Um Licht in die Angelegenheit zu bringen, stellten wir in der neuen Legislaturperiode den heute zu debattierenden Antrag. Reichlich dreist verweist das Umweltministerium in seiner Stellungnahme auf die Ergebnisse des Untersuchungsaus schusses.
Dabei war es dieses grüne Umweltministerium, das im Zu sammenspiel mit den grün-roten Koalitionsfraktionen die Auf klärungsarbeit im Untersuchungsausschuss gerade verhinder te.
Als wir dann in einem Abgeordnetenbrief eine Nachbesserung der Beantwortung unseres Antrags forderten, hielt uns Minis terialdirektor Meinel vor – ich zitiere –:
Ein von Ihnen und Ihrer Fraktion im Untersuchungsaus schuss eingebrachter und in diese Richtung zielender Be weisantrag wurde auch nach einer gutachterlichen Be wertung durch die Landtagsverwaltung als unzulässig zu rückgewiesen.
Die Landesregierung stellt die Situation also so dar, als hätte die Landtagsverwaltung unsere Anträge für unzulässig gehal ten. Das Gegenteil ist aber der Fall. Minister Untersteller sag te auch nicht trotz der Ablehnung der Anträge aus, sondern
bereits vor den Anträgen, die ja gerade aufgrund der defizitä ren Aussage des Ministers und seines Hinweises auf die Ab teilungsleiterin gestellt wurden. So viel Dreistigkeit in der Ver drehung von Tatsachen habe ich selten erlebt, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Somit bleibt festzuhalten: Die Landesregierung mit ihrem grü nen Umweltminister unternimmt zahlreiche Winkelzüge, um nicht Einzelheiten zum Speichern und Auffinden des Server bestands des damaligen Umweltministeriums offenlegen zu müssen. Schade ist, dass die CDU in der Landesregierung of fenbar mitmacht.
nicht beleuchten. Eine weitere Aufklärung des Sachver halts wurde durch kollusives Zusammenwirken der Regie rungsfraktionen aus Grünen und SPD vereitelt,...
Dies wird der CDU umso leichter fallen, als ihr Aderlass bei der letzten Landtagswahl den ehemaligen Kollegen Dr. Löff ler den Sitz im Landtag kostete.
Interessant an der ganzen Sache ist noch ein weiterer Vorgang. Während der Arbeit des Untersuchungsausschusses wurden die Daten der ehemaligen Ministerin Gönner und des ehema ligen Amtschefs Bauer ausgesondert und dem Untersuchungs ausschuss übermittelt. Der Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg hatte festgestellt: Selbst wenn die Daten rechts widrig noch existierten, müssten sie dem Untersuchungsaus schuss vorgelegt werden.
Danach interessierte sich auch das baden-württembergische Landesarchiv für die Daten des Serverbestands, die rein dienst lichen Charakter hatten. Obwohl das Landesarchiv darlegte, dass auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz der An sicht war, die Daten müssten dem Landesarchiv angeboten werden, veranlasste das Umweltministerium die Vernichtung der Daten. Es argumentierte, eine Aussonderung der privaten von den dienstlichen E-Mails sei archivrechtlich nicht vorge sehen.
Dies mag stimmen, aber auch im Untersuchungsausschuss recht war ein solches Verfahren nicht klar geregelt. Trotzdem wurde es mit der Unterstützung des Umweltministeriums an gewandt. Wieso verhielt sich das Umweltministerium so wi dersprüchlich? Hatte es etwas zu verschleiern? Wir wissen es
nicht und werden es leider wohl nie erfahren. Die Antworten des Umweltministers erscheinen uns nach alledem jedenfalls
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist ja unterstellerhaft! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sa gen, dass ich den Eindruck habe, der FDP/DVP ist kein The ma mehr eingefallen. Dies ist nämlich schon lange behandelt worden – im Untersuchungsausschuss; wir haben den Schluss bericht vorgelegt –; das ist ein Dreivierteljahr her. Zum vor liegenden Antrag wurde eine ausführliche Stellungnahme des Umweltministeriums abgegeben.
