Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Der massenhafte Zuzug von Migranten hat diese Schieflage noch verschärft

(Beifall des Abg. Stefan Räpple AfD)

und hat weitere Absurditäten nach sich gezogen. Jetzt genau zuhören! Die Gemeinden kaufen plötzlich den Bürgern Im mobilien weit über dem Marktwert ab, weil sie unseren neu

en Mitbürgern zusätzlichen Wohnraum schaffen müssen. Sie müssen ihn schaffen.

(Zuruf des Abg. Rainer Hinderer SPD)

Eine kostspielige Angelegenheit auf Kosten des hart arbeiten den Steuerzahlers – mit Verlaub, das kann es wirklich nicht sein.

(Beifall bei der AfD)

Der Traum vom Eigenheim wird aber auch deshalb schnell zum Albtraum, weil die nimmersatte Steuerkrake auch beim Grunderwerb ordentlich zulangt.

(Beifall des Abg. Stefan Räpple AfD)

Beim Kauf eines 500 000 € teuren Einfamilienhauses werden hierzulande üppige 25 000 € Grunderwerbsteuer fällig.

Es wundert daher nur wenig, dass Deutschland die niedrigste Wohneigentumsquote in der gesamten EU hat, wie Herr Köß ler auch schon ausgeführt hat. Hauptsache, der Staat wird wei ter gemästet, während die Bürger auf Diät gesetzt werden.

(Beifall bei der AfD)

Der Staat schaut auch ständig nur danach, wie er mehr und mehr Einnahmen generieren kann, anstatt den Bürgern mehr finanziellen Spielraum zu lassen, etwa beim Grunderwerb.

Gerade in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und eines Fi nanzministeriums, das in Geld eigentlich nur so schwimmt, muss es aber endlich einmal darum gehen, den Bürger zu ent lasten, statt ihn weiter zu belasten.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Auf Familien, die die Keimzelle unserer Gesellschaft sind, trifft das in besonderem Maß zu. Hier setzen wir mit unserem Gesetzentwurf an. Bis zu einem bestimmten Kaufpreis für Wohneigentum fordern wir eine Absenkung des Grunderwerb steuersatzes auf 3,5 % für Ehegatten und Familien.

(Beifall des Abg. Stefan Räpple AfD)

In diese Richtung gehen auch Forderungen der Arbeitsgrup pe in der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg, auch wenn diese ein bisschen weiter gehend sind. Die zu erwartenden Mindereinnahmen halten sich in einem sehr geringen Rah men, Herr Kößler. Wir werden hierzu bei den Haushaltsbera tungen einen Finanzierungsvorschlag vorlegen. Es ist einfach sehr aufwendig, hier die genaue Zahl zu ermitteln.

Die horrenden Steuerverschwendungsprojekte der Landesre gierung bieten aber ohnehin großes Einsparungspotenzial,

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!)

mit dem sich auch die Mindereinnahmen für die Kommunen vom Land gegenfinanzieren lassen würden.

Es bieten sich weitere Möglichkeiten an, um Grunderwerb endlich wieder attraktiv zu gestalten. Ich denke hier etwa an die Herabsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer, an die Ab schaffung der kostenintensiven Energieeinsparverordnungen

oder an den von mir anfangs angesprochenen Bürokratiebal last bei der Landesbauordnung.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Rüdiger Klos AfD: Sehr gut!)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abg. Baron.

Jetzt muss ich tatsächlich zum Schluss kommen. – Noch kurz, Herr Kößler, zum Verwaltungsauf wand. Das Finanzamt weiß über alles Bescheid.

(Abg. Joachim Kößler CDU: Nein!)

Sie können mir nicht erzählen, dass das nicht der Fall ist. Bei einer Schenkung z. B. muss das auch irgendwo abgelegt wer den.

(Abg. Joachim Kößler CDU: Lesen! Beim Finanzmi nisterium!)

Dann sehen Sie ja, dass vieles möglich wäre – wenn der po litische Wille da wäre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Joachim Köß ler CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hofelich.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Auch von unserer Seite ein paar Worte dazu.

Herr Kollege Baron, vielleicht gleich direkt zu Ihnen: Wenn Sie den Begriff „Sozis“ kumpelhaft gemeint haben – was ich nicht glaube –, dann weise ich das zurück. Wenn Sie es abfäl lig gemeint haben, dann verbitte ich mir das.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Ba ron AfD: Nein, natürlich nicht!)

Ich würde gern ein paar Sätze zur Ausgangslage sagen. Wir hatten die Debatte dazu am 19. Juli 2017. Kollege Born hat sie von unserer Seite aus wohnungsbaupolitischer Sicht ge führt. Das ist auch heute der Schwerpunkt. Ich möchte ein paar Sätze aus steuersystematischen Gründen, aus steuerpolitischen Perspektiven heraus sagen. Denn wir haben jetzt Bundestags wahlen gehabt, was einiges in Bewegung bringt.

Wir alle wissen, dass sich in der Sache – das wurde gerade deutlich, und ich habe der Kollegin Bay nicht viel hinzuzufü gen – nicht viel verändert hat seit der ersten Lesung. Es ist klar, dass der Vorschlag der AfD nicht konkret genug ist, dass er in vielem auch eine selektive Gesellschaftspolitik betrei ben will – auf Ehegatten beschränkt usw. Das werfen Sie ja immer anderen vor. Also, das ist schon witzig.

