Beate Böhlen
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute noch einmal als Parlamentarierin zu Ihnen sprechen. Darüber freue ich mich sehr und danke dafür. Es geht um ein Thema, das – da rüber müssen wir einmal ganz ehrlich reden – nicht alle vom Hocker reißt, das aber, wie ich glaube, heute und an dieser Stelle das richtige Thema ist.
Vor achteinhalb Jahren wurde ich von einer Kollegin aus ei ner anderen Fraktion gefragt, in welchen Ausschüssen ich denn sei. Ich antwortete ganz stolz: im Finanzausschuss und im Petitionsausschuss. „Ach ja?“, war die Antwort, und: „Die Neuen kommen immer in den Petitionsausschuss, und die, die nichts mehr werden wollen.“
Herr Zimmermann, Sie dürfen gleich hier sprechen. – Da bei hat mir die Praxis genau das Gegenteil gezeigt: Im Petiti onsausschuss sind die engagiertesten Kolleginnen und Kolle gen und die, die am breitesten aufgestellt sind.
Denn das Wissen und die Erfahrung, die man im Petitionswe sen braucht, sind immens. Das ist der Ausschuss mit Verfas sungsrang, der Ausschuss, der gebildet werden muss, für je dermann, ohne hohe Zugangs-, Form- und Verfahrenshinder nisse. Wir können stolz sein, dass wir dieses in der Verfassung verbriefte Recht haben.
Aus den Erfahrungen des nationalsozialistischen Verbrecher staats wurden Lehren gezogen, und diese müssen hochgehal ten werden. Von manchen Juristen auch als form-, frist- und fruchtlos belächelt, ergibt sich die Verpflichtung für das Par lament, sich der Sorgen der Bürgerinnen und Bürger anzuneh men, damit dies eben nicht fruchtlos bleibt.
Gerichte prüfen nicht den Ermessensspielraum einer Behör de, Gerichte prüfen, ob Recht richtig angewandt wurde. Des halb ist es umso wichtiger, dass die Petitionsausschüsse und das Ombudswesen auf Ermessensspielräume aufmerksam ma chen, und deshalb kann der Petitionsausschuss mit seinen Mit gliedern auch abweichend von einem Gerichtsurteil, das Ver waltungsentscheidungen des Landes betrifft, Entscheidungen treffen. Daher ist es auch so wichtig, dass das Petitionswesen auch nach Gerichtsurteilen durchaus noch eine Möglichkeit darstellen kann. Dafür stehen wir, und dafür kämpfen wir.
Im Petitionsausschuss muss das Denken in politischen Lagern außen vor bleiben, damit wir Einzelfallgerechtigkeit erzeugen können. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen im Aus schuss dankbar, dass uns dies sehr, sehr oft gelingt. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen müssen wir hier auch in Zukunft mit gutem Beispiel vorangehen.
Als wesentliches Staatsprinzip prägt die Gewaltenteilung das Petitionsverfahren. Die Arbeit der Gerichte ist für uns außen vor. Die Exekutive hat entsprechend den Weisungen der Le gislative zu prüfen und die Möglichkeiten darzustellen. Da schaue ich jetzt mal zur Regierungsbank hinüber –
ich sehe hier und da jemanden – und sage: Leicht ist es mit Ihnen oftmals nicht.
Ich denke da beispielsweise an die Petition zum Thema „Äff le-und-Pferdle-Ampel in Stuttgart“. Da haben wir anderthalb Jahre gebraucht, bis wir eine Lösung gefunden hatten. Gut, da war auch noch der Bund involviert; ganz klar. Aber wenn Trier sich ampelmäßig mit Karl Marx schmücken kann, dann dür
fen auch die Kultfiguren des SWR in einer Ampel in Stuttgart wohnen. Da haben wir einen Erfolg erzielt, vielen Dank.
Aber genau das ist unsere Aufgabe: die Wünsche und Ideen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und in die politi sche Alltagsarbeit einfließen zu lassen. Da müssen Sie, liebe Ministerinnen und Minister, sicherstellen, dass Ihre Verwal tung und die Amtschefs das Petitionswesen stützen.
Gerade in letzter Zeit kommt es jedoch öfter vor, dass das Stillhalteabkommen bei Infrastrukturprojekten nicht beachtet wird und dass das Verwaltungshandeln der unteren Behörden nicht kritisch genug geprüft wird. Es kann nicht sein, dass der Ausschuss vor vollendete Tatsachen gestellt wird und nicht, wie vereinbart, vorher befragt wird. Gerade das Stillhalteab kommen ist immanent wichtig für das Vertrauen in dieses Ver fassungsgut.
