Protokoll der Sitzung vom 08.03.2017

Herr Munding, Sie haben es schon gesagt: Die Aufgabe des Rechnungshofs ist, die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaft lichkeit des Handelns im öffentlichen Bereich, in den Verwal tungen und natürlich auch bei den Ministerien zu überprüfen. Dieses Recht und diese Pflicht sind in Artikel 83 Absatz 2 der Landesverfassung verankert. Hier ist auch die wichtige rich terliche Unabhängigkeit der Senatsmitglieder verankert.

Die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle hat in Baden-Würt temberg eine große Tradition. Bereits 1872 war die Finanz kontrolle in Hohenzollern und 1882 in Baden unabhängig.

(Zuruf: Und in Württemberg?)

Friedrich Wilhelm von Preußen hat seine Revisoren aufgefor dert:

Er mag sein, wer er will, er muss geprüft werden.

Ich denke, darin kommt die große Tradition der Finanzauf sicht und der Finanzkontrolle zum Ausdruck.

Der frühere Bundespräsident Theodor Heuss hat die Finanz kontrolle als ein Instrument der „Staatsachtsamkeit“ bezeich net. Das soll heißen: Wir müssen mit dem Geld des Staates achtsam umgehen. Das tun wir nicht immer; das ist ein Stück Selbstkritik.

Bundespräsident Gauck hat beim 200-Jahr-Jubiläum der Preu ßischen Oberrechnungskammer Folgendes gesagt:

Rechnungshöfe sind der Anwalt des Steuerzahlers.

All diese Aussagen zeigen, dass der Rechnungshof ein Inst rument der Beschränkung, ja der Selbstbeschränkung ist. Da bei geht es einerseits um den effizienten Einsatz der Staats ausgaben, aber andererseits auch um deren Beschränkung.

Jetzt bin ich bei der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse ist eine ganz wichtige Angelegenheit – Sie, Herr Munding, ha ben dies schon gesagt –, und der Rechnungshof hat hier weg weisende Beiträge geleistet. Er hat vor allem auch gesagt: Wir brauchen diese Schuldenbremse in der Landesverfassung, und zwar – das haben Sie deutlich ausgeführt –, weil die Einhal tung dieser Schuldenbremse vom Verfassungsgerichtshof über prüft werden muss.

Im Koalitionsvertrag haben die die Koalition tragenden Par teien festgelegt, dass sie im nächsten Jahr die Schuldenbrem se in die Verfassung schreiben wollen. Davon gehe ich im Au genblick aus. Es braucht aber noch mehr als eine Verankerung in der Landesverfassung. Es braucht ein Ausführungsgesetz.

In der Landesverfassung muss grundsätzlich stehen: „Eine Neuverschuldung ist verboten.“ Wir brauchen aber für gewis se Konjunkturphasen – Herr Präsident Munding hat es schon gesagt – eine Konjunkturkomponente. Ich werde das später noch erläutern. Wir brauchen Ausnahmeregeln für Naturkata strophen und für den Fall, dass das Land in außergewöhnli che Notsituationen gerät.

Der Rechnungshof hat hier einige Vorschläge gemacht. Er hat z. B. ganz deutlich gesagt, dass Ausnahmeregelungen bei der

Schuldenbremse nur mit einer qualifizierten Mehrheit im Land tag vonstattengehen können.

Ich will auf die Konjunkturkomponente eingehen. Es geht da rum, dass, wenn es im Konjunkturverlauf starke Einbrüche gibt, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung Kredite aufge nommen werden können, um die Notsituation zu beseitigen.

Jetzt ist die Frage: Wie ist diese Konjunkturkomponente aus gestaltet? Herr Präsident Munding hat schon gesagt, dass es ein Konjunkturbereinigungsverfahren – das ist beim Bund so –, ein Produktionslückenverfahren – bei der EU – oder ein Trendsteuereinnahmemodell – beim Land; das haben wir teil weise schon in der Landeshaushaltsordnung – geben kann. Darüber müssen wir entscheiden.

Zu monieren habe ich an der ganzen Sache, dass es unter schiedliche Systeme oder Modelle in den verschiedenen Bun desländern gibt. Das mag dann auch dazu führen, dass es kei ne Vergleichbarkeit gibt. Der Rechnungshof hat dies in seiner Denkschrift eindeutig festgestellt.

Ich will aber auf die Konjunkturkomponente noch einmal ein gehen. Wichtig ist, dass die Konjunkturkomponente symme trisch ist. Das soll heißen, wenn im Konjunkturverlauf im Konjunkturabschwung Geld aufgenommen wird, dann muss dieses Geld in diesem Konjunkturverlauf auch wieder zurück bezahlt werden. Der Schuldensaldo muss also null bleiben. Das ist meines Erachtens der entscheidende Punkt.

Wir müssen mit dieser Schuldenbremse auch ganz klar zei gen, dass wir aus der Vergangenheit gelernt haben. Es darf nicht sein, dass wir weiterhin einen Schuldenberg aufbauen, ohne bereit zu sein, ihn auch wieder abzubauen. Es gibt einen berühmten Satz des österreichischen Nationalökonomen Schum peter. Er hat Folgendes gesagt:

Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an als eine de mokratische Regierung eine Budgetreserve.

Ich sage Ihnen eines: Das müssen wir in Zukunft eindeutig widerlegen. Dazu haben wir jetzt mit der Schuldenbremse gu te Argumente und gute Instrumente.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Diese Schuldenbremse wird Leitplanken in Bezug auf unse re Landeshaushalte einziehen. Wir werden darüber diskutie ren müssen, wie viel Staat man sich noch leisten will und was es kosten darf. Es wird also erforderlich sein, dass wir uns künftig am Notwendigen und nicht am Wünschenswerten ori entieren. Ich will dem Rechnungshof ausdrücklich danken, dass er hier Maßstäbe gesetzt hat und uns Wege gewiesen hat.

