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Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir Freien Demokraten möchten mehr Transparenz und ein Lobbyregister. Lobbyarbeit an sich ist nichts Verwerfliches, sondern für die politische Arbeit er forderlich, um Kenntnis von unterschiedlichen Interessen und Positionen zu erhalten.
Uns, der FDP/DVP, sind bei einem Lobbyregister folgende Punkte wichtig:
Erstens: Wir wollen möglichst wenige Ausnahmen. Denn je de Ausnahme schränkt die Transparenz ein.
Zweitens: Wir wollen keine Umgehungsmöglichkeiten für vermeintlich „gute“ Lobbygruppen.
Drittens: Der Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu ihren Abgeordneten darf nicht eingeschränkt werden.
Viertens: Es darf keine übertriebenen Anforderungen für die Organisationen geben, sondern nur solche, die wirklich für den Zweck größerer Transparenz erforderlich sind. Es soll al so nicht noch mehr Bürokratie für Vereine und Organisatio nen entstehen.
Und fünftens: Auch die Tätigkeit der Regierung muss erfasst sein, da diese die meisten angenommenen Gesetzentwürfe vorlegt.
Die SPD hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich in weiten Teilen am Gesetzentwurf der Großen Koalition auf Bundesebene orientiert. Wir finden viele dieser Vorschläge vernünftig. An einigen Stellen wollen wir Vereine vor zu viel unnötigen Angaben und damit Bürokratie entlasten, an ande rer Stelle würden wir gern den Ausnahmekatalog – also die Frage, wer sich in ein Lobbyregister einträgt – verringern, um dadurch mehr Transparenz zu erreichen.
Auch die Einbindung der Regierung ist für uns ein wichtiger Punkt. Es muss aber beispielsweise auch Konsequenzen ge ben, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden.
All das sind aus unserer Sicht keine unüberwindbaren Punk te. Wir Freien Demokraten sind optimistisch, mit der SPD und den Regierungsfraktionen zu einer interfraktionellen Einigung zu kommen.
Gleichzeitig warnen wir davor, dass die grün-schwarze Re gierung mit diesem Vorschlag ähnlich umgeht wie mit dem Gesetzentwurf zur Karenzzeit. Auch hier kam von der Regie rung nichts. Erst durch eine parlamentarische Initiative der Opposition kam das Thema dann auf die politische Agenda. Bislang haben Grüne und CDU weder beim Lobbyregister noch bei der Karenzzeit etwas Wesentliches vorzuweisen. Der CDU-Abgeordnete Herr von Eyb erklärte die Karenzzeitrege lung seiner Parteifreunde in Berlin sogar für möglicherweise verfassungswidrig.
Das Ziel von uns Freien Demokraten ist eine Einigung mit den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD, mit der wir in der Sache vorankommen. Ich fordere deshalb die Regierungsfrak tionen dazu auf, hier konstruktiv mit uns, mit der Opposition, zusammenzuarbeiten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Minis terin. – Ich habe in der Tat eine Frage. Der Privatschulverband VDP hat heute in einer Pressemitteilung die Untersagung des
Fernunterrichts durch Ihr Haus kritisiert. In dieser Pressemit teilung steht, dass der Fernunterricht für die Nichtabschluss klassen, insbesondere in den beruflichen schulischen Ausbil dungen wie Pflege und Gesundheit, untersagt wird. Das ist nach Auffassung des VDP nicht nachzuvollziehen und ein Ein griff in die grundgesetzlich geschützte Privatschulfreiheit. Im Privatunterricht werden alle Pandemiebedingungen eingehal ten. Auch wenn der Staat an staatlichen Schulen keinen On lineunterricht anbietet, dürfe er das den Schulen in freier Trä gerschaft nicht untersagen, so die Geschäftsführerin des Ver bands. Was sagen Sie dazu?
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Schulen in freier Trägerschaft er gänzen und erweitern unsere Bildungslandschaft in entschei dender Weise, sodass möglichst jede Schülerin und jeder Schü ler in unserem Land das passende Bildungsangebot finden kann. Die staatlichen Zuschüsse für die freien Schulen sorgen dafür, dass diese mit einem moderaten Schulgeld auskommen und somit ihre grundgesetzliche Verpflichtung erfüllen kön nen, keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern vorzunehmen.
Die FDP/DVP-Fraktion bedauert und kritisiert heute, dass Grüne und CDU die Ganztagsschulen nicht in die Bruttokos tenberechnung einbeziehen wollen. Wir Freien Demokraten hätten den von der Landesverfassung geforderten Ausgleich für Schulgeldfreiheit auf diejenigen Eltern beschränkt, die das Schulgeld auch tatsächlich nicht aufbringen können. Denn da durch wären Mittel u. a. für die Bezuschussung der Ganztags betreuung frei geworden.
Darüber hinaus fordert die FDP/DVP-Fraktion, dass die frei en Schulen bei allen zusätzlichen Investitionen in den Bil dungsbereich gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein Bei spiel hierfür ist die Digitalisierung der Schulen, die wir ja im Interesse der kommunalen wie der freien Schulen gesetzlich verankern wollten.
Auch bei der Sanierung der Schulgebäude, die nun erfreuli cherweise bezuschusst werden soll, dürfen die freien Schulen nicht übergangen werden.
Für wichtig halten wir ferner, den Lehrerinnen und Lehrern den Wechsel zwischen staatlichen und freien Schulen zu er leichtern.
Darüber hinaus wollen wir die staatlichen Fortbildungsange bote für die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen öffnen. Denn wir halten den regelmäßigen Austausch zwischen kom munalen und freien Schulen für einen wichtigen Baustein der Qualitätsentwicklung in unserem Bildungswesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Freien Demokraten wol len die Existenz von freien Schulen gerade auch über die Co ronazeit hinaus sichern – im Interesse eines vielfältigen Schul angebots in Baden-Württemberg.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, aber selbstverständlich.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der Anhörung zu unserem Gesetz entwurf über die Digitale Schule wurden 13 Stellungnahmen abgegeben; sie alle stimmten der Zielsetzung unseres Vor schlags zu, mehrere auch dem Gesetzentwurf insgesamt oder
Teilen von ihm. Sie alle befürworten demnach, die digitale Schule gesetzlich zu verankern und ihre Finanzierung länger fristig sicherzustellen.
Für uns Freie Demokraten ist die Digitalisierung der Schulen eine gesamtstaatliche, eine herausragende Aufgabe. Mit un serem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, sich für einen Digitalpakt 2.0 einzusetzen, damit auch der Bund seinen Teil zu einer längerfristigen Finanzierung bei trägt. Damit würde auch dem Hauptkritikpunkt des Städtetags Rechnung getragen, keinen zu hohen Schulträgeranteil vor zusehen.
Eine wichtige Anregung aus der Anhörung war für uns bei spielsweise, dass auch die überbetrieblichen Berufsausbil dungszentren der dualen Ausbildung digitalisiert werden soll ten. Da diese Einrichtungen in die Selbstverwaltung der Wirt schaft fallen, richtet sich diese Aufforderung an die Wirt schaftsministerin.
