Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Ich halte es für ein starkes Stück, Fahrverbote zu erlassen, oh ne eine Folgenabschätzung vorzunehmen. Sie laden die Ver bände jetzt ein, haben aber am 7. März im Nahverkehrsmaga zin erklärt, dass es für Busse, die noch Euro 5 haben und noch nicht abgeschrieben sind, keine Ausnahmen gibt. Was ist denn das für ein Stil, öffentlich zu erklären, es gebe keine Ausnah men, dann zu merken, was für Auswirkungen es gibt – der Mi nisterpräsident lenkt ein –, und dann die Verbände einzula den? Wenn das die Verkehrspolitik in Baden-Württemberg ist, dann gute Nacht Baden-Württemberg.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD und der SPD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Ak tuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erle digt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 16/1674

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/1793

Berichterstatter: Abg. Reinhold Gall

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung auf die Aussprache zu verzichten.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1674. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/1793. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaats

vertrag

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. April 2017 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaats vertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz mehrheitlich zugestimmt und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr – Flug verkehrsbelastung über Südbaden – geplante Änderung der 220. Durchführungsverordnung zur Regelung der An flüge auf den Flughafen Zürich – Drucksache 16/172

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Die antragstellen den Fraktionen sind übereingekommen, die Begründung des Antrags in ihre Ausführungen zu integrieren.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Marwein das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt nicht viele Themen, bei denen sich alle Fraktionen im Landtag einig sind. Doch in einer Sache stimmen wir schon seit Jahren überein: Die Bevölkerung in Südbaden, am Hochrhein in der Nähe des Flughafens von Zürich muss besser vor Fluglärm geschützt werden.

(Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Der Bund, der hier zuständig ist, muss handeln.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ein großer Anteil der Flugzeuge, die in Zürich landen, schwebt über den deutschen Luftraum ein. Bisher hat die Bundesre gierung es nicht geschafft, eine Lösung mit der Schweiz aus zuhandeln, die die Bevölkerung in der Region ausreichend vor Lärm schützt.

Nun will die Schweiz die Anflugregelungen ändern – mit der Folge, dass pro Jahr ca. 2 000 bis 10 000 Flugzeuge zusätz lich in Zürich landen würden. Das wären am Tag umgerech net sechs bis 27 Flugzeuge zusätzlich; manche sprechen auch von noch mehr.

Darüber hinaus ist beantragt, die Sperrzeiten der 220. Durch führungsverordnung aufzuheben, die die Anzahl der Flugzeu ge dort momentan noch beschränkt. Die Entscheidung über den Antrag der Schweiz steht und fällt mit der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums. Wenn die bestehende Re gelung aufgeweicht wird, hat das mehr Lärm für die Bevöl kerung in Südbaden zur Folge.

Dies wiederum bedeutet gesundheitliche Schädigungen; denn neueste Erkenntnisse zeigen: Wer 15 Jahre lang oder länger in seinem Haus unter Fluglärm über 60 dB(A) leidet, hat ein um 50 % höheres Risiko, an einem Herzinfarkt zu sterben, als andere, die mit 45 dB(A) oder weniger leben. Die Ursache da für ist: Fluglärm verursacht chronischen Bluthochdruck. Als Folge des Bluthochdrucks können Schlaganfälle und Herzin suffizienz entstehen.

Fluglärm schadet aber nicht nur dem Körper. Wenn der Dau erschallpegel um 10 dB(A) ansteigt, steigt laut Studien das Risiko für eine Depression um beinahe 10 % an. Weitere Stu dien berichten, dass Kinder, die in der Schule durch Fluglärm gestört werden, langsamer lesen lernen, weniger motiviert sind und ein schlechteres Langzeitgedächtnis haben.

Bei anderen Risikofaktoren haben es die Menschen selbst in der Hand, Verantwortung für sich zu übernehmen. Sie können selbst entscheiden, ob sie rauchen oder nicht, ob sie Sport trei ben und wie sie sich ernähren. Beim Fluglärm allerdings kann der oder die Einzelne nichts tun. Hier ist die Politik in der Pflicht, sich für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einzusetzen.

Mit diesen Erkenntnissen können und wollen die Bürgerinnen und Bürger in Südbaden und in ganz Baden-Württemberg nicht alleingelassen werden. In unserem Koalitionsvertrag be ziehen wir uns nicht nur auf Lärmschutz allgemein, sondern auch konkret auf die Situation in Südbaden. Ich zitiere:

Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, die Flugver kehrsbelastungen durch den Flughafen Zürich in der Re gion Südbaden/Hochrhein deutlich zu reduzieren.

Außerdem bekennen wir uns darin ausdrücklich

zu den Inhalten der „Stuttgarter Erklärung“.

Meine Damen und Herren, der Fluglärm über Südbaden ist regelmäßig Thema hier im Landtag. Das war auch schon in früheren Legislaturperioden so. Zuletzt haben Ende 2012 al le Landtagsfraktionen gemeinsam einen Antrag gestellt, der sich gegen den Staatsvertrag mit der Schweiz richtete, der da mals ausgehandelt wurde. Sowohl unser Verkehrsminister Hermann als auch Ministerpräsident Kretschmann haben sich wiederholt für Südbaden eingesetzt – in der Schweiz und bei Verkehrsminister Dobrindt.

Wir Grünen könnten uns vorstellen, dass die neue Bundesre gierung einen neuen Staatsvertrag mit der Schweiz aushan delt, der den Fluglärm in Südbaden auf Grundlage der „Stutt garter Erklärung“ reduziert. Wir fordern gemeinsam mit der CDU, dass die Bundesregierung die geplante Änderung der 220. Durchführungsverordnung ablehnt.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, Lärmschutz ist kein Luxus. Er ist Gesundheitsvorsorge, Wirtschaftsfaktor für unseren Touris mus und unser Gesundheitssystem und eine wichtige Grund lage für die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger in un serem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Genau so ist es!)

Für Gesetze, Verordnungen und Grenzwerte beim Lärmschutz ist der Bund zuständig. Deshalb appelliere ich nun zum Schluss an Bundesverkehrsminister Dobrindt: Herr Bundes verkehrsminister, vertrauen Sie dem Landtag von BadenWürttemberg, den Landrätinnen und Landräten in BadenWürttemberg, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Land

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

und den Bürgerinitiativen. Auch wenn Sie selbst in der CSU sind: Vertrauen Sie den Grünen und der baden-württembergi schen CDU.