Protokoll der Sitzung vom 25.10.2017

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Genau mit dieser Bürde möchte ich die Beamtinnen und Be amten, die den Einsatz planen, nicht belasten.

Als zweite Maßnahme schlagen Sie Meldeauflagen vor. Die Vereine bzw. der DFB können Stadionverbote verhängen.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Können!)

Das ist ein Punkt, an dem ich massiven Nachholbedarf sehe. Hier lässt der Fußball die Polizei oft im Stich. Im Vergleich zum Jahr 2010 haben wir heute rund zwei Drittel weniger Sta dionverbote. Die Gespräche laufen, aber die Vereine bzw. der DFB blockieren. Das ist ein Punkt, an dem sich tatsächlich et was ändern muss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für öffentlich-rechtliche Maßnahmen, Meldeauflagen, haben wir ausreichende Rechtsgrundlagen im Polizeigesetz, die wir jetzt nicht durch Schaufensterparagrafen ergänzen müssen. Wichtig ist hier eine einheitliche und konsequente Anwen dung von diesen bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkei ten.

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

Deshalb gibt das Innenministerium derzeit eine Handreichung an Städte und Gemeinden heraus, wie dieses bestehende Rechtsinstrument genutzt werden kann. Freiburg beispiels weise nutzt es vorbildlich.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Genau!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fußball ist ein wun derschöner Sport. Gewalt gegen andere Fans oder die Polizei gehört definitiv nicht dazu und gehört entschieden verfolgt. Deshalb begrüße ich, dass Innenminister Thomas Strobl mit den Stadionallianzen die Diskussion mit allen Verantwortli chen und Beteiligten sucht, um Gewalt zu verhindern und da durch auch die Einsatzstunden der Polizei zu reduzieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der SPD ist gut gemeint, aber schlecht aus Bremen und Rheinland-Pfalz zusammenko piert. Deshalb lehnen wir ihn ab.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Der „Copy-and-paste- Binder“! – Zuruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Berg.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei ist aus gezehrt. Jahrelange Sparmaßnahmen und Reformen haben zu einem deutlichen Personalabbau geführt und viel Unruhe mit sich gebracht. Daher kommt es in vielen Bereichen zu unzu mutbaren und unverantwortlichen Mangelsituationen.

Die Folgen zeigen sich im Alltag. Die Folgen zeigen sich bei Großveranstaltungen. Erinnert sei an Gewaltexzesse wie jüngst in Hamburg oder von linken Straftätern gegen den Par teitag der AfD in Stuttgart.

Meine Damen und Herren, die Einsatzbelastung der Polizei stößt an die Grenze des Leistbaren. Ausschreitungen wie die aus Anlass des Fußballderbys Stuttgart gegen Karlsruhe am 9. April 2017 tun ihr Übriges.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Wir dürfen den Gewalttätern den öffentlichen Raum nicht überlassen. Wir von der AfD begrüßen daher jeden Vorschlag, der unseren Polizeibeamten bei der Bewältigung ihrer wich tigen Aufgaben hilft. Vor diesem Hintergrund ist es eine er freuliche Ausnahme, wenn die SPD mit dem Gesetzentwurf Drucksache 16/2638 versucht, Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit zu machen. Leider bleibt es bei einem Ver such.

(Beifall bei der AfD)

Im Einzelnen: Im Polizeigesetz soll mittels eines neuen § 27 b die Möglichkeit zeitlich befristeter Meldeauflagen geschaffen werden, die sicherstellen sollen, dass sich polizeibekannte Ge walttäter innerhalb eines bestimmten Zeitraums an bestimm ten Tagen zu bestimmten Zeiten unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments bei einer bestimmten Polizeidienststelle einzufinden haben. Auf diese Weise kann effektiv verhindert werden, dass Gewalttäter auswärts Randale veranstalten. Wir, die AfD, begrüßen diesen Vorschlag daher grundsätzlich.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Insbesondere halten wir es für sinnvoll, dass die Meldeaufla ge als polizeiliche Standardmaßnahme ausdrücklich gesetz lich geregelt werden soll.

Mit der derzeitigen Fassung des Vorschlags der SPD sind wir, die AfD, aber nicht einverstanden. Die Meldeauflage geht in ihrer Rechtsfolge als konkrete Aufenthaltsbestimmung weit über einen Platzverweis und ein bloßes Aufenthaltsverbot hi naus. Damit ist regelmäßig ein massiver Grundrechtseingriff verbunden.

(Beifall bei der AfD)

Nach dem Willen der SPD soll sie aber ohne jede richterliche Prüfung und sogar bis zur Dauer eines ganzen Monats durch die Polizei verfügt werden dürfen. Erst bei einer Verlängerung soll dann die Anordnung durch das zuständige Amtsgericht eingeholt werden müssen.

Wenn die SPD die Gewährleistung des Rechtsstaats und ins besondere auch die Vorschläge des Kollegen Binder am 11. Oktober 2017 in der ersten Lesung zur Regierungsnovel le des Polizeigesetzes ernst nimmt, sollte sie nachbessern und einen Richtervorbehalt mit einer Eilzuständigkeit bei Gefahr im Verzug versehen, nicht zuletzt, da die vorgesehene Mel deauflage keine Beschränkungen auf Gewalttaten vorsieht, sondern nach der Gesetzesformulierung für jede Art von Straf taten herangezogen werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Eine Evaluierung der Regelung sollte wegen dieser Tragwei te ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehen werden.

