der Abschnitt II des SPD-Antrags Drucksache 16/936 neu fas sen will. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Änderungsantrag ist damit mehrheitlich zugestimmt.
Die Abstimmung über Abschnitt II des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 16/936, hat sich durch die Annahme des Änderungsantrags erledigt.
Wir kommen nun zum Antrag der Fraktion der SPD, Druck sache 16/1827. Wie die Fraktion der SPD mitgeteilt hat, wird auf die Abstimmung verzichtet, und der Antrag kann für erle digt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vor schriften – Drucksache 16/2144
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, hierzu keine Aussprache zu führen. Die Regie rung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2144 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen und Punkt 5 der Tagesordnung ebenfalls erledigt.
Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Progno sekriterium Vierzügigkeit für die gymnasiale Oberstu fe an Gemeinschaftsschulen – Drucksache 16/563
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Ober stufen an den Gemeinschaftsschulen – Drucksache 16/1738
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge unter den Buchstaben a und b je fünf Minuten sowie für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, Kolleginnen und Kollegen! Gemeinschaftsschule kann gymnasial. Diese Aussage ist für uns Überzeugung und Qua litätsanspruch zugleich. Das Konzept der Gemeinschaftsschu le zeichnet sich für uns durch den Anspruch aus, moderne Pä dagogik zu nutzen, um jedes Kind möglichst ideal auf der Grundlage seiner individuellen Fähigkeiten und seiner eige nen Lerngeschwindigkeit zu fördern.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ohne sich von dem Leistungsgedanken abzuwenden, braucht es keine Selektion und keine Stigmatisierung. Es braucht eine neue, zeitgemäße Idee von Schule, und die haben wir insbesondere mit der Ge meinschaftsschule.
Im Rahmen der Ganztagsschule können pädagogische Poten ziale auch auf andere Art und Weise gehoben werden. Mehr noch: Der immer noch bestehende skandalöse Zusammenhang zwischen dem Geldbeutel der Eltern und dem Bildungserfolg der Kinder wird nicht länger ignoriert, sondern aufgebrochen.
Die unbefriedigenden Ergebnisse des IQB-Ländervergleichs als Abschlussbilanz des alten, schwarz-gelben Bildungssys tems
haben uns erst im Herbst wieder gezeigt, wie wichtig es war, die Gemeinschaftsschule auf den Weg zu bringen.
In der Tat: Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg kann bereits heute viele Erfolge vorweisen.
und dies mit gutem Grund, wie die neuen Botschaften und die neuen Nachrichten der jüngsten Zeit zeigen, die noch einmal die hohe Qualität und Innovationskraft der Gemeinschafts schule unterstreichen. So wurde die Gemeinschaftsschule Waldparkschule in Heidelberg für ihre – ich zitiere – „heraus ragenden Unterrichtskonzepte“ mit dem zweiten Preis beim Deutschen Schulpreis 2017 in Berlin ausgezeichnet. Entschei dend bei der wichtigsten Auszeichnung dieser Art in Deutsch land sind die Bereiche Leistung, Verantwortung, Unterrichts qualität, Umgang mit Vielfalt, Schulleben und Schule als ler nende Institution. Erstmals konnte eine Gemeinschaftsschule einen dieser wichtigen Preise nach Baden-Württemberg ho len. Wir gratulieren der Gemeinschaftsschule Waldparkschu le in Heidelberg zu dieser herausragenden Auszeichnung aus drücklich.
Des Weiteren freuen wir uns über die Einrichtung einer gym nasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Gebhard in Konstanz zum Schuljahr 2018/2019. Diese Schule erfreut sich ebenfalls seit vielen Jahren eines hohen Zuspruchs vonseiten der Eltern und fördert bereits heute in ihren Klassen zahlrei che Schülerinnen und Schüler auf dem erweiterten Niveau. Herzlichen Glückwunsch auch der Gemeinschaftsschule Gebhard, dem Eisbrecher für eine gymnasiale Oberstufe für die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg. Sie zeigt: Gemeinschaftsschule kann gymnasial. Alles Gute für den wei teren Weg der Schulentwicklung!
In der letzten Woche schließlich wurde die Gemeinschafts schule Ernst-Reuter-Schule in Karlsruhe auf dem Digital-Gip fel von Bitkom als erste Schule in Baden-Württemberg als Smart School ausgezeichnet. Damit wurde eine Schule geehrt, die schon lange wichtige Impulse für die Bildung für das di gitale Zeitalter setzt. Auch an dieser Stelle: Herzlichen Glück wunsch an die Ernst-Reuter-Schule!
Wir können uns aktuell also über zahlreiche Erfolgsmeldun gen der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg erfreu en. Dies sollte genügen, um Skeptiker in diesem Haus zu über zeugen und den Gemeinschaftsschulen im Land die notwen dige Ruhe für ihre Arbeit zu geben.
Die SPD-Landtagsfraktion hat vor den Pfingstferien zahlrei che Besuche an Gemeinschaftsschulen durchgeführt und konnte sich von der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer überzeugen. Ihnen allen gilt unser ausdrücklicher Dank für ihr Engagement.
