jetzt für sich, volle Transparenz in die Arbeit von Schulen bringen zu wollen. Doch was wäre die Folge dieser vollkommenen Transparenz? Unbestritten ist: Wenn wir alle leistungsbezogenen Daten offenlegen, hätten wir sehr schnell ein Ranking und damit zwangsläufig eine Brandmarkung von Schulen. Darauf haben auch viele Verbän de und Experten im Anhörungsverfahren hingewiesen.
An welcher Schule werden die besten Abschlüsse gemacht, an welcher die schlechtesten? An welcher Schule brechen die Schüler am häufigsten ab? Klar, Wettbewerb hat noch selten geschadet. Dieses Credo vertreten wir gern mit sehr viel Ver ve. Aber ist es überhaupt fair und zielführend, die Schulen in einen internen Wettbewerb treten zu lassen? Können Schulen überhaupt die gleichen Startbedingungen für diesen Wettbe werb haben? Ich glaube, die Antwort ist Nein.
Langfristig entstehen Standortnachteile, die die Situation von Schulen noch weiter verschärfen, die ohnehin unter erschwer ten Bedingungen arbeiten müssen. Es wird ein unvermeidba rer Druck auf die Schulen, aber vor allem auch auf die Leh rerinnen und Lehrer entstehen, am Ende für das Ranking gu te Noten verteilen zu müssen. Abschlüsse werden so insge samt verwässert.
Natürlich ist es wichtig, die Arbeit der Schulen im Blick zu haben und dafür zu sorgen, dass alle Schulen auf einem mög lichst hohen Level arbeiten. Ich glaube, da sind wir alle in die sem Haus völlig einer Meinung. Wir müssen sehen, wo es Pro bleme gibt und wie man diese angehen kann.
Die Qualitätssicherung findet längst statt, seit dieser Legisla turperiode mehr denn je. Frau Ministerin Dr. Susanne Eisen mann hat dafür die Schulverwaltung weiter professionalisiert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Qualitätskonzepts für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg haben wir im letzten Jahr die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen.
Mit dem Institut für Bildungsanalysen haben wir eine Institu tion aus der Taufe gehoben, die mit hoher Kompetenz und gro ßer Schlagkraft diesen essenziellen Aufgaben nachkommt, nämlich dass alle Kinder, egal, woher sie kommen und auf welche Schule sie gehen, zu Beginn die gleichen Chancen ha ben.
Im Jahr 2015 hat sich dieses Hohe Haus dazu entschieden, diesen hochsensiblen Bereich der Schulen im Informations freiheitsgesetz zu schützen. Man hat ihn ganz bewusst im Aus nahmekatalog ausgeklammert. Diese Entscheidung erfolgte im Übrigen einstimmig und damit wahrscheinlich, Herr Dr. Kern, auch mit Ihrer Stimme.
Es geht darum, die Stigmatisierung, die Brandmarkung von Schülern, von Eltern und von Lehrerinnen und Lehrern zu ver hindern.
Wir finden, das ist ein sehr hohes und vor allem ein sehr schüt zenswertes Gut. Diese Entscheidung war damals richtig, und sie ist es heute noch genauso.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die Jagd ist so alt wie die Menschheit selbst. Das kann man bei uns, Karl-Wilhelm Röhm, daheim auf der Alb sehr eindrücklich besichtigen,
wo unlängst die Eiszeithöhlen zum Weltkulturerbe ernannt worden sind. Fünf von sechs Höhlen sind bei uns im Alb-Do nau-Kreis. Der Löwenmensch, eines der ältesten Fundstücke der Menschheit, zeigt sehr eindrücklich, dass sich der Mensch schon sehr früh mit der Jagd beschäftigt hat. Jagd ist für uns in Baden-Württemberg also auch Kulturgut.
Wir alle wissen nicht erst seit den Debatten der letzten Wo chen, dass wir diese Kulturgüter pflegen müssen. Auch die Hitzigkeit so mancher Debatte in diesem Hohen Haus zeigt uns, dass dem einen oder anderen der Sommerurlaub ganz gut tun wird. Da kann ich nur jeden einladen, diesen im Alb-Do nau-Kreis zu verbringen.
Die Beratung der Novelle am 7. Mai in diesem Hohen Haus war sehr sachlich. Die Anhörung hat viele gute Kritikpunkte, vor allem auch der Jagdverbände, zutage gefördert. Sie sind vorgetragen worden und sind jetzt im laufenden Verfahren auch übernommen worden.
Ich finde, das JWMG, wie es jetzt vorliegt, ist ein sehr guter Kompromiss. Es bringt mit der Schadensvorsorge die unter schiedlichen Anforderungen eines Flächenlands wie BadenWürttemberg in Einklang getreu dem Motto: Schaden verhü ten ist besser als Schaden vergüten.
Die jüngste Änderung von § 4 des ForstBW-Gesetzes, durch die jetzt für die Förster in Baden-Württemberg die Jagd auch zur Dienstpflicht geworden ist und die Gebührenfrage einer Regelung zugeführt wird, zeigt, dass Wald und Wild in Ein klang gesehen werden und nicht im Widerspruch. Sehr geehr ter Herr Minister Peter Hauk, dafür sage ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Namen der CDU-Fraktion herzlichen Dank.
Aber eine Sache – das sage ich ganz offen – macht mir etwas Sorge. Das Anhörungsverfahren wurde – wie die letzten An hörungsverfahren auch – über das Beteiligungsportal des Lan des Baden-Württemberg vorgenommen, also online im Netz. 25 Kommentare gab es, mit denen sich Bürgerinnen und Bür ger zu dieser Änderung des Jagd- und Wildtiermanagement gesetzes zu Wort gemeldet haben. Im Grunde war der trauri ge Tenor: Jagd sollte doch am besten verboten werden. Ich muss als Jäger ganz offen sagen: Das hat mich schon etwas beschäftigt. Denn diese pauschale Verurteilung der Jäger schaft, dieses pauschale Bild von Jägerinnen und Jägern in Baden-Württemberg wird der Sache und der Arbeit der Jäge rinnen und Jäger nicht gerecht.
Daher möchte ich mich heute in der zur Verfügung stehenden Zeit auch damit auseinandersetzen. Denn so muss Politik doch sein, dass man die Meinung der anderen Seite auch wert schätzt.
Warum ist es so, woher kann das kommen, dass genau diese Gesinnung in weiten Teilen der Gesellschaft vorherrscht? Ich glaube, dass es im Wesentlichen damit zu tun hat, dass in wei ten Teilen gar nicht verstanden wird, was dieses altehrwürdi ge Handwerk der Jägerschaft tut. Darum möchte ich heute an dieser Stelle für dieses Handwerk der Jägerschaft werben.
