Siegfried Lorek

Sitzungen

16/13 16/16 16/19 16/21 16/30 16/35 16/40 16/42 16/44 16/52 16/53 16/64 16/71 16/73 16/75 16/83 16/86 16/91 16/94 16/98 16/101 16/122 16/126 16/129 16/131 16/132

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Die Coronapandemie und ihre Folge – die vorübergehende Schließung der Schulen im Frühjahr – ha ben deutlich gezeigt, dass wir bei der Digitalisierung im Schul bereich und gerade bei der Ausstattung mit digitalen Endge räten Nachholbedarf haben bzw. hatten.
Genau deshalb haben wir schnell reagiert, und zwar auf allen politischen Ebenen: Bund, Land und Kommunen.
Dass die FDP das nicht sieht, verstehe ich. Im Bund wollte sie nicht regieren und lieber keine Verantwortung übernehmen.
Wenn hier im Land etwas kommt – das muss man auch sagen –, dann eine Showveranstaltung wie dieser Gesetzentwurf. Sie geben darin die Kosten mit 1,1 Milliarden € an. Der Gesetz entwurf trägt das Datum vom 23. September 2020. Sie brin gen also einen Gesetzentwurf, dessen Umsetzung 1,1 Milli arden € kosten würde, an dem Tag ein, an dem der Zweite Nachtragshaushalt durch das Kabinett geht. Das zeigt: Ihnen geht es in Wirklichkeit nicht um die Schülerinnen und Schü ler, sondern schlichtweg um eine Schlagzeile.
Wie gesagt, die Coronapandemie hat gezeigt, dass wir bei den Schulen nachlegen müssen, und zwar schnell. Darum danke ich unserer Kultusministerin Susanne Eisenmann. Sie hat z. B. im Frühjahr erreicht, dass die zeitaufwendigen Medienent wicklungspläne für die Mittel aus dem Digitalpakt erst bei der Abrechnung vorgelegt werden müssen. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt.
Genauso haben wir, das Land, den Betrag, der nach dem So fortausstattungsprogramm des Bundes auf das Land entfällt,
durch eigene Mittel verdoppelt. Damit bekommen 300 000 Schülerinnen und Schüler ein digitales Endgerät.
Also, 300 000 weitere Schülerinnen und Schüler, 20 %, wenn sie keines haben. – Das ist soziale Gerechtigkeit, das ist Bildungsgerechtigkeit. Die Geräte werden und wurden durch die Kommunen beschafft und sind jetzt in der Auslieferung.
Auch mit Blick auf die Software wurden schnell Lösungen gefunden. Moodle wurde im Frühjahr von 2 500 Schulen ge nutzt. Bei BigBlueButton steigen die Nutzerzahlen kontinu ierlich an. Wir hatten am Anfang ein bisschen Probleme mit der Serverlast. Das wurde sofort korrigiert, das funktioniert jetzt. Bei dem Messengerdienst Threema hatten wir bis An fang November über 24 000 Lizenzen an Lehrkräfte verge ben. Sie sehen: Hier bewegt sich richtig was.
Damit ist klar: Durch die Ausnahmesituation der Coronapan demie wurden Defizite aufgezeigt, aber man hat schnell re agiert. Eines wissen wir schon jetzt: An der Technik scheitert es oft nicht.
Da ist mir auch ein anderer Punkt wichtig. Bei dem Leitprin zip der Digitalisierung an Schulen muss klar sein: Technik folgt der Pädagogik. Einfach nur wischen – wenn ich die Kul tusministerin zitieren darf –
macht die Bildungschancen der Kinder nicht besser. Technik first, Pädagogik second, liebe FDP, ist einfach kein Weg, es ist der falsche Ansatz.
Die Ausstattung der Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Das Land unterstützt dort, wo es möglich ist.
Jetzt kommen wir zur Breitbandförderung. Das Land hat in dieser Legislaturperiode rund 6 500 km Glasfaserkabel verle gen lassen. Über 1 Milliarde € werden in dieser Legislaturpe riode dafür investiert. Dafür bin ich dem Innenminister dank bar. Das ist ein richtiger Kraftakt.
Wir unterstützen auch die Träger im Schulbereich. Ein Bei spiel sind die Sanierungsmaßnahmen, die jetzt kommen und die über den kommunalen Schulsanierungsfonds gefördert werden. Wir sind bereit, solche Förderungen zu verstetigen. Das ist auch notwendig, meine sehr geehrte Damen und Her ren.
Liebe FDP, wir ordnen jetzt nicht einen Monat nach der Ver abschiedung des letzten Nachtragshaushalts, vier Monate vor der Landtagswahl die Aufgabenverteilung zwischen Land und Schulträger neu. Frau Kollegin Boser hat das völlig richtig ausgeführt. Man kann das gern noch interfraktionell bespre chen. Das wäre auch definitiv richtig, aber nicht kurz, indem man einen Gesetzentwurf vorlegt. Lassen Sie uns in Ruhe be sprechen, was wir an welcher Stelle verbessern können, aber Hand in Hand mit den Kommunen und nicht vom Landtag aus über die Köpfe der Städte und Gemeinden hinweg.
Noch einmal: Es gab Defizite in der digitalen Ausstattung. Das Land und die Schulträger haben gemeinsam schnell reagiert.
Die Pandemiesituation ist kein Vorwand, um alles auf den Kopf zu stellen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal mei nen Dank an die vielen engagierten Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler aussprechen für das, was sie in dieser Zeit alles geleistet haben und weiterhin leisten wer den. Ich glaube, hier ist viel Gutes entstanden.
Kollege Kern, ich schätze Sie sehr.
Das meine ich wirklich so. Das sage ich nicht zu jedem hier im Raum.
Das wird auch im Protokoll stehen.
Aber eines habe ich bei Ihren Ausführungen, ehrlich gesagt, vermisst, und zwar eine Entschuldigung gegenüber der Kul tusministerin bezüglich aller Datenschutzvorwürfe im Bereich des Einsatzes von Microsoft. Die Pressemitteilung, die Sie ge meinsam mit der SPD herausgegeben haben, war, denke ich, schon eher untere Schublade. Natürlich nutzt das Land daten schutzkonforme Lösungen. Das Kultusministerium hat rich tig viel erreicht. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat der Pi lotierung, dem Konzept zugestimmt. Das ist richtig gut.
Sie hatten Ihre Redezeit schon. Ich denke, Kollege FulstBlei spricht als Nächster.