Unilaterales Handeln steht im klaren Widerspruch zum Ab kommen und unserem Petitionswesen. Deshalb bitte ich die Exekutive, in den eigenen Verwaltungen noch einmal kritisch hinzuschauen und ihre Verwaltungschefs auf die Erfüllung dieses Bürgerrechts einzuschwören. – Ich hätte gedacht, jetzt kommt Applaus; aber bitte.
Aber auch auf die Mitglieder des Petitionsausschusses kommt noch mehr Verantwortung für die zivilgesellschaftliche Betei ligung zu. Wir haben schon einiges in Gang gesetzt, um mehr Transparenz herzustellen. Aber wir haben uns von den ge schlossenen Fensterläden erst bis zur Milchglasscheibe vor gearbeitet. Die ausgetretenen Pfade des Parlamentsalltags müssen meines Erachtens verlassen und öffentliche Aus schusssitzungen eingeführt werden. Damit können dem Bür ger, der Bürgerin Politik und Verwaltung auch besser erklärt werden und oftmals auch, warum einer Petition nicht abge holfen werden kann.
Es dreht sich um einen Wertekanon, es dreht sich darum, dass wir uns um alle kümmern. Das sind die Grundprinzipien des ethischen und demokratischen Zusammenlebens. Deshalb dür fen wir auch Einzelschicksale nicht aus den Augen verlieren.
Ich habe ein persönliches Anliegen. Wir haben auch sehr vie le ausländerrechtliche Petitionen. Bei diesen geht es darum, die ausreisepflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur freiwilligen Ausreise mit einer Rückkehroption zu bera ten. Es geht darum, dass das Innenministerium dies auch noch einmal an die unteren Ausländerbehörden weitergibt, damit Polizistinnen und Polizisten Familien nicht am frühen Mor gen aus dem Bett holen müssen, damit Schülerinnen und Schüler nicht aus den Schulen geholt werden müssen. Es kann doch nicht sein, dass wir mit einer nicht vollständigen Bera tung zu solchen Situationen kommen, in denen Beamtinnen und Beamte unzumutbaren Situationen ausgesetzt sind und Familien mit Kindern Traumata beschert werden. Genau hier haben wir Handlungsbedarf, genau hier sollten wir ansetzen.
Darum bitte ich Sie für die Zukunft.
Wir befinden uns in einem stetigen Wandel, und diesem Wan del müssen Taten folgen. Das war eigentlich der Schlusssatz zu der Ausländergeschichte, dass wir noch einmal darüber nachdenken, dass wir uns diesem Wandel auch in diesen Zei ten, in denen Menschen zu uns kommen und Schutz suchen, offen gegenüberstellen und Handlungsoptionen erarbeiten.
Zum Schluss danke ich allen Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich die letzten acht Jahre den spannenden Weg der Pe titionen gehen durfte. Jeder, jede von Ihnen hat mich mit Ih rem Engagement für die Bürgerinnen und Bürger beeindruckt.
Ein besonderer Dank geht an Norbert Beck,
meinem genialen Stellvertreter, auf den ich mich immer zu 100 % verlassen konnte, den Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern der Landtagsverwaltung – Herr Hahn, herzlichen Dank für Ihr Engagement;
namentlich danke ich auch Herrn Haas und Herrn Drißner –
und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die sich engagiert und mit viel Arbeitsaufwand der Anliegen annehmen.
Ihnen allen ein herzliches „Auf Wiedersehen!“ und vielen Dank für die vielen und sehr guten Erfahrungen, die ich mit Ihnen machen konnte. Machen Sie es gut! Ab und an bin ich ja noch da.
Herr Abg. Rottmann, jetzt muss ich – auch zur Verteidigung – einmal fragen: Wissen Sie ei gentlich, dass Sie jede Petition auf die Tagesordnung setzen lassen können, auch wenn noch keine Stellungnahme vorhan den ist?
Sehr gern. Vielen Dank.
Ich gelobe.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin Eisenmann, es geht darum, dass ja eine Onlinepetition dazu gestellt wurde und in der Zeitung zu lesen war, dass noch 16 000 Unterschriften gebraucht würden, um es beim Land tag anlanden zu lassen. Wir wissen beide – deswegen hätte ich gern Ihre Bestätigung –, dass eine Unterschrift reicht, um das Anliegen in den Petitionsgang nehmen zu können. Aber Sie haben gerade auch gesagt, dass es im parlamentarischen Ver fahren weiterläuft. Mir geht es nur um diese Richtigstellung.
Es geht nur darum, dass Sie, selbst wenn die Petition mit nur einer Unterschrift bei uns ein gereicht würde, diese schon bearbeiten würden.
Ich bitte um die Überprüfung der letzten Äußerung des Abg. Klos von der AfD.
Lieber Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Wissen Sie, dass jedes EU-Beitrittsland, wenn es in Beitrittsverhandlungen eintritt, immer auch einen Bürgerbeauftragten implementiert, auch wenn bereits ein Petitionsausschuss vorhanden ist?