Das geforderte digitale Budget für die Schulen geht den einen nicht weit genug, den anderen geht es zu weit, wenn den Schu len auf Antrag ein solches Budget zu geben ist. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass die Höhe des Bud gets vom Schulträger zu bestimmen ist, der damit nach wie vor Aufgaben zentral für alle Schulen erledigen und dies auf das Budget anrechnen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte jetzt detailreich begründen, wie wir Freien Demokraten die jeweiligen Rück meldungen nutzen wollen, um unseren inhaltlichen Vorschlag noch weiter zu verbessern. Aber das werde ich an dieser Stel le jetzt nicht tun. Wir haben gerade gehört, dass Grüne und CDU unserem Gesetzentwurf die Zustimmung verweigern werden, nachdem sie ein paar Haare in unserer Suppe gesucht und gefunden haben. Mit dieser Abstimmungsniederlage kön nen wir Freien Demokraten heute leben. Womit der Bildungs standort Baden-Württemberg aber nicht länger leben kann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die hartnäckige Arbeits verweigerung der grün-schwarzen Landesregierung, was die Zukunftsfähigkeit unseres Landes angeht.
In den entscheidenden Themen der baden-württembergischen Bildungspolitik, bei denen die Lehrer, die Schüler, die Eltern und die Schulverwaltung dringend auf Lösungen warten, kommt von dieser Landesregierung rein gar nichts.
Es ist ein Trauerspiel. Bildungspolitisch Substanzielles ist au ßer gegenseitiger Blockade von diesen Landtagsfraktionen in dieser Legislaturperiode so gut wie nichts gekommen. Bei der Bildungsplattform „ella“ konnten wir miterleben, wohin eine solch ambitionslose Bildungspolitik führt.
Oder ein anderes Beispiel: Wo ist denn der Gesetzentwurf für eine offene Ganztagsschule? Die CDU-Fraktion kündigte die Wahlfreiheit groß an, lieferte aber bis heute nichts. Wir aber, die FDP/DVP, haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Oder noch ein anderes Beispiel: Wo bleibt die Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen, auf die in CDU-Sonntagsreden
immer abgehoben wird? Nichts kam von der Regierung. Wir Freien Demokraten aber haben einen entsprechenden Gesetz entwurf vorgelegt.
Grüne und CDU nehmen sich heute das Recht, unseren Ge setzentwurf zur digitalen Bildung abzulehnen – okay. Aber wo sind denn eigentlich Ihre Vorschläge, um unsere Schulen bei der digitalen Ausstattung auf die Höhe der Zeit zu brin gen? Nichts kommt da von Ihnen; auch hier gähnende Leere.
Die Liste der bildungspolitischen Versäumnisse dieser Lan desregierung könnte ich ohne Probleme fortsetzen. Es ist ein einziges Trauerspiel; denn die Vorschläge von uns Freien De mokraten, die von allen in der Praxis tätigen Bildungsakteu ren begrüßt werden, müssten doch eigentlich von einer hand lungsfähigen Regierung kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jungen Menschen in Ba den-Württemberg haben Besseres verdient. Sie verdienen weltbeste Bildungsangebote, gut ausgestattete Schulen und ausreichend Lehrkräfte, die sich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können.
Hoffen wir, dass nach dem 14. März die große grün-schwar ze Schulpause endlich vorbei ist und wir unsere Schulen nun endlich auf die Höhe der Zeit bringen können. Wir Freien De mokraten sind jedenfalls im Gegensatz zu dieser grün-schwar zen Landesregierung bereit.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Nur einen Satz zu meinem Vorredner: Wir leben zwar alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag dieser Woche kam das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, am Dienstag wur de der Gesetzentwurf eingebracht, am Mittwoch war die Ers te Beratung und heute folgt nun die Beschlussfassung. Diese Vorgehensweise ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Par lament schnell reagieren kann
und dass unsere Demokratie sehr gut funktioniert, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Uns Freien Demokraten war es wichtig, dass wir eine über parteiliche, eine einvernehmliche Lösung finden. Das Wahl recht als eines der höchsten demokratischen Güter ist zu wich tig, als dass man es für politisches Gezänk oder Profilierung, wie gerade eben erlebt, nutzen sollte.
So begrüßen wir, dass nun schnell eine Lösung gefunden wur de, bei der nicht um fünf oder zehn Unterschriften gefeilscht wurde – schließlich hatte der Verfassungsgerichtshof klar die Richtung angezeigt, welche Lösung rechtssicher wäre. Dies setzen wir nun heute um.
Insgesamt ist es eine sachgerechte Lösung. Der Zugang der kleineren Parteien zur Wahl wird nicht übermäßig belastet. Je nach Größe eines Wahlkreises werden nun die Unterschriften von 0,087 % bis 0,056 % aller Wahlberechtigten benötigt.
Das halten wir in Pandemiezeiten für eine sachgerechte Lö sung. Mit diesem Quorum geht es auch darum, sicherzustel len, dass die Parteien und Kandidaten im Wahlkreis zumin dest über ein Mindestmaß an Verankerung in der Bevölkerung verfügen.
Aus der Sicht der Freien Demokraten haben wir nun eine aus gewogene Lösung gefunden, die einen fairen Wettbewerb bei der kommenden Landtagswahl ermöglicht.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion trägt den Ge setzentwurf zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen mit.
Bereits im Oktober 2016 hatten wir einen Entwurf für ein – Zitat – „Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit“ mit der entsprechenden Drucksache vorgelegt. Ziel unseres Gesetzentwurfs war es, an den Schu len und in bestimmten weiteren Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hin sichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen. Konkret sah unser Gesetzentwurf auch ein Vollverschleierungsverbot für den Hochschulbereich und im Landesbeamtengesetz vor.
Unser Gesetzentwurf forderte ausdrücklich nicht ein generel les Vollverschleierungsverbot. Die Gründungsmütter und -vä ter unserer Republik haben zu Recht die Hürden zur Beschrän kung der Freiheit der Menschen sehr hoch angesetzt. Und hier ist die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit berührt. Die Vollverschleierung darf nur dann verboten werden, wenn dies jeweils notwendig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das ist in Schule und Unterricht nach Auffassung der FDP/ DVP-Fraktion der Fall. Schule und Unterricht beruhen auf of fener Kommunikation, und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschlei erung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maß ein.
Trotz Sympathiebekundungen für den Gesetzentwurf der FDP/ DVP konnte sich die CDU damals nicht gegenüber dem grü nen Koalitionspartner durchsetzen.
Also lehnte ihn die Regierungsmehrheit bei der Abstimmung im Landtag ab.
