Das Bundesverfassungsgericht hat auch gefordert, einer Ver steinerung der Gremienzusammensetzung entgegenzuwirken. Daher wurde die Höchstdauer der Gremienzugehörigkeit beim Deutschlandradio auf insgesamt drei Amtsperioden begrenzt. Na ja, man könnte auch noch mehr entsteinern, aber okay.
Außerdem sieht der Deutschlandradio-Staatsvertrag eine Eva luierungsklausel vor, nach der die Zusammensetzung des Hör funkrats regelmäßig nach Ablauf von zwei Amtsperioden von den Ländern überprüft wird. Nicht zuletzt wurden zur Durch setzung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien verbindliche Vorgaben eingefügt.
Ein weiterer Aspekt, der mir in meiner Funktion als Staatsrä tin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ganz beson ders am Herzen liegt, ist das Thema Transparenz. Um die Gre mienarbeit transparenter zu gestalten, wurde eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Staatsvertrag festgeschrieben. So sol len – um nur zwei Beispiele zu nennen – künftig im Vorfeld von Sitzungen der Gremien die Tagesordnungen und im An schluss an die Sitzungen die wesentlichen Ergebnisse der Be ratungen veröffentlicht werden.
Es gibt noch eine wichtige Neuerung. Zukünftig soll es ein sogenanntes Freienstatut geben. Dabei handelt es sich um die bessere Positionierung von arbeitnehmerähnlichen Personen, sogenannten festen Freien. Dieses Statut wird vom Intendan ten mit Zustimmung des Verwaltungsrats umgesetzt und soll die institutionelle Vertretung der Interessen arbeitnehmerähn licher Personen regeln. Die liegt ja häufig sehr im Argen.
Ein weiteres Element ist die Umsetzung einzelner Empfeh lungen der KEF aus ihrem 20. Bericht. Hier kommt es zu ei ner Neuverteilung der Rundfunkbeitragsmittel auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE. Im Übrigen sind die Länder der weiteren Empfehlung der Kommission, den Rundfunkbeitrag leicht abzusenken, nicht gefolgt.
Die Länder haben an dieser Stelle einen Ermessensspielraum. Im Vordergrund der Überlegung der Länder stand hierbei, den Rundfunkbeitrag möglichst langfristig stabil zu halten.
Wir befinden uns hier nach wie vor in einer einmaligen Son dersituation, da die Umstellung der Rundfunkfinanzierung im Jahr 2013 zu Mehrerträgen geführt hat, die in der kommen den Beitragsperiode abgebaut werden. In dieser Situation wür de eine zusätzliche Absenkung des Rundfunkbeitrags in der nächsten Beitragsperiode ab 2021 zu einem Jo-Jo-Effekt mit einer dann deutlichen Beitragsanpassung nach oben führen und damit der Akzeptanz des Rundfunkbeitrags insgesamt schaden. Das bedeutet aber nicht, dass die Rundfunkanstalten die Mehreinnahmen verbrauchen dürften. Sie sind vielmehr gehalten, diese in eine Rücklage zu überführen.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass mit diesem Staats vertrag beim Deutschlandradio wesentliche Reformen umge setzt werden, die insbesondere die Themen Staatsferne, Trans parenz und Unabhängigkeit der Gremienaufsicht betreffen.
Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsi dium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsrätin Er ler hat dem Grunde nach schon gut in die Thematik eingeführt.
Worum geht’s? Schwerpunkt ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne von Rundfunk gremien aus dem sogenannten ZDF-Urteil sowie Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rund funkanstalten, kurz KEF, zur prozentualen Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens auf ARD, ZDF und Deutsch landradio.
Konkret geht es um die Änderung des DeutschlandradioStaatsvertrags – diese orientiert sich an den Regelungen der ZDF-Novelle, dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag – mit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsver trag. Daran sieht man auch die Abfolge. Da muss man auch wieder darauf verweisen, dass es fast wortgleiche Übernah men gab. Wir sind jetzt quasi am Ende einer Kaskade von Än derungen der Staatsverträge, damit alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dieses Urteil jetzt auch umsetzen.