Sie sind bereits einen langen Weg gegangen und wissen um die Arbeit, die noch vor ihnen liegt. Sie wünschen sich poli tische Unterstützung, was ich ihnen seitens der SPD auch heu te wieder gern zusage, denn die Gemeinschaftsschule ist wei terhin eine Schulart, die sich im Aufbau befindet. Ihre Ent wicklung muss konstruktiv begleitet werden, um ihren Erfolg nachhaltig zu sichern. Ich würde mich freuen, wenn auch sei
tens der anderen ernst zu nehmenden Fraktionen im Haus heu te ein entsprechendes Signal kommt. Die permanenten Frage zeichen müssen aufhören. Hierzu gehört auch die seitens der CDU immer wieder aufgekochte Diskussion um das gymna siale Niveau der Gemeinschaftsschule.
Entsprechend gab es im letzten Sommer Unruhe über ein plötzlich auftauchendes neues Prognosekriterium der am 26. Juli 2016 von der neuen CDU-Kultusministerin veröffent lichten Handreichung zur Genehmigung gymnasialer Ober stufen an den Gemeinschaftsschulen. Hier war plötzlich er gänzend zu der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl von mindes tens 60 Schülerinnen und Schülern als Voraussetzung für die Genehmigung einer Oberstufe für eine Gemeinschaftsschule von einer stabilen Vierzügigkeit die Rede.
Vorab: Wir sind zufrieden, dass das Kultusministerium auf Nachfrage der SPD erklärt, dass es sich bei der Vierzügigkeit nicht um ein Ausschlusskriterium handelt. Maßstab ist und bleibt die langfristige Prognostizierbarkeit von 60 Schülerin nen und Schülern für die Klassenstufe 11. So weit nichts Neu es. Es stellt sich dann allerdings schon die Frage, warum das Kultusministerium das Thema „Stabile Vierzügigkeit“ über haupt hat formulieren lassen. Insbesondere bei einer zu erwar tenden Anzahl von mehr Schülerinnen und Schülern auf M- und auf E-Niveau kann die Zahl 60 auch durch eine Dreizü gigkeit erreicht werden. Die Vierzügigkeit ist unseres Erach tens inhaltlich nicht gerechtfertigt.
Im Übrigen – als Seitenbemerkung – zeigt Anlage 4 der Stel lungnahme zu unserem Antrag, dass es zahlreiche Gymnasi en im Land gibt, die selbst die Zahl 60 für die Oberstufe nicht erreichen – einmal mehr ein Widerspruch zur Bevorzugungs mär in diesem Haus, was die angebliche Bevorzugung von Gemeinschaftsschulen angeht. Es ist nicht so.
Frau Ministerin, Sie sollten selbst ein Interesse daran haben, den Hinweis auf die Vierzügigkeit an die Arbeitsebene abzu schaffen. Ansonsten wird man Ihnen nicht glauben, dass Sie die Gemeinschaftsschule nicht schädigen und bewusst klein halten wollen. Ich fordere Sie daher auf, den Beschlussteil un seres Antrags heute zu unterstützen.
Dass die Landesregierung noch einen guten Weg zu gehen hat, um eine ausreichende Versorgung mit Lehrkräften unter schiedlicher Niveaustufen an Gemeinschaftsschulen zu ge währleisten, zeigt übrigens Anlage 5. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass in der Oberstufe ausschließlich Gymna siallehrkräfte unterrichten können und das Abitur abnehmen können. Das ist auch wichtig und richtig. Wir brauchen dann aber entsprechend eine faire und klare Zuteilung von Lehr kräften aller Niveaustufen an den Gemeinschaftsschulen.
Dazu muss die Willkür regional unterschiedlicher Zuteilung korrigiert werden. Aktuell beträgt der Anteil der Gymnasial lehrkräfte an den Gemeinschaftsschulen im Regierungsbezirk Stuttgart 4,8 %, im Regierungsbezirk Tübingen 5,6 %. Damit sind beide Regierungsbezirke besonders schlecht ausgestat tet. Im Vergleich: Im Regierungsbezirk Freiburg liegt der An teil immerhin bei knapp unter 10 %.
Frau Ministerin, wie wollen Sie eine deutlich ausgeglichene re Zusammensetzung der Kollegien sicherstellen? Werden Ge meinschaftsschulen, die eine Oberstufe genehmigt bekommen haben, verstärkt gymnasiale Lehrkräfte erhalten? Wie wollen
Sie verhindern, dass sich eine unzureichende Gymnasialleh rerausstattung indirekt auf den Genehmigungsprozess aus wirkt?
Schließlich: Sie betonen zu Recht die Notwendigkeit zur Fort bildung. Warum müssen dann aber z. B. bei der Aufstiegsqua lifizierung zu Besoldungsgruppe A 13 Lehrkräfte, die an Ge meinschaftsschulen unterrichten, im Vergleich zu Lehrkräf ten, die an Realschulen unterrichten, deutlich mehr Einheiten absolvieren? Warum müssen diese im Gegensatz zu den Lehr kräften an den Realschulen einen Großteil der Fortbildung in ihrer Freizeit absolvieren? Die Arbeitsbelastung an den Ge meinschaftsschulen ist heute bereits hoch. Warum wollen Sie diese Lehrkräfte noch mehr belasten? Wir sind auf Ihre Ant worten gespannt.
Kolleginnen und Kollegen, für uns ist klar: Gemeinschafts schule kann gymnasial. Die Politik muss dies aber wollen und die Schulen nachhaltig unterstützen.