Zu Titel 531 03 – Aufwendungen für Veranstaltungen der Ver tretung des Landes beim Bund – liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 16/1402-19, vor, der eine Reduzierung der Mittel fordert. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Kapitel 0204. Wer Kapi tel 0204 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0204 ist damit mehrheit lich zugestimmt.
Wer stimmt Kapitel 0208 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Kapitel 0208 ist damit mehrheit lich zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Ministeriums für Fi nanzen vom 23. November 2016, Drucksache 16/1120, soweit diese den Einzelplan 02 berührt, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dem zu.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Bera tung des Einzelplans 02 angelangt und treten in die Mittags pause ein. Wir setzen die Sitzung um 15:30 Uhr fort.
Sehr geehrte Damen und Her ren! Wir setzen die Sitzung fort, auch wenn die Reihen noch sehr licht besetzt sind.
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 03 – Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Allgemeinen Aussprache. Hier darf ich für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Sckerl das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Haushaltsplan des Innenministeriums erfüllt für uns die Erwartungen,
die in unruhigen Zeiten insbesondere zur Gewährung eines möglichst hohen Maßes an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger an eine Landesregierung gerichtet werden.
Gegen die Herausforderungen des Terrorismus handelt diese Koalition rechtsstaatlich, besonnen und situationsgerecht. Wir verstärken mit diesem Haushalt gezielt die präventive Gefah renabwehr als einen Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik. Wir statten zugleich die Sicherheitsbehörden so aus, dass sie mögliche Angriffe auf Menschen oder Einrichtungen in unse rem Land erfolgreich verhindern oder aber erfolgreich abweh ren können.
Wir stärken zugleich, meine Damen und Herren, die Basis der Polizei nicht nur mit 381 Neustellen, sondern auch mit der Entfristung von 108 Stellen im Nichtvollzug – eine notwen dige Maßnahme, um die begonnene Konsolidierung im poli zeilichen Vollzug fortzusetzen.
Wir reagieren auch nach dem furchtbaren Berliner Anschlag nicht einfach reflexhaft mit dem Ruf nach irgendwelchen schärferen Sicherheitsgesetzen, sondern machen das punkt genau. Das ist uns in der Koalition wichtig. Die Vorkommnis se in Berlin haben uns gezeigt, dass die wesentliche Heraus forderung in der frühzeitigen Erkennung und effektiven Über wachung von identifizierten, gewaltbereiten und in der Regel konspirativ agierenden Personen und Netzwerken liegt.
Der mutmaßliche Täter des Berliner Anschlags – wir wissen es – war den Sicherheitsbehörden bereits vorher als sogenann ter Gefährder bekannt. Derartige gewaltgeneigte Personen, die nach bundesweit abgestimmten polizeilichen Kriterien be wertet und eingestuft werden, gibt es nun auch in BadenWürttemberg. Das sagen wir so, das ist so, das gilt es auch nicht zu verschweigen; ihre Zahl nimmt auch zu. Deshalb müssen wir unsere Sicherheitsbehörden so aufstellen, dass sie diesen Gefährdern rechtzeitig das Handwerk legen, meine Da men und Herren.
Wir werden also im Lauf der nächsten Monate auch auf Lan desebene dort handeln, wo es geboten erscheint, und schaffen mit diesem Haushaltsplan die Voraussetzungen dafür. Gleich zeitig – dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen – müssen alle Behörden des Bundes und der Länder aus der Reihe von Fehlern und Lücken im Vollzug bestehender gesetzlicher Re gelungen im Fall Amri lernen. Das ist ein wichtiger Lernpro zess. Das muss sein, um noch einmal nachvollziehen zu kön nen, was da eigentlich schiefgegangen ist. Es ist also auch gleichzeitig ein Sicherheitscheck der Behörden in Bund und Ländern mit dem Ziel der Optimierung einer Zusammenar beit, eines guten Informationsaustauschs notwendig.
Wir müssen zu diesem Zweck – das sage ich gleichzeitig für meine Fraktion dazu – die Sicherheitsarchitektur in BadenWürttemberg nicht infrage stellen; denn diese ist gut, sie ist bewährt. Unsere Sicherheitsbehörden sind gut aufgestellt. Das beweisen die Antiterrorpakete 1 bis 3 im Sicherheitsbereich. Wir verfügen deshalb über hohe Standards in der Terrorismus bekämpfung.