Vielleicht nutzt er die Möglichkeit zur Entschuldigung. Die richtige Geste wäre es auf jeden Fall.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Schon bei der Ersten Beratung des vor liegenden Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion am 15. Oktober 2020 wurde klar, dass dieser Entwurf das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. Das zeigt sich insbesondere daran, dass von den insgesamt fünf Rednern in der Ersten Beratung einer der Redner so gut wie gar nicht über das geplante Gesetz ge sprochen hat – und zwar genau der Vertreter derjenigen Frak tion, die diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, der AfD. Die anderen vier Redner und dazu auch Minister Strobl machten schon bei der Ersten Beratung klar und deutlich, dass dieser Gesetzentwurf der AfD absolut nicht zustimmungsfähig ist.
Die AfD-Fraktion blieb auch die Antworten auf die Frage schuldig, was dieses Gesetz denn eigentlich verbessern soll. Der Gesetzentwurf ist – ganz ehrlich – nichts anderes als ein billiges Kasperletheater der AfD. Sie legen ein schlechtes Ge setz vor, das niemand braucht und das niemand möchte. Oben drein hat der Innenminister in der Ersten Beratung auch schon klar vorgetragen, dass dieser Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht ist. Dieses Gesetz machen Sie schlichtweg nur für Ihre eigene Klientel. Dann zu behaupten, die demo kratischen Fraktionen im Landtag würden die AfD benachtei ligen, ist – sorry – nicht nur plump und unehrlich, sondern es ist schlichtweg falsch.
Ich habe es in der Ersten Beratung schon angesprochen
ja, genau! –: Ihr Gesetzentwurf löst keine Probleme, son dern schafft neue. Die Durchführung eines ordentlichen Asyl verfahrens wird mit der vorgeschlagenen Zentralisierung der Unterbringung nicht effizienter. Auch Rückführungen als Teil eines geordneten Asylverfahrens werden nicht effektiver voll ziehbar. Eine humanitäre Unterbringung sowie die Integrati on würden durch die mit dem Entwurf vorgeschlagenen Re gelungen einfach verschlechtert. Ebenso würden – Frau Dr. Leidig hat es gerade angesprochen – auch viele Integrations bemühungen vor Ort, in den Kommunen, definitiv zunichte gemacht.
Darum lehnen wir, wie in der Ersten Beratung bereits ange kündigt und wie es auch die Kommunen signalisiert haben, die Abkehr von dem bewährten dreistufigen System für die Unterbringung entschieden ab. Denn die Städte, Gemeinden und Landkreise sind selbstbewusst genug, eine wichtige Rol le bei der Unterbringung und der Integration von Geflüchte ten zu übernehmen. Hier besteht kein Regelungsbedarf. Wir verlassen uns weiterhin auf das dreistufige Unterbringungs system und verbessern dies dort, wo es Verbesserungsmög lichkeiten gibt, und vor allem dort, wo die Zuständigkeiten des Landtags gegeben sind.
Im Gesetzentwurf wird beispielsweise vorgeschlagen, die frei willige Ausreise zu fördern. Eine entsprechende Betreuung und eine Beratung zur freiwilligen Ausreise gibt es aber be reits. Die Beratungen über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr beginnen schon mit der Erstaufnahme, u. a. in den Rückkehrberatungsstellen. Außerdem werden Ausreisepflich tige gemeinsam mit der Information über den negativen Aus gang ihres Asylverfahrens über die Möglichkeit einer freiwil
ligen Ausreise informiert. Dafür bedarf es keiner entsprechen den Ausreiseeinrichtung, wie Sie, die AfD, dies vorschlagen.
Für uns, die CDU, ist im Bereich des Asylrechts klar: Wir ste hen für Humanität und Ordnung. Der vorliegende Gesetzent wurf folgt ausschließlich der Ideologie der AfD – keine Hu manität, keine Ordnung. Darum ist dieser Gesetzentwurf, wie auch von Minister Strobl in der Ersten Beratung schon klar festgestellt, ein Gesetzentwurf, der inhaltlich schlecht ist und der dazu auch noch schlecht gemacht ist.
Deshalb lehnen wir, die CDU-Fraktion, dieses Gesetz klar und entschieden ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Ge setzentwurf will die AfD-Fraktion nicht die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern neu regeln; vorgeschla gen werden schlichtweg Regelungen, die das funktionieren de Unterbringungssystem komplett umdrehen würden.
Nach den Vorschlägen hat niemand gefragt, und ihre Umset zung würde auch niemandem helfen, und zwar aus drei Grün den: Die Unterbringung würde nicht effizienter gestaltet, das Rückführungsmanagement würde nicht verbessert, und die Integration würde verhindert. Darum lehnen wir diesen Ge setzentwurf entschieden ab.
Es gibt sicher Stellschrauben im Asylverfahren, an denen man drehen kann. Aber es wurden schon viele Abläufe verbessert. Die Antragszeit bei Erst- und Folgeanträgen ging von August 2019 bis August 2020 auf etwa vier Monate zurück. Wir sind also deutlich schneller geworden. Hier hat sich viel getan. Rückführungen können bereits jetzt aus Erstaufnahmeeinrich tungen erfolgen. In diesem Jahr sind 21 % der Rückführun gen aus der Erstaufnahme erfolgt.
Es ist richtig, dass wir uns diese Verfahren anschauen und be schleunigen. Ich danke der Landesregierung mit Innenminis ter Thomas Strobl und Justizminister Guido Wolf, dass an den richtigen Stellen angesetzt wurde. Die beiden Häuser haben sehr gut gearbeitet. Beim Innenminister bedanke ich mich ins besondere für die Einrichtung des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“.
Das ist genau der richtige Weg. Wer sich nicht an die Geset ze unseres Landes hält, der muss unser Land, soweit es recht lich möglich ist, möglichst schnell wieder verlassen.
Daneben können unsere Verwaltungsbehörden auf eine Neu organisation der Unterbringung verzichten, besonders wenn man sich vor Augen führt, dass die Zahl der Asylanträge in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Wir lie gen jetzt noch bei etwa 20 % der Zahl von 2016. In BadenWürttemberg waren es in diesem Jahr rund 9 000 Anträge.
In der Begründung zum Gesetzentwurf schwingen Sie, die AfD, sich zum Verteidiger der Rechtsstaatlichkeit gegen –
ich zitiere – „die massenhafte Armutsmigration aus fremden Kulturen“ auf. Das ist mit Blick auf die Zahlen eine blanke Lüge.
Genauso abenteuerlich ist es, wenn die AfD-Fraktion an nimmt, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive vor ihrem Aufbruch prüfen, wie lange in Baden-Württemberg der Auf enthalt durch das Regierungspräsidium oder die Landkreise geregelt wird. Diese Begründung ist einfach nur absurd.
