Aber es geht um die Frage der finanziellen Entflechtung, die den Fortschritt der Verhandlungen behindert. Aus Großbritan nien liegt bislang kein akzeptables Angebot auf dem Tisch, was deren finanzielle Leistungen anbelangt. Die 20 Milliar den €, die Theresa May in Florenz angeboten hat, sind allen falls eine Anzahlung. Die gesamten Verbindlichkeiten Groß britanniens aus dem Brexit liegen bei Weitem höher.
Ehe die Scheidungsvereinbarung nicht abschließend beschlos sen ist, ehe diese Kriterien nicht endgültig definiert sind, macht es keinen Sinn, über künftige Kooperationen zu ver handeln und zu diskutieren. Großbritannien hat bis heute we der eine eindeutige Zahl noch eine klare Berechnungsmetho de für die Austrittszahlungen genannt. Die EU fordert völlig zu Recht die Einhaltung der vereinbarten Verhandlungsrei henfolge. Der Austritt muss mit all seinen Folgen zumindest in den groben Linien geregelt sein. Erst das ist eine verlässli che Grundlage für die Verhandlungen über ein Freihandels abkommen in der Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa ist immer wieder auf schwieriger See mit hohem Wellengang. Wenn ich nach Katalonien schaue, dann erfüllt mich die Situation dort nach wie vor mit großer Sorge. Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass alles, was sich dort abspielt, der Verfassung ent sprechen muss und dass die Aktivitäten Kataloniens weitge hend mit verfassungsrechtlichen Grundlagen übereinstimmen müssen. Aber in gleicher Weise berührt es mich und stimmt es mich nachdenklich, wie aus Spanien auf diese Aktivitäten reagiert wird. Ich glaube, hier wird es höchste Zeit, dass kon fliktschlichtend, moderierend eingegriffen wird, gegebenen falls auch aus Europa,
damit der Konflikt in Spanien nicht zu einem dauerhaften Konflikt in Europa wird und Nachfolgefälle produziert. Ich hoffe, dass sich hier absehbar eine Entspannung ergibt. Aus baden-württembergischer Sicht müssen wir dem entgegenset zen: Föderalismus statt Separatismus! Vielleicht kann auch das die Diskussion in Europa in besonderer Weise beflügeln.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Internationales, Drucksache 16/2888. Der Ausschuss für Europa und Internationales schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums der Justiz und für Europa, Drucksache 16/2882, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und wei terer Vorschriften – Drucksache 16/2742
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 16/2900
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von acht Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute in der zwei ten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Naturschutz gesetzes. Ich möchte auf drei Dinge eingehen: Es gibt einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, einen der SPD und einen der FDP/DVP.
Die Regierungsfraktionen haben – das habe ich an dieser Stel le bei der ersten Lesung angekündigt – eine EU-rechtliche Verpflichtung zum Thema „Invasive Arten“, die auch über das Bundesnaturschutzgesetz zu uns kam, hier jetzt umgesetzt. Es geht um Managementmaßnahmen, es geht um die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung einer sogenannten Uni
onsliste für Arten wie den Waschbär, die Nilgans oder den Rie senbärenklau, die in Zukunft entsprechend dieser gesetzlichen Grundlagen – so sage ich jetzt einmal – bearbeitet werden müssen. Das ist neu. Das ist eine Formalie; es ist aber auch richtig, und wir setzen dies um. Ich habe da auch keinen Wi derspruch gehört.
Das Zweite ist ein Änderungsantrag von Kolleginnen und Kol legen der FDP/DVP. Darüber hatten wir schon im Ausschuss gesprochen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es ging uns bei dieser Änderung, die die FDP/DVP zurückneh men möchte, um eine Klarstellung. Die Regelung galt schon 2005 – übrigens unter einer CDU/FDP-Regierung –; 2015 wurde sie – zugegeben nicht optimal – formuliert, und des wegen wird sie jetzt auf den Stand von 2005 geändert.
Die Notarkammer des Landes Baden-Württemberg – die be fassen sich am meisten mit der Frage des Grundstücksauf kaufs – hat uns dazu geschrieben – ich zitiere –:
Aus unserer Sicht beseitigt die gesetzgeberische Klarstel lung die in der Praxis aufgetretenen Auslegungsschwie rigkeiten und erleichtert damit den Vollzug. Auch inhalt lich ist die Regelung sachgerecht. Bisher war eine Ausle gung möglich, wonach das naturschutzrechtliche Vor kaufsrecht auch dann ausgeschlossen war, wenn die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Einheit selbst nicht ver äußert wurde.
Es geht also um das Vorkaufsrecht im Bereich Naturschutz. Die Notarkammer hat uns bestätigt, dass dies mit genau die ser Formulierung, so, wie wir es vorschlagen, sinnvoll ist.
Ich gehe noch auf den Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der SPD ein. Das ist ohne Frage überprüfens wert. Gabi, wir haben darüber ja schon gesprochen. Es war ja auch avisiert. Dass es jetzt allerdings so spät kam – – Ich ha be den Änderungsantrag heute Nacht um 0:58 Uhr erhalten, da ist es bei mir eingeschlagen. Das ist jetzt beim besten Wil len ein ganz kleines bisschen spät, um hier einen Änderungs antrag anzunehmen.
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Reinhold Gall SPD: Ihr bringt doch Änderungen jeden Tag ein! – Abg. Winfried Mack CDU: Herr Kollege! Ein bisschen mehr Engagement!)
