Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch etwas genauer auf das in diesem Jahr neu konzipierte Förderprogramm „Woh nungsbau BW“ einzugehen. Das ist in Sachen Wohnraum für Familien noch zielgenauer geworden und ist damit auch ziel genauer als die beiden Vorschläge aus der Opposition.
Für das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2017“ steht ein Bewilligungsvolumen in Höhe von insgesamt 250 Millionen € zur Verfügung.
Das wurde schon erwähnt. Davon stehen 62,3 Millionen € für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums bereit.
Bitte stellen Sie die Zwi schengespräche ein. Dann wird es hier ruhiger, und wir kön nen der Frau Staatssekretärin zuhören.
Zwei Punkte möchte ich hervorheben, die Familien mit kleinen und mittleren Einkom men ganz besonders zugutekommen. Die maßgeblichen Ein kommensgrenzen als Voraussetzung für den Erhalt eines För derdarlehens wurden um 10 % angehoben. Dies bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Einkommensgrenze von 75 000 €, sodass nun mehr Familien von dem Förderprogramm profitie ren können.
Außerdem wurden die Förderdarlehen beim selbst genutzten Eigentum im Zins weiter vergünstigt, nämlich auf 0,5 % ge genüber vorher 0,75 %, und das bei einer zeitlichen Streckung der Zinsvergünstigung auf 15 Jahre gegenüber vorher zehn Jahren.
Auch mit der Mietwohnraumförderung des Förderprogramms Baden-Württemberg zielen wir auf die Schaffung von bezahl barem Wohnraum gerade für Familien. Die Mietwohnraum förderung sieht erstmals eine vollständige Zuschussleistung vor, mit der das zinslose Förderdarlehen wahlweise auch in vollem Umfang ersetzt werden kann.
Die Gebietskulisse wurde auf das ganze Land ausgedehnt, und die Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Bezug ei ner geförderten oder sozial gebundenen Mietwohnung wur den um 10 % erhöht, sodass auch hier künftig mehr Familien profitieren.
Für das nächste Förderprogramm 2018/2019 werden wir, wo noch Raum ist, weitere Verbesserungen vornehmen. Das ist bei der Wirtschaftsministerin, Frau Hoffmeister-Kraut, in al lerbesten Händen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die im Jahr 2011 vorgenommene Erhöhung der Grund erwerbsteuer gerade die Förderung junger Familien im Blick hatte. Wir haben die dadurch entstandenen finanziellen Spiel räume genutzt – insbesondere für den Ausbau der Kleinkind betreuung. Allein in diesem Jahr stellt das Land hierfür 810 Millionen € bereit. Eine gute Kleinkindbetreuung ist wichtig für die Kinder; sie ist ein unverzichtbarer Baustein der früh kindlichen Bildung. Sie ist auch wichtig für die Eltern;
denn eine gute Kinderbetreuung ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb war es wichtig und richtig, die Zahl der Kita-Plätze deutlich zu erhöhen und die Qualität zu verbessern.
(Beifall bei den Grünen und des Abg. Joachim Köß ler CDU – Abg. Anton Baron AfD: Das stellt niemand infrage!)
Weder die AfD noch die FDP/DVP machen Aussagen dazu, wie sie die Steuermindereinnahmen, die mit ihren Vorschlä gen verbunden wären, kompensieren wollen
und wie sie die Kinderbetreuung auf dem gegenwärtigen Ni veau weiterführen wollen, wenn ihre Vorschläge umgesetzt würden.
Damit komme ich nun zum Antrag der Fraktion der FDP/DVP, der über eine Bundesratsinitiative einen generellen Grunder werbsteuerfreibetrag in Höhe von 500 000 € für natürliche Personen beim Erwerb von Wohnimmobilien anstrebt. Eine solche Begünstigung würde zu ganz erheblichen Steuermin
dereinnahmen führen und damit den Pakt mit den Kommunen zugunsten von Familien mit Kindern und für die frühkindli che Bildung und Betreuung teilweise infrage stellen.