Das K.-o.-Kriterium für diesen Gesetzentwurf ist vor allem die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände, also ge nau der Stellen, denen Sie vorgeblich helfen wollen. Die Kom munen stellen klar, dass sie in den letzten Jahren ein wirksa mes System aufgebaut haben, bei dem Asylbewerber mit Blei beperspektive am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Diese Arbeit würde durch die Zustimmung zu Ihrem Gesetz entwurf zunichtegemacht.
Zum Schluss teilen die Kommunen wörtlich mit – ich zitie re –:
Insofern kann die in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs genannte Eindämmung der Armutsmigration mittels wei testgehender Zentralisierung der Unterbringung und grundsätzlicher Gewährung von Sachleistungen an die ser Stelle nicht überzeugen.
Das ist ein langer Satz. Er bringt es aber genau auf den Punkt. Wir brauchen das schlichtweg nicht.
Dieses schlechte Zeugnis fasse ich daher zusammen: Der Ge setzentwurf überzeugt weder die Kommunen, noch überzeugt er uns, die CDU-Landtagsfraktion.
Die Umsetzung Ihrer Vorschläge würde keine neuen Lösun gen bringen, sondern neue Probleme schaffen. Wir arbeiten
weiter an einer geordneten Aufnahme und Unterbringung so wie an einem effektiven Rückkehrmanagement – an beidem. Im Gegensatz zur AfD machen wir das Ganze mit den Kom munen und nicht gegen die Kommunen.
Nein. – Darum werden wir die sem schlechten Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Minister Strobl hat es vorhin ausge führt: Nach den Ausschreitungen in Stuttgart am 20./21. Juni haben sich viele von uns vorgenommen, die Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten besser zu unterstützen. Jetzt ist es wirklich an der Zeit, Taten folgen zu lassen. Denn Lob allein macht den Arbeitsalltag unserer Polizeibeamtinnen und Poli zeibeamten und macht auch unser Land nicht sicherer.
Für uns, der CDU-Fraktion, ist absolut klar, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf des Polizeigesetzes die Beamtinnen und Beamten wirklich unterstützen.
Zunächst ist die anstehende Gesetzesänderung – Kollege Sckerl führte es aus – einfach schon deswegen nötig, um Re gelungen des Datenschutzes umzusetzen. Aber die Gesetzes änderung ist auch erforderlich, um unseren Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten bessere und klarere Rechtsgrundla gen an die Hand zu geben. Dazu enthält der Gesetzentwurf mehrere Punkte.
Heute richtet sich mein Blick ganz besonders auf den Einsatz der Bodycam. Es ist jetzt beabsichtigt, deren Nutzung auch in Wohn- und Geschäftsräumen zuzulassen. Sie wissen, ich war selbst Polizeibeamter. Mit die übelsten Auseinandersetzun gen, die ich hatte, gab es nach Hausstreitigkeiten. Nach Haus streitigkeiten kommt die Polizei in die Wohnung, und dann gibt es massive Konfliktsituationen. Es ist wirklich nicht hilf reich, wenn die Polizei dann in solch einer Örtlichkeit über legen muss: Darf ich jetzt gerade die Bodycam nehmen, oder
darf ich sie nicht einsetzen? Diese Beschränkung der Nutzung der Bodycam allein auf den öffentlichen Raum kann den Ein satzkräften in den bestehenden Gefahrensituationen einfach nicht mehr zugemutet werden.
Deshalb danke ich Minister Strobl für den vorliegenden Ge setzentwurf. Denn Fakt ist: Über 30 % der Verletzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgen in Wohnun gen und Geschäftsräumen. Zum Schutz der Beamtinnen und Beamten muss an diesen Örtlichkeiten nun ebenfalls der Bo dycameinsatz möglich sein. Es wäre wirklich fahrlässig, wenn man das jetzt noch weiter verzögern würde. Ich bin nun auch gespannt auf die nachfolgenden Reden aus der Opposition zu dieser Frage.
Bei dieser Gelegenheit – das wurde auch schon angesprochen; für mich ist diese Diskussion eine haltlose Diskussion – zum Vorwurf des latenten Rassismus in der Polizei: Was gibt es denn Besseres, wenn ein Vorwurf im Raum steht, als hinter her ein Video von der Lage zu haben? Dann kann man das an schauen, kann es beurteilen und kann dann gegebenenfalls entsprechend nachsteuern. Auf jeden Fall weiß man, wie es war, und muss sich nicht mit haltlosen Vorwürfen überziehen lassen.
Denn es ist definitiv klar: Unsere Polizei hat nichts zu verber gen. Die CDU-Landtagsfraktion steht zu den Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten. Der Gesetzentwurf – auch wenn es sich gleich vielleicht bei manchen Rednern anders anhört – ist lange genug bekannt. Er ging am 10. März allen Fraktio nen zu, Mitte Juni lagen die Stellungnahmen vor. Die Zeit reichte also definitiv für eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik.
Der Entwurf bringt das ein, was für die Arbeit der Beamtin nen und Beamten absolut notwendig ist. Für uns, die CDU, ist klar: Wir hätten gern noch weitere notwendige Befugnisse im Gesetzentwurf verankert. Wir sehen weitere Befugnisse als notwendig an. Aber wir gehen jetzt mit dem Entwurf ei nen weiteren richtigen Schritt in die richtige Richtung. Denn es geht definitiv nicht darum, ein besonders scharfes Polizei gesetz zu machen, sondern es geht schlichtweg darum, ein be sonders gutes Polizeigesetz zu machen.
Wer es mit der Unterstützung der Polizei ernst meint, der hat sich jetzt mit dem Entwurf befasst und unterstützt das Vorha ben. Wir meinen es ernst. Ebenso wie 83 % der Bevölkerung in Deutschland machen wir uns in Bezug auf die Angriffe auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wirklich große Sorgen, und ebenso wie 86 % der Menschen in unserem Land vertrauen wir unserer Polizei.
Darum ist es jetzt unsere Pflicht, zeitnah nach der Sommer pause die Anhörung durchzuführen – auf diese freue ich mich; es werden viele Sachverständige teilnehmen – und Ende Sep tember dieses Polizeigesetz dann endlich zu beschließen. Das sind wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schuldig.
Uli Sckerl führte es bereits aus: Wir haben hier ein wirklich ausgewogenes Gesetz gemacht. Bis jetzt klafft bei einigen zwischen den netten Worten und den Taten noch eine große Lücke. Ich lade Sie alle ein, im September bei der Anhörung dabei zu sein und danach auch zuzustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Rottmann, danke für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie sagten gera de, Sie stehen klar hinter der Polizei. Ist es dann üblich, dass man als Abgeordneter den Vizepräsidenten des Polizeipräsi diums Stuttgart zum Rücktritt auffordert, weil er Mitglied ei ner Partei ist, die im Gegensatz zu Teilen Ihrer Partei nicht vom Verfassungsschutz überwacht wird?
