Protokoll der Sitzung vom 19.07.2017

So haben Sie es gesagt. Der Duktus ist das Entscheidende; das ist politisch auch durchaus geschickt. Aber ich sage ganz klar: Ich weise das zurück, weil es nicht stimmt.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das hörte sich so an!)

Unter dem Strich ist jede Störung eine Störung, auch wenn sie lediglich geringfügig ist. Unsere Landschaft und insbesonde re unsere Gewässer sind vielfach so stark frequentiert, dass man ihnen zumindest während der Nachtzeit eine Ruhephase gönnen muss. Die Ausnahmen, dass Wels und Aale weiterhin nachts gefischt werden dürfen, gelten auch weiterhin. Trotz dem stellt auch dies eine Stresssituation für andere Fische dar.

Die Tatsache, dass es Eigentumsrechte gibt und der Eigentü mer selbstverständlich auch zeitlich separat über sein Eigen tum verfügen kann, trifft auch in anderer Weise zu, beispiels weise im Jagdrecht, wo Nutzung und Eigentumsrecht eben falls häufig auseinanderfallen. Trotzdem haben wir dort ganz klare Regeln, wie die Jagd ausgeübt werden darf – nach Jagd zeiten, nach Wildarten und dergleichen mehr. Das eine schließt das andere doch nicht aus.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Wenn es übergeordnete Interessen gibt, dann müssen überge ordnete Interessen seitens des Staates auch durchgesetzt wer den.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wichtige The ma Nachtangeln scheint von der FDP eher als politische Ini tiative zweckentfremdet zu werden. Ernsthafte Themen wie der Natur- und auch der Tierschutz werden hier vollkommen übergangen. Das werfe ich Ihnen vor, Herr Kollege Dr. Bullin ger: Sie übergehen einfach die Tierschutzfragen vollständig.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP schüttelt den Kopf. – Zuruf von der SPD: Thema Nationalpark! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Wie soll denn verantwortungsvoll das Töten, das Angeln, die Frage der Verletzungsgefahren zu nächtlicher Stunde beurteilt werden, wenn in stockdunkler Nacht – kein Mond am Him mel – Angler draußen sind und die Angel ins Wasser werfen und irgendetwas passiert, meine Damen und Herren? So geht man mit Wirbeltieren nicht verantwortungsvoll um – um das einmal klar zu sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe von der SPD)

Das gilt auch für Fischer und Angler.

Wir sehen jedoch davon ab, dieses wichtige und sehr umstrit tene Thema in diesem Kontext zu instrumentalisieren. Wir möchten vielmehr mit den berührten Verbänden aus der Fi scherei, dem Naturschutz und dem Tierschutz die Gespräche weiterführen und gegebenenfalls weiter darüber beraten und dann auch entscheiden, und wir möchten dabei auch gesell schaftliche Entwicklungen aufgreifen, die es zweifelsohne gibt. Bei diesem Prozess und in diesem Dialog werden wir weiterhin vertrauensvoll mit den Verbänden zusammenarbei ten.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich, den von der Fraktion der FDP/DVP eingebrachten Gesetzent wurf abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/47. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2337, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Meine Damen und Herren, es ist eine namentliche Abstim mung beantragt. Hat der Antrag die in § 99 der Geschäftsord nung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordne te? – Dies ist der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/47, zustimmt, den bit te ich, mit Ja zu antworten. Wer den Gesetzentwurf ablehnt, möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte bitte mit „Enthaltung“.

Ich bitte nun Herrn Schriftführer Dr. Weirauch, den Namens aufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben W. – Bitte schön, Herr Kollege.

(Namensaufruf)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Er gebnis festzustellen. Wir fahren so lange in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Or ganisation und Gestaltung des öffentlichen Personennah verkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 16/2231

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Winfried Hermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel des Ge setzes ist lang. Die Problematik kann man auch kürzer fassen.

Es geht um die zukünftige Finanzierung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße.

Die Koalition hat sich vorgenommen, den öffentlichen Perso nennahverkehr im ganzen Land auszubauen – auch im länd lichen Raum. Wir wollen einheitliche Standards haben.