Denn es ist eine harte und wichtige Arbeit. Ich kann nur sa gen: Wer schon einmal einen Maisacker eingezäunt hat, um ihn vor Schwarzwild zu schützen, wer sieht, was zum Teil Rehwild an Schäden verursacht, an Aufforstungen notwendig macht oder an jungen Bäumen anrichtet, der weiß, was dort tagtäglich geleistet wird.
Was wäre der Wald ohne einen intakten und der Landschaft angepassten Wildbestand? Er wäre wie eine Wanderung ohne Rast oder eine Rast ohne eine Holzbank. Es sind die Jägerin nen und Jäger in Baden-Württemberg, die diesen Einklang aus Landwirtschaft, aus Forst und aus Wild schaffen und dieses Naturphänomen bei uns im Gleichgewicht halten. Sie sorgen mit den Bauernfamilien für eine intakte Kulturlandschaft bei uns in Baden-Württemberg.
Deshalb möchte ich ganz offen sagen: Kein Jäger macht das, um Geld zu verdienen, sondern die Jagd kostet Geld. Die Jä gerinnen und Jäger sind in Baden-Württemberg unterwegs, weil sie die Natur lieben, weil sie das Wild und die Tiere ach ten und vor allem weil sie sich gesellschaftlich einbringen wollen. Gerade in dieser Zeit entdecken viele Menschen wie der mehr unsere heimische Natur und auch die regionalen Le bensmittel. In den Städten wird die Suche nach Schrebergär ten immer größer. Ich wünsche mir, dass wir alle das zum An lass nehmen, um unser eigenes Verhältnis zur Natur und zu Geschöpfen zu überdenken. Ich wünsche mir, dass wir die Jä gerinnen und Jäger in Baden-Württemberg als das sehen, was sie sind: Tierschützer, Naturschützer und vor allem ehrbare Leute.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrer Genehmigung zitie re ich:
Wir leben nicht, um zu essen, sondern wir essen, um zu leben.
Diese Grunderkenntnis von Sokrates gilt übertragen auch für die Jagd. Sicher wurde zu Beginn einer über 1,7 Millionen Jahre lebendigen Tradition gejagt, um zu leben. Die Jagd war aber in der Menschheitsgeschichte schon immer mehr als blo ße Nahrungsbeschaffung. Von Anbeginn an war sie immer auch Kulturträger. Denken wir nur an die älteste Jagddarstel lung auf Sulawesi oder an das kunsthistorisch einmalige Fal kenbuch von Friedrich II.
Heute tragen rund 47 000 Jägerinnen und Jäger – Tendenz steigend – in Baden-Württemberg die Verantwortung für das heimische Wild sowie für die Erholungs- und eben auch Nutz landschaft. Sie sind im öffentlichen Interesse tätig. Dafür – das möchte ich heute an dieser Stelle ganz bewusst sagen – gilt allen Jägerinnen und Jägern in Baden-Württemberg unser herzlicher Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deshalb sehen wir, die CDU-Landtagsfraktion, die Aufgabe des Gesetzgebers gerade nicht darin, die Jägerinnen und Jä ger in unserem Land zu gängeln, zu bevormunden und ihnen immer neue bürokratische Hürden aufzuerlegen, sondern es geht uns darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie den Anforderungen einer modernen, pluralen Gesellschaft genügen und zugleich das Waidwerk praktikabel und zukunfts fähig halten.
Interessen in Einklang zu bringen und eben nicht gegenein ander auszuspielen, das ist die große Kunst einer modernen Jagdgesetzgebung. Es geht um ein verträgliches Miteinander von Wild, Wald und Flur. Dazu bedarf es eines Kompromis ses vieler Akteure. Manche hätten sich an der einen oder an deren Stelle keine, manche hätten an derselben Stelle viel wei ter gehende Änderungen gewünscht. Dass sich daher nicht al le Akteure immer zu 100 % wiederfinden, liegt ganz in der Natur eines Kompromisses.
Mit der vorliegenden Änderung des Jagd- und Wildtierma nagementgesetzes ist aber ein guter Interessenausgleich ge lungen. Dafür allen beteiligten Verbänden, allen beteiligten Mitarbeitern, aber allen voran unserem Minister für ländli chen Raum, Peter Hauk, unser aller herzlicher Dank.
In fünf Punkten möchte ich in aller Kürze begründen, warum dies so ist.
Erstens: Die Novelle trägt der Hege und Pflege des Wildes Rechnung. Weil gerade Wildtiere in der Brut- und Setzzeit auch außerhalb des Waldes eines besonderen Schutzes bedür fen, erweitern wir den Handlungsrahmen zur Verringerung der Störung und Beunruhigung von Wildtieren deutlich.
Zweitens: Der Entwurf trägt zudem den wechselseitigen In teressen von Jägerschaft und unseren Bauernfamilien Rech nung. Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Absprache zwischen jagenden und bewirtschaftenden Perso nen vermeidet künftige Konflikte. Die Einführung einer frei willigen Wildschadenskasse ist Ausdruck dieses Miteinanders und unterstreicht die Haltung der CDU-Fraktion, Landwirt schaft und Jägerschaft nicht in Widerstreit zu stellen.
Drittens: Mit der Schaffung des Instituts der Stadtjägerin und des Stadtjägers sind wir in Deutschland vorn dabei. Dadurch wird nach festgelegten Maßgaben die Jagd in befriedeten Be zirken möglich.
Viertens: Die Handlungsmöglichkeiten zur Tierseuchenprä vention und Tierseuchenbekämpfung werden erweitert. Wenn Gefahren abgewehrt werden müssen, kann nun auf Flächen gejagt werden, wo ansonsten die Jagd ruht. Auch kann die Jagd im Einzelfall angeordnet oder eben auch untersagt wer den.
Fünftens: Mit dem Aufbau eines Wildtierportals nutzen wir zudem noch intensiver die Chancen der Digitalisierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles sind gute Schritte einer modernen Jagdgesetzgebung. Allerdings möch te ich nicht verhehlen, dass wir, die CDU-Landtagsfraktion, uns durchaus noch den einen oder anderen weiteren Schritt hätten vorstellen können. Aber nicht nur zwischen Wald, Wild und Flur, auch in einer Koalition bedarf es eines Interessen ausgleichs.
Und dennoch: Mittelfristig gehört der Wolf ins JWMG. Denn das Naturschutzgesetz ist eben ein Schutzgesetz; beim Wolf brauchen wir aber ein Managementgesetz wie das JWMG – auch dann, wenn er zunächst unter das Schutzmanagement fallen würde.
Fakt ist, dass wir davon ausgehen müssen, dass sich der Wolf auf Dauer weiter ausbreiten wird und seine Population zu nimmt. Die Weidetierhalter in unserem Land brauchen des halb eine Perspektive. – Damit ist auch klar, dass zumindest Reinhold Pix und ich nicht denselben Redenschreiber haben.