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bei der heutigen Debatte hier wie auch in der medialen Debatte kam mir ein Aspekt etwas zu kurz. Ich danke ausdrücklich Herrn Minister Thomas Strobl, dass er darauf eingegangen ist.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Angehörige der Feu erwehr, des Rettungsdienstes sind Menschen – Menschen wie Sie und ich –, und es sind Menschen, die gezielt angegriffen werden. Diese Menschen haben sich am Samstagabend von ihrer Familie verabschiedet und gingen zur Nachtschicht. Sie wussten nicht, was sie in der Nacht erwarten würde.
Ich habe mit Einsatzkräften gesprochen. Die Einsatzkräfte sagten mir, das, was sie Samstagnacht, Sonntagmorgen erle ben mussten, sei nur mit einem Wort zu umschreiben: Anar chie! Die Familien hoffen immer, dass der Vater, die Mutter, die Partnerin oder der Partner nach dem Nachtdienst wieder gesund nach Hause kommt.
Glauben Sie mir: Ich bin mit 16 Jahren zur Polizei gegangen und war mit 18, 19 Jahren mit der Ausbildung fertig. Ich hat te auch Einsätze – Helm auf den Kopf, Einsatzanzug an. Da mals waren es Castortransporte oder Demonstrationen der Re publikaner. Damals habe ich auch schon Ablehnung, Hass und Gewalt gegenüber Polizei und Einsatzkräften verspürt. Und glauben Sie mir: Das vergisst man nicht.
Zum vergangenen Wochenende: Diese plötzlich auftretende, massive Gewalt ist eine völlig neue Dimension. Kollege Blen ke und Minister Strobl haben das Video angesprochen. Ich glaube, alle von uns haben dieses Video gesehen und haben gesehen, wie ein Polizeibeamter jemanden festnehmen möch te, und im Kung-Fu-Stil kommt ein Täter angeflogen und tritt den Polizeibeamten von dem Festgenommenen weg.
Diese Dimension kenne ich so nicht, kannte ich so nicht. Das schmerzt einen persönlich. Glauben Sie mir – der Beamte wurde glücklicherweise nicht verletzt –: Das wird auch er nicht mehr vergessen.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind Menschen, die für uns alle, für unser aller Sicherheit einen schwierigen Job ma chen, einen schwierigen Beruf ausüben. Genauso wenig wie andere Gruppen haben sie verbale oder körperliche Angriffe verdient.
Die pauschalen Herabwürdigungen unserer Polizei in den letz ten Wochen von einigen politischen Akteuren und in der me dialen Debatte in Deutschland schmerzen die Menschen ge nauso wie die Tritte und Schläge am Sonntagmorgen.
Dank wurde schon viel ausgesprochen. Dem kann ich mich nur anschließen. Ich glaube aber auch, man kann den Einsatz kräften nicht oft genug danken. Ich möchte explizit auch Po lizeivizepräsident Berger für die kluge Einsatzführung dan ken, ebenso wie Landespolizeipräsidentin Dr. Hinz und In nenminister Strobl, die sich hinter und auch vor die Polizei stellen. Das ist genau das richtige Zeichen in dieser Zeit.
Unter diesem Eindruck möchte ich an eine Maßnahme erin nern, die unter der grün-schwarzen Landesregierung beschlos sen wurde, die wir in dieser Legislaturperiode eingeführt ha ben und die richtig war: Wir übernehmen die Schmerzensgeld ansprüche von Beamtinnen und Beamten, wenn sie im Dienst verletzt wurden. Jetzt zeigt sich einmal mehr, dass es richtig war, dass ein Opfer, das verletzt wurde, sich nicht auch noch darum kümmern muss, im Zusammenhang mit dem Schaden das Geld einzutreiben. Danke, dass das für die Polizei und die Landesbeschäftigten in dieser Legislaturperiode gelungen ist.
Die Ausschreitungen und die Gewalt am Samstag hatten eine neue Qualität. Alle sagen: „Wir müssen handeln.“ Ich glaube – das wurde vorhin schon angesprochen –, dass wir, der Land tag, auch handeln können, und dies möglichst schnell. Wir be nötigen dringend die zeitnahe Ausweitung des Polizeigeset zes, die Ausweitung des Einsatzes der Bodycam. Stellen Sie sich einfach einmal den Fall vor,...
... am Samstagabend oder am Sonntagmorgen wäre ein Polizist einem Plünderer hinterher gelaufen und hätte durch eine zerschlagene Schaufensterschei be einen Laden betreten. Dann hätte der Polizist an der Schau fensterscheibe die Bodycam ausschalten müssen. Das ist völ lig absurd. Ich hoffe, dass wir da noch vor der parlamentari schen Sommerpause eine Änderung hinbekommen.
In Anbetracht der Zeit: Wie Mi nister Strobl ausgeführt hat, muss hier mit der vollen Härte des Rechtsstaats vorgegangen werden. Das ist genau richtig.
Ich habe viele Fotos vom Wochenende gesehen, die mir wirk lich nicht gefallen haben, die mich betroffen machen. Aber ein Foto gefällt mir sehr.
Das möchte ich öfter sehen. Das sind die Bilder, die wir brau chen: Der Rechtsstaat wirkt, der Rechtsstaat funktioniert. Las sen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Gründe sieht die Landesregierung für die regiona
len Unterschiede beim Betreuungsschlüssel (Anzahl be treuter Kinder je Fachkraft) in der Kinderbetreuung, und wie bewertet sie diese?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die
Betreuungssituation – vor allem in Landkreisen mit einem relativ hohen Betreuungsschlüssel, aber auch insgesamt – zu verbessern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Aktuellen Debatte, mit den Ausführungen vom Fraktionsvorsitzenden Gögel be weist die AfD heute einmal mehr, dass es eigentlich nur dar um geht, Menschen mit Migrationshintergrund oder die Pres se für alle Missstände in unserem Land verantwortlich zu ma chen.
Durch die Äußerungen könnte auch ein falscher Eindruck ent standen sein, oder Sie versuchen, diesen entstehen zu lassen. Deshalb vorneweg: Baden-Württemberg ist das sicherste Bun desland in Deutschland. Das liegt daran, dass unsere Polizei eine gute Arbeit leistet.
