Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Im März 2016 wurde im Rahmen des Asylpakets II die Aus setzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtig te, also insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge, beschlos sen. Der Grund hierfür lag in der damaligen hohen Zugangs zahl von Asylsuchenden, die eine große Zahl von Anträgen

auf Familiennachzug erwarten ließ. Im Interesse der Aufnah me- und Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft wurde beschlossen, für einen Teil der Flüchtlinge den Familiennach zug zeitweise auszusetzen. Die Behörden standen bei der Auf nahme der nach Deutschland geflohenen Menschen Ende 2015 und im Jahr 2016 vor enormen Herausforderungen, diese Menschen unterzubringen.

Zum Stichtag 30. September 2017 lebten ausweislich des Aus länderzentralregisters 15 420 Ausländerinnen und Ausländer in Baden-Württemberg, für die der Familiennachzug nach § 104 Absatz 13 des Aufenthaltsgesetzes derzeit ausgeschlos sen ist. Wird die Aussetzung des Familiennachzugs für subsi diär Schutzberechtigte nicht verlängert, können die Kernfa milien dieser 15 420 Ausländer ab dem 16. März nächsten Jah res im Wege des Familiennachzugs zu ihnen nach BadenWürttemberg ziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die Erteilung eines Visums für die Einreise zum Zwecke des Familiennachzugs sind die deutschen Auslandsvertretun gen zuständig. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit. Die inländische Ausländerbehörde wird nur verwaltungsintern be teiligt.

Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie hoch die Zahl der Personen ist, die einen Anspruch auf Familiennachzug besit zen. Ebenso wenig bekannt ist, ob und in welcher Zahl An spruchsberechtigte einen Familiennachzug planen.

Belastbare Aussagen des Bundes in Bezug auf die zu erwar tende Größenordnung des Familiennachzugs liegen der Lan desregierung bislang nicht vor. Da viele Faktoren zu berück sichtigen sind – wie z. B. zu erwartende Anerkennungsbe scheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, vor liegende und angekündigte Visaanträge sowie die persönli chen Familienverhältnisse der anerkannten Schutzberechtig ten –, ist eine zuverlässige Prognose nicht möglich. Das Bun desamt für Migration und Flüchtlinge ging 2016 im Durch schnitt potenziell von einem nachziehenden Familienangehö rigen je Schutzberechtigtem aus.

Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt beantworten: Die Flüchtlingspolitik insgesamt ist derzeit Gegenstand von Ko alitionsverhandlungen auf Bundesebene. In diesem Rahmen wird auch über die Frage der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bera ten. Vielfach wird die Ansicht vertreten, dass eine Aussetzung des Familiennachzugs integrationsfeindlich sei, da sich Aus länder schlechter integrieren könnten, wenn sie sich Sorgen um ihre Angehörigen im Heimatland machen müssten.

Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Auslän der mit subsidiärem Schutz weder eine Asylberechtigung im Sinne des Grundgesetzes noch einen Flüchtlingsstatus im Sin ne der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekom men haben. Sie genießen nur einen temporären Schutz, weil ihnen in ihrem Heimatland ein ernsthafter Schaden droht. Bei einer Besserung der Situation können oder müssen sie sogar wieder in ihre Heimatländer zurückkehren.

Ich bestreite nicht, Frau Abg. Wölfle, dass es bei dieser The matik innerhalb der Landesregierung durchaus unterschiedli che Akzentuierungen gibt.

(Zuruf des Abg. Rainer Hinderer SPD)

Das ist aber im Augenblick auch nicht schlimm, denn hier ist zunächst der Bundesgesetzgeber gefragt.

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Genau!)

Darüber unterhalten sich im Augenblick die vier Parteien, die beabsichtigen, miteinander eine Bundesregierung zu bilden, im Rahmen der Sondierungsgespräche in Berlin.

Vielen Dank. – Ich sehe keine Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen An frage unter Ziffer 7 beendet. Danke schön.