Bei der FDP/DVP ist es leider so, dass der Antrag doch sehr unspezifisch in seiner Wirkung ist. Sie haben das wahrschein lich auch selbst realisiert. Was die Freibeträge von 500 000 € angeht, haben Sie – man soll sie sogar mehrmals nutzen kön nen – auch dann, wenn der Freibetrag nur einmal genutzt wird,

eine Zielgruppe vor Augen. Das ist dann schon Sillenbuch in seinen besten Lagen. – Von daher gesehen nichts Neues.

Vielleicht gleich noch einen Ausblick von mir; das Erste ist aber ein kurzer Rückblick – gestatten Sie mir diesen –: Wir hatten im Jahr 2011 die Erhöhung hier im Landtag um 1,5 Pro zentpunkte behandelt. Ich erspare allen die Zitate aus den da maligen Ausführungen – „trauriger Tag“, „Irrweg“ usw. Tat sache ist Folgendes – und ich finde es gut, dass da heute auch niemand mehr kritisch eingestiegen ist –: Damals haben wir bei diesen 355 Millionen €, von denen ein großer Teil, näm lich ca. 80 %, aus dem Steuermehraufkommen aufgrund die ser 1,5 Prozentpunkte stammt, gesagt: Wir wollen das für ei nen Zweck einsetzen, bei dem wir in Rückstand sind.

Das war nun einmal die Kleinkindbetreuung, bei der BadenWürttemberg im letzten Drittel der Skala lag, während wir jetzt in der Qualität, aber auch in der Quantität an der Spitze sind. Meine Damen und Herren, dieser Fortschritt für BadenWürttemberg, der sich mit diesem Schritt von damals verbin det, ist ein Fortschritt, der bleibende Auswirkungen hat. Ich finde es auch heute noch in seiner Wirkung wirklich sagen haft und gut, was da in Baden-Württemberg geschehen ist.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens wurde dies schon damals ergänzt um den Hinweis, dass wir in der Wohnraumförderung im Land vorankommen müssen. Auch damals gab es die Taten. Sie sind jetzt aller dings – das wissen Sie – vorangekommen; das will ich auch gar nicht in Abrede stellen.

Wir sind in einer Situation, in der wir, Herr Kößler, jetzt ein breites Spektrum haben bezüglich dessen, was jetzt im Markt ist. Dies gilt in der gesamten Steuerpolitik, aber vor allem, wenn es um den Grunderwerb und das Bauen geht.

Schauen wir es einmal durch: Die AfD ist heute hervorgetre ten mit den 3,5 %. Das wurde bereits kommentiert. Bei der FDP/DVP sind es die Freibeträge, die sie genannt hat. Es ist auch verdienstvoll, dass Sie das Thema „Share Deals“ ange sprochen haben. Vielleicht kann die Regierung berichten, was sich denn seit der Debatte am 19. Juli 2017 in dieser Sache verändert hat. Damals sind ja, Frau Ministerin, Arbeitsgrup pen genannt worden. Die CDU will – wie die SPD das Fami lienbaugeld – auf der Bundesebene das Baukindergeld einfüh ren. In der Debatte am 19. Juli hatten Sie von 1 500 € gespro chen, in der Debatte auf Bundesebene hört man jetzt von 1 200 €. Okay, die Richtung stimmt. Auf jeden Fall ist es mal gesetzt. Man wird sehen, was passiert. Auch Sie reden von Freibeträgen – Sie haben es angesprochen – und werden si cherlich, wenn es denn nötig wäre, auch auf der landespoliti schen Ebene noch aktiv werden.

Bei der SPD ist es ähnlich. Das Familienbaugeld habe ich be reits angesprochen. Wir sind auch bei den Freibeträgen nicht völlig raus. Auch Ministerin Hendricks hatte das mal ange sprochen. Wir glauben aber schon, dass es eine landespoliti sche Komponente geben sollte. Deswegen hatten wir – Kol lege Stoch und Kollege Born – auch vor einigen Wochen vor geschlagen, den Steuersatz auf 3,5 % für den Ersterwerb durch Familien festzulegen. Dabei gehen wir beim Ersterwerb durch Familien von ca. 20 % des Volumens der Grunderwerbsteuer aus.

Wir halten diesen Vorschlag auch nicht für ein „Vor und Zu rück“. Vielmehr sind wir schon der Meinung, dass es damals richtig war, die Erhöhung zu machen. Es wäre aber heute gut, wenn wir in Baden-Württemberg einen Schritt machen wür den, mit dem wir ganz explizit für junge Familien ein Ausru fezeichen setzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD)

Von den Grünen ist wenig dazu gesagt worden. Sie haben na türlich die Wohnungsbauförderung genannt. Aber ansonsten ist von Ihnen zur Steuersatzdiskussion nichts gesagt worden. Lassen wir es einmal so stehen.

Ich vermute mal, meine Damen und Herren, dass alle, die heu te mit Vorschlägen da sind, es nicht allein in Stuttgart machen können würden. Auch bei der AfD sehe ich durch die Diffe renzierung in natürliche Personen und juristische Personen das nicht ohne Berlin als machbar an. Das haben Sie vorhin etwas anders in den Raum gestellt. Das heißt, wir alle kom men nicht ohne Berlin durch. Das meiste wird nur mit dem Bund gehen, und da haben wir eine Steuerdiskussion, die ge rade insgesamt in Bewegung ist. Dabei geht es insbesondere um die Frage der Einkommensteuer.