Dass mittlerweile das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsver bot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestä tigt wieder einmal im Nachhinein die FDP/DVP-Fraktion bei der Vorlage ihres Gesetzentwurfs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass nun offen sichtlich beide Koalitionspartner den Handlungsbedarf er kannt haben. Denn schließlich stünde das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn als wich tig und richtig erkannte Grundsätze wie die offene Kommu nikation an der Schule nicht umgesetzt würden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat in seiner Landtagsrede am 30. Oktober große Hoffnungen geweckt – ich zitiere –:
Ich verstehe den Vorstand im Sportverein, der sauer ist, weil er den Trainings- und Wettkampfbetrieb wieder ein stellen muss.
Ich sage all jenen aber: Wir haben sie nicht vergessen. Um ihnen in dieser schwierigen Zeit zu helfen, wird der Bund schnell und unbürokratisch eine Nothilfe an die be troffenen Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Ein richtungen auszahlen, um sie für ihre finanziellen Ausfäl le zu entschädigen. Niemand muss aufgrund der Maßnah men um seine wirtschaftliche Existenz fürchten.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident – schade, dass er heute nicht da ist –: Wir Freien Demokraten werden sehr darauf ach ten, ob dieses Versprechen von der grün-schwarzen Landes regierung auch tatsächlich eingehalten wird.
Denn wie sieht die Realität in Baden-Württemberg aus, im Land des Ehrenamts? Ich denke an die vielen Vereine, die ih re Haupteinnahmen aus Veranstaltungen bestreiten und die auch für die nächsten Monate durch viele Raster der Hilfspro gramme fallen werden. Die Vereine fragen sich, wie sie ihre Angebote künftig finanzieren sollen. Ich denke an die vielen Vereine, die ihr Sport-, Musik- und Kulturangebot unter Hy gienebedingungen seit dem Sommer ermöglicht haben und nun durch den wiederholten Lockdown alles einstellen muss ten. Ihre Aussichten sind für sie ungewiss.
Ich denke aber auch an komplizierte Rechtsmaterien, die Da tenschutz-Grundverordnung oder Neuregelungen bei der Steu ererklärung, mit denen sich die Schriftführerin der Narren zunft, der Kassierer des Kulturvereins oder die vielen Vereins vorstände herumschlagen müssen; auch deshalb finden sie oft keine Nachfolger.
Die Realität in unserem Land ist, dass nicht nur die Pandemie, sondern auch unnötige Bürokratie genau diejenigen Menschen belastet, die etwas auf die Beine stellen wollen.
Ehrenamtliche versammeln sich hinter einem gemeinsamen Anliegen und bringen ihre Schaffenskraft für etwas ein. Sie sorgen dafür, dass das gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Dörfern pulsiert. Für uns Freie Demokraten ist es deshalb an der Zeit, dass den Hoheliedern auf das Ehrenamt endlich auch politische Taten folgen, um das Ehrenamt auch über die Zeit der Pandemie hinaus zu stärken.
Konkret fordern wir Freien Demokraten von der Landesregie rung:
Erstens: Beim Sport muss die zugesagte Verlängerung der Hil fen in verbindliche Form gegossen werden.
Zweitens: In der Coronazeit ist kaum jemand in einen Verein eingetreten, aber Austritte gab es sicherlich zu verzeichnen. Darum brauchen wir jetzt eine große Kampagne für die viel fältigen Vereine in unserem Land, um für Vereinseintritte zu werben.
Drittens: Der veranlasste Shutdown muss im Bereich des Eh renamts auch auf seine Verhältnismäßigkeit hin überprüft wer den. Denn hier sind viele Bereiche ganz offensichtlich keine Infektionsschwerpunkte. Ein Beispiel: Dass körperliche Be wegung gerade in der jetzigen Zeit wichtig ist, dürfte kaum jemand bezweifeln. Wir treten deshalb für ein differenziertes Konzept ein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben wieder ermöglicht.
Warum, Frau Ministerin Eisenmann, erlauben Sie Sport im Freien nicht auch in festen Gruppen, wie dies beispielsweise in Berlin für Kinder bis zu zwölf Jahren möglich ist?
Oder: In Tennishallen mit mehreren Plätzen dürfen sich nur zwei Personen aufhalten. Ein ähnliches Problem gibt es im Reitsport. Prüfen Sie bitte Nachbesserungen.
Viertens: Vielen kulturschaffenden Vereinen halfen die Mittel aus den Hilfsprogrammen wenig, da die Antragstellungen häu fig zu viel Zeit und Energie banden und abschlägige Förder entscheidungen sowie die fehlende Transparenz des Verfah rens naturgemäß für Unmut sorgten.
Wir fordern: Auch für die Kulturschaffenden müssen die Hil fen verlängert werden. Denn der Topf aus dem Programm „Kunst trotz Abstand“ ist nun leer, und mehr als zwei Drittel der Antragsteller sind leer ausgegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen deutlich mehr politisches Enga gement von dieser Landesregierung, damit Bürokratie abge baut wird und steuerliche Freigrenzen erhöht werden.
Der Normenkontrollrat hat dieser grün-schwarzen Landesre gierung im Dezember 2019 sage und schreibe 49 konkrete Vorschläge unterbreitet, um das Ehrenamt durch Bürokratie abbau zu stärken. Wir Freien Demokraten möchten heute von der Landesregierung wissen, was aus diesen Vorschlägen ge worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der gesellschaftliche Zu sammenhalt hängt wesentlich am Engagement Ehrenamtli
cher. Wir dürfen diese Menschen aber nicht länger mit Sonn tagsreden und Lobeshymnen abspeisen, sondern wir müssen gerade jetzt, in Pandemiezeiten, konkrete politische Taten fol gen lassen, damit diese Menschen ihren eigentlichen Anlie gen nachkommen können und somit auch dringend gesuchtes Führungspersonal finden können. Genau zu solchen konkre ten politischen Taten fordern wir Freien Demokraten die grünschwarze Landesregierung auf.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, wir sind uns sicherlich einig, dass die Pandemie viele ehrenamtliche Ver eine existenziell bedroht. Klar ist auch, dass gerade die FDP großen Wert darauf legt, dass mit den Steuergeldern wirklich verantwortungsvoll umgegangen wird.
Meine Frage an Sie ist aber: Kommt da noch etwas zu den sa ge und schreibe 49 konkreten Vorschlägen, die der Normen kontrollrat Ihrer Landesregierung dazu gemacht hat, wie man unabhängig von der Pandemie das Ehrenamt durch Bürokra tieabbau deutlich stärken kann? Dafür brauchen Sie kein Geld. Sie können hier aber ganz konkret etwas für die Ehrenamtli chen in Baden-Württemberg tun.
Können Sie zusagen, dass Sie sich um das Thema kümmern und sich dahinterklemmen?
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wenn man noch einmal zurückschaut, kann man es eigentlich kaum glauben: Erst seit September 2019 können die Schulträger Anträge auf Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ stellen. Dabei ist unstrittig, dass die Digitalisierung der Schulen für die Zukunftsfähigkeit und da
mit die Qualität des Bildungsangebots von entscheidender Be deutung ist.