Diese Initiative ist auch wenig zielgenau; denn bei einem un terschiedslosen Freibetrag würde jeder Erwerb von Wohnei gentum – nicht nur durch junge Familien oder beim Erwerb von selbst genutztem Eigentum – steuerlich begünstigt. Auch Erwerberinnen und Erwerber, die bereits über Wohneigentum verfügen, würden von Ihrem Freibetrag profitieren. Auch hier gilt: Das wäre schwer administrierbar; denn es existiert der zeit keine Datenbank, kein entsprechendes Register, das über bisherige Grundstückserwerbe von natürlichen Personen Aus kunft geben könnte.
Was sogenannte Share Deals betrifft: Für Share Deals, bei de nen nicht unmittelbar Grundbesitz erworben wird, sondern Anteile von weniger als 95 % an dem grundbesitzenden Un ternehmen erworben werden, fällt bislang keine Grunderwerb steuer an. Der Landesregierung ist bewusst, dass aktiv von Gestaltungsmodellen Gebrauch gemacht wird, um bei großen Immobilientransaktionen die Grunderwerbsteuer zu vermei den.
Daher beteiligt sich Baden-Württemberg aktiv an der von der Finanzministerkonferenz eingerichteten Arbeitsgruppe, die nach Lösungsmöglichkeiten sucht, um in diesen Fällen durch gesetzliche Maßnahmen eine entsprechende Belastung mit Grunderwerbsteuer sicherzustellen.
Sie haben gefragt, was es da an neuen Entwicklungen gibt. Es wird derzeit noch an zwei verfassungsrechtlichen Gutachten zu den unterschiedlichen Modellen gearbeitet. Wir rechnen damit, dass das zweite Gutachten Anfang 2018 vorliegt.
Die Landesregierung ist also schon auf dem Weg, die von der Fraktion der FDP/DVP geforderte Erschwerung der grunderwerbsteuerfreien Immobilienerwerbe von Unternehmen um zusetzen.
Zusammenfassend ist festzustellen: Die vorgelegten Vorschlä ge von AfD und FDP/DVP sind wenig zielgenau,
was die Förderung von Wohneigentum für junge Familien an geht. Es fehlen in beiden Fällen Aussagen zur Gegenfinanzie rung der damit verbundenen Mindereinnahmen.
Der Landesregierung ist die Stärkung von Familien ein wich tiges Anliegen, und wir werden unseren Weg einer zielgenau en Unterstützung weitergehen. Wir arbeiten aktiv daran, der Vermeidung von Grunderwerbsteuerzahlungen durch Share Deals ein Ende zu bereiten.
Vielen Dank. – Herr Prä sident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, die Gründe, die Sie vorgetragen haben, sind nicht neu und sind uns allen bekannt. Aber Sie sprechen von Steuermindereinnahmen. Wenn Sie zu gehört haben, haben Sie gehört: Ich habe von einer Steuerex plosion gesprochen. Nicht nur hier in diesem Bereich, was die Grunderwerbsteuer betrifft, sondern insgesamt nehmen die Steuereinnahmen doch wirklich exorbitant zu.
Noch ein Punkt, den ich ansprechen möchte: Die Politik spricht immer davon, dass es wichtig ist, dass der Bürger für sein Alter vorsorgt. Wie kann das besser funktionieren, als wenn er sein Eigenheim entsprechend finanziert und für das Alter vorsorgt? Das sind doch Dinge, die unabhängig davon, was früher einmal war, in der heutigen Zinsphase, in der der Zinssatz wirklich minimal ist, möglich sind. Der Bürger hät te die Chance, das zu machen, doch er kann es vielfach nicht, weil mittlerweile, wie wir gehört haben, ab 500 000 € Kauf preis 25 000 € Grunderwerbsteuer gezahlt werden müssen, die nicht kreditfinanziert sein dürfen.
Natürlich kann man nicht alles haben. Vielleicht muss man auch einen Tod sterben. Aber man muss ganz ehrlich sagen: Heute bestünde die Chance, diesem Personenkreis, der wirk lich aus der Mitte unserer Gesellschaft kommt, mit einer ver nünftigen Grunderwerbsteuerermäßigung – so, wie wir es vor geschlagen haben – wirklich zu helfen und ihm tatsächlich auch die Chance zu geben, für sein Alter langfristig vorzusor gen.
Vielen Dank, Herr Prä sident. – Ich will es nicht in die Länge ziehen. Aber vorhin fielen in der Debatte die Begriffe „Steuerkrake“, „nimmersat ter Staat“, und jetzt haben Sie noch von „Steuerexplosion“ ge sprochen.