Wir haben uns auch das Ziel vorgenommen: Wir wollen es über eine Offensive schaffen, dass bis 2025 im ganzen Land vom frühen Morgen bis zum späten Abend mindestens ein Mal pro Stunde ein Angebot im öffentlichen Verkehr gemacht wird. Das ist unser Ziel, und mit diesem Gesetzentwurf wol len wir diesem Ziel näherkommen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich muss es deutlicher machen. – Wir haben im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs bereits ein Zielkonzept mit der gleichen Zielsetzung verabschiedet. Jetzt kommt es darauf an, dass die Gemeinden und die Landkreise das Andocken des ÖPNV an den Schienenpersonennahverkehr schaffen.

Das Gesetz ist zwingend notwendig, weil zum einen die bis herigen Verfahren, die bisherige Art und Weise, wie wir bzw. unsere Amtsvorgänger die Finanzströme organisiert haben, mit dem Europarecht nicht kompatibel sind. Aus rechtlichen Gründen steht also eine Korrektur an. Das Gesetz ist auch aus politischen Gründen notwendig, denn auf Dauer kann man auf der Grundlage der Schülerbeförderung keinen verlässlichen öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum anbieten. Wir wol len diese Angebote davon entkoppeln, und wir wollen die Fi nanzierung neu ordnen.

Das Ziel ist, jetzt endlich auch den Kommunen, also den kreis freien Städten und den Landkreisen, die eigentlich die Aufga benträger des Nahverkehrs sind, die Mittel und die Gestal tungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, damit sie in die sem Sinn eigenständig handeln können und ihre Aufgaben, auch die Ausgabenverantwortung, umsetzen können.

Wir glauben, dass die Vorschläge, die wir haben, jetzt auch dem rechtlichen Anspruch der Europäischen Union entspre chen und wir damit diesen unhaltbaren Zustand endlich been den.

Ich möchte noch etwas zum Verfahren sagen. Das ist ja ein sehr langwieriges Projekt, weil man sozusagen in gewachse ne Geldströme eingreift, an die sich Unternehmen gewöhnt haben. Man hat jedes Jahr pauschal bestimmte Summen be kommen. Damit haben mittlere und kleine Unternehmen na türlich auch ihren wirtschaftlichen Unterhalt bestritten; im Prinzip haben sie davon gelebt. Wenn man in eine solche Struktur eingreift, gibt es viele Betroffene. Da muss man sehr genau aufpassen, dass man nicht zu viel kaputt macht. Viel mehr muss man das neu organisieren. Man muss es fair orga nisieren, und natürlich muss man darauf achten, dass es einen Ausgleich gibt.

Selbstverständlich haben wir auch den Anspruch, dass nicht nur bevorzugte Räume – Räume, die heute bevorzugt sind, überwiegend städtische Räume – berücksichtigt werden. Es besteht der Anspruch, dass wir zukünftig in gleicher Weise ländliche Räume berücksichtigen und Benachteiligungen be seitigen. – Dafür bekommt man in der Regel Beifall.

(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Beifall bekommt man aber nicht, wenn man da eingreift und die Mittel für bevorzugte städtische Räume reduziert. Das war ein Grundproblem. Deswegen haben wir auch lange mit allen Beteiligten, mit allen Betroffenen diskutiert. Über ein zwei jähriges Moderationsverfahren haben wir uns über die Grund züge verständigt.

Ich will mich ausdrücklich bedanken, dass alle mitgemacht haben, weil die Interessen z. B. des Verbands Baden-Würt tembergischer Omnibusunternehmer anders gelagert sind als bei den öffentlichen Verkehrsunternehmen. Die Landkreise haben wieder ein anderes Interesse als Umweltverbände oder die Landesregierung. All diese Interessen am Ende unter ei nen Hut zu bringen, zu vereinigen und ein Eckpunktepapier hinzubekommen, muss ich sagen, hat uns viel Mühe, Schweiß gekostet und oft auch Ärger verursacht. Aber am Ende waren wir wirklich froh, dass es geklappt hat, dass wir uns auf die Eckpunkte verständigen konnten.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Die Verständigung sieht so aus, dass wir das Verfahren jetzt auf zwei Stufen verteilt haben. Wir werden zum 1. Januar 2018 die Mittel, die wir, das Land, bisher über die Regierungs präsidien direkt und pauschal an die Unternehmen vergeben haben, an die Landkreise geben. Die Landkreise müssen sie dann weiterverteilen. Aber an der Summe und an der Vertei lung, bezogen auf die Landkreise, ändern wir nichts. Das bleibt alles wie bisher. Sie können sich jetzt auf ihre neue Auf gabe, auf die neue Abwicklung einstellen.

