Protokoll der Sitzung vom 20.07.2017

Nach Kenntnis der Landesregierung ist derzeit weder eine Er weiterung der Impressumspflichten im Telemediengesetz des Bundes noch der Impressumspflichten für Telemedien im Rundfunkstaatsvertrag der Länder, die bisher keine Angabe der Beteiligungsverhältnisse verlangen, vorgesehen.

Was eine etwaige Erweiterung der Impressumspflichten um eine Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse im landesrechtlich geregelten privaten Rundfunk und bei der periodischen Presse anbelangt, ist derzeit ebenfalls keine Än derung geplant, zumal die Angabe der Beteiligungen ange sichts der vielen gesellschaftlichen Verflechtungen gerade bei Medienunternehmen allenfalls eine sehr begrenzte Transpa renz für die Mediennutzer bieten würde.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s D ü r r A f D – L i n k s e x t r e m i s t e n a u s B a d e n - W ü r t t e m b e r g b e i m G - 2 0 - G i p f e l 2 0 1 7 i n H a m b u r g

a) Wie viele Linksextremisten aus Baden-Württemberg be

gingen mutmaßlich wie viele Straf- und Gewalttaten im Rahmen des G-20-Gipfels 2017 in Hamburg?

b) Welchen konkreten Zusammenschlüssen wie lokalen An

tifa-Organisationen oder parteipolitischen Gruppierungen sind die aus Baden-Württemberg angereisten Linksextre misten zuzurechnen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digi talisierung und Migration

Zu a: Hierzu liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisie rung und Migration bislang keine gesicherten Informationen vor.

Zu b: Neben nicht extremistischen Organisationen waren vor allem Linksextremisten und linksextremistische Organisatio nen mit den Protestplanungen gegen den G-20-Gipfel befasst.

Federführend trat hierbei die „Interventionistische Linke“ (IL) in den Vordergrund. Im Land Baden-Württemberg verfügt die IL über Ortsgruppen in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Tübingen.

Zudem beteiligte sich das „...ums Ganze!“-Bündnis, dem die gewaltorientierte linksextremistische Organisation „Level Up – kommunistische Gruppe“ aus Tübingen angehört, an den Protestaktionen in Hamburg.

In Baden-Württemberg wurden zudem zwei regionale Bünd nisse zur Koordinierung der gemeinsamen Proteste gegrün det:

Beim ersten Bündnis handelte es sich um ein aus nicht extre mistischen Organisationen und linksextremistischen Struktu ren bestehendes Bündnis „No G 20 Baden-Baden“, in dem die linksextremistischen Gruppierungen „Arbeitskreis Internati onalismus Karlsruhe“, „Arbeitskreis Internationalismus Stutt gart“, die Ortsgruppen der IL in Freiburg, Heidelberg, Heil bronn, Karlsruhe, Mannheim und Tübingen, „Level Up“, das „Offene Treffen gegen Krieg und Militarisierung Karlsruhe“, das „Offene Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stutt gart“ sowie die „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Stutt gart“ vertreten waren.

Beim zweiten Bündnis handelte es sich um das „Stuttgarter Bündnis gegen den G-20-Gipfel in Hamburg“. Auch hier war es ein aus nicht extremistischen Organisationen und extremis tischen Strukturen bestehendes Bündnis, dem u. a. die „Anti faschistische Jugend Rems-Murr“, der „Arbeitskreis Interna tionalismus Stuttgart“, das „Offene Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart“, die „Revolutionäre Aktion Stutt gart“ sowie der „YXK Stuttgart“ (Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V.) angehörten.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l R o t t m a n n A f D – E i n l a d u n g d e r a u t o n o m e n P u n k b a n d „ F e i n e S a h n e F i s c h f i l e t “ z u m M u s i k f e s t i v a l „ D a s F e s t “ i n K a r l s r u h e

Wie steht die Landesregierung zur Einladung dieser Band – Zitat: „Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen/und schi cken den Mob dann auf euch rauf/die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/und danach schicken wir euch nach Bayern/denn die Ostsee soll frei von Bullen sein“ – zu einem öffentlich geförderten Festival?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digi talisierung und Migration

Im Jahr 2016 wurden im Vergleich mit dem Vorjahr erneut mehr Polizeibeamtinnen und -beamte Opfer von Gewalt. Ins gesamt bewegt sich die Gewalt gegen Polizeibeamte damit

seit Jahren auf einem hohen Niveau. Insbesondere die Kolle ginnen und Kollegen des Streifendienstes sehen sich bei der Wahrnehmung von Aufgaben des täglichen Dienstes häufig mit einem hohen Aggressionspotenzial sowie mit gesteiger ter Gewaltbereitschaft konfrontiert.