Es gibt auch viele kleine Länder. – Ich wollte nur wissen, ob Sie das wissen und ob Sie sich jemals damit auseinander gesetzt haben; denn ich habe diesen Prozess begleitet und weiß, dass sich die FDP/DVP-Fraktion nie an der Diskussion bzw. an der Auswertung von Erkenntnissen, die wir auf den Reisen gesammelt haben, beteiligt hat. Das finde ich sehr schade. Aber vielleicht können wir ja einmal in einen Dialog treten, damit Sie merken, dass es keine Doppelstrukturen gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Zunächst darf ich mich ganz herzlich beim Präsidium be danken, dass Sie uns heute an dieser prominenten Stelle den Bericht des Petitionsausschusses halten lassen, eines Aus schusses, der manchmal nicht für ganz so wichtig gehalten wird, der aber Verfassungsrang hat und dessen Bericht heute hier vorgestellt wird.
Der Berichtszeitraum geht vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Mai 2018. Jetzt bekommen Sie ein paar Zahlen zu hören. Diese verdeutlichen aber, welch immensen Arbeitsaufwand die Kol leginnen und Kollegen hier schultern.
2 341 Bürgerinnen und Bürger haben sich in dieser Zeit an den Petitionsausschuss gewandt. Hinzu kam ein Überhang von 508 Petitionen aus der 15. Legislaturperiode, der auch darauf zurückzuführen ist, dass wir nicht der Diskontinuität unterlie gen. Wir hatten also im Berichtszeitraum insgesamt 2 849 Pe titionen zu bearbeiten. Das entspricht einem Minus von 16,5 % im Vergleich zu dem entsprechenden Zeitraum in der 15. Legislatur.
Gut 18 % der Petitionen wurden ganz oder teilweise erfolg reich abgearbeitet. Dazu gehören auch Empfehlungen an die Regierung oder Auskunftserteilungen. Gut 40 % der Petitio nen wurde nicht abgeholfen, und die restlichen Petitionen wurden an zuständige Behörden oder Institutionen weiterge leitet, waren unzulässig, sind noch offen oder haben sich an derweitig erledigt.
Die vorrangigen Themen – das ist aufgrund der Jahre 2015/2016 ganz klar – sind zum ersten Mal seit den Neunzigerjahren wie
der ausländerrechtliche Petitionen, direkt gefolgt von Bausa chen und vom Verkehrswesen.
Viele Anliegen sind manchmal banal anmutende Bitten und Beschwerden. Da muss man aber wirklich aufpassen; sie kön nen sich nämlich als etwas ganz Diffiziles herausstellen, als bewegende Schicksale.
Momentan haben wir sehr viele Großprojekte. Unser Aus schuss ist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für Ihre Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, essenziell.
Das merken Sie immer dann, wenn Sie den Petitionsausschuss vielleicht kurz vergessen haben, plötzlich aber ein Großpro jekt in Ihrem Wahlkreis auftaucht. Dann stehen wir für Sie wieder an vorderer Stelle.
Für das Einreichen einer Petition – das ist ganz wichtig – gibt es keine Quoren. Eine einzelne Person kann auch eine Petiti on zu einem Großprojekt einreichen. Es gilt Artikel 17 des Grundgesetzes:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemein schaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwer den an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Von den Kolleginnen und Kollegen kamen sehr gute Beispie le. So musste eine Werbetafel abgehängt werden, wir hatten eine Petition zum Dreispitz – lieber Kollege Beck –, die Ent eignung von landwirtschaftlichen Flächen wurde kritisch hin terfragt – Herr Keck –, momentan wollen wir noch einen Holzunterstand mit einer Fotovoltaikanlage retten, und – lie be SPD – wir haben eine Zahnersatzlösung für eine Frau, die schwer an Krebs erkrankt war, hinbekommen. Herzlichen Dank dafür.
Ein Grund für den Rückgang von 16,5 % könnte sein, dass die Verwaltungen vor Ort bürgernäher und effektiver arbeiten und dass die siebenjährige Politik des Gehörtwerdens auch dort Einfluss gefunden hat.
Der Amtsantritt des Bürgerbeauftragten, bei dem ich mich ganz herzlich für seine Arbeit bedanken möchte, zielt auf ein niederschwelliges Angebot, das viele Bürgerinnen und Bür ger auch annehmen.
Daneben gibt es das Angebot privater Petitionsplattformen. Dort kann man sich austauschen, und vielleicht wird dann vie les schon im Vorfeld geklärt, sodass eine Petition beim Land tag nicht mehr eingereicht werden muss. Doch Vorsicht: Eine Petition auf einer Onlineplattform ist keine Parlamentspetiti on.