Entsprechend sind die Voraussetzungen für die digitale Bil dung an vielen Schulen in unserem Land unzureichend. Spä testens bei der Schließung der Schulen während der Corona pandemie hat sich das als schwerwiegende Hypothek erwie sen. Eine Ursache für die verschleppte Digitalisierung der Schulen besteht nach unserer Überzeugung darin, dass sich Bund und Länder längere Zeit nicht auf eine Grundgesetzän derung einigen konnten.
Auch die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württem bergs blockierte diese Grundgesetzänderung, verwies aber gleichzeitig bei Fragen nach dem Verbleib des Digitalisie rungsprogramms auf die fehlenden Vorgaben des Bundes. Die se Politik verursachte Stillstand in einem Bereich, in dem wir es uns überhaupt nicht leisten können.
Die Kommunen und freien Schulträger wiederum waren und sind auf diese Vorgaben angewiesen, weshalb der Städtetag auch eine gesetzliche Verankerung der Digitalisierung vorge schlagen hat.
Der „DigitalPakt Schule“ besitzt eine befristete Laufzeit und sieht vor, dass für die digitale Ausstattung lediglich 20 % der Mittel eingesetzt werden dürfen, während der Großteil für die digitale Infrastruktur reserviert ist. Denn die Administration der Systeme und die Lehrerfortbildung sind nicht Gegenstand der Förderung. Ich füge hinzu: leider.
Als durch das Zuhauselernen in der Coronazeit großer Hand lungsdruck entstand, wurde ein Sonderprogramm nach dem anderen zur Sofortausstattung für Schüler mit digitalen End geräten aufgelegt, später für Lehrkräfte oder für Systemadmi nistratoren.
Wir Freien Demokraten wollen in diese zentrale Zukunftsauf gabe mehr Tempo und zugleich verlässliche Kontinuität hin einbringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir deshalb die Digitalisierung der Schulen sowohl beschleunigen als auch gesetzlich verankern. Wir wollen die Finanzierung der Aus stattung für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit digitaler Hard- und Software, die Systemadministration und die Lehrerfortbildung für digitale Bildung zumindest für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags sicherstellen.
Während die Ausstattung der Lehrkräfte und die Lehrerfort bildung Aufgaben des Landes sind und vom Land finanziert werden, tragen Land und Schulträger die Kosten für die digi tale Ausstattung der Schüler und die Systemadministration zu gleichen Teilen.
Wir treten außerdem für einen Digitalpakt 2.0 ein, sodass Bund, Land und Schulträger jeweils ein Drittel der Kosten tra gen. Wichtig ist uns, dass die Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Höhe wie die kommunal getragenen Schulen von Bund und Land bezuschusst werden.
Zugleich wollen wir auch die Eigenverantwortung der Schu len durch Budgets stärken. Wie der heutigen Ausgabe der „Ba dischen Zeitung“ zu entnehmen ist, hat die Kultusministerin
diesen Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion für die ak tuelle Situation aufgegriffen. Nach unserem Gesetzentwurf ist den Schulen auf Antrag und nach Beschluss von Lehrer- und Schulkonferenz ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaf tung und Administration der digitalen Technik und Systeme zu geben.
Wir betonen, dass die Schulträger über die Höhe des Budgets entscheiden. Wenn ein Schulträger bestimmte Aufgaben zen tral organisiert, kann er das Budget entsprechend verringern. Wir Freien Demokraten sind uns natürlich darüber im Klaren, dass an diesem Punkt weder die Schulträger noch die Schu len vollständig zufriedengestellt werden können. Wir sind aber davon überzeugt, mit unserem Verfahren einen vernünftigen Kompromiss gefunden zu haben.
Was die digitalen Endgeräte angeht, schlagen wir vor, dass die Schülerinnen und Schüler diese entweder ausleihen oder käuf lich erwerben können und dann dafür einen Zuschuss erhal ten. Dieses Modell wurde bei Schultaschenrechnern bereits erfolgreich praktiziert. Vorgeschlagen haben wir einen Zu schuss in Höhe von 50 % des Kaufpreises. Entscheidend ist, dass dieses Modell hilft, Kosten zu reduzieren.
Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die Schulen bei di gitalen Anwendungen auf der Basis von Datenschutz und Da tensicherheit Wahlfreiheit haben. Deshalb sieht unser Gesetz entwurf vor, dass die Betreiber von digitalen Anwendungen auch deren Zulassung für den Schulbetrieb beantragen kön nen. Die Zulassung wird nur dann erteilt, wenn der Daten schutzbeauftragte zugestimmt hat.
Schließlich wollen wir jeder Schule ein Budget für Lehrer fortbildungen im Bereich der digitalen Bildung geben. Das Budget ist so bemessen, dass jede Lehrkraft einmal pro Jahr ein Angebot entweder der Schulverwaltung oder eines freien bzw. privaten Weiterbildungsträgers in Anspruch nehmen kann und die entsprechende Fortbildungspflicht erfüllt werden kann. Die Fortbildungspflicht soll vor allem sicherstellen, dass es genügend Angebote gibt. Die Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft erhalten das Budget gleichermaßen. Da mit bekommen sie auch gleichermaßen Zugang zu den Fort bildungsangeboten der Schulverwaltung im Bereich der digi talen Bildung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns Freien Demokraten ist klar, dass hier viele Akteure mit unterschiedlichen Vorstellun gen einzubeziehen sind und die Vorschläge im Einzelnen je weils nicht alle zufriedenstellen werden. Aber Stillstand ist für uns Freie Demokraten keine Option in diesem entschei denden Zukunftsbereich.
Ohne Zugeständnisse auf allen Seiten wird der gesamtgesell schaftliche Kraftakt der Digitalisierung der Schulen nicht zu meistern sein. Wir fordern die grün-schwarze Landesregie rung auf, unserem konkreten Vorschlag zuzustimmen und da mit die Schulen endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die grüne Abgeordnete Sandra Boser hat zu Beginn ihrer Rede die richtige Frage gestellt, nämlich: Wo steht Baden-Württemberg derzeit bei der digitalen Infra struktur? Das war die richtige und wichtige Frage. Sie hat, glaube ich, gesagt, die Situation sei divers.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob es alle Abgeordneten in die sem Haus tatsächlich wissen: Baden-Württemberg schneidet, was den Zugang der Schulen zum schnellen Internet angeht, im Vergleich aller 16 Bundesländer am zweitschlechtesten ab. Das ist nicht „divers“; das ist aus Sicht der FDP/DVP ein Ar mutszeugnis für Baden-Württemberg.
Kollege Lorek von der CDU hat u. a. gesagt: „Im Bereich der Softwareanwendungen wurden Lösungen gefunden.“ Er hat als Beispiel den Messengerdienst Threema genannt – richtig. Sie haben als Beispiel die Lernplattform Moodle angeführt – richtig.
