Meine Damen und Herren, nach § 97 a Absatz 3 der Ge schäftsordnung ist die Entscheidung ohne Aussprache in ge heimer Abstimmung herbeizuführen.
Wie bei geheimen Abstimmungen im Landtag üblich, berufe ich nun folgende Abgeordnete in eine Auszählkommission: Frau Abg. Boser, Herrn Abg. Epple, Herrn Abg. von Eyb, Herrn Abg. Haußmann, Herrn Abg. Nelius, Herrn Abg. Rott mann und Herrn Abg. Schoch.
Meine Damen und Herren, zum Ablauf der Abstimmung ge be ich folgende Hinweise: Ein Mitglied der Kommission – hierfür schlage ich Frau Abg. Boser vor – nimmt vom Rede pult aus den Namensaufruf vor, der in § 97 a Absatz 1 der Ge schäftsordnung vorgeschrieben ist. Die aufgerufenen Abge ordneten bitte ich, sich zur rechten oder linken Seite des Ple narsaals zu begeben, wo die Mitglieder der Kommission die Stimmzettel und Umschläge ausgeben, damit in den jeweils zwei dort vorhandenen Telefonzellen abgestimmt werden kann.
Ich bitte um Beachtung von Folgendem: Es gilt – von der Mit te aus betrachtet – folgende Aufteilung – wie immer –: Die aufgerufenen Abgeordneten der Fraktionen der FDP/DVP, der CDU und der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeord neten begeben sich zur von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals, die Abgeordneten der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD zur von mir aus gesehen linken Seite. Auf beiden Seiten wird jeweils in einer Liste von zwei Mitglie dern der Kommission festgehalten, wer den Stimmzettel und den Umschlag entgegengenommen hat.
Füllen Sie bitte den Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, indem Sie vermerken, ob Sie der geplanten Ernennung zu stimmen, nicht zustimmen oder sich der Stimme enthalten. Also bitte ankreuzen: „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“.
Nicht gekennzeichnete Stimmzettel und solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung.
Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm ein anderer Name vermerkt ist oder andere Zusätze angebracht werden.
Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe Ihren Stimmzettel in den Umschlag. Kleben Sie den Umschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern der Kommission damit die Arbeit. Werfen Sie bit te den Stimmzettel im Umschlag in die hier am Redepult be reitstehende Wahlurne. Herr Abg. Epple kontrolliert den Ein wurf des Umschlags in die Wahlurne. Herr Abg. Haußmann hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten ihre Stim me abgegeben haben.
Die Kommissionsmitglieder stimmen am Schluss ab. Gibt es außerhalb der Kommissionsmitglieder noch jemanden? – Moment.
Meine Damen und Herren, ich frage nochmals: Ist jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Dem ist nicht so. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Kom mission, das Ergebnis festzustellen.
Ich schlage vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren. Das Ergebnis der Abstimmung wird nachher bekannt gegeben.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und des sen Vollzugsverordnung – Drucksache 16/2333
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Heute stehen wichtige Änderungen des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft auf der Ta gesordnung. Zum einen geht es um die dauerhafte Anhebung der Kopfsatzzuschüsse, zum anderen um die Konkretisierung des Ausgleichsanspruchs für nicht erhobenes Schulgeld.
Beide Gesetzesänderungen sind für die Schulen in freier Trä gerschaft, aber auch für die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler von sehr großer Bedeutung. Man kann sogar sagen, dass es hier um eine ganz grundsätzliche, wegweisende Ent scheidung geht, die wir Ihnen heute vorschlagen, die wir hof fentlich gemeinsam in diese Richtung auch treffen.
Über die Besonderheit der Schulen in freier Trägerschaft sind wir uns, glaube ich, alle einig. Die Schulen sind von jeher wichtige Impulsgeber für pädagogische Innovationen. Hier von profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen, sondern die freien Schulen sind durchaus auch Impulsgeber für unsere öffentlichen Schulen und eine wichtige, zentrale Bereicherung in der Vielfalt des sen, was wir in unserem Bundesland an Schulen anbieten. Deshalb können wir auf diesen Pluralismus auch sehr stolz sein.
Ich denke, wir sind uns auch darin einig, dass die Schulen in freier Trägerschaft dafür auch eine auskömmliche und ver lässliche staatliche Förderung bekommen müssen.
