Damit aber nicht genug: Die weiterführenden Schulen durf ten sich nicht einmal die Grundschulempfehlung zeigen las sen. Als Begründung musste der Datenschutz herhalten. Was wir davon zu halten haben, haben wir heute auch schon von der aktuellen Kultusministerin gehört.
Dass dieses realitätsferne Verbot von Grün-Rot nun abge schafft wird und die Grundschulempfehlung zukünftig der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, unterstützt die FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.
Die FDP fordert dies im Übrigen nicht erst seit gestern, son dern bereits seit 2014, nämlich seitdem wir unser Schulfrie denspapier vorgelegt haben. Die Einschätzung der Grund schullehrer zu kennen ist doch eine entscheidende Vorausset zung dafür, dass die Lehrer der weiterführenden Schule den betreffenden Schüler vom ersten Tag an bestmöglich fördern können.
Aber, liebe Kultusministerin, warum kommt diese wichtige Reform erst zum Schuljahr 2018/2019? Grün-Rot schaffte sei nerzeit die Verbindlichkeit innerhalb weniger Wochen nach dem Regierungswechsel ab. Warum sollte das Grün-Schwarz nun umgekehrt nicht auch möglich sein?
(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das liegt am Datenschutz!)
Für Ihr Zögern gibt es aus Sicht der FDP keinen triftigen Grund. Wir lehnen ein schlichtes Taktieren zulasten der Schü ler ab. Deshalb werden wir beantragen, die Vorlage der Grund schulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/2018 verbind lich zu machen.
Auch die Stärkung der Realschule ist eine Rückabwicklung eines grün-roten Misstrauensgesetzes gegen die Lehrer. Ob wohl die Realschule künftig auch den Hauptschulabschluss anbieten soll, sind Kurse auf unterschiedlichen Leistungsni veaus nur in Ausnahmefällen zulässig. Auch der grün-schwar ze Koalitionsvertrag sah noch leistungsdifferenzierte Kurse nur in den Kernfächern vor. Wir Freien Demokraten freuen uns, dass sich die Kultusministerin nun über den Koalitions vertrag hinwegsetzt und auch in diesem Bildungsbereich ei
ne Forderung der FDP umsetzt, nämlich die Forderung, den Realschulen ab Klasse 7 die Freiheit einzuräumen, die Schü ler entweder gemeinsam in einer Klasse oder in Kursen auf unterschiedlichem Niveau zu unterrichten.
Konsequenterweise hätte aber die Kultusministerin den Mut aufbringen müssen, auch die Frage der Versetzung oder Nicht versetzung vollständig in die Hände der Lehrerinnen und Leh rer zu legen.
Dass das Sitzenbleiben am Ende der Klasse 5 der Realschule abgeschafft bleibt, ist der zweite grün geschriebene Paragraf im Realschulgesetz der Landesregierung.
Angemerkt sei noch, dass die FDP/DVP-Fraktion die Zuwei sung zusätzlicher Poolstunden an die Realschulen ausdrück lich unterstützt. Das bedeutet nicht nur ein Gleichziehen mit der Ausstattung der Gemeinschaftsschule, sondern eine not wendige Verbesserung der Situation der Realschule.
Nicht nachvollziehen können wir Freien Demokraten jedoch, warum die Realschulen – im Übrigen anders als bei den Ge meinschaftsschulen – nur die Hälfte der Poolstunden unmit telbar erhalten, während die andere Hälfte von der Schulver waltung verteilt wird. Wenn es ihr ernst ist mit der Eigenver antwortung der Schulen, sollte die Kultusministerin diese Be nachteiligung der Realschule noch einmal überdenken und ge gebenenfalls darauf verzichten. Die Eigenverantwortung auf der einen Seite zu stärken, auf der anderen Seite aber einzu schränken, das, Frau Dr. Eisenmann, passt nicht zusammen.
Sehr geehrte Frau Kultusministerin, die Richtung Ihres Ge setzes ist richtig. Allerdings würde sich die FDP bei Ihnen mehr Mut und Durchsetzungskraft gegenüber den Grünen wünschen – im Interesse der Schülerinnen und Schüler, im In teresse der Lehrerinnen und Lehrer.
Ich schlage deshalb vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1749 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung er ledigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglie der der Landesregierung, zu Beginn der Mittagspause der Ple narsitzung wird im Foyer der Deutsche Waldpädagogikpreis der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald verliehen. Der Schutz des Waldes und die Waldbildung gehören zu den vordring lichsten Aufgaben dieser Schutzgemeinschaft. Der Preis geht jährlich an eine vorbildliche Einrichtung der Umweltbildung. Ich freue mich, Sie gleich bei der Verleihung dieses Preises begrüßen zu dürfen.
Beim anschließenden Stehempfang, zu dem ich Sie ebenfalls herzlich einlade, besteht die Gelegenheit zu guten Gesprächen. Es wird ein Imbiss gereicht.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – E U - M e d i z i n p r o d u k t e r i c h t l i n i e
dungs- und Arbeitsplätze in Unternehmen – insbesondere bei Produkten niedriger Auflage oder bei Start-up-Unter nehmen – durch die EU-Medizinprodukterichtlinie gefähr det sind?
bisher nicht Gegenstand des Regulariums sein können, nur durch eine neue Richtlinie oder auch allein durch einen Be schluss der Kommission möglich?
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Nicole Hoffmeis ter-Kraut ans Redepult bitten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Berg, zu Ihrer ersten Frage: Die neue Medizinprodukte-Verordnung, die sogenannte Medical Device Regulation, wird nach gegen wärtigem Stand voraussichtlich im Mai 2017 veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. Die neuen Anforderungen zur Zulassung von Medizinprodukten sind dann erst nach ei ner Übergangsfrist von drei Jahren, also Mitte 2020, für die Unternehmen bindend. Ob und in welchem Umfang dadurch Arbeits- und Ausbildungsplätze betroffen sind, können wir aus heutiger Sicht noch nicht absehen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Verordnungsentwurf wird jetzt in der Tat weiter gefasst. Er bezieht alle Produkte mit medizini scher Zweckbestimmung mit in das Regularium ein. Diese werden dann also der Verordnung des Europäischen Parla ments und des Rates über Medizinprodukte unterworfen. Sie umfasst noch zu entwickelnde Produkte, deren Zweckbestim mung ebenfalls medizinisch sein wird, und damit künftig auch alle neu entwickelten Produkte, die unter der in der Verord
Daneben sollen von der Verordnung auch Produkte ohne me dizinische Zweckbestimmung erfasst werden, sofern sie in der Liste im Anhang 16 genannt sind. Das umfasst beispielswei se Kontaktlinsen oder auch Geräte zur Entfernung von Tat toos, um hier auch die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Die Kommission – Ihre Frage war ja auch, inwieweit hier die Kommission entscheidungsfähig ist – wird durch Artikel 1 Absatz 5 der künftigen Verordnung ermächtigt, diese Liste mittels eines sogenannten delegierten Rechtsakts zu erwei tern. Der delegierte Rechtsakt ist in Artikel 92 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. Da nach sind das Europäische Parlament und der Rat zu beteili gen.
Herr Abgeordneter, ist die Mündliche Anfrage erledigt, oder gibt es eine Zusatzfrage? – Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Zusatzfrage lautet: Können Sie Angaben über die An zahl der sogenannten benannten Stellen in Baden-Württem berg machen?