Diese Änderung besteht aus mehreren Punkten. Wir haben jetzt schon sehr viel dazu gehört. Ich möchte nicht alles noch einmal im Einzelnen aufzählen; es wurde bereits alles gesagt, nur nicht von jedem. Ich halte mich deshalb kurz.
Wir halten die Regelung mit den Dienstfahrrädern für eine gu te Sache, die unter zwei Bedingungen unterstützenswert ist. Erstens: Auf lange Sicht muss es eine Gleichstellung zwischen Angestellten auf der einen Seite und Beamten auf der ande ren Seite geben. Zum anderen möchten wir darauf aufmerk sam machen: Es ist immer eine Frage, wie man so etwas um setzt. Wir scheuen ein ganz kleines bisschen den Verwaltungs aufwand
Ansonsten: Die Umstellung der Vergütung von Vollziehungs beamten der Finanzämter tragen wir so mit; auch die Öffnung der B-Besoldung für Kommunen halten wir für sinnvoll. Da mag der eine oder andere Kritiker fragen: „Was ist jetzt, wenn die Begehrlichkeiten in den kommunalen Verwaltungen jetzt steigen? Werden die Gemeinderäte damit klarkommen?“ Mei ne sehr geehrten Damen und Herren, unsere Position ist ganz klar: Wir haben starke Gemeinden in Baden-Württemberg, und die können mit Sicherheit auch damit umgehen, wie sie besolden wollen. Deswegen halten wir auch die Öffnung der B-Besoldung für absolut richtig.
Gleiches gilt für die Mehrarbeitsvergütung für ehrenamtliche Feuerwehrleute – wer wollte dagegen sein? – oder die Rege lung, dass Anwärter, die besoldet studieren dürfen, eine be stimmte Mindestzeit im öffentlichen Dienst arbeiten müssen, weil ansonsten Rückforderungen von Sonderzulagen drohen.
Zum Schluss habe ich noch eine Bitte an die Landesregierung: Machen Sie bitte öfter „was Gscheits“; denn dann wissen Sie auch eine konstruktive Opposition an Ihrer Seite.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Jetzt wird es schwer! – Abg. Karl Klein CDU: „Ich bedanke mich für die Zustimmung!“)
Ganz so kurz wird es nicht. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts dessen, dass wir in der Ersten Beratung hier keine Aussprache hatten, will ich, obwohl die Einigkeit groß ist, doch ein paar Ausführungen zu dem Gesetz machen.
Die Landesregierung arbeitet beharrlich für starke und hand lungsfähige Gemeinden und Landkreise, für einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienst und dafür, dass Ba den-Württemberg Modellregion für nachhaltige und umwelt freundliche Mobilität wird.
Der Gesetzentwurf, den Sie heute in zweiter Lesung beraten und der ja sogar von Oppositionsseite als „was Gscheits“ be zeichnet wurde, trägt zum Erreichen aller drei Ziele bei. So stellen wir die Vollstreckungsvergütung für Vollzugsbeamtin nen und -beamte der Finanzverwaltung auf einen festen mo natlichen Vergütungsbetrag um. Das reduziert den bürokrati schen Aufwand in der Finanzverwaltung und trägt dem Ge danken Rechnung, dass wir die Dinge, wo immer möglich, möglichst einfach regeln wollen und eben nicht unnötig kom pliziert.
Starke und handlungsfähige Gemeinden und Landkreise sind ein zentraler Eckpfeiler für den Erfolg des Landes. Das Land
stattet die kommunale Ebene finanziell so gut aus wie kaum ein anderes Bundesland. Mit der Vereinbarung über die Fi nanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vom letz ten Jahr haben wir diesbezüglich bis zum Jahr 2021 Planungs sicherheit geschaffen.
Heute gehen wir einen weiteren Schritt für starke und hand lungsfähige Gemeinden und Landkreise und setzen ein wei teres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Wir geben der kommunalen Verwaltung mehr Freiheit und schaffen die Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich ab. Damit – das wurde ja, glaube ich, von allen Rednern be tont – erhöhen wir die Freiheit und die Flexibilität bei der Per sonalbewirtschaftung deutlich.
Wir sind auf wesentliche Änderungswünsche der Gemeinden und Landkreise aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf ein gegangen und haben diese im nun vorliegenden Entwurf be rücksichtigt. Dazu nenne ich zwei Punkte:
Erstens: Wir bringen ein besonderes Amt für die Leitungen der vier Gesundheitsämter mit medizinischer Gutachtenstel le in Besoldungsgruppe A 16 mit Amtszulage aus. Das war ein Anliegen des Landkreistags.
Zweitens: Wir verzichten auf Abstandsgebote für die Gemein den und belassen es hier bei dem allgemeinen Verweis auf den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung. Das war ein An liegen der Kommunen.
Die Abstandsregelung in den Landkreisen bezüglich des Ers ten Landesbeamten hingegen bleibt. Sie ist weiterhin erfor derlich. Die Stelle des Ersten Landesbeamten bzw. der Ersten Landesbeamtin als ständiger allgemeiner Vertreter bzw. als Vertreterin des Landrats bzw. der Landrätin ist höher zu be werten als die der anderen Dezernentinnen und Dezernenten.
Im Ergebnis erhöhen sich Flexibilität und Freiheit in der Per sonalbewirtschaftung für die Gemeinden und die Landkreise deutlich. Das ist, wie schon ausgeführt, ein wichtiger Punkt, um den öffentlichen Dienst auch zukünftig attraktiv und leis tungsfähig zu halten.
Baden-Württemberg ist die Wiege des Automobils, aber auch die Wiege des Fahrrads. Vor 200 Jahren hat Karl Drais in Ba den das Fahrrad erfunden. Trotz seines beachtlichen Alters ist das Fahrrad eines der modernsten Fortbewegungsmittel. Es stößt keine Schadstoffe aus,
Fitnessabhängig. – Wir wollen, dass Baden-Württemberg Modellregion für nachhaltige und umweltfreundliche Mobi lität wird. Deshalb erleichtern und unterstützen wir auch in der Verwaltung umweltfreundliche Mobilität. Wir haben mit dem Jobticket für den Nahverkehr in der letzten Legislatur periode einen wichtigen Impuls gesetzt. Nun steht das nächs te Projekt an: die Einführung eines Jobfahrrads. Mit dem vor liegenden Gesetzentwurf schaffen wir die besoldungsrechtli
chen Voraussetzungen, damit vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder im Rahmen einer Entgeltumwandlung auch zur privaten Nutzung überlassen werden können.
Im nächsten Schritt kann dann das Verkehrsministerium eine Ausschreibung durchführen. Ich hoffe, dass der Arbeitgeber Land dann den Beamtinnen und Beamten, die ein Interesse daran haben, ein interessantes Angebot zur Jobradbeschaffung machen kann.
Also: Insgesamt stärken wir mit diesem Gesetz die Freiheit der kommunalen Verwaltung, bauen Bürokratie in der Finanz verwaltung ab und bringen die umweltfreundliche Mobilität voran.
Ich bin für die positive Aufnahme des Gesetzentwurfs im Fi nanzausschuss und in der heutigen Debatte dankbar und bit te um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Vielen Dank. – Meine Da men und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen kei ne weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2144. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/2271. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstan den. Vielen Dank.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/2144 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Dem Gesetzentwurf ist damit einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschrif ten“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.
des Untersuchungsausschusses „Linksextremismus und Linksterrorismus in Baden-Württemberg vor dem Hin tergrund der Ausschreitungen am Rande des G-20-Gip fels in Hamburg“ – Drucksache 16/2336