Ich bitte Sie, immer darauf zu achten. Es wurden dort auch schon Petitionen als Parlamentspetitionen angesehen. Das hat
manchmal zu Fristüberschreitungen geführt, wodurch es nicht mehr möglich war, das Begehren der Petition aufzugreifen. Dann trug auch das Stillhalteabkommen mit der Regierung nicht mehr. Deshalb meine herzliche Bitte, dann, wenn Men schen zu Ihnen kommen, immer darauf hinzuweisen.
Der Petitionsausschuss hat sich in der 16. Legislaturperiode auch aufgemacht, öffentlicher zu werden. Wir sind nach drau ßen gegangen. Wir haben im letzten Jahr vier Bürgersprech stunden gehabt, jeweils eine in Heidelberg, in VillingenSchwenningen, in Ulm und in Stuttgart. Die waren sehr gut frequentiert, und ich glaube, wir werden diesen Weg weiter gehen.
Wir haben uns letzte Woche nach Bayern aufgemacht, um dort einmal zu schauen, wie die öffentlichen Sitzungen des Petiti onsausschusses aussehen. Diese sind zwar auch bei uns schon möglich, aber wir wollten Erfahrungen einholen. Ich glaube, lieber Kollege Zimmermann, wir haben sehr interessante Sit zungen gesehen, und wir werden darüber reden müssen, dass auch wir den Weg der öffentlichen Petitionsausschusssitzun gen gehen sollten. Wir werden darüber noch zu reden haben.
Jetzt danke ich, und zwar den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die wirklich sehr, sehr gute Zusammenarbeit über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Das ist ein ganz wichti ges Signal, dass wir die Anliegen der Bürgerinnen und Bür ger nicht parteipolitisch sehen, sondern uns in unserer Ge samtheit engagieren.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros herzlichen Dank.
Herzlichen Dank dem Juristischen Dienst der Landtagsver waltung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Mi nisterien, die immer sehr viel Arbeit aufwenden, um die Stel lungnahmen für die Petitionen zu erarbeiten.
Ein ganz besonders herzlicher Dank geht jedoch an meinen Stellvertreter Norbert Beck und an den Petitionsbüroleiter, Herrn Andreas Haas, für die nun siebenjährige sehr vertrau ensvolle Zusammenarbeit. Herzlichen Dank.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Wichtigkeit und die Arbeits intensität dieses Ausschusses und dessen, was die Mitglieder leisten, darlegen, und ich bitte Sie, uns weiterhin positiv zu begleiten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Staatssekre tärin, am Beispiel Bühl, das der Kollege Hinderer genannt hat, habe ich eine Frage. Diese Geburtsstation war nach WHO- und UNICEF-Richtlinien als babyfreundliches Krankenhaus zertifiziert. Bei der Zusammenlegung wurde dieses Zertifikat quasi aufgegeben. Gibt es eine Möglichkeit für die Landesre gierung, Standards bei Zusammenlegungen von zwei Berei chen so festzuschreiben, dass man sagt: „Wir möchten, dass der Standard, der in der einen Klinik erreicht wurde, übernom men wird“?
Herr Minister Strobl, wie vie le unbegleitete minderjährige Säuglinge haben wir denn in Baden-Württemberg?
Wir nehmen einmal diejenigen unter einem Jahr. Wie viele Unbegleitete gibt es da? Wie vie le Unbegleitete unter acht Jahren gibt es?
Ich glaube schon, dass die Frage der Kollegin Wölfle eine Be rechtigung hat.
Es geht um die Unbegleiteten und die Erkennungsmerkma le.
Deswegen wollte ich einfach nur sagen: Sie hat eigentlich recht. Sie setzen um. Ich glaube aber, dass es tatsächlich nur sehr wenige Fälle betreffen wird.
Herr Minister, Sie sprechen von einer hohen Dunkelziffer. Es ist also eine Dunkelziffer, und weil es eine Dunkelziffer ist, wissen Sie nicht, wie hoch sie ist. Sie sprechen jedoch von einer hohen Dunkelziffer. Wes halb gibt es dann einen Regelungsbedarf?
Sehr geehrter Herr Minister Strobl, es ist doch unbenommen, dass solch ein Fall, wie Sie ihn jetzt schildern, von niemandem hier gebilligt werden kann.
Da sind wir uns doch völlig einig.
Für mich stellt sich – auch in meiner Funktion – die Frage, wie hoch die Anzahl derer ist. Das zu erfahren wäre für uns sehr wichtig gewesen. Ich bin froh, dass ich aus Ihrer Einlas sung, dass wir den Menschen hier helfen wollen, ihnen mit offenem Herz begegnen wollen, schließen kann, dass ich viel leicht jetzt gleich zu Ihnen kommen kann, um zwei Fälle mit Ihnen zu besprechen.
Vielen Dank.