Konkret geht es darum, die Gremienvorgaben zu erfüllen, die das Bundesverfassungsgericht uns allen aufgegeben hat, näm lich maximal ein Drittel staatliche Vertreter in die Hauptgre mien zu entsenden.
Auch in Ausschüssen und bei der Wahl der Vorsitzenden soll dies beachtet werden. Der Verwaltungsrat wurde – Frau Erler hat es bereits erwähnt – von acht Mitgliedern auf zwölf Mit glieder vergrößert. Der Hörfunkrat wurde von 40 auf 45 Mit glieder erweitert; mit 15 Mitgliedern von staatlicher Seite wur de hier die Drittelquote eingehalten.
Darüber hinaus gibt es zu diesem Teil nicht mehr so viel zu sagen. Es geht um die Inkompatibilität, die Dynamisierung der Gremien, den Gleichstellungsauftrag, die Stärkung der Rechtsstellung der Gremiumsmitglieder. Das sind alles Vor gaben des Bundesverfassungsgerichts, die wortgleich oder fast
Einen Punkt möchte ich trotzdem noch besonders erwähnen. Das ist die Stärkung der Personalvertretung innerhalb des Deutschlandradios und auch die Stärkung der Personalvertre tung für arbeitnehmerähnliche Personen; Frau Erler hat es be reits erwähnt. Die Einführung eines sogenannten Freiensta tuts ist eine ganz wichtige Angelegenheit, damit auch die frei en Redakteurinnen und Redakteure sowie die freien Journa listinnen und Journalisten Gehör bekommen, indem sie auch eine institutionelle Vertretung der Interessen haben.
Ein ganz wichtiger Part ist darüber hinaus die Änderung von § 9 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, die auch nach den Vorgaben der KEF umgesetzt worden ist. Hierbei geht es um den Finanzierungsbedarf. Hier gab es eine Änderung zwi schen ARD, ZDF und Deutschlandradio, auch wurde der Fi nanzierungsanteil von ARTE angehoben.
Aus Sicht unserer Fraktion – da muss ich jetzt kein Geheim nis verraten; wir haben es immer wieder erwähnt – ist es ein richtiger Schritt. Wir brauchen einen starken und vor allem unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der gerade un sere Demokratie stärkt, indem er zur Meinungsvielfalt bei trägt, dass sich Menschen auch unabhängig informieren kön nen.
Jetzt warten Sie doch einmal ab. Sie haben doch noch Re dezeit. Sie schauen wohl den ganzen Tag Russia Today. Hier gibt es aber genügend Leute, die auch den öffentlich-rechtli chen Rundfunk sehr gut finden.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Sehr gut! – La chen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Wenn ich was sehen möchte, dann bezahle ich auch dafür!)
Ja, es würde Ihnen helfen, wenn Sie den öffentlich-rechtli chen Rundfunk auch einmal ansehen würden.
Da finden Sie es ja in Ordnung, wenn Sie zum öffentlichrechtlichen Rundfunk gehen. Aber wenn es um den Finanzie rungsbedarf geht, dann sind Sie dagegen.
Ihre Haltung müssen Sie einmal überarbeiten. Unsere Haltung ist da relativ klar. Wir sagen ganz eindeutig: Der öffentlich
rechtliche Rundfunk muss gestärkt werden. Das ist eine kla re Haltung, die auch die anderen Fraktionen vertreten. Daher ist es die richtige Entscheidung. Wir müssen aber auch in Zu kunft darauf achten, dass es nicht darum geht, den Wettbe werb nach unten durchzuhalten. Diesen Weg wollen vielleicht auch einige Länder einschlagen. Hierbei schaue ich gern öst lich von uns nach Bayern, ein Land, das durchaus ein gewis ses Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch zur Finanzierung hat.
dafür Sorge zu tragen, dass man unabhängige Infos bekommt, und da muss auch der Finanzierungsbedarf angemessen be rücksichtigt werden.