Die Polizei braucht die Unterstützung von uns, von der Poli tik. Im Nachgang zu der Gruppenvergewaltigung in Freiburg gab es auch hier Vorwürfe. Hier gab es Kritik aus dem Land tag, aber die Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen. Die Tä ter wurden ermittelt und stehen gerade vor Gericht; Kollege Lede Abal hat es ausgeführt. In den letzten Jahren ging die Kriminalitätsbelastung in Freiburg insgesamt auch durch die Sicherheitspartnerschaft, die vom Land mit der Stadt verein bart wurde, zurück. Die intensive Zusammenarbeit wurde nach der Gruppenvergewaltigung noch ausgeweitet, und auch die Sexualdelikte sind aktuell einer der Handlungsschwer punkte der Polizei. Also, Sie sehen: Es wird viel in diesem Be reich unternommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verurteilen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wir müssen ihnen entgegenwir ken. Aber wie es in unserem Rechtsstaat selbstverständlich ist, müssen diese sorgfältig juristisch aufgearbeitet werden, und zwar völlig egal, welche Nationalität Täter und Opfer ha ben.
Sie machen das eben gerade nicht. Sie werfen hier verschie dene Taten in einen Topf. Die Gruppenvergewaltigung in Frei burg ist ein schwerstes Verbrechen. Eine solche Gruppenver
gewaltigung ist in jeder Kultur eine Straftat. Diese Gleichma cherei auch beim Titel dieser Debatte halte ich persönlich auch mit Blick auf das Vergewaltigungsopfer schlichtweg für un würdig.
Meine Damen und Herren, Gewalt in Schwimmbädern ist auch ein Phänomen von gesellschaftlichen Entwicklungen, die wir leider auch in anderen Bereichen feststellen müssen. Der Respekt gegenüber anderen Menschen nimmt ab. Das zei gen auch Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungssanitäter, Gaffer bei Unfällen, Drohungen gegen und Angriffe auf Man datsträger – Guido Wolf hat es vorhin ausgeführt –, und die se Verrohung zieht sich durch die ganze Gesellschaft.
Im Titel nennen Sie auch Hochzeitskorsos. Da haben wir wirk lich ein Problem, das exklusiv Menschen mit ausländischen Wurzeln betrifft. Aber da müssen wir uns auch fragen: Was für Fehler haben wir integrationspolitisch gemacht?
Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde, Herr So fuoglu, sagte in der „Heilbronner Stimme“ klar – ich zitiere –:
Auch kulturell ist es nicht zu erklären, denn nirgends in der Türkei wird dies ansatzweise praktiziert. Diese Stör faktoren sind juristisch zu verfolgen und entsprechend zu bestrafen...
Diese Aussage trifft den Nagel auf den Kopf.
So handeln wir auch als Rechtsstaat.
Also, wir haben hier unterschiedliche Taten mit unterschied lichen Ursachen, und an diesen müssen wir ansetzen. Aber da mit ein Rechtsstaat den inneren Frieden und Gerechtigkeit fin det und erhält, muss man auch differenzieren. Straftaten durch Ausländer müssen klar benannt und verfolgt werden, und zwar genau gleich wie Straftaten durch Menschen, die seit mehre ren Generationen hier wohnen.
Es ist auch klar: Die Zuwanderung bringt Herausforderungen für die Sicherheitspolitik mit sich. Das sehen wir schon in der Kriminalstatistik. Auch unter den Zuwanderungen befinden sich Mehrfach- und Intensivtäter sowie Gefährder. Diese müs sen, wenn wir es hinbekommen, unser Land möglichst schnell wieder verlassen.
Deshalb bin ich Innenminister Thomas Strobl sehr dankbar, dass er den „Sonderstab gefährliche Ausländer“ installiert hat. Das ist ein Erfolgsmodell. Wir konnten bereits über 50 Fälle erfolgreich abschließen. Hier werden gezielt Menschen abge schoben, welche unser friedliches und offenes Zusammenle ben nachhaltig gefährden oder stören. Das sind wir auch den
Menschen schuldig, die hierherkommen, sich ein neues Le ben aufbauen und sich einfach ordentlich benehmen.
Deshalb ist die beabsichtigte Ausweitung des Modells auf re gionale Sonderstäbe unserer Meinung nach absolut richtig. Solche schweren Straftäter erreichen wir mit Integrationsmaß nahmen oft nicht.
Bei den Themen Autokorso und „Gewalt in Bädern“ glaube ich aber schon, dass Integration eine Rolle spielt. Teilweise werden diese Probleme auch von Menschen verursacht, die schon lange bei uns leben, die hier geboren sind und vielleicht nicht wirklich integriert sind. Für die Integration hat die Bil dung, die Schule eine herausragende Bedeutung.
Ein besonders wichtiges Integrationsinstrument ist auch das Erlernen der deutschen Sprache. Die benötigt schlichtweg je des Kind, jeder Erwachsene hier in Deutschland. Ich glaube, mit dem sicheren Gebrauch der deutschen Sprache erhalten Kinder mit Migrationshintergrund auch bessere Bildungschan cen und damit auch mehr Chancen im Leben insgesamt.
Die Verantwortung hierfür, die Verantwortung für die Erzie hung liegt bei den Eltern. Aber auch über den Hebel Spracher werb lässt sich die Integration fördern. Auch die Demokratie bildung und die Achtung der Mitmenschen sind Teil des Schulunterrichts. Deshalb appelliere ich an uns Parlamentari er – der nächste Doppelhaushalt steht bevor –: Wir müssen hier auch etwas im Bereich der Bildung machen. Lassen Sie uns dies tun.
Wie im Bereich der Bildung müssen wir auch bei der Polizei nachlegen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten in unserem Land leisten hervorragende Arbeit, und dies trotz bundesweit geringster Polizeidichte. Die Personalplanung der vergange nen Jahre war ungenügend. Die vorgesehene Planung mit 800 Einstellungen pro Jahr hätte nicht mal die Abgänge gedeckt.
Die Trendwende hat Minister Thomas Strobl in dieser Legis latur eingeleitet.
Nun liegt es an uns, dem Landtag: Genauso wie die Justiz – das hat Guido Wolf vorhin ausgeführt – muss mit dem kom menden Doppelhaushalt auch die Polizei gestärkt werden.
Aber Integration ist nicht nur eine Bringschuld des Landes. Es gibt auch eine Holschuld der Menschen mit Migrations hintergrund, die bei uns sind. Wir diskutieren hier über beste hende Angebote wie den islamischen Religionsunterricht. Muslime, die bei uns leben, sollen über ihre Religion lernen, müssen ihre Religion leben können, aber dies natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und nicht in irgendeiner Hin terhofmoschee.
Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis, wenn die DITIB als größter muslimischer Verband nicht am geplanten Stif
tungsmodell für islamischen Religionsunterricht teilnehmen will, weil sie sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen will. Diese Grundordnung ist die Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland.
Wenn Hochzeiten zur Ausübung von Straftaten und Ordnungs widrigkeiten genutzt werden, erhalten Verursacher keine falsch verstandene Toleranz.