Aber das reicht doch hinten und vorn nicht. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Positivliste, welche Softwarelösungen an
den Schulen benutzt werden dürfen. Das bräuchten aber die Lehrerinnen und Lehrer dringend, nämlich die Verlässlichkeit: Was ist datenschutz- und datensicherheitskonform? Das Kul tusministerium könnte von heute auf morgen liefern. Jeden falls hätten Sie nach unserer Auffassung genügend Zeit ge habt, das zu machen. Es ist allerdings nichts passiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es an den Schulen Er folge bei der digitalen Bildung gibt, dann ist das in erster Li nie dem beherzten Engagement der Lehrkräfte zu verdanken und eben nicht dem Engagement der Kultusministerin oder der Regierungsfraktionen.
Interessant fand ich: Sowohl die Kollegin Boser als auch der Kollege Lorek bieten in ihren heutigen Reden interfraktionel le Zusammenarbeit an.
Ganz herzlichen Dank für dieses Angebot. Was diese Offerte tatsächlich wert ist, werden wir im Bildungsausschuss sehen. Wir warten auf Ihre konkreten Vorschläge, auf Ihre Ände rungsvorschläge. Die FDP/DVP hat auch heute geliefert.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Als wir Freien Demokraten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an den weiterführenden Schu len stellten, war uns nicht bewusst, in welch ein Wespennest wir gestochen hatten.
Dass die Kultusministerin bei den Anmeldezahlen einzelner Schulen unter Berufung auf eine Bestimmung des Landesin formationsfreiheitsgesetzes mauern würde, hatten wir so nicht erwartet. Auch in der Anhörung wurde deutlich, dass es um mehr geht als um ein Pokerspiel über Zahlen zwischen Parla ment und Regierung. Vielmehr geht es um eine systematische Erfassung und Aufbereitung von immer mehr schulbezoge nen Daten vor allem durch das noch relativ neue IBBW, das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg.
Laut seiner Webseite hat das Institut u. a. folgenden Auftrag – ich zitiere –:
... die aufgabenbezogene bzw. systematische und wissen schaftsbasierte Erfassung, Auswertung und adressaten gerechte Aufbereitung von steuerungsrelevanten Daten wie Bildungsindikatoren und Trends auf unterschiedli chen Ebenen;...
Angesichts dieses sehr umfassenden Auftrags zur Datenerhe bung und Datenverarbeitung stellt sich vor allem die Frage, welche Daten für die Öffentlichkeit bestimmt bzw. zugäng lich sein sollten. Es ist sogar eine demokratietheoretische Fra ge, wie viel Wissen von Behörden mit der Öffentlichkeit ge teilt werden soll.
Nicht umsonst befürwortet „Mehr Demokratie e. V.“ unseren Gesetzentwurf, ebenso die Open Knowledge Foundation. Transparency International begrüßt ihn sogar, und das Netz werk Recherche erklärt seine nachdrückliche Zustimmung. Die Anwaltskanzlei CMS bemerkt, es gebe keine – ich wie derhole: keine! – Rechtsgründe, die gegen die vorgeschlage ne Neuregelung sprächen. Uns freuen insbesondere auch die Zustimmung des Landesschülerbeirats, des Landeselternbei rats, der Arbeitgeber, des Landessportverbands, der Elternin itiative „Grundschule: für ECHTE Wahlfreiheit und Freiwil ligkeit im Ganztag“, des HPR an den Gymnasien, des Beam tenbunds mit einem Kompromissvorschlag sowie last, but not
least die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Da tenschutz und die Informationsfreiheit, der den Gesetzentwurf ebenfalls begrüßt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie heute unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen, müssen Sie diesen Instituti onen erst einmal erklären, warum Sie das nicht tun.
Der LfDI stellt auch klar, dass der Informationszugang nicht schrankenlos ist, dass aber Einschränkungen der Informati onsfreiheit gut begründet sein müssen. Er sieht die Schwäche der bisherigen Rechtslage darin, dass eine kritische Diskussi on darüber unterbunden wird, welche Daten der Öffentlich keit zugänglich gemacht werden sollen und welche nicht.
Der LfDI regt deshalb auch ein Informationsregister an, in das die Daten ohne Personalbezug eingestellt werden sollen. Per sonenbezogene Daten müssen schließlich sorgsam geschützt und daher von vornherein ausgeschlossen sein.
Wir von den Freien Demokraten sind dieser Anregung gefolgt und schlagen mit einem Entschließungsantrag ein Verfahren vor, wie die Abgrenzung vorgenommen werden kann. Aber ganz offensichtlich haben weder CDU noch Grüne noch SPD diesen Antrag gelesen, oder sie haben ihn nicht verstanden.
Ein Sachverständigengremium macht Vorschläge, welche Da ten erhoben werden, und merkt dazu an, welche Daten war um nicht veröffentlicht werden sollen. Die Entscheidung da rüber, was in das Qualitätsdatenregister aufgenommen wird und was nicht, liegt beim Bildungsausschuss des Landtags. Mit diesem, wie wir finden, demokratischen Verfahren ist ein Lösungsweg für das eingangs beschriebene demokratietheo retische Problem aufgezeigt.
Mit unserem Entschließungsantrag dürfte einer Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf durch die Regierungsfraktionen ei gentlich nichts mehr im Wege stehen. Lassen Sie uns doch ge meinsam diese Balance zwischen sensiblen Schuldaten einer seits und notwendiger Öffentlichkeitsbeteiligung andererseits gemeinsam umsetzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Natürlich gibt es Situationen, in de nen es einmal besser wäre, die Zahlen und Fakten nicht her auszugeben. Aber, aufs Ganze betrachtet, ist die Kenntnis von Zahlen und Fakten eine wichtige Voraussetzung für Qualitäts entwicklung.
Auch Frau Ministerin Eisenmann hat sich einst dem Ziel der Qualitätsentwicklung verschrieben. Damals sprach sie viel über das Wort „Qualität“. Heute müssen wir Freien Demokra ten die Kultusministerin an ihr Qualitätsversprechen erinnern. Denn das Qualitätsziel ist in allzu weite Ferne gerückt. Wenn es der Kultusministerin mit der Qualitätsentwicklung der Schu
len wirklich ernst wäre, müsste sie unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes zu stimmen.
Es wirkt doch wie aus der Zeit gefallen, wenn auf der einen Seite die Schulverwaltung im Namen der Qualitätsentwick lung mit großem Aufwand umgekrempelt wird und immer mehr Informationen durch die neuen Institute gesammelt wer den, während auf der anderen Seite Zahlen – wie die Anmel dezahlen einzelner weiterführender Schulen – von der Schul verwaltung eifersüchtig als Herrschaftswissen bewacht wer den. Dabei ist Transparenz eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. Und so ist das Verbot der Veröffentlichung der Anmeldezahlen nichts anderes als eine Misstrauenserklärung des Kultusministeriums gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP-Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführen den Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Nach einigem Hin und Her gab das Kultusministerium schließlich die Zahlen heraus, allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten.
Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Be stimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden.
Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP-Frak tion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurde ihnen die Zahl nur mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürfe.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Miss trauensmaßnahme der Landesregierung gegenüber den Bür gerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung das Recht, beispielsweise zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Die Kenntnis dieser Zahlen ist für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet oder in welche Schul gebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein be rechtigtes öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fun diert zu diskutieren.
Gleiches gilt für den Unterrichtsausfall und die Unterrichts versorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen – beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzli chen Lehrkräften –, ist Transparenz der Problemlage der ers te, wichtigste Schritt.
Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen.
Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen.
Durch die Zustimmung des Landeselternbeirats und des Lan desschülerbeirats sowie – mit einem Einschränkungswunsch – des Beamtenbunds in der Anhörung zu unserem Gesetzent wurf fühlen wir Freien Demokraten uns in unserem Eintreten
für mehr Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen bestä tigt.
Der Wunsch nach Verzicht auf die Veröffentlichung leistungs bezogener Zahlen ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Aber steht nicht die Erhebung genau dieser Zahlen durch die neuen Institute an? Es kann nach unserer Auffassung nicht richtig sein, dass diese Information bei einzelnen Wissenden verbleibt und nicht auch öffentlich geteilt wird. Allerdings ist es notwendig, festzustellen, welche Kennzahlen die Schulver waltung erhebt und welche nicht. Entscheidend ist, dass da bei Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Infor mationen ausgeschlossen sind.
Deshalb ist die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltungen unerlässlich. Persön liche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, das muss die Zielsetzung zur Informationsfreiheit im Bil dungsbereich sein. Zur Informationsfreiheit wird mein Kolle ge Nico Weinmann in der zweiten Runde sprechen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aus der Sicht der Freien Demokraten sachgerecht. Deshalb tragen
wir ihn auch mit. Karenzzeitregeln sind aus unserer Sicht grundsätzlich sinnvoll. Denn es geht um die Wahrung von Ver trauen in die Politik und in staatliche Institutionen.
Zum differenzierten Blick auf die Sache gehört aber auch das Anliegen, dass sowohl Abgeordnete als auch Minister mög lichst unabhängig von ihrer Wiederwahl sein müssen. Des halb halten wir nebenberufliche Tätigkeiten neben dem Ab geordnetenmandat für selbstverständlich. Gerade Selbststän dige und Freiberufler können so mit der nötigen Unabhängig keit agieren, weil sie wissen, dass eine vollständige Rückkehr in den normalen Beruf ohne Probleme möglich ist. Es muss auch Ministern erlaubt sein, sich nach einer Abwahl oder nach einem freiwilligen Entschluss nach anderen Tätigkeitsfeldern umzuschauen. Daher muss eine Karenzzeitregelung so ausge staltet sein, dass die Versagung der Aufnahme einer neuen Be schäftigung die Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird.
Der SPD-Gesetzentwurf orientiert sich am Bundesrecht. In unseren Augen ist die dortige Regelung ausgewogen. Leider zeigte sich nach der Ersten Beratung keine Aussicht auf Er folg. Grüne und CDU lehnen eine Regelung ab, die deren Par teifreunde in Berlin mitgetragen haben.
Der CDU-Kollege Arnulf von Eyb deutete in der Ersten Beratung gar eine Verfassungs widrigkeit an. Nun, dieser Vorwurf hat eine gewisse Komik.
Erinnert sei nur daran, dass dem Bundestag damals ein gewis ser Thomas Strobl angehörte,
der somit einer verfassungswidrigen Regel zugestimmt haben soll. Hört, hört.
Die Grünen kündigen zwar ein eigenes Gesetz an; das wurde von der CDU im nächsten Atemzug aber schon wieder kas siert. Wenn Grün-Schwarz wirklich eine Karenzzeit hätte ein führen wollen, dann hätten wir sie doch schon längst. Das Märchen, dass man vor der Wahl noch zu etwas kommt, glaubt Grün-Schwarz doch selbst nicht.
Bei ihrer jüngsten Klausursitzung beschlossen die Grünen nun die Einführung eines Lobbyregisters. Beschließen können sie vieles, aber mit der CDU auch umsetzen eher nicht. Übrigens ersetzt ein Lobbyregister kein Karenzzeitgesetz.
Das geht auch an die Adresse der SPD hinsichtlich ihres Ent schließungsantrags. Wir sollten Lobbyregister, Offenlegung von Nebeneinkünften und Karenzzeitregeln voneinander tren nen. Diese Punkte schließen einander nicht aus, sondern soll ten nebeneinander beraten und umgesetzt werden. Die SPD hat einen guten Gesetzentwurf zur Karenzzeit vorgelegt, den wir nach sorgfältiger Prüfung seitens der Fraktion auch unter
stützen. Was ihren Entschließungsantrag angeht, ist die FDP grundsätzlich für mehr Transparenz und ein Lobbyregister, aber ob alle Einzelpunkte, die die SPD beim Lobbyregister umsetzen möchte, sinnvoll sind, können wir in der Kürze der Zeit nicht sagen. Wir werden uns daher bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag enthalten. Diese Punkte müs sen wir erst in der Fraktion beraten. Dann führen wir gern Ge spräche mit den anderen Fraktionen. Wenn wir noch in dieser Legislatur zu einer Einigung finden, würden wir das durchaus begrüßen.
Nur noch so viel: Wenn Grüne und SPD schon ein Lobbyre gister wollen, dann bitte auch mit allen Lobbygruppen, also auch mit den vermeintlich Guten.
Zurück zu Grün-Schwarz: Wir haben hier das nächste Beispiel für die Komplementärkoalition. Sinnvolle Vorschläge werden abgelehnt, weil sie nicht von der Regierung stammen. Gleich zeitig einigt man sich untereinander aber nicht. Das Ergebnis lautet: Stillstand.
Nicht nur dieser Tagesordnungspunkt steht für diesen Still stand, sondern auch der heutige Tageordnungspunkt zum in klusiven Wahlrecht. Grün-Schwarz liegt wenig bis nichts an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den demokratischen Oppositionsfraktionen. Eigentlich hätten wir zwei Themen, bei denen man gemeinsam zu einer sinnvollen Lösung kom men könnte. Stattdessen werden sinnvolle Lösungen aber von Grün-Schwarz abgelehnt, nur weil sie von der Opposition kommen.
Wir Freien Demokraten halten eine Karenzzeit für sinnvoll und stimmen deshalb zu.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Röhm, mir ist es schon wichtig, eines gleich zu Beginn festzustellen: Beim Ganztag gibt es kein Kernproblem, sondern nur Kernlösun gen, und diese trage ich Ihnen jetzt vor.
In dem Wort „Geisterfahrt“ stecken ja mindestens zwei Be griffe, nämlich zum einen „Geist“ und zum anderen „Fahrt“. Spannend finde ich dabei, dass beide Begriffe inhaltlich etwas
ganz Ähnliches aussagen. Das deutsche Wort „Geist“, das he bräische „Ruach“ oder das griechische „Pneuma“ meinen, theologisch betrachtet, immer etwas, was mit Energie, mit Be wegung, mit Kraft zu tun hat.
