wenn ein Minister erklärt, in unserem demokratischen Rechts staat gebe es kein Recht auf innere Sicherheit –
was er gestern im TV dann ja bestätigen konnte, indem er die ersten islamischen Verfassungsschützer begrüßen konnte –,
wenn die Regierung derselben Leute das historisch gewach sene Staatsvolk, den Träger der Souveränität und Demokra tie, regelrecht entrechtet, auflöst und lediglich als Menschen betrachtet, die aus irgendeinem Zufall heraus schon länger hier leben,
wenn eine Regierung den Ruin der Währung und des Vermö gens des eigenen Staates gleichgültig bis zustimmend hin nimmt bzw. betreibt und lächerlichen EU- und Globalisie rungsgötzen das eigene Volk zum Opfer bringt.
Meine Damen und Herren von der CDU, in Anbetracht die ser Aufzählung, die ich noch x-beliebig fortsetzen könnte,
finde ich Ihre vorgeschobene Besorgnis angesichts des Zu stands der Demokratie in unserem Land heuchlerisch, ja selbst verleugnend.
Und, meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie uns demnächst über freiheitliche Demokratie belehren wollen: im mer wieder.
(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos] – Abg. Andreas Stoch SPD: Gro tesk!)
voller Beleidigungen, am Thema vorbei und mit den üblichen Behauptungen der Weltverschwörung aus den sozialen Netz werken. Da fehlen einem vor Erschütterung die Worte.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Unruhe bei der AfD – Gegenruf: Ruhe!)
die freie geistige Auseinandersetzung... ein Lebensele ment der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland und für diese Ordnung schlechthin konstituierend... Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbstständig nebeneinander ste hen.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
... Parteien... erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwir kung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm ver bürgte öffentliche Aufgabe.
Die Bürgerinnen und Bürger haben demnach ein Recht auf Berichterstattung seitens der Parteien. Jede öffentliche Per son, jede Partei, jeder Politiker, ja jeder Kunstschaffende muss neben positiver auch kritische und negative Berichterstattung aushalten. Ich behaupte: Jeder Abgeordnete hier im Hohen Haus kennt aus eigener Erfahrung, dass uns nicht jeder Be richt in den Medien gefällt und wir uns oftmals auch falsch zitiert fühlen. Politik und Presse sind sicher keine leichte Be ziehung, aber man braucht einander und begegnet sich auch mit Respekt. Das gehört zur Demokratie dazu.
Schauen wir in die Türkei, schauen wir nach Russland: Da se hen wir, wie hoch das Gut der freien Meinungsäußerung und das Gut der freien Presse bei uns zu bewerten sind.
Eigentlich braucht man über das Thema Pressefreiheit gar nicht zu reden. Das ist eine demokratische Selbstverständlich keit – aber nicht selbstverständlich für die AfD.
Der Presseausschluss anlässlich der Listenaufstellung der AfD Baden-Württemberg am 13. November in Kehl zeigt uns, dass für die AfD Pressefreiheit offensichtlich ein schwieriges The ma ist. Wir haben es ja gerade auch noch einmal gehört.
Die Begründung der AfD war laut Landesvorstandssprecher Lothar Maier, es sei zu befürchten, dass unter den zahlreichen Bewerbern um die Plätze auf der Landesliste auch solche mit „abstrusen Ansichten“ seien.
Interessant ist, dass Markus Frohnmaier, Landespressespre cher der AfD, in seiner Presseverlautbarung entgegen den überall so zitierten Aussagen des Landesvorstandssprechers als Grund für die Entscheidung des Landesvorstands die räum lichen Verhältnisse in Kehl vorschob
und ausdrücklich darauf hinwies, dass andere zitierte Gründe für die Entscheidung bezüglich der Pressezulassung ohne Be deutung für die Haltung des Landesvorstands seien.
Was denn nun? Angst vor fragwürdigen Kandidaten und un liebsamen Diskussionen oder die Sorge, dass die Behaglich keit der Presse nicht gewährleistet werden kann?
Wie so oft läuft das Spiel bei der AfD nach bewährtem Mus ter ab: Einer sagt etwas, ein anderer dementiert, und am En de heißt es, die Presse habe da etwas falsch verstanden.
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Ist es denn nach Recht und Gesetz erlaubt, das zu tun, oder nicht?)
Nun, es ist ja nicht das erste Mal, dass Journalisten bei der AfD ausgeschlossen werden. Die AfD schließt Journalisten immer wieder von Veranstaltungen aus, so auch im März 2016 vom Kreisparteitag in Düsseldorf oder auch von einer Wahl veranstaltung im fränkischen Wertheim. Das ist also sozusa gen Programm bei der AfD.
Beim Landesparteitag in Mecklenburg-Vorpommern im Feb ruar 2016 beantragte ein Parteimitglied den Ausschluss der preisgekrönten Journalistin Andrea Röpke wegen ihrer kriti schen Berichte. Die Mehrheit stimmte für den Antrag, und Röpke musste unter Applaus der AfD-Mitglieder den Saal ver lassen.
Oder ein Bericht des Westdeutschen Rundfunks vom 2. Juni dieses Jahres: Die „AfD lässt Basis über Ausschluss der Pres se abstimmen“, nachdem der AfD-Landesvorstand den Medi en zuvor den sonst üblichen Zugang verweigert hatte. Im Nachhinein wurde dann die Presse unter Protest wieder zuge lassen.