Der Innenminister hat dargestellt, dass diese Taten konsequent verfolgt und nicht geduldet werden. Ich glaube, gegebenen falls müssen wir uns auch anschauen: Müssen wir bei den Ge setzen nachschärfen?
Unsere Kultusministerin Susanne Eisenmann hat vor etwa zehn Tagen in ihrem Grußwort anlässlich der Feierlichkeiten „50 Jahre Björn Steiger Stiftung“ folgenden Satz gesagt – ich zitiere –:
... Mitmenschlichkeit und Respekt für jeden – unabhän gig von Geschlecht,... Hautfarbe und Kultur –, das sind die Grundwerte unserer Demokratie und die Basis unse res Zusammenlebens.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Respekt und Mit menschlichkeit auch in der Gesellschaft wieder zu verankern – und dies selbstverständlich unabhängig von der Herkunft ei nes jeden Menschen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Plenardebatte am 24. Januar 2018 hat der jetzt leider nicht anwesende Kollege Binder von der SPD, basierend auf den Zahlen von der Hin runde 2017/2018, die Prognose abgegeben, dass die Zahl der Einsatzstunden der Polizei steigen wird, und die Prognose, dass die Stadionallianzen nicht wirken.
Jetzt schauen Sie einmal die Statistik von 2017/2018 an, von der Herr Binder bei seiner Prognose ausging, und die jetzige Statistik. Sie sehen: Die Zahl der Einsatzstunden der Polizei bei Fußballspielen ist rückläufig.
2016/2017 waren es noch über 1 000 Mannstunden pro Spiel, 2017/2018 843 und jetzt 2018/2019 noch 817. Die SPD woll te wohl ins Tor schießen und traf nur die Eckfahne.
Aber trotzdem kein gutes Ergebnis.
Im Sommer 2017 wurden von Innenminister Thomas Strobl die Stadionallianzen ins Leben gerufen, bei denen alle rele vanten Akteure vor Ort intensiv und institutionalisiert mitei nander zusammenarbeiten. Die Tendenz nach den zwei Jah ren ist klar: Mit den Stadionallianzen wird die Zusammenar beit vor Ort verbessert, und sie sind ein wirksames Instrument. Es ist auch richtig, dass wir die Zahl der Einsatzstunden der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach Möglichkeit ver ringern, denn sie wie auch die Rettungsdienste leisten wirk lich hervorragende Arbeit, und dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung.
Kollege Stickelberger, Sie führten es aus: Der Anstieg der Zahl der Verletzten ist wirklich bedenklich. Den müssen wir im Blick behalten, aber auch – was erfreulich ist – die Statis tik der verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Während wir in der Saison 2016/2017 noch 29 verletzte Be
amtinnen und Beamte hatten, hatten wir jetzt in der Saison nur noch elf Verletzte.
Also hier bewegt sich etwas in die richtige Richtung. Ich ge he davon aus – wie Sie auch –, dass trotz der guten Zusam menarbeit mit den Stadionallianzen die Zahl der Einsatzstun den der Polizei im kommenden Jahr durch die Ligenkonstel lationen wieder etwas ansteigen wird.
Das Bundesverwaltungsgericht – Sie sprachen es an – hat jetzt entschieden, dass für Polizeieinsätze grundsätzlich eine Ge bühr erhoben werden kann. Sie, die SPD-Fraktion, haben ein solches Vorgehen hier auch schon einmal vorgeschlagen. Al lerdings fand ich das schon sehr interessant, da Ihr parlamen tarischer Geschäftsführer das damals als Innenminister noch abgelehnt hat.
Ich zitiere aus einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2015:
Innenminister Reinhold Gall sieht den Vorschlag des Rechnungshofs, den Veranstaltern von Fußballspielen Ge bühren für Polizeieinsätze aufzuerlegen, nicht als sach gerecht an. „Denn die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die Vorbeugung von Straftaten und die Straf verfolgung sind eine Kernaufgabe des Staates“...
So der damalige Innenminister Reinhold Gall. Eigentlich ist dem nichts hinzuzufügen.
Ich denke aber, dass eine Gebühr aus mehreren Gründen nicht sinnvoll ist. Wenn überhaupt, dann sollten wir eine bundes weite Regelung haben. Sie würde auch vor allem die Vereine der Dritten Liga und der Regionalliga erheblich belasten.
Und dann: Warum nur Fußballspiele und nicht andere Veran staltungen? Also treffen wir auch die anderen Vereine, Nar rengruppen, und stellen diese vor große Schwierigkeiten.
Realistisch gesehen hätten wir dann ein Arbeitsbeschaffungs programm für die Verwaltungsgerichte. Wir würden nämlich nach jedem Kostenbescheid vor dem Verwaltungsgericht dis kutieren: Benötigten wir diesen einen Polizeibeamten, oder hätten wir ihn nicht benötigt?
Bei dieser Gelegenheit sei hier auch erwähnt, dass die Pro fiklubs im letzten Jahr rund 1,3 Milliarden € an Steuern und Abgaben entrichtet haben.
Das ist nicht nichts. Deshalb sehen wir weit bessere Potenzi ale zur Verbesserung der Situation bei Fußballspielen in den
Kooperationen vor Ort, mit den Vereinen, mit dem DFB, der DFL und der Fanszene. So erreichen wir mehr Menschen.
Klar ist auch: Was die unbelehrbaren Chaoten betrifft – die es auch gibt –, sind da meines Erachtens auch die Vereine und die DFL in der Pflicht. Straftäter müssen konsequent mit Sta dionverboten belegt werden.
Vielen Dank.
Herr Minister, besten Dank für Ihre Ausführungen. – Ich finde es auch gut und richtig, dass Sie die Cybersicherheitsarchitektur auf Herz und Nieren prü fen. Wie haben Sie Ihr Ministerium aufgestellt, was ist dort passiert, und was sind die nächsten Schritte in diesem Be reich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Januar 2014 trat das damalige Polizeistrukturreformgesetz von Innenminister Gall in Kraft, verbunden mit der Ansage, die operative Basis um mindestens zwei Beamtinnen und Beamte pro Revier zu stär ken. Insgesamt sollte die Reform gemäß der damaligen Kabi nettsvorlage rund 860 Stellen bei den Basisdienststellen frei setzen.
Gut fünf Jahre später sind wir nun schlauer. Die vollmundi gen Ankündigungen sind krachend gescheitert.
Eine Stärkung der operativen Basis gab es definitiv nicht. So gar das Gegenteil ist eingetreten: Die Zukunft der Polizei wur de aufs Spiel gesetzt,
Ausbildungsstandorte wurden geschlossen, Ausbildungska pazitäten wurden abgebaut. Sie kalkulierten mit maximal 800 Einstellungen pro Jahr.
