Im Übrigen bedeutet dies im Bereich der Flüchtlinge, dass für den, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, im Wege einer Ein zelfallprüfung festgestellt wird, ob er ausreisepflichtig ist. Da gegen hat er Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn dann z. B. ein Verwaltungsgericht sagt: „Ja, er ist ausreisepflichtig“, dann kann, wenn er nicht freiwillig ausreist, die Abschiebung ein geleitet werden. Und dies geschieht.
Wenn dann ein Obergericht, beispielsweise der Verwaltungs gerichtshof, sagt: „Nein, das muss gestoppt werden“, dann wird das selbstverständlich gestoppt, dann wird der Richter spruch befolgt. Dies ist auch keine Panne, sondern schlicht und einfach ein Beleg dafür, dass der Rechtsstaat bei uns funk tioniert – ganz einfach.
Ja, meine Damen und Herren, unser Land ist weltoffen. Wir bekennen uns dazu: Wer unseren Schutz braucht, der bekommt unseren Schutz. So haben wir es vor 20 Jahren gemacht, als im Balkan der Bürgerkrieg tobte,
und so halten wir es heute wieder. Unser Land ist weltoffen und bietet schutzbedürftigen Menschen Schutz. Dies zeigt sich auch darin, dass unsere Gesellschaft dabei mit dem zigtau sendfachen ehrenamtlichen Einsatz, den wir hier schon so oft gewürdigt haben, einen hervorragenden Beitrag leistet.
Fakt ist aber auch, dass es erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt. Deswegen hat Herr Strobl recht, wenn er sagt: „Wir brauchen eine neue Konse quenz bei der Rückführung von Ausländern ohne Bleibe recht.“ Das ist auch zum Wohle derer, Herr Minister Strobl, die ein echtes und begründetes Bleiberecht bei uns haben.
Die Politik handelt. Das sieht man auf Bundesebene an meh reren Asylpaketen seit dem Jahr 2015, die nachweisbar wir ken, und ganz aktuell hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit einem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zu Recht an genau den entscheidenden Stellen angesetzt. Das ist, Herr Strobl, ganz im Sinne Ihres Papiers.
Es ist ein großer Erfolg, dass die Bundeskanzlerin und die Re gierungschefs der Länder sich am 9. Februar auf eine zeitna he Umsetzung dieses Gesetzes geeinigt haben. Aber Vorsicht, da gibt es einen Risikofaktor, und der heißt Martin Schulz,
Er kommt wohl jetzt am Wochenende, und dann könnt ihr ihn alle knuddeln. Er strebt ganz offen ein Bündnis auch mit den Dunkelroten an.
Nein, nicht Socken-Kampagne, sondern: Lektüre hilft, lie ber Herr Kollege Stoch. Ich empfehle, sich einmal anzuschau en, was der von der Linkspartei regierte Freistaat Thüringen zu diesen Themen sagt.
Dann sehen wir nämlich, was uns blüht, wenn Ihre Steigbü gelhalterfunktion wirken sollte. Das möge verhindert werden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Winfried Mack CDU: So ist es! – Abg. Andreas Stoch SPD: Fällt euch nichts Neues ein?)
Lieber Kollege Dr. Rülke, Sie greifen auch das Thema Afgha nistan mit auf. Die Koalition hat eindeutig festgelegt, dass wir auch weiterhin Abschiebungen nach Afghanistan durchführen werden. Wer nach sorgfältiger individueller Prüfung – ich ha be das vorhin erläutert – ausreisepflichtig ist, muss ausreisen und kann nötigenfalls auch zurückgeführt werden. Die Sicher heitslage in Afghanistan wie in anderen Ländern auch – das haben wir vorhin schon mehrfach gehört – wird in alleiniger Zuständigkeit vom Auswärtigen Amt mit Herrn Gabriel an der Spitze geprüft.
Es gibt sehr viele afghanische Bürger, die mittlerweile – auch das ist vorhin schon erwähnt worden – freiwillig in ihre Hei mat zurückreisen. Das sagt auch etwas über die Möglichkeit, in das Land zurückzukehren.
Wenn man sich all dies anschaut, stellt sich die Frage: Was bleibt von Ihrem Antrag übrig, lieber Kollege Rülke?
... – Frau Präsidentin, ich bin gleich fertig – ist z. B. etwas, was von vornherein zum Schei tern verurteilt ist, weil etwa der Handelnde, lieber Kollege Rülke, für sein Tun nicht qualifiziert genug ist.
In diesem Sinn kann ich nur sagen: Man merkt halt, dass die FDP/DVP mittlerweile von Nord bis Süd, von Ost bis West
fast nirgends mehr in Regierungsverantwortung ist. Sie kön nen es nicht mehr so richtig. Lassen Sie es deswegen bitte bleiben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Warum müssen Sie ablehnen?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beim Verfassen meiner Stellungnahme zum vorliegenden Antrag der FDP/DVP-Fraktion fühlte ich mich eher an „Faust“ erinnert: Die Botschaft hörʼ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Verstehen Sie mich nicht falsch, verehrte Kollegen von der FDP/DVP, ich halte Sie weder für einen Engelschor noch bin ich in einer Glaubenskrise.
Ich schließe mich aber Ihrer Einschätzung an: Die sogenann te Strobl-Initiative verdient eine Legitimation durch das Par lament. Sympathie erweckt Ihr Antrag bei mir auch, weil für viele Ihrer Forderungen die Urheberrechte bei uns liegen.