Trotz dieses Wermuttropfens: Die Änderungen sind zeitge mäß und überzeugend. Der Historiker Klaus Hildebrand hat es auf den Punkt gebracht: Es geht um eine „Politik der Dia gonale“; insofern muss Regierungspolitik immer die Diago nale im politischen Diagramm der Koalitionspartner sein. Die se Diagonale zu ziehen ist Minister Peter Hauk genauso ge lungen, wie ihm der Interessenausgleich zwischen Wald, Wild und Flur gelungen ist. Die CDU-Fraktion wird der Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes daher zustimmen.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Gestern debattierten wir in die sem Hohen Haus den ersten Antisemitismusbericht in unse rer Republik. Als jüngerer Mensch, als heute 31-Jähriger, be gegnet mir dieses Thema auf drei ganz besondere Arten: ers tens durch die Erlebnisberichte der eigenen Großeltern über die dunkelste Zeit deutscher Geschichte, zweitens durch die Berichte der Eltern über die Erinnerungskultur der Sechziger- bis Achtzigerjahre sowie drittens durch meine ganz eigenen Beobachtungen heute, vor allem in sozialen Netzwerken. Ge rade in diesen erleben wir das Urübel von Antisemitismus in einer ganz neuen Qualität der Enthemmung. Ich sehe eine ganz neue Dimension des Antisemitismus und der Gewalt. Sie will nicht nur ausgrenzen, sie will nicht nur verletzen, sie will vor allem auch gesehen werden.
Eine junge Dame, die Antisemitismus und rechte Hetze im Netz ganz krass erfahren hat, durfte ich in diesem Sommer kennenlernen. Sie hat mich schwer beeindruckt. Ihr Name ist A. P. Sie war bis vor Kurzem Präsidentin des Bundes jüdi scher Studenten Baden. Aufgrund ihres Engagements für jü disches Leben in Deutschland war sie im Internet massivsten Anfeindungen, ja blankem Hass ausgesetzt. Ihren Mut, sich auch öffentlich dagegenzustemmen, finde ich aller Ehren wert.
Ich möchte Ihnen sagen, was Frau P. uns damals erzählt hat: Sie hat sich in dieser sozialen Echokammer allein gefühlt. Ich möchte Frau P. auch heute von hier aus sagen: Liebe Frau P., Sie sind nicht allein. Die große Mehrheit dieses Hauses und die große Mehrheit der Baden-Württembergerinnen und Ba den-Württemberger stehen hinter Ihnen und stehen an Ihrer Seite.
Wir erleben derzeit, wie durch ganz bestimmte Kräfte ver sucht wird, den politischen Diskursraum sukzessive immer weiter nach rechts zu verlagern. Gerade im Internet zeigen sich die Auswirkungen am enthemmtesten, am deutlichsten. Stück für Stück werden unter dem Deckmantel eines heimli chen Mottos einer ganz bestimmten Partei – „Das wird man doch noch sagen dürfen“ – Grenzen und Tabus verschoben.
Und vielleicht – Herr Fiechtner, aufs Kommando – finden sich da jetzt einige wieder. Ich meine die Kollegen Gedeon und Fiechtner und jene der AfD.
Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, verkürzt aus dem Talmud. Der Talmud schrieb schon vor mehreren Tau send Jahren:
Achte auf deine Worte, denn sie werden zu deinen Hand lungen.
Achte auf deine Handlungen,
denn sie werden zu deinem Schicksal.
Ich frage deshalb die Kollegen der AfD: Ist genau diese Her angehensweise nur Mittel zum Zweck? Sind Spaltung und Hass nur ein Nebenprodukt eines plumpen Populismus? Ganz ehrlich: So viel Naivität traue ich nicht einmal Ihnen zu, mei ne sehr geehrten Damen und Herren.
Oder sind Veränderung und Spaltung unserer Gesellschaft tat sächlich Ihr eigentliches Ziel?
Wie kurz der Weg der Hetze aus den Blasen im Internet hin ein in das echte Leben ist, mussten wir unlängst ganz schmerz lich erfahren. Das, was Frau P. am Herzen liegt, ist eigentlich eine ganz große Selbstverständlichkeit. Sie möchte, wie sie selbst sagt, dass ihre Kinder einmal Deutschland als ihre Hei mat ansehen können. Ihr Wunsch steht dabei beispielhaft für die Wünsche vieler junger Jüdinnen und Juden in unserem Land. Sie wollen Teil dieser Gesellschaft sein. Sie wollen ei nen guten Beruf. Die meisten von ihnen wünschen sich eine eigene Familie. Sie wollen hier einfach ganz normal ihren jü dischen Glauben in Freiheit und Sicherheit leben dürfen.
Erinnerung ist dabei Erinnerung. Aber Deutschland soll heu te vor allem auch Heimat sein. Und Deutschland soll, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für Jüdinnen und Juden in unserem Land in Zukunft eine sichere Heimat bleiben. Das zu ermöglichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist un ser aller Verantwortung.
Minister Thomas Strobl hat es ausgeführt: Sicherheit ist da bei Voraussetzung. Ich danke unserem Innenminister Thomas Strobl, dem dieses Thema schon immer ein Herzensanliegen war, dass auf seinen Vorschlag hin das Kabinett zugestimmt hat und 1 Million € zusätzlich für die Sicherheit von jüdischen Einrichtungen in die Hand genommen hat. Sicherheit braucht immer auch ein gesellschaftliches Umfeld. Deshalb, Herr Mi nister, herzlichen Dank auch für dieses Engagement.
Dennoch möchte ich auch sagen: Lassen Sie uns nicht den Fehler machen, das Thema „Jüdisches Leben in Deutschland“ ausschließlich auf den Sicherheitsaspekt zu begrenzen. Denn jüdisches Leben und jüdische Kultur sind für Deutschland sehr viel mehr. Lassen Sie uns vielmehr bei dem ansetzen, was Dr. Blume in seinem Bericht als „Begegnung auf Augenhöhe“ be zeichnet.
Wir, die CDU, haben in diesem Jahr unter der Schirmherr schaft unseres Bundestagspräsidenten ein jüdisches Forum ge gründet.
Ich komme zum Ende. – Wir al le sollten wollen, dass die Geschichte, die Tradition, die Lite ratur und die jüdischen Bräuche einen Platz in der Mitte un serer Gesellschaft haben. Dies ist ein schönes Ziel, auch für diesen Landtag. Lassen Sie uns alle gemeinsam jeden Tag hart dafür arbeiten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Ich gebe zu, das Origi nalzitat stammt natürlich nicht von mir. Dafür stimmt das Ge sagte in dieser Fassung im Gegensatz zum Original umso mehr. Die Digitalisierung ist weder aufzuhalten, noch ist die Digitalisierung rückgängig zu machen.