In der zweiten Stufe, ab 2021, sollen die Mittel sukzessive aufgestockt werden, und es wird dann auch einen neuen Ver teilschlüssel mit verschiedenen Kriterien geben. Diese sind noch nicht konsentiert. Dazu sprechen wir aber miteinander; da gehen wir in ein Beteiligungsverfahren, um dies möglichst im Konsens zu tun. Das Ziel ist, mit den zusätzlichen 50 Mil lionen €, die wir dann haben werden – 25 Millionen € origi näre Landesmittel und 25 Millionen € Mittel der kommuna len Seite aus dem kommunalen Finanzausgleich –, den Be trag auf 250 Millionen € zu erhöhen. Das ist aus unserer Sicht höchst überfällig, weil wir jetzt seit fast 20 Jahren immer wie der die gleiche Summe verteilt haben. Es kann ja nicht sein, dass man sagt: „Wir machen eine Offensive“, und dann kommt man mit den Beträgen von vor 20 Jahren. Das Geld ist ja längst nicht mehr das wert, was es vor 20 Jahren wert war.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Was wir festhalten und woran sich die kommunale Seite dann auch halten muss: Die kommunale Seite muss die Schülerkar ten mindestens um 25 % rabattieren; das schreiben wir vor. Ansonsten können die Kommunen ihre Tarife noch mit wei teren sozialen Dimensionen ausgestalten; das liegt dann aber in deren eigener Hoheit. Wir schreiben dies als Mindestanfor derung vor.

Wir hoffen und sind überzeugt, dass wir mit diesem neuen Ge setz die kommunale Selbstverwaltung sowie die Gestaltungs möglichkeiten auf kommunaler Seite stärken. Wir geben vor Ort die Chance, den ÖPNV endlich systematisch auszubauen und nicht nur entlang von Schülerverkehrsstrecken. Es soll al so gefragt werden: „Wo brauchen wir ÖPNV?“, und dieser ÖPNV soll dann geplant und ausgeschrieben werden. Dies

soll für alle Fahrgäste Vorteile bringen; denn wir wollen zu künftig ja nicht nur Schüler in den Bussen haben, sondern auch andere Menschen. Das können wir, meine ich, durch die se Reform erreichen.

Noch einmal: Das Ziel ist, Verwerfungen zwischen den ver schiedenen Kreisen zu vermeiden. Durch die Zusatzfinanzie rung im Umfang von 50 Millionen € haben wir einen Puffer, um Ausgleiche zu schaffen, sodass am Ende niemand schlech ter dasteht. Aber einige werden sicherlich bessere Bedingun gen haben. Denn das bisherige System war extrem ungleich; niemand hat es richtig durchschaut, und man konnte nur durch mühsame Recherche im Nachhinein feststellen, dass die Mit tel in sehr unterschiedlichem Umfang an die Landkreise flie ßen. Das Geld ist ja nicht bei den Landkreisen gelandet, son dern bei den Unternehmen, und diese wiederum legen ihre Kassen ja nicht immer offen.

Das ist also unser Anspruch. Ich glaube, wir haben ein gutes Verfahren gewählt. Wir haben auch einen breiten Konsens, und ich hoffe und setze darauf, dass wir, nachdem sich alle Fraktionen immer wieder positiv zum ÖPNV äußern, nun auch eine breite Unterstützung hier im Haus bekommen und das Verfahren sehr schnell durchziehen können, damit wir dann mit den Kriterien weitermachen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.