Ich glaube und hoffe, dass deutlich wird, dass die Bedeutung, die die Landesregierung den Privatschulen zumisst, sich auch in der beträchtlichen Gesamtsumme widerspiegelt, die wir für die Förderung dieser Schulen aufwenden. Allein im Jahr 2017 belaufen sich die Zuschüsse auf fast 900 Millionen €.
Richtig ist allerdings auch, dass den Schulen in freier Träger schaft schon seit sehr vielen Jahren eine Finanzierung in Hö he von 80 % der Bruttokosten eines Schülers an einer öffent lichen Schule in Aussicht gestellt worden ist, ohne dass die 80 % jemals erreicht worden wären.
Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Ausgleich für nicht erho benes Schulgeld. Artikel 14 der Landesverfassung gewährt den Schulen in freier Trägerschaft einen Ausgleichsanspruch, wenn sie kein oder nur ein geringes Schulgeld erheben. Der bisherige § 17 Absatz 2 des Privatschulgesetzes stellt hierzu jedoch nur fest, dass dieser Ausgleich in den sonstigen Zu schüssen enthalten sei. Diese Regelung hat der Verfassungs gerichtshof im Juli 2015 bekanntlich für verfassungswidrig erklärt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Landesregie rung hat sich der Verantwortung gestellt und setzt gleichzei tig auch ein besonderes Signal der Wertschätzung für die Schulen in freier Trägerschaft. Gemeinsam haben wir nun die Weichen dafür gestellt, dass wir den Kostendeckungsgrad von 80 % jetzt auch tatsächlich erreichen und dies nicht immer nur ankündigen.
Dabei geht es nicht um einen kurzfristigen Effekt. Der erhöh te Kostendeckungsgrad wird künftig sogar gesetzlich veran kert sein. Auch bei der Konkretisierung des Ausgleichsan spruchs haben wir für die Schulen in freier Trägerschaft ein, wie ich meine, sehr, sehr gutes Ergebnis erzielen können.
Es freut mich auch, dass die Schulen in freier Trägerschaft mit dem Erreichten zufrieden sind. In der Anhörung hat die Ar beitsgemeinschaft Freier Schulen die Anstrengung der Lan desregierung, den Schulen in freier Trägerschaft eine nach
haltige und faire Finanzierung zu ermöglichen, sowie die da mit zum Ausdruck gekommene Wertschätzung ausdrücklich anerkannt.
Zum einen höhere und verlässliche Kopfsatzförderung: Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Kopfsatzzuschüsse für alle Schulen in freier Trägerschaft von derzeit 78,1 % auf 80 % der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule vor. Damit setzen wir eine zentrale Vereinbarung des grünschwarzen Koalitionsvertrags um.
Die künftige Kopfsatzförderung in Höhe von 80 % der Brut tokosten für alle Schulen in freier Trägerschaft geht deutlich über das hinaus, was zur Umsetzung des Urteils des Verfas sungsgerichtshofs notwendig wäre. Von dieser Kopfsatzerhö hung profitieren allgemeinbildende und berufliche Schulen gleichermaßen. Damit ist diese Landesregierung die erste im Land, die die Kopfsatzzuschüsse flächendeckend auf dieses Niveau anhebt. Die Mehrkosten hierfür bewegen sich in einer Größenordnung von 15 Millionen € jährlich. Aber wir gehen, wie gesagt, noch einen Schritt weiter, indem der auf 80 % er höhte Kostendeckungsgrad auch dauerhaft gesetzlich veran kert wird.
Sollte der nächste Landtagsbericht über die Kosten des öffent lichen Schulwesens im nächsten Jahr wieder ein Absinken des Kostendeckungsgrads unter 80 % feststellen, so werden die Zuschüsse automatisch wieder auf 80 % erhöht. Entsprechen des gilt natürlich auch für künftige Landtagsberichte.
Hinzu kommt, dass wir die Intervalle für diese Landtagsbe richte von derzeit drei auf künftig zwei Jahre verkürzen wer den. Zwischen den Landtagsberichten erfolgt wie bisher eine Dynamisierung der Zuschüsse nach den Beamtengehältern. Die Privatschulverbände haben im Anhörungsverfahren die se verlässliche Anhebung der Zuschüsse ausdrücklich begrüßt.