Was wir aber können, ist, sie zu gestalten. Sie hat die Welt verändert, und sie wird diese noch viel, viel mehr verändern, als wir es uns heute vorstellen können, und das in einem un fassbar schnellen Tempo.
Dabei haben wir von diesen Veränderungen in den letzten 30 Jahren schon enorm profitieren können. Die Art, wie wir kom munizieren, wie wir einkaufen, wie wir arbeiten oder schlicht wie wir leben, ist im Prinzip nicht mehr die gleiche.
Die Digitalisierung hat es uns in vielen Lebenslagen leichter gemacht, und das kann so weitergehen – aber nur, wenn die ser Wandel, wenn diese digitale Revolution richtig gemacht wird, wenn wir diese Digitalisierung selbst aktiv gestalten.
Der Wandel läuft in Baden-Württemberg bereits auf Hochtou ren. Die Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ setzt bundes weit neue Maßstäbe. Dafür gilt unserem Digitalisierungsmi nister Thomas Strobl unser herzlicher Dank.
Sie nimmt sich der Digitalisierung aller Bereiche und aller Le benslagen an, damit alle von ihr profitieren können. Denn es geht dabei darum, die Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs auch digital fortzuschreiben. Es geht hier um die Sicherung unseres Wohlstands, um das Ermöglichen von Chancen für al le Menschen in unserem Land. Ja, es geht um die Zukunft von Baden-Württemberg.
Ein zentrales Thema der Landesstrategie ist die Digitalisie rung der Verwaltung, die Verwaltung 4.0. Hier wurde bereits einiges getan. In den letzten Jahren wurde das Portal servicebw überarbeitet, modernisiert und nutzerfreundlich gemacht.
Mit den Kommunen, die den Großteil aller Verwaltungsleis tungen verantworten, wurde ein großer E-Government-Pakt geschlossen. Gemeinsam werden so bedarfsgerechte Lösun gen entwickelt, die den Kommunen lizenzkostenfrei zur Ver fügung gestellt werden.
Doch nicht nur beim E-Government, sondern auch bei der Di gitalisierung unserer Dörfer und Städte insgesamt reicht die Landesregierung die Hand. Mit Programmen wie „Future Communities“, den „Digitalen Zukunftskommunen“, oder auch den Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft 4.0 werden Anreize für innovative Lösungen vor Ort gesetzt.
Trotzdem ist klar: Die Modernisierung der Verwaltung ist hier mit noch nicht abgeschlossen. Es muss weitergehen. Denn das Ziel heißt nicht „Informationsbeschaffung und Kommunika tion“. Ziel muss es sein, alle Prozesse zu jeder Zeit und an je dem Ort digital verfügbar zu machen,
damit sich Behördengänge künftig mit wenigen Klicks online von zu Hause aus erledigt haben. Denn wir sagen ganz klar: Dass man heute für die Beantragung eines Personalausweises oder eines Führungszeugnisses mitunter noch einen halben Tag Urlaub nehmen muss, das ist wirklich nicht nur von ges tern, das ist von vorgestern.
Doch wie spielt sich diese vierte industrielle Revolution in der Verwaltung künftig ab? Eine zentrale Rolle spielt hier die Um setzung des Onlinezugangsgesetzes. Dieses gibt vor, dass al le Verwaltungsleistungen und -prozesse künftig online ver fügbar sein müssen. Aber mehr noch: Es legt auch fest, dass Bund und Länder ihre Verwaltungsportale künftig bündeln und verknüpfen müssen.
Hier ist der Gesetzentwurf zur Änderung des IT-Staatsvertrags entscheidend. Durch die Änderung des IT-Staatsvertrags wird die IT-Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung ausgebaut. Die digitale Verwaltung wird intelligent über die Ländergrenzen hinweg vernetzt – ein Anliegen, das hier in Ba den-Württemberg maßgeblich vorangetrieben wird.
Dies geschieht vor allem durch die Einrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, der FITKO. Die FITKO wird das bundesweit bereits vorhandene fachliche Know-how im Be reich der digitalen Verwaltung bündeln. Darüber hinaus wird
die FITKO den IT-Planungsrat unterstützen. Sie wird die Ver waltung digital machen, sie wird die Verwaltung fit für die Zu kunft machen und dabei den Nutzer in den Mittelpunkt stel len.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Änderung des IT-Staats vertrags ist ein Meilenstein hin zu einer digitalen Verwaltung in Baden-Württemberg. Ich bin mir sicher, dass wir damit auf einem guten Weg sind, die Digitalisierung für die Menschen in unserem Land, die Digitalisierung in Baden-Württemberg aktiv zu gestalten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
a) Ist der Landesregierung die Aktion „Topf Secret“ von food
watch und FragDenStaat bekannt, die mit einer Onlineplatt form die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben öffentlich machen will?
b) Welche Chancen und Risiken sieht die Landesregierung in
Bezug auf diese Aktion mit Blick auf die Verbraucherin nen und Verbraucher sowie einzelne Betriebe?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ganz ehrlich sagen: Als wir am Montag die Anmeldung des Themas durch die FDP/DVP erfahren haben, waren wir sehr positiv überrascht, und ich bin es jetzt noch viel mehr. Keine Polemik, kein Holz hammer, keine schlechten Witze – liebe Kollegen von der FDP/DVP, halten Sie diesen Vorsatz bitte noch ganz, ganz lan ge durch.
Die heutige Befassung des Landtags mit der Frage der IT-Sicher heit kommt zur richtigen Zeit. IT-Sicherheit ist nichts, was wir einmal machen und womit wir dann fertig sind, sondern ITSicherheit ist ständige, harte Arbeit.
Nur ein Beispiel dazu: Das für KRITIS und INSI zuständige Bundesamt BSI schätzt die Anzahl von Schadsoftware aktu ell auf gut 800 Millionen Varianten, und jeden Tag kommen rund 390 000 neue dazu.
Was sich hinter dieser Zahl verbirgt, hat sich ganz konkret bei dem WannaCry-Angriff 2017 gezeigt. Bei diesem Angriff wurden in wenigen Stunden über 230 000 Computer in 150
Ländern infiziert. Nehmen wir an, diese infizierten Computer wären alle Laptops mit einer Höhe von 3 cm, dann würde es bedeuten, dass diese Laptops aufeinandergestapelt einen Turm von 7 km Höhe bilden würden. Das höchste Gebäude der Welt ist wohlgemerkt 880 m hoch. Nicht erst seit diesem Angriff sollte uns klar sein: Cyberangriffe bedrohen nicht nur Smart phones und Laptops; sie können unsere Lebensgrundlage be drohen.
Moderne Sicherheitspolitik sorgt deshalb nicht nur für ein si cheres analoges Leben, sondern auch für notwendige Sicher heit im digitalen Leben. Unsere Landesregierung packt diese Aufgabe entschieden an.