Dass das völlig falsch war, hätte Ihnen eigentlich auffallen müssen. Denn in der Kabinettsvorlage stand: In den nächsten zehn Jahren werden rund 40 % unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten pensioniert. – Deswegen war es richtig und ist es richtig, dass die Regierungskoalition nach dem Regie
rungswechsel die Polizeireform umgehend evaluiert hat und jetzt auch handelt.
Die polizeifachliche Sinnhaftigkeit war für Sie – gerade bei den Flächenzuschnitten – schlicht und ergreifend zweitrangig.
Nein, nicht „so ein Quatsch“, Kollege Binder. Ich weiß, wa rum der Kollege Gall nicht hier ist. Er will das natürlich nicht hören.
Ah, da hinten! Entschuldigung.
Ich verstehe, dass Sie sich bei diesem Thema in der letzten Reihe verstecken.
Ihnen lag ein Vorschlag des Landespolizeipräsidiums vor, und Ihnen lag ein Vorschlag der von Ihnen eingesetzten Projekt gruppe vor, wie die Struktur der Polizei des Landes aufgebaut werden kann. Keiner dieser Vorschläge beinhaltete, die Zu ständigkeit für den Rems-Murr-Kreis beim PP Aalen anzusie deln, und genauso wenig wäre ein Polizist auf die Idee ge kommen, die Zuständigkeit für Ravensburg dem PP Konstanz zuzuschlagen. Vielleicht ist Ihnen damals entgangen: Zwi schen Ravensburg und Konstanz liegt einfach der Bodensee, und auch mit einem Polizeiauto kann man den einfach nicht überfahren.
Mehr Polizei kam durch Ihre Reform nur deshalb auf die Stra ße, weil die Beamtinnen und Beamten längere Wege zum Dienst und längere Wege zu den Einsätzen hatten. Darum ist es richtig und gut, dass Innenminister Strobl mit dieser Regie rungskoalition dafür gesorgt hat, dass tatsächlich mehr Poli zistinnen und Polizisten bei der operativen Basis ankommen, indem wir jetzt – Thomas Strobl hat es ausgeführt – die Ein stellungszahlen erhöht haben. 1 800 Beamtinnen und Beam te pro Jahr werden eingestellt; das sind 1 000 pro Jahr mehr, als Sie an Ausbildungskapazitäten vorgesehen hatten.
In Sachen Struktur ist der vorliegende Gesetzentwurf trotz ei niger Schwierigkeiten ein guter. Er behebt nicht alle, aber die gravierendsten Fehler der Vorgängerreform. Was genau ge macht wird, hat Thomas Strobl ausgeführt. Im Gegensatz zu Ihrer Polizeireform, der grün-roten, gab es jetzt auch einmal eine tatsächliche Mitarbeiterbeteiligung. Die war absolut not wendig.
Dass die notwendigen Korrekturen jetzt zweifellos noch ein mal mit Kosten verbunden sind, ist klar. Aber ich denke, das muss uns die Sicherheit der Menschen in unserem Land wert sein.
Als Abgeordneter des Wahlkreises Waiblingen erlaube ich mir schon anzumerken: Die fachliche Empfehlung war das 14erModell mit einem Präsidium Waiblingen/Esslingen. Das wird – auch das hat Thomas Strobl ausgeführt – zu gegebener Zeit nochmals aufgerufen.
Ich halte auch – das zeigen aktuelle Fälle – gewisse Verbes serungen bei der Verkehrsunfallaufnahme für klar notwendig.
Aber alles in allem sind die notwendigen Veränderungen jetzt ein richtiger und wichtiger Schritt für die Sicherheit der Men schen in unserem Land, und damit gehen wir in die richtige Richtung.
Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Wenn ich mir die Rede des Kollegen Binder vergegen wärtige – –
Na ja, da kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
Aber drei Punkte waren besonders beachtlich.
Erstens: Ich habe gesagt, die Struktur war nicht fachlich, son dern die haben Sie irgendwie am grünen Tisch entschieden, wie es gepasst hat.
Dem haben Sie nicht widersprochen.
Zweitens: Jetzt haben Sie wohl endlich auch eingesehen, dass Sie Ausbildungskapazitäten abgebaut haben.
Und drittens zu dem Umstand, dass die Reform nicht das Per sonal freigesetzt hat, muss man einfach noch einmal auf Sei te 64 des EvaPol-Abschlussberichts nachschauen. Die Frage war, ob die operative Basis der Polizei, insbesondere die Dienstgruppen des Streifendienstes, gestärkt wurden. 95 % der Revierleiter der Großstädte sagen: „Trifft nicht zu.“
All diese Punkte haben Sie nicht angesprochen, weil Sie ge nau wissen: Das sind die Pferdefüße, das sind die Schwach punkte. Leider hat die Reform außer einem Haufen Durchei nander nicht das gebracht, was Sie wollten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganztagsunterricht und -be treuung sind in Baden-Württemberg so gestaltet, dass Sport und Musik mit Vereinen Hand in Hand gehen. Die Große An frage der AfD wie auch die Ausführungen des Kollegen Bal zer vorhin unterstellen, dass Ganztagsunterricht und Vereins sport, Feuerwehr und Musikvereine generell nicht kompati bel sind.
Allerdings, wie so oft: Hier irrt die AfD mal wieder. Es ist re lativ einfach; es gibt drei Gründe:
Grund 1: Schauen Sie sich einmal die Entwicklung der Sport vereine, der Jugendfeuerwehren und der Schülerzahlen der Musikschulen an.
Zweitens: Im Schulgesetz gibt es die explizit verankerte Emp fehlung, beim Ganztag mit außerschulischen Partnern zusam menzuarbeiten. Ganztagsschulen haben auch die Möglichkeit, Lehrerwochenstunden zu monetarisieren, um dann entspre chend Leistung einzukaufen.
Drittens steht im Koalitionsvertrag ganz klar der definierte Ausbau von flexiblen und modularen Betreuungsangeboten; denn nur mit gut finanzierten, mit bedarfsgerechten und fami lienfreundlichen Betreuungsangeboten mit der kommunalen Hand können wir Vereine und Musikschulen entsprechend einbeziehen.
Als ich das Thema Zahlen angesprochen habe, Herr Balzer, haben Sie gesagt: „Ja, schauen Sie sich jetzt einmal die Ent wicklung der Zahlen an.“ Im Landessportverband steigen die Mitgliederzahlen seit 2016. Die Jugendfeuerwehren im Land haben an Mitgliedern gewonnen – von 30 000 auf über 32 000. Bei den Musikschulen wurde 2017 nach Angaben des Musik schulverbands die Zahl von 300 000 Schülerinnen und Schü lern geknackt. Also, es geht hier überall aufwärts.
