In Baden-Württemberg sind es 3 500, davon 120 gewaltbe reit. Durch den rasanten technischen Fortschritt findet das Ver brechen, findet der Terrorismus immer neue Wege und immer neue Handlungsmöglichkeiten. Darauf muss sich Politik, da rauf müssen sich unsere Sicherheitsbehörden einstellen.
Wir ergreifen deshalb laufend Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage und zur Vermeidung von Gefahren. Die Effizienz unserer Sicherheitsorgane beruht auf drei Säulen: erstens den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, zweitens ihrer Ausstattung und drittens ihren rechtlichen Möglichkei ten.
Die personelle und die finanzielle Stärkung – erstens – setzen wir bereits um: Es gibt mehr Polizistinnen und Polizisten. Das, was wir im Augenblick machen und mit Ihrer Zustimmung im Doppelhaushalt 2018/2019 fortsetzen, ist das größte Perso nalaufstockungsprogramm, das es in der Geschichte der Lan despolizei Baden-Württemberg jemals gegeben hat.
In der vergangenen Woche wurden in der Hochschule für Po lizei in Villingen-Schwenningen 544 Polizeikommissaranwär terinnen und -anwärter empfangen, so viele wie noch nie in der Geschichte der Hochschule für Polizei. Wir machen also ernst: mehr Polizistinnen und mehr Polizisten bei der badenwürttembergischen Landespolizei.
Zweitens: bessere Ausstattung. Fast 30 Millionen € sind in den vergangenen zwei Jahren allein für die Beschaffung po lizeitechnischer Ausstattungen geflossen. Die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land gehören zu den am besten ausgestatteten in der gesamten Republik. Ich danke dem Land
Es ist richtig, dass wir die Polizeibeamtinnen und Polizeibe amten in unserem Land gut und optimal ausstatten.
Drittens: Die Männer und Frauen unserer hervorragenden Po lizei und unseres effizient arbeitenden Landesamts für Verfas sungsschutz, die täglich für unsere Sicherheit einstehen, brau chen neben einer guten personellen Ausstattung und neben ei ner guten technischen Ausstattung auch die rechtlichen Mög lichkeiten, um sich optimal für unsere Sicherheit einsetzen zu können. Um diesen letzten Punkt geht es heute.
Mit den heute eingebrachten Gesetzentwürfen, mit dieser um fänglichen Modernisierung insbesondere unseres Landespo lizeigesetzes und unseres Verfassungsschutzgesetzes, machen wir einen Siebenmeilenschritt nach vorn für mehr Sicherheit in unserem Land. Mit dem neuen Polizeigesetz und mit dem Landesverfassungsschutzgesetz schaffen wir die rechtlichen Werkzeuge, mit denen unsere Sicherheitsbehörden präzise, wirkungsvoll und auf der Höhe der Zeit ihre wichtige Arbeit erledigen können. Baden-Württemberg bekommt damit eines der modernsten und besten Polizeigesetze, die es in Deutsch land gibt.
Es geht insbesondere darum, diejenigen, die unerkannt und konspirativ Anschläge vorbereiten, aufzuspüren und terroris tische Straftaten zu verhindern. Verbrecher und Terroristen greifen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Pläne auf moderne und modernste Kommunikationsmittel zurück. Daher soll die Polizei in unserem Land die Befugnis zur so genannten präventiven Telekommunikationsüberwachung er halten. So, meine Damen und Herren, können terroristische Anschläge nicht nur im Nachhinein aufgeklärt werden – das ist auch wichtig –, sondern dadurch wird ermöglicht – das ist doch noch wichtiger –, präventiv tätig zu werden, damit es gar nicht erst zu einem Terroranschlag kommt und wir die Bürge rinnen und Bürger in unserem Land vor einem Terroranschlag optimal schützen.
Mit der sogenannten Quellen-TKÜ – der Quellen-Telekom munikationsüberwachung – wollen wir die Möglichkeit schaf fen, unter engsten Voraussetzungen auch die verschlüsselte Telekommunikation inhaltlich zu überwachen.
Es versteht doch kein Mensch, weshalb der Verfassungsschutz in solchen Fällen Telefonate abhören kann, aber kein Skype gespräch. Das macht doch keinen Sinn.
Es versteht doch kein Mensch, dass die Polizei nur zur Auf klärung schwerer Straftaten ein Telefonat abhören darf, aber nicht zur Verhinderung einer solchen schweren Straftat.
Es versteht doch kein Mensch mehr, dass der Verfassungs schutz bei der bisherigen Gesetzeslage zwar Briefe öffnen und lesen kann, aber eine Whatsapp nicht. Terroristen schreiben sich, meine Damen und Herren, immer weniger handschrift lich Briefe. Auch nutzen sie keine toten Briefkästen mehr, wie das in den alten Schwarz-Weiß-Spionagefilmen im Fernsehen der Fall ist,
sondern sie stehen selbstverständlich über Whatsapp in Kon takt nach Syrien, nach Afghanistan, zu einem Verbindungs mann in Baden-Württemberg oder in Deutschland. Das müs sen wir wissen, und dazu müssen wir unser Gesetz den Erfor dernissen unserer Zeit anpassen.