Offene Aufrufe zu Gewalt, insbesondere auch gegen die Po lizei, sind daher inakzeptabel.

Allerdings sind Auftritte von Musikern durch die grundge setzlich verankerte Kunstfreiheit besonders geschützt und können nur unter sehr engen Voraussetzungen untersagt wer den. Die Prüfung derartiger Maßnahmen liegt in der Hoheit der zuständigen Behörden vor Ort.

Ungeachtet dessen ist die Landesregierung der Auffassung, dass herabwürdigende Äußerungen über Polizisten völlig ne ben der Sache liegen und der vielfach unter Bedrohung des Lebens und der eigenen Gesundheit geleisteten Arbeit nicht gerecht werden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – E u r o p a w e i t e A u s s c h r e i b u n g b e i m F a h r z e u g k a u f f ü r d i e F e u e r w e h r – B e l a s t u n g d u r c h e i n e u m f a n g r e i c h e B ü r o k r a t i e

a) In welchem Umfang entstanden 2016 durch eine umfang

reiche Bürokratie und durch von EU-Richtlinien verursach te Kosten höhere finanzielle Aufwendungen für die Feuer wehren in Baden-Württemberg bei der europaweiten Be schaffung von Feuerwehrfahrzeugen?

b) Wie groß sind die zeitlichen Verzögerungen bei der Anlie

ferung von Neufahrzeugen und Ersatzteilen aus dem EUAusland nach Baden-Württemberg durch die europawei ten Ausschreibungen durchschnittlich im Jahr 2016 ausge fallen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digi talisierung und Migration

Zu a: Feuerwehrfahrzeuge werden von den Gemeinden als Träger der Feuerwehren im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 3 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes beschafft. Soweit bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen der Schwellenwert von derzeit 209 000 € überschritten wird, sind nach den Vor schriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbs beschränkungen und der Vergabeverordnung europaweite Ver gabeverfahren durchzuführen. Im Übrigen sind die durch das einschlägige Haushaltsrecht und die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vorgegebenen nationalen Vergabevor schriften einzuhalten.

Der hiermit verbundene bürokratische und finanzielle Auf wand hängt dabei von dem im Einzelfall gewählten Vergabe verfahren ab. Europaweite Vergabeverfahren unterscheiden sich von den nationalen Verfahren im Wesentlichen durch die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt mit den entsprechenden Fristen, den zu erwartenden größeren Bieterkreis und das förmliche Nachprüfungsverfahren. Soweit hierdurch ein hö herer Aufwand entsteht, ist diesem der aufgrund des größeren Wettbewerbs zu erwartende Preisvorteil gegenüberzustellen. Konkrete Zahlen sind beim Ministerium für Inneres, Digita lisierung und Migration nicht bekannt.

Zu b: Lieferfristen für Neufahrzeuge und Ersatzteile werden regelmäßig in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben. Sie werden mit dem Zuschlag verbindlicher Vertragsinhalt, und Verstöße werden in der Regel mit entsprechenden Sanktionen belegt. Zeitliche Verzögerungen können sich aus verschiede nen Gründen sowohl bei inländischen Vertragspartnern als auch bei Lieferanten aus dem EU-Ausland ergeben.