Angesichts der grün-schwarzen Bildungspolitik in dieser Le gislaturperiode frage ich mich allerdings: Was um alles in der Welt hat dieser wichtige Politikbereich der grün-schwarzen Landesregierung eigentlich mit Kraft, Energie, Schwung oder Vorwärtsbewegung zu tun? Jetzt mal unter uns: Liebe SPD, das kann doch nicht euer Ernst sein! Diese grün-schwarze Bil dungspolitik zeichnet sich doch nicht durch kraftvolle, in die Zukunft gerichtete Entscheidungen aus, sondern diese grünschwarze,
selbst ernannte Komplementärkoalition blockiert sich seit Be ginn ihres Bestehens in ganz wesentlichen Bereichen der Bil dungspolitik gegenseitig, sodass alle am Bildungswesen Be teiligten darunter leiden – weil es keinen Zentimeter voran geht.
Beispiele gefällig? Die Unverbindlichkeit der Grundschul empfehlung, das ungerechte Nebeneinander von G 8 und G 9 oder die noch immer andauernde Privilegierung der Gemein schaftsschule.
Grün-Schwarz hätte wahrlich viele Möglichkeiten gehabt, kraftvolle Entscheidungen zu treffen und unser Land damit nach vorn zu bringen. Aber an diesen von mir erwähnten Bei spielen kann man klar erkennen, dass sich Grüne und Schwar ze lieber lustvoll gegenseitig blockieren, als kraftvolle Ent scheidungen in der Bildungspolitik herbeizuführen.
Der Ganztag ist ein weiteres Beispiel für diese grün-schwar ze Komplementärblockade – für mich ein weiteres beunruhi gendes Beispiel. Nicht erst seit Corona wäre doch entschie denes bildungspolitisches Handeln dringend erforderlich. Tat sächlich jedoch setzt sich die Kultusministerin und CDU-Spit zenkandidatin für die Landtagswahl weder im Bund noch ge genüber ihrem Koalitionspartner im Land durch.
Ich darf in diesem Zusammenhang an den Appell des Vorsit zenden der CDU-Landtagsfraktion, Professor Dr. Wolfgang Reinhart, an die grün-schwarze Landesregierung erinnern. In einem Beitrag für die „Heilbronner Stimme“ vom 8. März 2018 sagte Reinhart – Zitat –:
„Wir befürworten flexible, bedarfsgerechte und familien freundliche Angebote.“
Weiter schreibt die Zeitung – Zitat –:
Geht es nach der CDU-Fraktion, sollen künftig an einem Schulstandort drei Angebotsformen parallel bestehen: der klassische Halbtagsunterricht, der rhythmisierte Ganz tagsbetrieb – und eben der CDU-Vorstoß mit einem Nach mittagsunterricht, den Eltern flexibel für ihre Kinder wäh len können.
Mit ihrem Vorstoß wollte die CDU sich für Wahlfreiheit ein setzen. Offenbar glaubte die CDU, dass sich der Vorstoß gut als Kompromiss für die Komplementärkoalition eigne. Die Grünen sollten ihre verpflichtend rhythmisierte Zwangsganz tagsschule als einzige Ganztagsschule behalten dürfen; im Ge genzug sollten die kommunalen Betreuungsangebote bezu schusst werden und sollte damit das Gesicht der CDU beim Thema Wahlfreiheit gewahrt bleiben.
Die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag fand dagegen kei ne Erwähnung mehr. Das ist umso erstaunlicher, liebe Kolle ginnen und Kollegen der CDU, als die damalige, christlichliberale Landesregierung die offene Ganztagsschule als Schul versuch eingeführt hat. Aber der grüne Koalitionspartner schlägt sogar diesen Kompromissvorschlag aus und lässt die CDU nun hängen beim Versuch, Bundesgeld nicht nur für den ver pflichtend rhythmisierten Ganztag, sondern auch für die kom munalen Betreuungsangebote zu bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kultusministerin strebt an, das gesamte Land zu regieren, scheitert aber schon am grü nen Koalitionspartner. Wir Freien Demokraten setzen uns nach wie vor für bürgernahe Wahlfreiheit ein.
In unserem Gesetzentwurf fehlte die offene Ganztagsschule nicht. Nach wie vor wollen wir die offene Ganztagsschule ne ben der gebundenen ins Schulgesetz aufnehmen. Warum?
Erstens: weil Kinder und Familien unterschiedliche Bedürf nisse haben. Für den einen passt die gebunden rhythmisierte Form besser, für den anderen die offene mit ihren frei wähl baren Angeboten am Nachmittag – für die man sich selbstver ständlich für mindestens ein halbes Schuljahr festlegen muss.
Zweitens: Die offene Ganztagsschule ist darüber hinaus we gen ihrer einfachen und offenen Organisationsform aus einem Guss, und sie ist auch ein sehr guter und sehr wichtiger Ko operationspartner für die Vereine und außerschulischen Insti tutionen – ein wichtiger Punkt.
Drittens: Schließlich ist diese Schulform kostengünstiger als die gebunden rhythmisierte Form mit ihrem verbindlichen Nachmittagsunterricht an drei oder vier Tagen.
Das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Par teien wunderte uns damals nicht, als wir unseren Gesetzent wurf eingebracht haben. Für die Grünen sind Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin in diskutabel. Die SPD verunglimpfte die offene Ganztagsschu le gar als Bällebad. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzent wurf damals ab. Wenn es der Union nun aber ernst ist mit der Wahlfreiheit beim Ganztag, muss sie im Bund dafür eintreten, dass die Mittel für den Ganztag neben der verpflichtend rhyth misierten Ganztagsschule nicht nur für Betreuungsangebote, sondern auch für die offene Ganztagsschule eingesetzt wer den können. Außerdem muss diese im Rahmen des Rechtsan spruchs als Ganztagsschule anerkannt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg kann sich Stillstand und Blockade im Bildungsbereich nicht erlau
ben. Durch Corona sind die bildungspolitischen Baustellen wie unter einem Brennglas noch deutlicher zum Vorschein ge treten. Deshalb brauchen wir einen bildungspolitischen Auf bruch – aber bitte in die richtige Richtung.
Guter Ganztag ist die passende Lösung für Kinder und Fami lien. Guter Ganztag bedeutet Wahlfreiheit zwischen offenen und rhythmisierten Formen. Guter Ganztag wird der Lebens wirklichkeit der Familien gerecht, und zwar in Stuttgart wie in Seewald, in Mannheim wie in Mühringen, in Heilbronn wie in Horb.