Das erste Cybersicherheitsforum letzte Woche hat dies dop pelt unterstrichen. Das Land hat alle wichtigen Player zusam mengebracht. Die Nachfrage war riesig. Zentrale Erkenntnis: Wir sind in Baden-Württemberg mit viel Know-how ausge stattet. Wir haben viele kluge Köpfe in dieser Frage; diese müssen und werden wir einbinden, um das Land im IT-Sicher heitsbereich weiter voranzubringen.
Die Landesregierung mit Innenminister Strobl hat schon vie le gute Schritte gemacht. Die Cyberwehr hilft Mittelständlern im Falle eines Cyberangriffs, sie hilft ihnen aber auch schon vor einem Angriff, um diesen rechtzeitig zu verhindern. Das ist bundesweit einmalige Pionierarbeit. 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche stehen dort IT-Spezialisten bereit, um die digitalen Schatzkammern unseres Mittelstands in BadenWürttemberg zu beschützen, seit August mit der Pilotphase in der Region Karlsruhe für rund 11 000 Unternehmen und im Laufe der Zeit im ganzen Land.
Wir gehen hier mutig voran und verstecken uns eben nicht mangels Zuständigkeiten hinter dem Bund. Wir tun das, was zu tun ist. Dazu gehört auch, dass unsere Landesverwaltung bestmöglich geschützt ist. Das Informationssicherheitssystem ist mittlerweile ressortübergreifend etabliert. Damit erfüllen wir in Baden-Württemberg schon heute die BSI-Standards und schützen so unsere Landesverwaltung auf höchstem Niveau.
Apropos Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech nologie: Das Verbindungsbüro des BSI für Süddeutschland kommt nach Stuttgart – eine wirklich gute Nachricht, wie wir, die CDU-Fraktion, finden.
Ganz aktuell arbeiten wir in der Koalition auch daran, die Si cherheitsbehörden noch besser aufzustellen. Es läuft die Aus schreibung zur Netzwartung im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – kurz BOS genannt –, also für die Polizei, die Feuerwehr und die vielen Rettungs dienste in unserem Land. Dabei geht es darum, dass im Not fall unsere Einsatz- und Sicherheitskräfte kommunikationsfä hig sind, auch wenn die Stromversorgung beeinträchtigt ist. Nachdem wir den Digitalfunk BOS endlich in der Fläche ha ben, bauen wir ihn nun in Baden-Württemberg auch leistungs fähig aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Cybersicherheit ist ein stän diges Noch-besser-werden. Deshalb unterstützen wir es aus drücklich, dass der Minister für Inneres, Digitalisierung und
Migration eine Cybersicherheitsstrategie des Landes erarbei ten wird. Auch das wird eine deutschlandweite Pionierarbeit auf Länderebene sein, die wir, die CDU-Landtagsfraktion, gern unterstützen werden.
Digitalisierung schafft neue Arbeit, Digitalisierung bringt uns neuen Wohlstand, Digitalisierung kann unser Leben erleich tern, ja, Digitalisierung kann unser Leben auch verbessern. Dafür brauchen wir aber Sicherheit, die Sicherheit unserer Da ten, die Sicherheit unserer Infrastruktur. Dafür müssen wir al le jeden Tag hart an der Sache arbeiten.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der Breitbandausbau nimmt in BadenWürttemberg deutlich Formen an. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland eine Digitalisierungsstrategie beschlossen. Diese Digitalisierungsstrategie ist mit 1 Milliarde € bis zum Jahr 2021 im Doppelhaushalt auch etatisiert. Der TÜV Rhein land spricht von einem Finanzierungsvolumen für das Land Baden-Württemberg in Höhe von 1,3 Milliarden €.
Deshalb frage ich die Landesregierung erstens: Wie können die Förderung des Bundes und die Förderung des Landes hier harmonisiert werden, um der vom TÜV Rheinland genannten Zahl gerecht zu werden? Die erste Dimension ist also die fi nanzielle Dimension.
Die zweite Dimension ist eine marktwirtschaftliche, wo sich die Frage stellt, wie die Baubranche diesem Auftragsvolumen entsprechen kann.
Deshalb frage ich die Landesregierung zweitens, welche Maß nahmen und Schritte sie unternimmt, um die Situation der Kommunen, die Situation des Landes und die der Baufirmen positiv zu begleiten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich:
Denkmäler sind Ausdruck eines Zeitgeistes, sie vergegen wärtigen unser Erbe, konfrontieren uns mit einer fortwir kenden Vergangenheit, die – beharrlich, unbarmherzig, bisweilen auch versöhnlich – in unsere Gegenwart hin einragt.
So ist es bei Ulrich Schlie im Werk „Die Nation erinnert sich“ zu lesen. Dem Wolf wurden in Deutschland Dutzende, wahr scheinlich Hunderte kleiner Denkmäler in Form sogenannter Wolfssteine erstellt. Zumeist zwischen dem 17. und 18. Jahr hundert errichtet, zeigen sie stolz die Erfolge bei der Jagd und, dem damaligen Zeitgeist entsprechend, der Ausrottung dieses Raubtiers.
Allein die Anzahl dieser Denkmäler zeigt, welch einschnei dende Erfahrung und welch wichtiges Ereignis die schrittwei se Ausrottung des Wolfes für die Menschen der damaligen Zeit in unserem Land war. Der Wolf galt als stete Gefahr für Leib und Leben, und, was noch wichtiger war, er gefährdete das Vieh, die Lebensgrundlage vieler Menschen.
Heute, im Zuge der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und Baden-Württemberg, sorgt er wieder für Aufsehen und höchst erstaunliche Reaktionen. Allerdings könnten diese im Vergleich zum damaligen Handeln kaum unterschiedlicher sein. Statt Angst und dem Bestreben nach Ausrottung greift eine Wolfsverklärung sondergleichen um sich.
Kollege Raimund Haser hat bei der letzten Debatte das „Phä nomen Kurti“ und dessen Wirkung auf die Öffentlichkeit wun derbar beschrieben. Der BUND begrüßt ausdrücklich und bei jeder sich bietenden Gelegenheit die flächendeckende Präsenz des Wolfes in Baden-Württemberg oder vielmehr den Wunsch nach dieser. Der NABU titelt auf seiner Homepage gar: „Ahuuu – willkommen Wolf!“ und wirbt zugleich um Spen der, Wolfsbotschafter oder dafür, Wolfspate zu werden.
Schließlich verliert sich auch Kollegin Rolland von der SPD vollends im Pathos, indem sie am 20. Juli in diesem Hause verkündete – Frau Präsidentin, ich zitiere –:
Die SPD-Fraktion sagt sehr deutlich: Willkommen Wolf. Auf unserer Erde ist Platz.