Aber wir können davon ausgehen, dass wir die Anregungen, die dort aufgeführt sind, sehr wohl überprüfen und dass da das eine oder andere dabei ist, das fachlich durchaus sinnvoll ist.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, auch von den Oppo sitionsfraktionen – das war ja im Ausschuss durchaus abseh bar –, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, bei dem es um ei nige wichtige redaktionelle, um einige kleine inhaltliche Din ge geht, die wir das letzte Mal schon angesprochen haben und nicht wiederholen müssen, weil sich da nichts geändert hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung haben wir, glaube ich, die Vorteile des Gesetzentwurfs zur Änderung des Naturschutzgesetzes ausdrücklich genannt. Ich möchte noch einmal drei Punkte nennen, die uns wichtig sind.
Zum einen haben wir darin eine Bagatellgrenze bei der natur schutzfachlichen Prüfung eingezogen, von der wir auch hof fen, dass vor Ort Gebrauch davon gemacht wird.
Zum Zweiten werden die Zuständigkeiten klar geregelt, ins besondere im immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Wir hoffen, dass dadurch ein effizienterer Vollzug möglich ist.
Zum Dritten haben wir Vereinfachungen bei dem Aufstellen von Schildern für Betreiber von Hofläden u. a. mit drin und auch die von meinem Kollegen von den Grünen vorgestellten Vereinfachungen redaktioneller Art.
Hinzugekommen seit der ersten Lesung ist die Umsetzung der EU-Verordnung über den Umgang mit invasiven, gebietsfrem den Arten. Das hört sich sehr kompliziert an, aber das sind letztlich alles Arten, die von Haus aus hier eigentlich nichts verloren haben, die aber per Schiff, Flugzeug oder wie auch immer zu uns gekommen sind und uns Probleme bereiten. Auch hier ist es gut, dass wir die Zuständigkeiten bei der hö heren Naturschutzbehörde und bei der LUBW bündeln.
Fazit: Es ist eine gute Novelle, es ist ein gutes Gesetz, und deswegen werden wir diesem auch zustimmen.
Die Politik hat meines Erachtens ihre Hausaufgaben in der Naturschutzverwaltung seit Beginn dieser Legislaturperiode damit ein weiteres Mal gemacht. Unsere Karten liegen jetzt auf dem Tisch, und wir sind gespannt, wie diese Änderungen im Vollzug, in der täglichen Arbeit draußen wirken.
Ich möchte zusammenfassen: Wir haben ein praktisches, ein praktikables Naturschutzgesetz. Wir werden im Zuge der Haus haltsberatungen 225 Stellen und noch ein paar weitere bei den Kommunen hinzufügen und damit für eine ordentliche Auf stockung der Umweltverwaltung sorgen. Wir werden eine deutliche Mittelaufstockung insgesamt im Naturschutz gemäß dem Koalitionsvertrag haben, und wir werden zusätzlich noch einmal 30 Millionen € für Projekte der Biodiversität
36 Millionen €, vielen Dank – zur Verfügung stellen. Wir bearbeiten zudem gerade die Ökokonto-Verordnung. Das ist eines der wichtigsten Projekte auf der naturschutzfachlichen Seite, und auch hier rechnen wir im Jahr 2018 mit einer Ver änderung, die noch einmal im Vollzug auch Vereinfachungen bringen wird.
Die Verwaltung muss nun zeigen, dass all diese Mittel, die wir zur Verfügung stellen, dass die Stellen und auch das Gesetz tatsächlich Wirkung zeigen. Wir werden diese Effektivität nachprüfen. Wir erwarten eindeutig eine Verfahrensbeschleu nigung. Wir möchten nicht, dass Zuständigkeiten zwischen
den Behörden hin und her geschachert werden und dass die Antragsteller letztlich nicht wissen, zu wem sie gehen sollen.
Wir wollen zweitens, dass sich die Verwaltung auch im Dienst leistungssektor bewegt. Es reicht heute nicht mehr aus, zu sa gen: „Der Antrag ist nicht genehmigungsfähig; bitte arbeiten Sie nach“ oder: „Bitte legen Sie uns noch einmal zwei Gut achten vor.“ Man muss das eine oder andere – gerade mittel ständische – Unternehmen und muss auch Private an die Hand nehmen und ihnen zeigen, wie sie durch diesen ganzen Ver ordnungsdschungel kommen. Gerade da erhoffen wir uns ei ne Stärkung in diesem Dienstleistungsbereich, den die Natur schutzverwaltung dann eben auch vorweisen muss.
Der wichtigste Punkt aber – der dritte, den wir uns erhoffen – ist, dass am Ende nur das zählt, was der Natur nutzt. Nutzt uns das, was wir machen, beim Erreichen des eigentlichen Ziels, nämlich dem Schutz von Flora und Fauna, oder ist das nur bü rokratischer Aufwand? Nutzt es dem Schutz der Biodiversi tät, nutzt es dem Schutz der Arten, dem Erhalt unseres natür lichen Lebensraums? Davon, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hängt ab, ob wir weiterhin Akzeptanz in der Bevöl kerung für steigende Ausgaben im Naturschutz haben. Des wegen hoffen wir alle, dass wir mit dieser Naturschutzgesetz novelle einen guten Schritt nach vorn tun.