Wir Freien Demokraten kämpfen dafür, dass die Familien in Baden-Württemberg spätestens nach dem 14. März 2021 vom bildungspolitischen Stillstand befreit werden. Wir kämpfen dafür, dass wir bildungspolitisch auf die Überholspur wech seln – und zwar in die richtige Richtung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, der Elternwunsch sei für Sie entscheidend. Da haben Sie die FDP/DVP auf jeden Fall an Ihrer Seite. Aus unserer Sicht ist aber die offene Ganztagsschule, wie sie die christ lich-liberale Koalition einst eingeführt hat, ein absolutes Er folgsmodell. Sie garantiert wirkliche Wahlfreiheit, für die Sie sich ja aussprechen. Was haben Sie gegen die offene Ganz tagsschule? Sie wollen sie nicht ins Schulgesetz übertragen. Die Wahl, wie wir sie jetzt haben, ist ja nur die Wahl zwischen ganz oder gar nicht. Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die of fene Ganztagsschule?
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Frau Ministerin Eisenmann, Sie ha ben auf meine Frage geantwortet: „Wir“ – damit meinen Sie die CDU – „haben einen weniger zentralistischen Ansatz als die FDP.“
Ich muss Ihnen durchaus zugestehen: Sie haben heute Mor gen einen ausgesprochenen Sinn für Humor, was das angeht.
Im Übrigen diskreditieren Sie das von der christlich-liberalen Koalition damals eingeführte Modell der offenen Ganztags schule.
Es sollte Ihnen schon zu denken geben, dass Sie ein Erfolgs modell von damals im Nachhinein schlechtreden. Denn erst die offene Ganztagsschule in Gesetzesform ermöglicht es den Schulen in unserem Land, den Ganztag inhaltlich entspre chend unterschiedlich zu füllen. Das hat nichts, aber auch gar nichts, Frau Ministerin, mit Zentralismus zu tun, sondern im Gegenteil: Wir Freien Demokraten stehen mit der offenen Ganztagsschule an der Seite der Schulen, der Kommunen, der Eltern, weil dezentral, je nach Ausgangslage vor Ort, indivi duelle Lösungen gefunden werden können. Für Wahlfreiheit und Flexibilität müssen Sie uns Freie Demokraten nicht über zeugen. Sie müssen sich vielmehr gegenüber Ihrem grünen Koalitionspartner durchsetzen. Das ist momentan das Prob lem in Baden-Württemberg.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Eines möchte ich nach der Rede von Ihnen, Herr Klos, schon festhalten: Ihre Fraktion, Ihre AfDFraktion hat von allen Fraktionen hier im Hohen Haus am al lerwenigsten das Recht, den moralischen Zeigefinger zu he ben.
Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf ist aus der Sicht der Freien Demokraten sachgerecht, und deswegen tragen wir ihn mit. Karenzzeitregeln sind aus unserer Sicht grundsätz lich sinnvoll. Denn es geht um die Wahrung von Vertrauen in die Politik und in staatliche Institutionen. Es muss bereits der Anschein vermieden werden, dass es einen Zusammenhang zwischen im Amt getroffenen Entscheidungen und einer nach dem Ausscheiden aufgenommenen Erwerbstätigkeit gibt. Al lein Vermutungen darüber schaden der Glaubwürdigkeit und bringen die Politik in Misskredit.
Zum differenzierten Blick auf diese Sache gehört aber das An liegen, dass sowohl Abgeordnete als auch Minister möglichst unabhängig von ihrer Wiederwahl sein müssen. Deshalb hal ten wir nebenberufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordne tenmandat für selbstverständlich. Gerade Selbstständige und Freiberufler können so mit der nötigen Unabhängigkeit agie ren, weil sie wissen, dass eine Rückkehr in den normalen Be ruf ohne Probleme möglich ist.
Es muss Ministern auch erlaubt sein, sich nach einer Abwahl oder freiwillig nach anderen Tätigkeitsfeldern umzuschauen. Daher muss eine Karenzzeitregelung so ausgestaltet sein, dass die Versagung der Aufnahme einer neuen Beschäftigung die Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird.
Der SPD-Gesetzentwurf orientiert sich am Bundesrecht, und in unseren Augen ist die dort getroffene Regelung ausgewo gen. Dies gilt auch gerade für die Frist von 18 Monaten. Ver einzelt wird sie als zu kurz erachtet; unseres Erachtens ist sie aber richtig bemessen. Denn damit wird eine hinreichende Di stanz zwischen Amt und neuer Tätigkeit hergestellt. Denn nach 18 Monaten sind die Verbindungen ins Ministerium nicht mehr sonderlich stark. Die aktuellen Gesetzesinitiativen sind auf die Arbeit des Nachfolgers oder der Nachfolgerin zurück zuführen.
Gleichwohl – das ist dann aber eine moralische und keine rechtliche Frage – sollte sich auch nach diesen 18 Monaten ein ehemaliger Minister gut überlegen, ob es sinnvoll ist, ei ne derart problematische Tätigkeit aufzunehmen.
Der SPD müssen wir heute die Frage stellen, weshalb sie den Gesetzentwurf nicht eingebracht hatte, als sie Teil der Regie rung war. Die Bundesregelung wurde im ersten Halbjahr 2015 beschlossen. In Baden-Württemberg hatte Grün-Rot damals genügend Zeit, eine solche Regelung zu beschließen. Aber besser spät als nie.
Gespannt sind wir nun auf die Reaktionen von CDU und Grü nen. Die so gut wie identischen Regelungen für den Bund ha ben deren Parteifreunde in Berlin einhellig mitgetragen. Wir sehen es als sinnvoll an, einheitliche Regeln für Bundes- und Landesminister zu schaffen. Die heutigen Gegenargumente sind erkennbar vorgeschoben. Es geht Grünen und CDU le diglich darum, einem Vorschlag der Oppositionsfraktionen nicht zuzustimmen. Da die Regierungsfraktionen bislang nichts Entsprechendes umgesetzt haben, sollten Grüne und CDU wenigstens jetzt die Größe haben, diesem vernünftigen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Also, sehr geehrter Herr Kollege Ha ser, mit Ihrer Rede schwebten Sie gerade selig über dem Bo
den der Tatsachen. Denn das hat nichts mit der Realität zu tun, was Sie da gerade eben gesagt haben.
Ich wage einmal eine Prognose: Die Kultusministerin wird gleich nach meinen Ausführungen betonen, dass in diesen Zei ten der Coronapandemie der Gesundheitsschutz vorgehe. Da mit hat sie selbstverständlich recht. Vielleicht wird sie auch auf die instabile und schwer berechenbare Lage in anderen Ländern hinweisen. Auch bei dieser Feststellung geben wir Freien Demokraten der Kultusministerin recht.
Nur, sehr geehrte Frau Kultusministerin, sind diese Feststel lungen heute nichts Neues mehr. Aus der Sicht der FDP/DVPFraktion macht gerade eine komplexe Situation umso eher entschiedenes und verbindliches Handeln erforderlich. Der grün-schwarzen Landesregierung fehlt in zentralen Bereichen ihrer Bildungspolitik der klare, verbindliche Rahmen, um den Schulen in unserem Land die nötige Planungssicherheit zu ge ben. Das lässt sich an einer ganzen Reihe von Beispielen ver deutlichen.