Konkrete Zahlen hierzu aus dem Jahr 2016 liegen dem Minis terium für Inneres, Digitalisierung und Migration nicht vor.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – A b s e n k u n g d e s P e g e l s d e r D o n a u i n T u t t l i n g e n

a) In welchem Umfang ist – auch mit Blick auf die Kosten

und die Auswirkungen auf den Baumbestand am Ufer und für die Lindenallee der Weimarstraße – geplant, den Pegel der Donau für mindestens zwei Wochen abzusenken?

b) Strebt die Landesregierung eine dauerhafte Absenkung des

Pegels der Donau an, bei der eine Renaturierung der Do nau und ein Einhalten der Wasserrahmenrichtlinie der EU sinnvoll umsetzbar ist?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Zu a: Die Stadt Tuttlingen muss eine schon längere Zeit aus stehende Standsicherheitsüberprüfung am Scalawehr durch führen lassen. Dazu muss das Wehr sowohl im Ober- als auch im Unterwasser einen möglichst niedrigen Wasserstand auf weisen, weil ansonsten die notwendigen Arbeiten im Bereich der Wehrsohle nicht durchführbar sind. Dies ist somit nur im Sommer bei ohnehin geringen Abflüssen und bei vollständig abgesenkten Wehrklappen möglich.

Der Zeitraum dieser Absenkung wird seitens der Stadt auf zwei Wochen veranschlagt. Diese kurzzeitige Absenkung hat nach Einschätzung des Landratsamts Tuttlingen keine Aus wirkungen auf die im Bereich der Uferböschung der Donau stehenden Bäume.

Zu b: Aufgrund der Gewässergüteprobleme der Oberen Do nau (Gewässer erster Ordnung) besteht seit Jahren ein hoher Handlungsbedarf. Zudem besteht die Anforderung zur Her stellung der Durchgängigkeit sowie zur Verbesserung der Ge wässerstruktur.

Neben den bereits vielfach umgesetzten Maßnahmen zur Ver besserung der Klärtechnik ist in diesem Zusammenhang auch die Stauhaltungsproblematik anzugehen. Für das von der Stadt Tuttlingen aus touristischen und städtebaulichen Aspekten be triebene Wehr läuft nach erfolgter Verlängerung am 31. De zember 2017 die Genehmigung aus.

Aufbauend auf einem mehrjährigen Monitoring, das durch ei ne Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Stadt Tuttlingen, des Landratsamts Tuttlingen sowie des Regierungspräsidiums Freiburg begleitet wurde, wurde im Auftrag der Stadt Tuttlin gen ein Gutachten erstellt. In dem vorliegenden Bericht wird als gutachterliche Empfehlung neben der Vollabsenkung im Winterhalbjahr (frei fließende Donau) für das Sommerhalb jahr die Absenkung des Staus um 1 m vorgeschlagen. Hier durch werden die Staulänge und die Wasseraufenthaltszeit hal

biert, und der problematische bislang eingestaute Bereich oberhalb der Eltamündung kann frei fließen. Dem Erhalt des Staus im Sommerhalbjahr mit der Absenkung um mindestens 1 m kann als Kompromisslösung zugestimmt werden, da durch die Halbierung der Stauwurzel die dringend erforderliche Re naturierung der Donau oberhalb der Eltamündung vom Land geplant und umgesetzt werden kann.

Die gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Reduzierung des Stauziels auftretenden Auswirkungen auf den Grundwas serspiegel bzw. den Baumbestand sind im Rahmen des Was serrechtsverfahrens zu behandeln.

Ich rufe Punkt 5 der Tages ordnung auf:

Zustimmung zur Ernennung der Präsidentin/des Präsi denten des Rechnungshofs Baden-Württemberg

Meine Damen und Herren, mit Schreiben vom 18. Juli 2017 hat Herr Ministerpräsident Kretschmann darauf hingewiesen, dass der bisherige Präsident des Rechnungshofs Baden-Würt temberg, Herr Max Munding, mit Ablauf des Monats August 2017 in den Ruhestand versetzt wird.

Weiter hat Herr Ministerpräsident Kretschmann mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, Herrn Günther Benz zum Präsidenten des Rechnungshofs zu ernennen. Der Herr Ministerpräsident bittet, gemäß § 10 Absatz 1 des Rechnungshofgesetzes die Zu stimmung des Landtags zu der geplanten Ernennung herbei zuführen.

Meine Damen und Herren, nach § 97 a Absatz 3 der Ge schäftsordnung ist die Entscheidung ohne Aussprache in ge heimer Abstimmung herbeizuführen.