Auch wichtig an dieser Stelle: Ich danke ausdrücklich den Musikschulen, Vereinen, Ehrenamtlichen für die geleistete hervorragende Arbeit.
Als Angehöriger der Feuerwehr – in diesem Fall der Feuer wehr Winnenden – möchte ich das Thema noch einmal expli zit ansprechen. Ich habe nicht den Eindruck, dass es da, seit es Ganztagsschulen gibt, nach unten geht. Warum denn auch
und wie denn auch? Unsere Jugendfeuerwehr beginnt um 18 Uhr. Ich glaube nicht, dass sich das mit dem Ganztagsunter richt in irgendeiner Form beißt.
Wir, die CDU-Fraktion, möchten den Familien insgesamt mehr Wahlfreiheit geben. Dazu liegt von unserer Kultusmi nisterin Dr. Susanne Eisenmann ein Konzept vor, nach dem rhythmisierter Ganztag, kommunale Betreuungsangebote und Halbtagsschule gleichberechtigt existieren. Wir befürworten klar die interessengerechte Angebotsvielfalt vor Ort. Schuli scher Ganztag und Vereine und Musikschulen schließen sich definitiv nicht aus.
Beim Ganztagsgipfel des Kultusministeriums wurde klar – aber genauso durch die JAKO-O Studie oder durch die Stu die von INSA-CONSULERE im Auftrag unserer Landtags fraktion –, dass die Mehrzahl der Familien flexible Betreu ungsangebote vor Ort möchten und dies auch einem verbind lichen Ganztag vorziehen. Dem möchten wir entsprechen, in dem wir die Ausbausperre aus dem Schuljahr 2014/2015 auf heben und die gleichberechtigte Bezuschussung von kommu nalen Betreuungsangeboten ermöglichen.
An einem Schulstandort sollen bei Bedarf neben dem rhyth misierten Ganztagsangebot auch Betreuungsangebote in kom munaler Hand möglich sein. Im Sinne der Qualität und der fruchtbaren Kooperation mit Vereinen müssen diese natürlich auskömmlich finanziert werden. Wir setzen hier klar auf Qua lität und Vielfalt in der Ganztagsbetreuung. Entsprechend den mehrfach artikulierten Wünschen der Eltern vor Ort, der Schü lerinnen und Schüler, der Lehrer möchten wir genau das an bieten, was vor Ort gewünscht wird, und nichts von oben auf zwängen.
Jetzt zu dem heute von der AfD nachgeschobenen Beschluss antrag: Erstens: Nach § 4 der Ganztagsgrundschulverordnung ist es bereits jetzt möglich, Angebote im Ausnahmefall außer halb des Schulgeländes stattfinden zu lassen.
Zweitens fordert der Antrag faktisch ein Ende des rhythmi sierten Ganztags. Wir wollen aber den Menschen eine quali tätsvolle, vielfältige und vor allem bedarfsgerechte Möglich keit vor Ort bieten, die dem Wunsch der Eltern entspricht.
Herr Balzer, Sie sagten „Wunsch der Eltern“. Dann schauen Sie sich einmal die Studien an. Nach der INSA-Studie wün schen 90 % der Eltern entweder freiwilligen oder verpflich tenden Ganztag, 5 % wünschen keinen Ganztag. Deshalb wer den wir nachher Ihren Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Da haben wir mal eine Einheit: Die SPD und die AfD sind sich einig. Sie möchten ideologisch verordnen, was sie für richtig erachten. Beides ist definitiv falsch.
Sehen wir uns mal die Umfragen an: 20 % der Eltern möch ten den verpflichtenden Ganztag, 70 % den freiwilligen Ganz tag und 5 % keinen Ganztag.
Wir möchten das, was vor Ort richtig ist und was die Schul träger bzw. die Schulkonferenz entscheiden. Wir verordnen es nicht von oben – weder das eine noch das andere.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat uns die Kooperation in der Europäischen Uni on die längste Friedens- und Wohlstandsphase gebracht, die Europa je hatte.
Die EU ist nicht nur eine Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch ein Versprechen für Frieden und Sicherheit, auch wenn es zugegebenermaßen immer noch etwas zu tun gibt.
Die Errungenschaften der EU müssen wir in Zeiten des auf kommenden Nationalismus und Populismus umso entschlos sener verteidigen.
Auch hier im Landtag sitzt in dem – von mir aus gesehen – rechten Block eine Partei, welche die europäische Kooperati on ablehnt,
für die die Welt an der eigenen Staatsgrenze endet
und die sich teilweise offen mit Rechtsradikalen einlässt.
Damit bringt sie die Fortschritte, die wir seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs erreicht haben, in Gefahr. Diesem Gedan kengut müssen wir uns entschieden entgegenstellen.
Am 10. November dieses Jahres hat uns das Gedenken an das Ende des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren nochmals vor Au gen geführt, wie gefährlich nationalistisches Denken ist.
Eine solche Tragödie darf sich nie wiederholen. Das ist unse re Verantwortung. Darum brauchen wir eine europäische Zu sammenarbeit, vor allem mit unseren französischen Nachbarn.
Mit der jetzt vorliegenden Vereinbarung zur Einrichtung ei ner gemeinsamen Wasserschutzpolizeistation mit Frankreich leisten wir einen Beitrag, um das europäische Sicherheitsver sprechen auch künftig einzulösen. Denn mit dem Abkommen wird erstmalig eine auf unbestimmte Zeit ausgelegte Rege lung zum operativen Einsatz unserer Polizei auf französi schem Gebiet und umgekehrt getroffen. Schon allein wegen dieses auf Dauer angelegten Charakters ist das Abkommen ein wichtiges Element der grenzüberschreitenden Sicherheits partnerschaft.
Lassen Sie mich mit meiner Erfahrung aus über 22 Jahren Po lizeidienst sagen: Kriminalität endet nicht an der Staatsgren ze, auch wenn das der Horizont von einigen Kollegen in die sem Haus scheinbar tut.
Das Abkommen regelt klar die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Es werden gemeinsame Streifen auf dem Gebiet bei der Partner ermöglicht und dafür die notwendigen Vorausset zungen, z. B. im Hinblick auf den rechtlichen Schutz von Be amtinnen und Beamten, geschaffen.
Die Planungen für eine gemeinsame Wasserschutzpolizeista tion am Rhein begleiten die Landespolitik und auch mich per sönlich schon länger. Während meiner damaligen Tätigkeit im Innenministerium war ich für die DV-technische Anbin dung zuständig. Deshalb bin ich auch ganz persönlich von die ser Vereinbarung überzeugt.