Aber zur Sache selbst. Dazu kann ich Ihnen natürlich noch mals mitteilen, dass das Auffinden der sogenannten GönnerE-Mails im Ministerium völlig geklärt ist. Mehrfach wurden ausführliche Stellungnahmen abgegeben. Im Untersuchungs ausschuss sind über Stunden hinweg intensive Befragungen erfolgt.
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die der Minister nicht beantwortet hat! – Gegenruf des Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Natürlich hat er sie beantwor tet! – Gegenruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Er hat gesagt, er könne es nicht beantworten!)
Natürlich hat er das beantwortet, nur hat man fünf- bis sechsmal dieselbe Frage gestellt und gesagt, das reiche immer noch nicht.
Von Ihnen, Herr Kern, wird immer noch der Vorwurf erhoben – ich erlaube mir, aus der Begründung der FDP/DVP zu zitie ren –:
Im Raum steht der Vorwurf, dass die grün-rote Landesre gierung die Daten absichtlich nicht löschte, damit die Un terlagen später dem Untersuchungsausschuss zugeführt werden konnten.
Da hätte das Umweltministerium hellseherische Fähigkeiten haben müssen. Der Ausschuss ist ja erst eineinhalb Jahre spä ter eingesetzt worden. Hat man da also schon vorher gewusst: „Hoppla, die Daten könnte ich möglicherweise brauchen, um sie dem Untersuchungsausschuss vorzulegen“? Das ist doch abstrus.
Die Ressortierung hat die vormalige Landesregierung in der Verantwortung von CDU und FDP/DVP – Sie sehen daran, wie weit wir zurückgehen müssen – vorgenommen; durch den neuen Ressortzuschnitt gab es danach ja das Verkehrsminis terium und das Umweltministerium.
Herr Dr. Kern, die Unterstellung an dieser Stelle, dass das ein abgekartetes Spiel sei – ich denke, das meinen Sie –, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich verwahre mich namens meiner Fraktion auch dagegen, diesen Vorwurf hier in den Raum zu stellen. Ich denke, das sollte mit Tatsachen belegt werden.
(Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Der Minister hat es selbst gesagt: „Sie müssen die Abteilungsleiterin fragen“!)
Wir haben keinen Zweifel an der Darstellung des Ministeri ums, dass es genau so war, dass man die Unterlagen, die Ma gnetbänder, gefunden hat, als der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat. Man hat dann ja die Verpflich tung gegenüber dem Untersuchungsausschuss, die Unterlagen vorzulegen – aus welchem Grund auch immer sie vorhanden sind.
Herr Kern, ich kann mich noch an die Auseinandersetzung er innern, die wir immer wieder hatten. Denn eigentlich wollten Sie gar nicht, dass dem Untersuchungsausschuss diese E-Mails zugeführt werden. Ich bin dem Verwaltungsgerichtshof dank bar gewesen, dass die parlamentarischen Rechte des Untersu chungsausschusses gestärkt wurden. Er hat nämlich gesagt: „Diese Daten müssen vorgelegt werden, weil der Aufklärungs gedanke im Vordergrund steht.“ Dies stand bei Ihnen nicht im Vordergrund.
Jetzt wurde dieser ganze Vorgang vom Ministerium zum x-ten Mal, wie ich feststellen muss, geschildert, und es wurde klar gemacht, dass es sich hier letztlich um Unterlagen bzw. E-Mails gehandelt hat, die dann aufgefunden worden sind.
Damit kommen wir zum entscheidenden Punkt: Der VGH hat in seinem Urteil vom August 2015 klargemacht, wie man da mit umgeht. Da wurden wir im Untersuchungsausschuss vom Gericht sehr genau angeleitet, wie hier vorzugehen ist. Die Daten mussten lesbar gemacht werden – man konnte sie zu nächst gar nicht lesen –, dann wurden die Daten dem Amts gericht gegeben, und es wurde zwischen persönlichen und dienstlichen E-Mails getrennt. Das alles ist vorgenommen worden. Jetzt zu sagen: „Das geht nicht mit rechten Dingen zu“, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich muss mich dagegen verwahren.