Deswegen wollte ich einfach nur sagen: Sie hat eigentlich recht. Sie setzen um. Ich glaube aber, dass es tatsächlich nur sehr wenige Fälle betreffen wird.
Das ist auch meine Vermutung. Ich kann Ihnen die Zahlen aus dem Kopf natürlich nicht nennen. Wir liefern Ihnen dies aber gern nach.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage un ter Ziffer 4 erledigt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – A b s t i m m u n g s v e r h a l t e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g s b e i T O P 6 7 i n d e r 9 5 3. B u n d e s r a t s s i t z u n g a m 1 0. F e b r u a r 2 0 1 7
Wie war das Abstimmungsverhalten Baden-Württembergs bei TOP 67 in der 953. Bundesratssitzung am 10. Februar 2017 bei den Änderungsvorschlägen des Bundesrats zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“, vor allem im Hinblick auf den Vorschlag, die Streichung des § 13 b BauGB (Zulassung des Wegfalls der Umweltprüfung bei einer Bauleitplanung bei weniger als 10 000 m2 Grundfläche) rückgängig zu machen?
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ihre Frage, Herr Dr. Schweickert, beantworte ich wie folgt:
Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund hat die Fraktio nen des Landtags, also auch Sie, mit Schreiben vom 15. Feb ruar 2017 schriftlich über die Ergebnisse der Sitzung des Bun desrats am 10. Februar unterrichtet und hat in diesem Zusam menhang auch die Abstimmungsliste übersandt. Ich nehme al so an, dass Ihnen bekannt ist, dass das Land sich der Stimme enthalten hat.
Was ist der Hintergrund bei diesem Gesetz, bei dem es vor al lem um das neue Zusammenleben in der Stadt geht? Dieses Gesetz sieht u. a. die Möglichkeit der Ausweisung neuer Bau gebiete im Außenbereich in einem vereinfachten Verfahren vor. Diese Regelung ist, wenn sie denn verabschiedet wird, bis zum 31. Dezember 2019 befristet.
Ihre Mündliche Anfrage, Herr Dr. Schweickert, bezieht sich auf die Ziffer 9 der Empfehlungen der Ausschüsse des Bun desrats. Mit dieser Ziffer 9 wurde die Streichung dieser Re gelung – also die Streichung der Regelung zur Ausweisung neuer Baugebiete – gefordert. Es ist ein bisschen wie bei Stutt gart 21: Wer für die Ausweitung der Regelung und die ent sprechende Erleichterung war, der musste mit Nein stimmen, und wer gegen die Ausweitung war, musste mit Ja stimmen.
Baden-Württemberg hat sich nach intensiver Abwägung der Belange des Naturschutzes und des Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum zu dieser Ziffer der Stimme enthalten.
Hintergrund war, dass zwischen Wirtschaftsministerium und Umweltministerium in dieser Frage kein Einvernehmen er zielt werden konnte. Das Umweltministerium sieht es so, dass die beabsichtigte Neuregelung den Belangen des Naturschut zes und des Bodenschutzes entgegensteht. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren würde nach Meinung des Umweltministeriums dazu führen, dass die üblicherweise erforderlichen baurechtlichen Ein griffsausgleiche entfielen und auch weitere umwelt- und na turschutzfachliche Aspekte, z. B. Umweltprüfung, Umwelt bericht, Öffentlichkeitsbeteiligung etc., entfielen oder stark eingeschränkt würden. – Das war die Sichtweise des Umwelt ministeriums.
Das Wirtschaftsministerium hat demgegenüber diese Auswei tungsmöglichkeit befürwortet, weil es der Ansicht ist, dass die vorgesehene Erleichterung der Schaffung von dringend benö tigtem Wohnraum dient und dass der Naturschutz auch in die sem Verfahren ausreichend gewahrt sei, indem zwingendes Natur- und Artenschutzrecht weiterhin beachtet werden müs se und daher auch trotz dieser Regelung beachtet würde. Au ßerdem sei die Regelung bis 31. Dezember 2019 befristet. Durch diese strengen Voraussetzungen sei neben der Begren zung der Flächen an sich auch eine planerisch und ökologisch unerwünschte Entwicklung von Ortsstrukturen in die Außen bereiche hinein verhinderbar.