Zum Zweiten die Konkretisierung des Ausgleichsanspruchs: Mit der Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trä gerschaft kommen wir den Vorgaben des Verfassungsgerichts hofs nach. Bekanntlich hat dieser entschieden, dass die bishe rigen Artikel 17 und 18 des Privatschulgesetzes, die die staat liche Finanzierung regeln, nicht verfassungskonform sind. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, eine verfassungskon forme Neuregelung zu treffen. Der Ausgleichsanspruch, den das Land dafür gewährt, dass Schulen in freier Trägerschaft auf Schulgeld verzichten, wird jetzt verfassungskonform kon kretisiert.
Bekanntlich ist die heutige Privatschulfinanzierung ein sehr komplexes Feld. Entsprechend schwierig war es auch – das muss ich zugeben –, den Ausgleichsanspruch in dieses histo risch gewachsene System einzufügen. Am Ende eines für al le Beteiligten mitunter steinigen Weges ist es aber in Abstim mung mit den Verbänden gelungen, für die Schulen in freier Trägerschaft eine transparente, faire und verlässliche Rege lung zu schaffen.
Nach Artikel 14 der Landesverfassung erhalten anspruchsbe rechtigte Schulen in freier Trägerschaft, die auf Schulgeld ver
zichten, auf Antrag einen Ausgleich für dieses nicht erhobe ne Schulgeld. Anspruch darauf haben Werkrealschulen, Ge meinschaftsschulen, Realschulen, freie Waldorfschulen in den Klassen 5 bis 13 sowie allgemeinbildende Gymnasien.
Der neu gefasste Artikel 17 Absatz 2 des Privatschulgesetzes konkretisiert diesen Anspruch folgendermaßen:
Schulgeldausgleich wird zusätzlich zur Grundförderung ge zahlt. Soweit die Schulen in freier Trägerschaft teilweise auf Schulgeld verzichten, erhalten sie einen entsprechenden Teil ausgleich in der jeweiligen Höhe. Wenn die Schulen in priva ter Trägerschaft den Schulgeldausgleich beantragen, haben sie die Schulgeldhöhe bzw. die Höhe des nicht erhobenen Schul gelds nachzuweisen. Hier erwarten wir von den Schulen in freier Trägerschaft natürlich und zu Recht Transparenz.
Die Summe von Ausgleichsanspruch und Kopfsatzförderung wird gekappt, sofern der Gesamtbetrag einen Kostende ckungsgrad von über 90 % der Bruttokosten ergeben würde. Seien wir mal ehrlich: 90 % insgesamt sind ein Kostende ckungsgrad, von dem die Schulen in freier Trägerschaft noch vor einem Jahr nur träumen konnten.
Selbstverständlich ist es uns nicht nur ein Anliegen, sondern es gebietet auch die Fairness, dabei darauf zu achten, dass der angesetzte Eigenleistungsanteil der freien Schulen auch rea listisch ist. Der Verfassungsgerichtshof hat uns daher vorge geben, den Eigenleistungsanteil künftig auf einer soliden Zah lenbasis zu ermitteln. Dabei wollen wir die vom Verfassungs gerichtshof vorgegebene transparente Zahlenerhebung so schlank und verwaltungsmäßig so einfach wie möglich gestal ten.
Ich habe deshalb der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen zu gesagt, mit ihr gemeinsam dieses Verfahren zu entwickeln und sie so früh wie möglich einzubinden, damit es uns auf der ei nen Seite gelingt, die Transparenz, die im Interesse aller Be teiligten sein muss, herzustellen, wir auf der anderen Seite aber auch den Verwaltungsaufwand möglichst nicht ins Un endliche treiben. Deshalb bin ich sicher, dass wir dies gemein sam, sofern wir grünes Licht bekommen, jetzt auch beginnen können.
Der heute eingebrachte Gesetzentwurf stellt nicht nur alle Schulen in freier Trägerschaft finanziell wesentlich besser als bisher. Die neuen Regelungen – das ist mir wichtig – kommen auch den Eltern zugute, und zwar gleich in doppelter Hinsicht. Zum einen schafft der Ausgleichsanspruch einen Anreiz für die Schulen in freier Trägerschaft, auf Schulgeld ganz oder zumindest teilweise zu verzichten. Die bisherige Privatschul förderung im Land kannte diesen Anreiz nicht. Zum ersten Mal hängt ein Teil der Privatschulförderung direkt von einer entsprechenden Entlastung der Eltern ab. Auch dies ist, wie ich finde, ein echter Fortschritt.