Gebetsmühlenartig wird erklärt, dass es sich nicht um den bö sen, um den wilden Wolf aus Grimms Märchen handle, son dern um ein missverstandenes Tier, das das Recht, vielleicht sogar die Pflicht hat, in unserer Kulturlandschaft unbehelligt leben zu dürfen oder gar zu müssen. Bisweilen hat man fast den Eindruck, beim Wolf handle es sich um einen etwas grö ßeren, unerzogenen Hund, der mit Welpenblick um die An siedlung in Baden-Württemberg bettelt.
Vielleicht ist es ein Phänomen ideologischer Debatten, dass man am Ende eben nur noch schwarz-weiß zu sehen glaubt und die Fakten der Ideologie weichen müssen. Aber glauben Sie mir, meine Damen und Herren: Wenn der erste Wolf im Vorgarten eines Einfamilienhauses am Waldrand im Oden wald, auf der Schwäbischen Alb oder im Schwarzwald steht und die vierköpfige Familie mit zwei kleinen Kindern
durch die Panoramascheibe im Wohnzimmer schaut,
dann ändert sich die Wahrnehmung als liebes und gutmütiges Wildtier sehr schnell, weil aus einer romantischen Erwartung plötzlich konkrete Realität wird.
Liebe Kollegen von der SPD, in der antiken griechischen De mokratie galt der Grundsatz: „Was du auch tust, tue es klug, und bedenke das Ende.“
Für uns bedeutet das, klug und ideologiefrei abzuwägen. Was bedeutet der Wolf für uns konkret in Baden-Württemberg? Wie können wir mit ihm zusammenleben? Zu welchen Kon flikten wird es am Ende unweigerlich kommen? „Bedenke das Ende“, dazu gehört auch der Blick auf andere Länder, die be reits Erfahrung mit der Rückkehr des Wolfes gesammelt ha ben.
Wohin die Reise mit dem Wolf gehen könnte, wurde uns bei der Anhörung anhand des Beispiels Brandenburg anschaulich geschildert. Hier findet nicht mehr, wie heute bei uns, eine ab strakte Diskussion um Einzelfälle statt, sondern der Wolf ge hört ganz konkret zum Alltag vieler Menschen und zum All tag in der Landwirtschaft. Dabei ist im Bewusstsein, dass das Verhalten des Wolfes im Rudel ein völlig anderes ist als das Verhalten eines einzelnen Wolfes, um den sich unsere Diskus sion hier nun dreht.
Meine Damen und Herren, ich persönlich verstehe die Sorgen vieler Landwirte und Schäfer, die jeden Morgen aufs Neue fürchten müssen, gerissene Tiere auf ihren Weiden vorzufin den. Ich verstehe auch die Belange der Jäger und der Förster, und ich verstehe die Vorbehalte vieler Naturnutzer, die Sorge haben, dass, wenn sich die Wolfspopulation wie erwartet mit Wachstumsraten von bis zu 30 % weiterentwickelt, der Wald als Erholungsgebiet nur noch sehr eingeschränkt nutzbar sein wird.
Der Wolf mag per se keine Gefahr für den Menschen sein. Hört man jedoch Wolfsgeheul aus dem Wald, wird sicherlich künftig nicht nur die Mutter mit dem Kinderwagen den Wald und dessen Umgebung meiden.
Worum muss es uns also gehen? In Märchen und Mythen gibt es ihn schon lange; jetzt ist der Wolf in unseren Wäldern in Baden-Württemberg. Genau so muss auch diese Debatte ge führt werden: Heraus aus den romantischen Märchenbüchern, und hinein in die realen Gegebenheiten und vor allem in die Lebenswirklichkeit in unserem Land!
Für eine Entmythologisierung des Wolfes muss miteinander gesprochen werden und müssen Erfahrungen ausgetauscht werden. Gerade das Ministerium für Ländlichen Raum und der im Titel der Debatte genannte Minister gehen hier voran. Nicht anders als vorbildlich sind die Aktivitäten zu bezeich nen, die rund um die Vernetzung aller vom Wolf betroffenen Akteure erfolgen. Dafür möchte ich Minister Peter Hauk auch an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es doch um einen fairen und ausgewogenen Ausgleich zwischen den Ver fassungsgütern: dem Eigentum, dem Schutz und der Unver sehrtheit der Bürgerinnen und Bürger und eben dem Natur schutz. Natürlich ist das Naturverständnis heute ein anderes als im 17. Jahrhundert.
In den letzten 200 Jahren ist die Bevölkerung in Baden-Würt temberg um ein Mehrfaches angewachsen, und ebenso hat sich der Anteil der genutzten Flächen vervielfacht. Kommt der Wolf mit seiner Klugheit, mit seiner Neugier und seinem Jagd trieb heute in das dicht besiedelte Land Baden-Württemberg, sind – das haben auch die Experten bei der Anhörung ein drücklich bestätigt – Berührungspunkte mit dem Menschen unvermeidlich. Der NABU sagt: Rotkäppchen irrt. Die Wahr heit ist: Rotkäppchen irrt – aber eben nur halb.
Betrachtet man aber alle genannten Argumente, liebe Kolle ginnen und Kollegen, so finde ich an der Aussage des Minis ters, dass als Ultima Ratio problematische Wölfe der Natur entnommen werden müssen, nichts Unrichtiges, sondern ganz im Gegenteil viel Wahres.
Ich stimme dem Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann aus drücklich zu – dies wäre auch nur konsequent –: Der Wolf ge hört unter den Schutz des Jagd- und Wildtiermanagementge setzes.
Das JWMG wurde ja mit der Idee aus der Taufe gehoben, al len Wildtieren in Baden-Württemberg einen Schutzstatus zu verleihen. Dies nun konsequent weiterzuführen würde der Glaubwürdigkeit der damaligen Geburtshelfer im politischen und vorpolitischen Raum sicher nicht schaden.
Zum Abschluss möchte ich eine kleine Prognose wagen: Schaut man in die Zukunft und geht man davon aus, dass die Wolfspopulation wie prognostiziert weiter anwächst – und zwar in Rudeln und nicht bezogen auf einzelne Wölfe –, wer den wir mittel- und langfristig um Maßnahmen, die die Popu lation auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen ange passten Niveau halten, ohnehin nicht herumkommen.
Bekanntlich beginnt auch die weiteste Reise mit dem ersten Schritt. Hier sind wir angehalten, diesen zu tun.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten von linker Zerstö rungswut auf unseren Straßen, von Rechtspopulismus in un seren Parlamenten, von weltweiter Terrorgefahr diskutieren wir heute nach dem Sommer 2016 zum wiederholten Mal auf eine Initiative der FDP/DVP-Fraktion hin über Fragen des Ju gendfischereischeins und des Nachtangelverbots.
Das einzige Mal, das mir in Erinnerung ist, dass sich die Süd west-FDP mit solcher Vehemenz und solcher Inbrunst für ein Gesetzesvorhaben ins Zeug gelegt hat, war, als es im Bund um die berühmt-berüchtigte Hotelsteuer ging.