Nun haben wir hier – wir haben es heute früh besprochen, wie so eine Koalition funktioniert – einen Dissens, den es übri gens nicht nur in Koalitionen gibt. Schauen Sie nach Berlin, schauen Sie auf jede beliebige Landesregierung. Der Konflikt zwischen Naturschutzthemen und Wirtschaftsthemen ist gang und gäbe, ist überall vorhanden. Für diesen Fall hat der Koa litionsvertrag die Regelung vorgesehen, dass sich das Land der Stimme enthält.
Die Landesregierung bemüht sich in der Regel, im Bundesrat nicht mit Stimmenthaltung zu votieren. Meist einigt man sich, sodass sich gewissermaßen eine Seite ressortmäßig durchset zen kann. Das ist nicht immer der Fall.
Der Stand – um das noch abzuschließen – zu diesem Gesetz ist jetzt folgender: Heute wird die abschließende Behandlung
im Bundestag stattfinden. Der Bundesrat berät voraussichtlich am 31. März erneut über dieses Gesetz.
Frau Staatsrätin Er ler, vielen Dank für Ihre Darstellung, die mich etwas verwun dert hat. Natürlich ist uns allen bekannt, dass bei unterschied lichen Ansichten in einer Koalition, die es in ganz seltenen Fällen, wie wir heute Morgen gehört haben, mal geben soll,
Ich frage Sie Folgendes: Ist Ihnen die Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 27. Januar 2017 bekannt? Darin feiert sich das Umweltministerium, die sen Antrag im Umweltausschuss des Bundesrats überhaupt erst gestellt und dafür eine Mehrheit bekommen zu haben.
Sie, Frau Erler, haben das nach dem Motto „Da bringt Bay ern einen Vorschlag, und Baden-Württemberg muss sich po sitionieren“ dargestellt. So war es aber nicht. Der Vorschlag der Streichung kam hier aus Baden-Württemberg, vom Um weltministerium.
Deswegen frage ich Sie: Wie stehen Sie nach Ihren Ausfüh rungen hier zu der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 27. Januar, in der man sich für den Erfolg im Ausschuss auch noch feiern ließ?
Ich glaube, Ihre Fantasie reicht dafür aus, sich vor zustellen, dass es zwischen dem 27. Januar und dem Tag der Diskussion im Bundesrat,
erhebliche Debatten innerhalb der Koalition gegeben hat, so dass man zu dieser Einigung gekommen ist. So etwas ist auch im Rahmen einer harmonischen Ehe durchaus möglich.
Ich möchte eine ergänzende Frage stellen. Wir hatten kürzlich eine Anhörung zum Thema Wohnraum-Allianz. Diese Wohnraum-Allianz ist eine Initiative, die das Wirtschaftsministerium initiiert hat – unter Einbindung der gesamten Regierung, wie ich annehme.
Dort sagte Frau Hoffmeister-Kraut, dass sie die Initiativen der Wohnraum-Allianz in konkretes Regierungshandeln umset zen werde.
Wir haben im Moment eigentlich den Eindruck, dass hier eher das Wirtschaftsministerium den Kürzeren gezogen hat.
Wie sieht die Politik der Regierung im Hinblick darauf aus, die Beschlüsse der Wohnraum-Allianz tatsächlich in Regie rungshandeln umzusetzen?
Es gibt im Rahmen der Wohnungsbauförderung und -entwicklung nicht nur die einzige Maßnahme der Aus weisung von neuen Baugebieten unter genau diesen Bedin gungen. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung und ih re verschiedenen Ressorts, die zuständig sind, erhebliches In teresse an einer intensivierten Wohnungsbaupolitik haben. Es fließen ja auch viel mehr Fördermittel als früher.
Der Punkt „Naturschutz bei der Ausweisung neuer Flächen“ ist ein Aspekt, der nicht die gesamte Wohnungsbaupolitik und Wohnungsbauförderung infrage stellt; in keiner Weise. Das ist ein Unterpunkt, der heftig diskutiert wird. Mit dieser Aus gangsposition wird das Land trotzdem eine vernünftige Wei terentwicklung seiner Wohnungsbestände betreiben.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage un ter Ziffer 5 beantwortet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – M o s c h e e b a u i n S t u t t g a r t - F e u e r b a c h