Diesen Weg konsequent fortzusetzen ist Ziel der Koalition, jetzt also auch mit dem zusätzlichen Schwerpunkt gegen is lamistische Gefährder. Deshalb liegt heute ein Haushaltsan trag für ein kleines Sicherheitspaket vor, gezielt auch für Maß nahmen zur Ausstattung speziell der Sicherheitsbehörden, die sich um Gefährder kümmern werden. Da geht es z. B. um die
Modernisierung von Observationstechnik. Wir prüfen im wei teren Verlauf, ob weitere präventive Maßnahmen, z. B. im Be reich der Telekommunikationsüberwachung bei Gefährdern, möglich und in der Praxis sinnvoll sind. Meine Damen und Herren, wir wollen – das ist unser erklärtes Ziel – ein mög lichst hohes Maß an Sicherheit für die Menschen in unserem Land leisten. Daran lässt sich diese Koalition auch messen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir wollen hingegen die Bürgerinnen und Bürger in BadenWürttemberg nicht ohne Grund massenhaft unter Pauschal verdacht stellen. Auch darin ist sich diese Koalition einig. Wir setzen auf anlassbezogene, zielgerichtete Überwachung de rer, die tatsächlich gefährlich sind, und werden zu diesem Zweck – das hat der Ministerpräsident gesagt, und dazu steht jetzt auch meine Fraktion – alle rechtsstaatlichen Instrumen te prüfen. Wir werden aber gleichzeitig alles dafür tun, dass wir nicht die Grund- und Freiheitsrechte der bei uns lebenden Menschen einschränken. Das werden wir datenschutzgerecht, rechtsstaatsgerecht tun. Wir haben einen neuen Datenschutz beauftragten; Sie haben ihn kennengelernt.
Er ist ein Mensch, der ein modernes Verständnis von koope rierendem Datenschutz mitbringt, und ich glaube, wir haben da einen guten Kooperationspartner.
Vielen Dank, Herr Kollege Sckerl. – Sie haben gerade davon gesprochen, die rechtsstaat lichen Instrumente auszunutzen bzw. zu prüfen. Der Herr Mi nisterpräsident hat heute Morgen sinngemäß gesagt, man wür de bis an die Grenze des rechtsstaatlich und verfassungsrecht lich Zulässigen gehen. Wo würden Sie denn diese Grenze se hen?
Die Grenze ist sicherlich dort gesetzt, wo das Bundesverfassungsgericht Maßnahmen nicht ermöglicht. Wir haben ja eine ständige Rechtsprechung.
Das BKA-Gesetz wurde in Teilen für verfassungswidrig er klärt. Damit steht für diese Koalition fest, dass das BKA-Ge setz im Regelungsbereich nicht zulässig ist und in BadenWürttemberg keine Anwendung finden kann. Wir haben das Dauerthema Vorratsdatenspeicherung. Wir wissen, dass auch hier nach dem EuGH Karlsruhe darüber entscheiden wird. Deswegen ist es bewährte Tradition für uns: Das Bundesver fassungsgericht definiert die Grenzen, an die wir uns selbst verständlich halten werden.
Hinzu kommt: Den Abschluss der Errichtung einer Antiter roreinheit beim Landeskriminalamt, die zum 1. April 2017 endgültig starten wird, halten wir für eine wichtige Angele genheit, Herr Minister, womit das Paket sozusagen rund ge worden ist. Wir glauben, dass die Sicherheitsbehörden gut auf gestellt sein werden.
Gleichzeitig verstärken wir die Polizeibasis. Wir machen den ersten wichtigen Schritt zur Einlösung der Zusage, 1 500 neue Polizeistellen zu schaffen. Die 381 Neustellen sind schon ein größerer Schluck aus der Pulle, aber wir halten das für not wendig.
Ich bin auch sicher: Wenn in wenigen Wochen die Ergebnis se der Evaluation der Polizeireform und ihrer Überprüfung vorliegen werden – es zeichnet sich ab, dass es an einigen Stellen einige Nachjustierungen geben wird –, haben wir in der Summe ein gutes Gesamtpaket und können sagen: In Ba den-Württemberg sind die Sicherheitsbehörden für die Bür gerinnen und Bürger gut aufgestellt.