Ich möchte nun gar nicht darauf eingehen, wie die Geschich te für Sie damals ausgegangen ist. Im Gegenteil: Als leiden schaftlicher Angler freue ich mich, dass Sie die in der Tat wichtigen Fragen rund um den Jugendfischereischein und das Nachtangelverbot offenbar zum Hauptanliegen Ihrer Opposi tionsarbeit erklärt haben. Dass wir Fischer nun allerdings so zusagen ins Wahlkampfvisier der Südwestliberalen geraten sind, irritiert mich und macht mir, ganz ehrlich, mit Blick auf das, was letztes Mal passiert ist, als Sie sich besonders liebe voll um eine Gruppe gekümmert haben, auch etwas Sorge.
Meine Damen und Herren, nun aber zum Gesetzentwurf: Die Freien Demokraten fordern erneut, das Mindestalter für den Erwerb des Jugendfischereischeins von zehn auf sieben Jah re abzusenken. Jugendliche sollen sich damit frühzeitig für die Natur und das Angeln begeistern
und an den Angelsport herangeführt werden. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Jugendliche unter zehn Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers agieren dürfen. Zwischen zehn und 16 Jahren können Jugendliche oh ne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten, der zur Aus übung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fi schereischeininhabers berechtigt.
Gleichzeitig fordern Sie eine Aufhebung des Nachtangelver bots. Hier wird u. a. damit argumentiert, dass dieses Verbot – ich zitiere – „eine überholte Regelung“ sei. Ganz abgesehen davon, dass die Begründung in Ihrem Gesetzentwurf denkbar schwach ist, sprechen durchaus valide Gründe für eine Frei gabe.
So sind etwa auch viele natürliche Fressfeinde der Fische eher nachtaktiv. Um im Wahlkampfduktus der FDP zu bleiben, könnte man hier sogar eine Diskriminierung der Anglerinnen und Angler gegenüber den nächtlichen Naturnutzern anfüh ren.
Sie merken, ich sehe die Sache sehr entspannt. Die CDU hat hier sicher weniger Vorbehalte, als es sie vielleicht in anderen Reihen in diesem Haus gibt. Ich sehe aber auch, dass es sich die FDP/DVP hier deutlich zu leicht macht. Es geht Ihnen von der FDP/DVP nämlich gar nicht in erster Linie um die Ang lerinnen und Angler im Land. Vielmehr sind Ihre Initiativen typisches Wahlkampfgebaren.
Die Anglerinnen und Angler sind nur Ihr Vehikel. Ein solch durchsichtiges Manöver bringt uns in der Sache kein Stück weiter, meine Damen und Herren.
Sie haben sich im letzten Jahr offenbar nicht einmal die Mü he gemacht, zumindest zu versuchen, die offenen Fragen zu diskutieren und zu beantworten. Davon gibt es nach wie vor viele.
Auch wenn der Landesfischereiverband inzwischen gegen das Nachtangelverbot plädiert, bleibt die Frage: Warum haben sich vor wenigen Jahren bei Umfragen nur 8 % der Mitglieder für die Aufhebung des Nachtangelverbots ausgesprochen? Was passiert bei einer Aufhebung des Nachtangelverbots an den gerade nachts besonders sensiblen Ufern mit Flora und Fau na? Gibt es Beeinträchtigungen beim Vogelschutz? Und wie werden FFH-Gebiete insgesamt tangiert? Ich frage wohlge merkt selbst als Angler: Sollten solche Belange nicht zualler erst mit den Beteiligten diskutiert werden?
Ähnlich verhält es sich mit Ihrem zweiten Vorstoß, der Her absetzung des Mindestalters für den Erwerb des Jugendfische reischeins. Ist es tatsächlich sinnvoll, dass bereits Siebenjäh rige lebendige Fische abködern, betäuben und töten sollen?
All das sind Fragen, die nach wie vor offen sind. Hier gibt es Positionen, die gehört werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, bevor wir in eine mögliche Gesetzesänderung gehen, sollten wir uns ein umfassendes Bild verschaffen und dann zielführend diskutie ren.
Klar.
Sie diskutieren darüber, ja, aber eben nicht mit den Beteiligten, und Sie schließen diese The men vor allem nicht zielführend ab.
Bevor wir in eine mögliche Gesetzesänderung gehen, sollten wir uns hier ein umfassendes Bild verschaffen. So verstehen wir verantwortungsvolles Handeln für unser Land. Das sind wir den Kindern, der Umwelt sowie den Anglerinnen und Anglern schuldig.
Angeln ist ein wunderbares Handwerk. Es ist eine Philoso phie, um es mit dem Schriftsteller Peter Bamm zu sagen: „An geln ist die einzige Philosophie, von der man satt wird.“ Die Hobbyfischerei ist eine kulturelle Bereicherung für unser Land. Sie ist praktisch gelebter Naturschutz und verknüpft Fähig keiten und Wissen aus ganz unterschiedlichen Bereichen.
Weil die Fischerei in unserem Land so großartig ist, werden wir uns zu gegebener Zeit mit den aufgeworfenen Fragen be schäftigen und eine gute und ausgewogene Lösung finden. Daher ist die Fischerei in Baden-Württemberg und sind die Anglerinnen und Angler zu schade für diesen unausgegore nen Wahlkampfentwurf der FDP/DVP. Wir lehnen ihn des halb ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Frau Ministerin, mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung kam es zu grundlegenden Veränderungen im Verhalten beim Übergang auf weiterführende Schularten. Dies führte zu ei nem Anwachsen an Heterogenität in den verschiedenen wei terführenden Schularten wie Haupt- und Werkrealschule so wie auch Gymnasium. Gerade das Gymnasium als die belieb teste Schulart bei uns im Land ist von noch mehr Schülerin nen und Schülern für die Fortsetzung ihrer Schullaufbahn ge wählt worden. Dabei spielt die gewissenhafte Erstellung der Empfehlung durch die Grundschullehrerinnen und -lehrer oft nur eine untergeordnete Rolle. Daher frage ich die Ministe rin: Wie haben sich die Vergleichszahlen für Haupt- und Werk realschulen sowie für Realschulen und Gymnasien entwickelt?
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Aus aktuellem Anlass, dass Flüchtlinge in ihrem Herkunftsland Urlaub machen und da nach wieder als Flüchtlinge bei uns einreisen, frage ich die Landesregierung:
a) Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in de
nen Asylberechtigte zu Urlaubszwecken in das Land zu rückkehren, aus dem sie offiziell geflüchtet sind?
b) Plant die Landesregierung Schritte und gegebenenfalls wel
che, um diese Unterhöhlung des Asyl- und Flüchtlingssta tus zu unterbinden?
Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank. – Ver stehe ich Sie richtig, dass die Botschaft des Tages lautet?: Wir dulden keinen Asyltourismus.