Meine Damen und Herren, im Landesgebührengesetz soll durch Hinzufügen eines neuen § 4 Absatz 4 die Möglichkeit der Abwälzung der Kosten für Polizeigroßeinsätze auf die – so heißt es in dem Entwurf – Veranstalter geschaffen werden. Die Veranstalter sollen zukünftig die Kosten für die Polizei kräfte tragen, und zwar zusätzlich zu den Aufwendungen, die sie ohnehin für die Sicherung ihrer Veranstaltung – sei es im Stadion, in der Halle, auf dem Gelände – bereits tragen,

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

und das auch unabhängig davon, ob die befürchteten Gewalt täter überhaupt aus ihren Reihen stammen. Wir, die AfD, leh nen diesen Vorschlag, der maßgeblich zulasten der Fußball vereine und der Fans geht, ab. Die Vereine sind für das Ge schehen im Stadion verantwortlich. Sie sind es, die den Si cherheitsdienst stellen. Sie müssen Strafe zahlen, wenn es auf den Rängen zu Ausschreitungen kommt oder Bengalos bren nen. An den Stadiontoren endet die Zuständigkeit der Veran stalter; dort übernimmt der Staat.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, die öffentliche Sicherheit ist ein hohes Gut, für das aber der Staat verantwortlich ist und bleibt. Ist eine Privatisierung von Recht und Sicherheit – Sicherheit nach Kassenlage, und wenn das Geld nicht reicht, muss das Recht der Veranstalter vor der Gewalt der Störer weichen – wirklich die richtige Lösung? Meine Damen und Herren, wel chen Kräfteaufwand die Polizei üblicherweise und in der je weiligen Situation für notwendig erachtet, hat der Veranstal ter mit dieser Regelung nicht in der Hand. Er kann das auch nicht abschätzen, insbesondere dann nicht, wenn Krawallma cher von auswärts anreisen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.

Oder will die SPD mit ihrem Gebührenrahmen von der Idee einer Umlage der tatsächlichen Kosten abrücken? Dann kann sie auf das Erheben von Gebühren für die Polizeiarbeit von vornherein verzichten. Als Mittel zur Disziplinierung der Ge walttäter ist die Gebührenerhebung nicht geeignet; denn es sind ja die Veranstalter und die Gewaltlosen, die nach dem Vorschlag der SPD zur Kasse geführt werden sollen, und nicht die Krawalltouristen und Chaoten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort für die FDP/ DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Goll.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der gut gemeinte Vorschlag der SPD besteht aus zwei Teilen bzw. zwei Überschriften: Zum einen geht es um die Meldeauflage, zum anderen um die Kostenbe teiligung.

Die Meldeauflage halten wir für unkritisch. Das kann man ma chen. Man kann übrigens genau die Argumentation teilen, dass das vielleicht eine noch klarere Grundlage als jetzt schon brau chen könnte. Da sind wir völlig Ihrer Meinung. Diese Maß nahme dient natürlich auch dem Zweck, Gewalttaten in den Stadien und um die Stadien herum bei Fußballspielen zu ver hindern.

Der zweite Punkt ist für uns der problematische: die Kosten beteiligung. Ich frage mich mittlerweile sogar zunehmend, ob das überhaupt dem Zweck dient, Gewalthandlungen im Sta dion und um das Stadium herum effektiv zu verhindern. Es dient zunächst einmal nur dem Zweck, die staatlichen Einnah men zu erhöhen.

(Abg. Anton Baron AfD: Genau!)

Ob es Gewalttaten verhindert, ist für mich äußerst fraglich. Es könnte sogar sein, dass am Schluss die Wirkung umgekehrt ist. Dazu komme ich gleich noch.

Schauen wir uns aber den Gesetzentwurf der Reihe nach an. Der Kollege Lorek ist schon auf einzelne Kriterien eingegan gen. Ich nenne nur Stichworte.

Es muss sich um eine gewinnorientierte Veranstaltung han deln, an der voraussichtlich mehr als 5 000 Personen teilneh men und bei der erfahrungsgemäß Gewalthandlungen passie ren. Sie haben selbst gemerkt, dass diese Kriterien sehr bieg sam sind, und haben dem eine ebenso biegsame Klausel an gefügt, nämlich dass man aus Billigkeitsgründen dann auch wieder auf das Ganze verzichten kann.

(Lachen des Abg. Anton Baron AfD)

Darin steckt schon sehr viel Unklarheit. Schon das Kriterium der gewinnorientierten Veranstaltung hat es in sich. Ich glau be, dass die Kollegin Häffner zu Recht den Wasen genannt hat, der klar gewinnorientiert ist. Es gibt aber noch andere, kniffligere Fragen wie z. B. die, ob am Rande eines Kirchen tags dann noch Bibeln verkauft werden dürfen. Wann beginnt Gewinnorientierung? Beginnt sie, wenn irgendetwas verkauft wird? Auf diese Diskussion freue ich mich schon.

Der VfB ist zwar auch ein Wirtschaftsunternehmen, aber er ist natürlich nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen.