Und wenn mehr Fahrzeuge betroffen wären, dann wäre das Verkehrschaos auf Straßen und bei Bussen und Bahnen die Folge gewesen.
Die Menschen haben ein Recht auf saubere Luft, die Men schen haben ein Recht auf die Einhaltung der Grenzwerte. Das Gericht hat gesagt, in der Rechtsgüterabwägung ist der Ge sundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger höher zu werten als andere Rechtsgüter.
Deswegen ist für uns völlig klar: Der Luftreinhalteplan für Stuttgart muss Maßnahmen aufweisen, die schnellstmöglich die Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen. Deswegen ist ein Sofortprogramm so wichtig, das einerseits Anreize zum Um stieg auf den öffentlichen Verkehr bietet, das aber auch den öffentlichen Verkehr befähigt, diese zusätzlichen Fahrgäste aufzunehmen.
Was tun wir also, um die Luft in Stuttgart sauberer zu bekom men? Das Gericht hat unsere Einschätzung geteilt, dass in der Weiterentwicklung der bestehenden Umweltzone hin zu einer blauen Plakette die wirkungsvollste Maßnahme besteht. Sie können das auf Seite 68 des Urteils nachlesen. Da hat der Richter das sehr gut herausgearbeitet. Deswegen ist für mich klar: Wir brauchen in erster Linie eine Reform der BundesImmissionsschutzverordnung, eine Änderung der Straßenver kehrsordnung.
Aber das Gericht hat es auf Seite 68 klar herausgearbeitet: Der Bund ist in der Pflicht. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass sich die Koalition in Baden-Württemberg in Gänze für die blaue Plakette einsetzt. Die blaue Plakette muss schnell kommen, und sie muss bundesweit kommen.
Jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt, wenn Sie das Urteil anschauen: Was tut das Land als Ausführungsbehörde, wenn der Bund als zuständiger Gesetzgeber sich weigert, diese Re gelungen zu treffen? Das Verwaltungsgericht hat gesagt, das Land könne eine Ersatzregelung schaffen, das Land könne entsprechende Verkehrszeichen aufstellen. Mit anderen Wor ten: Darf das Land eine Ersatzvornahme tätigen, wenn der Bund es nicht macht? Darf das Land ersatzweise Recht schaf fen? Das ist die eigentlich spannende Rechtsfrage in diesem Urteil.
Da sage ich ganz klar: Diese Frage ist umstritten. Deswegen ist der Gang nach Leipzig die richtige Antwort, um diese Rechtsfrage klären zu lassen, um für Stuttgart, um für ganz Deutschland Rechtssicherheit zu schaffen.
Denn durch die Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht haben wir die Chance, mit der blauen Plakette und dem So fortprogramm Fahrverbote aus eigener Kraft abwenden zu können. Deswegen bin ich froh, dass sich die Koalition ganz klar zur blauen Plakette bekannt hat. Wir werden uns gemein sam dafür einsetzen, dass die nächste Bundesregierung die blaue Plakette umgehend einführt. Der Bund ist jetzt am Zug. Ein wirksamer Schutz vor Schadstoffemissionen ist nur mit der blauen Plakette möglich.
Dieses Verfahren der Sprungrevision führt dazu, dass wir viel Zeit sparen. Ein Gang durch die Instanzen hätte viel Zeit ver schlissen. Der Gang nach Leipzig ermöglicht es, dass wir un mittelbar mitreden können. Ansonsten hätten im Düsseldor fer Verfahren andere Recht gesprochen,
ohne dass wir mitreden dürften. So haben wir die Gelegen heit, dass wir eigene Argumente vorbringen können, dass wir, das Land, das Heft des Handels in der Hand behalten. Denn – ich habe es vorneweg gesagt – wir, das Land, übernehmen Verantwortung. Wir Grünen haben immer betont: Der Gesund heitsschutz ist für uns nicht verhandelbar. Es ist unsere Auf gabe, Bewohnerinnen und Bewohner vor Feinstaub, vor gif tigen Stickoxiden zu schützen.
Deswegen müssen wir jetzt, wenn es um den Vergleich zum Neckartor geht, ein Maßnahmenpaket aufstellen. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Mobilitätsalternati ve anbieten, den öffentlichen Nahverkehr in der Breite stär ken. Hierfür sind weitere Investitionen notwendig: Express buslinien im Raum Stuttgart, quasi ein komplettes Schnell bussystem, ein lückenloser 30-Minuten-Takt, ein Paket für den Rad- und Fußverkehr und eine Elektrifizierung der Lan desflotte.
Hierfür wollen wir in erster Linie die zugesagten Gelder der Bundesregierung aus dem Mobilitätsfonds einsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es zum Abschluss noch einmal zu sagen, damit da gar kein Missverständnis entsteht: Wir Grünen wollen keine Fahrverbote.
Wir wollen keine Fahrverbote. Wir wollen saubere Luft so wie gute, nachhaltige Mobilität, und dafür haben wir die ent sprechenden Maßnahmen vorgeschlagen.
(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba ron AfD: Wir haben im Ausschuss schon darüber be raten! Zigmal!)
und Ideen zur nachhaltigen Mobilität haben Sie auch nicht. Ich habe den Eindruck, Sie wollen einfach abwarten, bis die Luft besser wird.
Wir dagegen handeln. Wir haben das Heft des Handelns in die Hand genommen, haben einen Maßnahmenplan aufgestellt.
Wir werden verantwor tungsvoll dafür sorgen, dass es zu einer Situation wie in Pe king und Shanghai nicht kommt und die Luft besser wird.