Herr Minister, Sie haben vorhin die Einladung zu einem Gespräch erwähnt. Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat einen einstimmigen Beschluss gefasst und gemeinsam mit dem Landrat um ein Gespräch bei Ihnen gebeten. Der Landrat berichtet, dass er ein Schreiben von Ih nen bekommen hat, wonach das Gespräch nicht bei Ihnen stattfindet, sondern beim Ministerialdirektor.
Ich frage daher: Findet das Gespräch bei Ihnen oder beim MD statt? Wenn es beim MD stattfindet, würde ich Sie bitten, dass Sie in gleicher Weise, wie Sie die öffentlichen Termine wie den Tunneldurchbruch in Ulm wahrnehmen, auch dem Ge sprächsangebot bzw. der Gesprächsbitte der Region nachkom men.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht jeder Naturschützer kann ein Jäger sein, aber jeder Jäger muss ein Naturschützer sein.
In diesem Sinn hat die Landesregierung die Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und am Forstverwal tungs-Kostenbeitrags-Gesetz angestoßen. Ich möchte an die ser Stelle der Hausspitze mit Peter Hauk und Friedlinde GurrHirsch ausdrücklich danken, dass dieser Gesetzentwurf fern ab jeglicher Ideologie mit Blick aus der Praxis und für die Pra xis so zügig erstellt worden ist. Vielen Dank, Peter Hauk.
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Jagd- und Wildtier managementgesetzes sieht zwei maßgebliche Änderungen vor:
Zum einen wurde die erforderliche Mindestfläche für Fütte rungskonzeptionen für Rehwild von 2 500 ha auf 1 500 ha an gepasst. Kundige Fachverbände wie z. B. der Landesjagdver band begrüßen dies ausdrücklich. Dies unterstreicht abermals den praxisorientierten Stil des Ministeriums.
Zum anderen ermöglicht das Gesetz den Jägerinnen und Jä gern in unserem Land vor dem Hintergrund steigender Schwarz wildbestände, Wildschweine bei günstigen Schneelagen im Wald auch im März zu bejagen. Die Wildschadenssituation verlangt aus unserer Sicht ein schnelles und effektives Han
deln. Daher gibt es keinen Grund, zu warten. Wir möchten die mit dieser Änderung verbundene Möglichkeit den Jägerinnen und Jägern bereits bei der März-Jagd 2017 zur Verfügung stel len.
Bei einer zu hohen Wildschweinpopulation besteht zuneh mend die Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest aus an deren europäischen Ländern zu uns nach Baden-Württemberg eingeschleppt wird.
Hohe Schwarzwildbestände können beschleunigende Auswir kungen auf die Ausbreitung dieses Virus haben. Dieser ist zwar nicht für Menschen, jedoch für Haus- und Wildschwei ne tödlich. Eine mögliche Seuche hätte unabsehbare Folgen für den Bestand in ganz Baden-Württemberg. Eine solche Epi demie gilt es unbedingt zu verhindern. Daher ist gerade die se Eile beim Gesetzentwurf geboten.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des ForstverwaltungsKostenbeitrags-Gesetzes machen wir ebenfalls einen großen Schritt in Richtung Zukunft, hin zu mehr Rechtskonformität.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die ersten wich tigen Schritte unternommen wurden, um die Weiterentwick lung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, wie im Ko alitionsvertrag vereinbart, umzusetzen.
Wir erhalten das einzigartige Wesen der Jagd mit seinem tra ditionsreichen Charakter. Wir geben den Jägerinnen und Jä gern wieder eine Perspektive und die Möglichkeit, wahre und echte Naturschützer zu sein.
Da es bereits die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs ist und alles bereits gesagt ist, kann ich zum Ende kommen.
Ich wünsche allen Jägern Waidmannsheil und sage vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, heute meine erste Rede in diesem Hohen Haus halten zu können, insbesondere auch des halb, weil es mir als aktivem Jäger auch eine Herzensangele genheit ist, zum Landesjagdgesetz sprechen zu dürfen.
Die vielen Stunden, die wir als Jäger in Wald und Flur ver bringen, ermöglichen uns auf einzigartige Weise, unsere Na tur in ihrer ganzen Vielfalt zu begreifen.
Das Zusammenspiel von Flora und Fauna ist höchst sensibel. Denn schon kleinste Beeinflussungen auf der einen Seite kön nen größte Reaktionen auf der anderen Seite verursachen.
So ist aus diesem Gleichgewicht über Jahrhunderte eine ein zigartige Kulturlandschaft in unserem Land entsprungen. Die se gilt es auch heute für kommende Generationen sinnvoll zu bewahren.
Das besondere Element in dieser Balance aus gelebtem Tier- und Naturschutz sind die Jägerinnen und Jäger bei uns in Ba den-Württemberg. Sie praktizieren dies – so wie z. B. in mei nem Wahlkreis Ehingen – mit Leidenschaft, mit großem En gagement und zum allergrößten Teil auch stets mit nicht un erklecklichen eigenen finanziellen Mitteln.
Die Jägerinnen und Jäger genießen bei uns in Baden-Würt temberg eine umfassende und intensive Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe klug Rechnung zu tragen. Im Fokus dieser Aufgabe steht eben weit mehr als der bloße Blick auf das Management von Wildtier arten oder die schlichte Regulierung von Wildbeständen. Die Jagd ist vor allem in Baden-Württemberg gelebte Verantwor tung auch im Sinne einer naturfreundlichen Landnutzung.
So sind nach unserem Verständnis in der CDU die Jägerinnen und Jäger geprüfte und für das Gesamtsystem sehr bedeuten de Natur- und Artenschützer. So waren es die Jäger und Förs ter, die vor Hunderten von Jahren die heute so vielfach zitier te Nachhaltigkeit und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und allen Ressourcen maßgeblich geprägt haben.
Für diese wertvolle Arbeit sage ich allen Jägerinnen und Jä gern in Baden-Württemberg im Namen der CDU-Landtags fraktion von ganzem Herzen: Vielen Dank!
Uns war und ist es daher ein Anliegen, dass das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nun in zwei Punkten dringend ge ändert wird. Denn erstens kommen wir einer klugen Verein barung aus unserem Koalitionsvertrag nach und zweitens – das ist uns ganz besonders und vorrangig wichtig –: Die Än derungen erfolgen zugunsten der Erkenntnisse aus der jagd lichen Praxis. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird damit zügig weiterentwickelt. Mit den Änderungen des von der Vorgängerregierung eingeführten Jagd- und Wildtierma nagementgesetzes wollen wir nun an den zentralen und für die praktische Tätigkeit wichtigen Stellen notwendige Anpassun gen vornehmen. Dafür sage ich an dieser Stelle auch der Haus spitze des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbrau cherschutz – Peter Hauk und Friedlinde Gurr-Hirsch – vielen Dank.