Das ist eine Koalition der Möglichkeiten. Ich bin dankbar da für, dass wir den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und den Sicherheitsbehörden in unserem Land dieses wichtige In strument an die Hand geben können
und sie damit bei der Bekämpfung von Terror und schwers ten Verbrechen auf die Höhe der Zeit kommen werden.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, soll die Polizei die Befugnis erhalten, Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote gegenüber sogenannten Gefährdern zu erlassen und dies mit der sogenannten elektronischen Fußfessel auch zu überwa chen. Die Gefährder heißen deshalb Gefährder, weil sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Um einen solchen Gefährder sieben Tage die Woche 24 Stunden am Tag zu über wachen – eine solche Überwachungsmaßnahme dauert nicht nur Tage, sondern häufig Wochen, manchmal Monate, in sel tenen Fällen Jahre an –, braucht man round about 25 bis 30 Polizistinnen und Polizisten. Wenn Sie das einmal auf zehn Gefährder, auf 100 Gefährder – in Baden-Württemberg haben wir 3 000 – hochrechnen,
dann ist sehr schnell die gesamte Landespolizei Baden-Würt temberg mit der Überwachung solcher Gefährder beschäftigt. Das ist jetzt ein zugespitztes und übertriebenes Beispiel.
Aber indem wir bestimmten Personen Kontaktverbote aufer legen oder Aufenthaltsverbote auferlegen und dies mit der elektronischen Fußfessel überwachen, haben wir natürlich ein Instrument, das Personalressourcen bei der Landespolizei Ba den-Württemberg schont. Deswegen ist es richtig, dass wir dies nun in Angriff nehmen, um unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in diesem Bereich durch moderne Technolo gie zu entlasten.
Drittens: Der digitale Wandel gibt uns auch in der Sicherheits politik, in der polizeilichen Arbeit neue Optionen.
Um die Sicherheit vor allem an Kriminalitätsschwerpunkten und an gefährdeten Objekten zu verbessern, wollen wir Pio nierarbeit leisten und eine Rechtsgrundlage für die sogenann te intelligente Videoüberwachung schaffen.
Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland von 16 Bundesländern, das eine rechtliche Grundlage für die intelli gente Videoüberwachung schafft. Ich bin froh darüber, dass wir hier Avantgarde sind, dass wir den Mut haben, Hochtech nologie in die polizeiliche Arbeit zu bringen. Es ist ein Quan tensprung für die innere Sicherheit, wenn an wenigen beson ders sensiblen Brennpunkten – und im Übrigen auch nur dort – die Technik künftig eigenständig erkennt, wo sich Gefahren anbahnen können, und so die Polizeibeamten auf eine mögli che Bedrohung hingewiesen werden können.
Auch das ist eine kolossale Erleichterung für Polizeibeamtin nen und Polizeibeamte. Es ist keine schöne Arbeit, 24 Stun den vor einem Bildschirm zu sitzen und einen Platz zu beob achten. Das bindet unwahrscheinlich viel Personal. Durch die algorithmengestützte, die intelligente Videoüberwachung hät ten wir eine Möglichkeit, die Beobachtung ressourcenscho nend vorzunehmen.
Ich bin im Übrigen persönlich überzeugt, dass die Videoüber wachung insgesamt nicht nur aus Gründen der Aufklärung von Straftaten, aus Gründen der Beweissicherung, sondern insbe sondere aus präventiven Gründen ein wichtiges Instrument ist, um die Kriminalität an Brennpunkten in den Griff zu be kommen. Deswegen bin ich dankbar, dass auch dies ein wich tiger Bestandteil dieses Gesetzes ist.
Noch einmal: Das Gesetz ist ein sicherheitspolitischer Quan tensprung, und wir bekommen damit in der Summe ein mo dernes, ein gutes und ein der Zeit angepasstes Landespolizei gesetz.
Die Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz, meine Damen und Herren Abgeordneten, haben wir im Übri gen sorgfältig geprüft und abgewogen. Natürlich haben wir auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Bun deskriminalamtgesetz und zum Antiterrordateigesetz berück sichtigt. Das ist ja selbstverständlich. Teilweise haben wir auch in das bestehende Landespolizeigesetz und das Landes verfassungsschutzgesetz Vorgaben der aktuellen Verfassungs rechtsprechung eingearbeitet.
Insgesamt ist dieses Gesetz ein Ausdruck der Handlungsfä higkeit von Politik. Wir reden nicht nur, wir handeln ganz kon kret. Was ist im Vorfeld nicht alles geunkt worden, wir bekä men das nicht hin. Das Gegenteil ist der Fall. Ein wirkungs
volles, ein abgewogenes Gesetz aus einem Guss steht zur Be schlussfassung an. Die Sicherheit und die Polizei, verehrte Abgeordnete, sind eine Kernkompetenz der Länder.
Die föderale Ordnung unseres Staates gibt uns, den Ländern, hier einen weiten Gestaltungsspielraum. Gestaltungsmacht heißt aber auch Verantwortung. Wir in Baden-Württemberg nehmen diese Verantwortung uneingeschränkt wahr. Wir be kommen mit dem, was jetzt im Landtag behandelt wird, eines der modernsten, effektivsten und wirkungsvollsten Polizeige setze der ganzen Republik.
Ich bin den beiden Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie die sem ehrgeizigen und zukunftweisenden Entwurf mit den Weg bereitet haben. Dem Ministerrat danke ich für einen Kabinetts beschluss vor der parlamentarischen Sommerpause und dafür, dass wir dieses Gesetz nun in erster Lesung hier einbringen können. Wir zeigen damit in diesem Land: Unser Föderalis mus funktioniert,