Herr Munding, Sie sind schon auf die Finanzierung der IT ein gegangen. Dazu will ich nur kurz etwas sagen. Wir haben seit 2015 einen Beauftragten der Landesregierung für Informati onstechnologie. Dieser ist im Innenministerium angesiedelt. Das ist auch eine gute Sache, weil er gleichzeitig für die Di gitalisierung zuständig ist. Ich glaube, wir sind einen großen Schritt vorangegangen.

Wir werden aber noch etliches tun müssen. Ich möchte dies nur einmal in Stichworten sagen: Konsolidierung und Moder nisierung der Rechenzentren, Standardisierung der Informa

tionstechnologie, Einführung der E-Akte, Mobile-Govern ment-Strategie, Informationssicherheit und Informationsma nagement. Es ist gut, dass dies jetzt gebündelt ist. Aber wir wissen auch – das hat der Rechnungshof in seinem Bericht ganz eindeutig gesagt –, dass wir hierfür die Mittel brauchen. Dieser Beauftragte muss über die Mittel verfügen können.

Ich weiß, dass es Bedenken vonseiten des Finanzministeriums gibt. Wir werden in Zukunft sehen, ob die Zuordnung des ITStrukturfonds in den Bereich des Finanzministeriums prakti kabel ist.

Ich möchte noch auf ein paar Berichte eingehen, vor allem zum Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, also zum Bil dungsbereich. Es gibt eine Organisations- und Aufgabenana lyse im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und eine Untersuchung des Qualitätsmanagements an Realschulen und allgemeinbildenden Schulen. Der Rechnungshof hat sich hier verdient gemacht – allerdings nicht bei allem. Ich sage es ein mal folgendermaßen: Wenn jetzt festgestellt wird, dass 32 % des Personals im Kultusministerium Abordnungen sind, dann darf dies nicht so weitergehen; denn dies führt natürlich auch zu einem Ausfall von Schulstunden. Das darf so nicht gehen.

Wir müssen also in Zukunft darauf achten, dass die Stellen derjenigen, die im Kultusministerium arbeiten, dort auch eta tisiert sind. Es darf nicht sein, dass man sich von draußen, von den Schulen die Lehrer ins Ministerium holt. Die Kultusmi nisterin hat zugesagt, dies zu ändern. Ich denke auch, dass sie schon einen Schritt weitergegangen ist. Sie hat den Rech nungshof richtigerweise beauftragt, eine Organisationsanaly se zu erstellen. Ich denke, daran sieht man, wie engagiert die neue Kultusministerin im Schulbereich agiert.

(Beifall bei der CDU)

Ich will jetzt auf den Denkschriftbeitrag...

(Glocke des Präsidenten)

Die weitere Zeit ist bereits abgelaufen.

... „Qualitätsmanagement an Re alschulen und allgemeinbildenden Gymnasien“ nicht näher eingehen. Darin gibt es gute Aspekte für die Qualitätssiche rung an unseren Schulen.

Ich will zum Schluss dem Rechnungshof noch einmal aus drücklich danken. Ich danke Ihnen, Herr Munding, für die Zeit, die wir gemeinsam im Finanzausschuss arbeiten durften. Sagen Sie auch Ihrem ehemaligen Vizepräsidenten alles Gu te und Dank für die Zusammenarbeit, und sagen Sie der neu en Vizepräsidentin „Glück auf!“ für ihr neues Amt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Anton Baron AfD)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Podeswa.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich beim Rechnungshof des Landes für den Prüfbericht zum

Haushalt 2014. Ganz besonders möchte ich mich bei Herrn Präsident Munding auch für die kritische Begleitung der Be wirtschaftung der Steuergelder des Landes durch den Rech nungshof bedanken. Der Rechnungshof hat seine Aufgabe ge wohnt zuverlässig, kompetent und gut verrichtet. Jetzt stellt sich hier natürlich die Frage, ob dies bei der grün-roten Lan desregierung, die den Haushalt 2014 aufgestellt hat, auch der Fall ist.

Die AfD-Fraktion war 2014 leider noch kein Teil des Land tags. Sicherlich hätte sie den Haushalt kritisch gewürdigt. Aber wir können feststellen – Herr Kollege Kößler hat eben schon einige Punkte festgestellt, die wir, die AfD, hier rück wirkend bei der Betrachtung des Haushalts 2014 auch würdi gen wollen –: Wir sind die einzige Fraktion hier im Landtag,

(Zuruf)

die bisher noch keiner Schuldenaufnahme zugestimmt hat.

(Beifall bei der AfD)

Ich wäre nicht so vermessen zu sagen, dass das über die nächs ten Jahre und Jahrzehnte so bleiben wird. Ich bin aber abso lut der Meinung, dass wir die Schuldenbremse, wie hier ver schiedentlich schon vorgeschlagen wurde, unbedingt in die Verfassung des Landes aufnehmen müssen, um die Hürden für weitere Schulden zumindest sehr hoch zu hängen.

(Beifall bei der AfD)

Das Land hat heute einen Gesamtschuldenstand von 47,8 Mil liarden €.

(Zuruf von der AfD: Wer soll das bezahlen?)

Herr Kollege Kößler hat es schon ausgeführt. Das spricht nicht für eine gute und vor allem nicht für eine nicht verbesserungs würdige Situation des Landes. Auf der Internetseite des Land tags steht:

Auch unsere Kinder und Enkel sollen die Möglichkeit ha ben zu gestalten und nicht riesige Schuldenberge erben.