Protokoll der Sitzung vom 20.07.2017

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – E n e r g i e v e r b r a u c h u n d M a ß n a h m e n z u r e n e r g e t i s c h e n S a n i e r u n g i n l a n d e s e i g e n e n L i e g e n s c h a f t e n i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Sechs Jahre grün geführte Regierung – nicht schwätzen, son dern machen, Vorbildfunktion und Erfolge.

(Zuruf von den Grünen: Genau!)

Deshalb folgende Fragen an die Landesregierung:

a) Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch bei Strom,

Erdgas, Heizöl und Wasser, aufgeschlüsselt auf die jewei ligen – sich im Eigentum des Landes befindlichen – Lie genschaften, im Landkreis Schwäbisch Hall?

b) Welche baulichen Investitions-/Sanierungsmaßnahmen hat

die Landesregierung mit welcher konkreten Energieeinspa rung seit dem Jahr 2011 unternommen, um an den jeweili gen Standorten im Landkreis energetische Gebäudesanie rungsmaßnahmen einzuleiten, damit eine spürbare, nach haltige und effiziente Ressourceneinsparung erzielt werden kann, die – ganz im Sinne des Energieministers – sowohl die Umwelt entlastet als auch den Haushalt des Landes schont?

Vielen Dank. – Das Wort für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Namens der Landes regierung beantworte ich die Fragen des Herrn Abg. Dr. Bullinger wie folgt:

Der Verbrauch von aktuell 23 landeseigenen Liegenschaften – das entspricht 85 Gebäuden – im Landkreis Schwäbisch Hall betrug im Jahr 2015: Strom 2 277 MWh, Wärme – wobei Erd gas, Heizöl und Fernwärme einbezogen sind – 7 985 MWh, Wasser 37 807 m3.

Die kirchlichen Lastengebäude sind in diesen genannten Zah len allerdings nicht enthalten, da die Bewirtschaftung durch die Kirchen in eigener Verantwortung erfolgt.

Das waren jetzt Summenzahlen. Gefragt wurde aber nach den jeweiligen Verbräuchen. Insoweit trage ich, soweit es ge wünscht ist, auch gern die einzelnen Zahlen vor,

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

beginnend mit dem Polizeirevier Crailsheim.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Mir reicht es, wenn Sie die Summe und die Verbesserung erwäh nen!)

Jetzt habe ich so eine schöne Tabelle.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die lese ich gern nach!)

Dann machen wir weiter mit den energetischen Maßnahmen. Zwischen 2011 und 2016 wurden insgesamt 18 energetische Maßnahmen durchgeführt. Diese führten zu jährlich rund 200 MWh eingesparter Wärmeenergie. Beispielhaft handelt es sich um den Ersatz eines Gaskessels durch einen Gasbrenn wertkessel im Eichamt Schwäbisch Hall, um die Erneuerung der Außentüren und Fenster mit Isolierverglasung beim Amts gericht Crailsheim und um verschiedene Sanierungsmaßnah men in der Großcomburg.

Das führte bei den durchgeführten Maßnahmen – da nehme ich die kirchlichen Gebäude hinzu – zu Einsparungen bei den CO2-Emissionen von 43 t pro Jahr.

Man kann das auch in Euro ausdrücken: Bei den Maßnahmen, die in landeseigenen Gebäuden – ohne kirchliche Gebäude – durchgeführt wurden, werden 6 300 € im Jahr eingespart, und bei den kirchlichen Gebäuden belaufen sich die Einsparungen auf 7 700 € pro Jahr.

Auch hier könnte ich Ihnen, wenn gewünscht, alle Maßnah men vortragen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wie war der Einzel preis jeweils?)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Abg. Dr. Bullinger.

Mir wäre es recht – das ist meine Bitte –, wenn ich die Ihnen vorliegenden Zah len übermittelt bekomme, ohne dass Sie sie hier erörtern. Wenn Sie mir das zusagen können, wäre ich Ihnen dankbar.

Die würde ich Ihnen ganz einfach gleich in Papierform in die Hand drücken.

Gut. Ich komme vorbei. – Danke.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Karl Zimmermann CDU: Im digitalen Zeitalter! Eijeijei!)

Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 3 beendet. – Vielen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – D i e U m s e t z u n g d e r T a b a k e r z e u g n i s v e r o r d n u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g b e z ü g l i c h d e r H a n d h a b u n g v o n W a r n h i n w e i s e n i m E i n z e l h a n d e l u n d b e i W a r e n a u s g a b e g e r ä t e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich frage:

a) Wie stellt sich die Landesregierung die praktische Umset

zung von § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Tabakerzeug nisverordnung beim Verkauf von Tabakprodukten im Ein zelhandel und in Warenausgabegeräten vor?

b) Mit welchen Sanktionsschritten ist bei Nichtbeachtung der

gesetzlichen Regelungen vonseiten der Behörden zu rech nen, sodass es nicht zu unterschiedlichen Beanstandungen bei der Überprüfung kommt?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin GurrHirsch.

Sehr geehrte, lie be Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Schweickert, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich einige einleitende Worte zum Thema Rauchen finden. Fast eine Milliarde Menschen rauchen welt weit. Auf Deutschland bezogen – nur, damit man sich das klar macht – sind das 16,3 Millionen Raucher. Damit befindet sich Deutschland, bezogen auf die Bevölkerungszahl, weltweit un ter den Top Ten.

Das Rauchen – das wissen wir alle – birgt Risiken, die oft mals erst in höherem Alter zum Tragen kommen. Deshalb ist der Schutz des Verbrauchers – sowohl des Rauchers selbst als auch der passiven Raucher – ein sehr wichtiges Thema. Da her hat sich auch die EU eingeklinkt, und die nationalen Ge setzgeber mussten das Ganze gesetzlich umsetzen.

Bei uns in Deutschland ist dies durch die sogenannte Tabaker zeugnisverordnung geschehen, und der Handel musste die Raucher mit Warnhinweisen, mit sogenannten Schockbildern – so heißen sie landläufig –, auf die Gefahren durch Rauchen hinweisen. Diese Schockbilder sollen beim Kauf abschrecken, sie sollen sichtbar sein, unabhängig davon, wie die Tabakpro dukte angeboten werden, z. B. im Handel oder im Automaten. Dies ist bei beiden Vertriebssystemen zu gewährleisten.

Der Bundesgesetzgeber hat am 12. Mai dieses Jahres mit der zweiten Änderung der Tabakerzeugnisverordnung noch ein mal eine Klarstellung vorgenommen; denn inzwischen wuss te sich der Handel zu helfen:

(Die Rednerin hält einen Ausdruck hoch.)

Um diese Schockbilder nicht direkt zu zeigen, wurden soge nannte Produktkarten im normalen Handel davorgestellt, um dem Käufer diese scheußlichen Bilder zu ersparen. Für die Überwachung hat dies die Bedeutung, dass die Umsetzung des Gesetzeswillens nicht gewährleistet ist.

Wir, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz, sind die oberste Tabaküberwachungsbehörde des Lan des Baden-Württemberg, und zur Umsetzung des Verbots ha ben wir die sogenannten unteren Tabaküberwachungsbehör den des Landes – bei den Landratsämtern – gebeten, in einem ersten Schritt vorrangig in den einschlägigen Geschäften wie Tankstellen, Kiosken oder Tabakwaren- und Lebensmittelge

schäften zu überprüfen, ob unerlaubte Vorsteckkarten – so werden sie genannt – eingesetzt werden, ob ordnungsgemäß gekennzeichnet wird.

Bei Automaten hat das MLR, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die für die im Land ansässigen Automatenaufsteller zuständigen Tabaküberwachungsbehör den gebeten, auf die Betriebe zuzugehen. Dies erfolgt aller dings im Rahmen einer Betriebskontrolle, bei der der Unter nehmer erklären muss, wie er die Vorgaben der Tabakerzeug nisverordnung umsetzen wird. Wenn dies aus der Sicht der Behörde nicht zufriedenstellend geschieht, wird sie die not wendigen Verwaltungsmaßnahmen ergreifen – das ist dann der zweite Teil Ihrer Frage –, damit diese Kennzeichnung durchgesetzt wird.

Dieses gezielte Vorgehen ist zweckmäßiger, als wenn alle Be hörden die Automaten in ihrem Überwachungsgebiet kontrol lieren und dann Kontakt zu den Aufstellern aufnehmen. Wir verfolgen hier das sogenannte Flaschenhalsprinzip. Da nimmt man mit einem Automatenunternehmer Kontakt auf und klärt mit ihm, wie er den Gesetzeswillen flächenhaft gewährleisten will.