Jetzt können wir noch die letzte Ziffer – die Mündliche An frage unter Ziffer 8 – aufrufen:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – E i n k a u f s m ö g l i c h k e i t e n i m B e r e i c h O b e r e r E s e l s b e r g d e r W i s s e n s c h a f t s s t a d t U l m

Bitte, Herr Abg. Rivoir.

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Shopping, oder was?)

Die gewöhnlichen Probleme, ja. – Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Aktivitäten sind der Landesregierung bekannt, im

Bereich des Oberen Eselsbergs der Wissenschaftsstadt Ulm eine Einkaufsmöglichkeit für Dinge des täglichen Bedarfs zu schaffen?

b) Inwiefern unterstützt oder fördert sie solche Aktivitäten,

z. B. durch die Bereitstellung eines geeigneten landeseige nen Grundstücks?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Re depult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abg. Rivoir namens der Landesregie rung wie folgt:

Zu a: Aktuell sind der Landesregierung keine entsprechenden Aktivitäten bekannt.

Zu b: Da aktuell keine Aktivitäten bekannt sind,

(Vereinzelt Heiterkeit)

stellt sich die Frage nach einer Unterstützung bzw. Förderung derzeit nicht.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich möchte aber gern noch etwas ausführlicher antworten. Die Landeseinrichtungen am Oberen Eselsberg sind durch die An gebote des Studierendenwerks und der klinikeigenen Einrich tungen gut versorgt und lehnen nach meinem Kenntnisstand die Einrichtung einer zusätzlichen Einkaufsmöglichkeit ab, da hierfür keine Nachfrage gesehen wird. Vielmehr wird be fürchtet, dass zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten auch zusätz lichen Verkehr nach sich ziehen und die schon angespannte Verkehrssituation weiter belasten würden.

Im Übrigen wurden in der Vergangenheit – auch auf frühere Anregungen des Abg. Rivoir hin – Überlegungen angestellt, über das Studierendenwerk Ulm auf Landesflächen eine La denzeile zu schaffen. Wegen der zu erwartenden geringen Nachfrage vor Ort und der mangelnden Rentabilität werden diese Überlegungen aber nicht weiterverfolgt.

Vielen Dank. – Eine Zusatz frage, Herr Abg. Rivoir, bitte.

Frau Staatssekretärin, ist Ihnen be kannt, dass ein Investor genau an dieser Stelle, die Sie gera de beschrieben haben, etwas bauen wollte, aber auch das Stu dentenwerk gesagt hat: „Wir wollen dort irgendetwas ma chen“? Das war vor zwei Jahren. Bis heute ist auf dieser Flä che immer noch nichts passiert. Der Investor steht immer noch bereit; das Studentenwerk macht nichts. Können Sie mir das auflösen?

Das kann ich leider nicht. Ich habe ja gesagt, dass mir da aktuell keine Aktivitäten und Bemühungen bekannt sind. Ich möchte aber schon darauf hin weisen, dass die Nahversorgung in Stadtquartieren natürlich auch eine Frage ist, die sich an die Kommune richtet, an die Stadt Ulm.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: A wa! Die braucht ein Grundstück! – Abg. Reinhold Gall SPD: Es geht ums Grundstück!)

Ja, aber da müssen erst einmal tatsächlich Bestrebungen vor handen sein, und diese sind uns – wir haben das auch mit dem MWK abgestimmt – derzeit nicht bekannt.

Vielen Dank. – Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 8 beendet und Punkt 4 der Tagesordnung insgesamt erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkei ten nach der Straßenverkehrs-Ordnung – Drucksache 16/2797

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung auf eine Aussprache verzichtet wird. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Be gründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2797 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Drucksache 16/2861

(Unruhe)

Ich darf um etwas Ruhe auf der Regierungsbank bitten. – Danke schön.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung und Aussprache erteile ich nun Herrn Abg. Hofelich für die SPD-Fraktion das Wort. – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Wahl periode hatten Grüne und Sozialdemokraten die Landeshaus haltsordnung mit Blick auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse modernisiert und einen straffen Mechanis mus für die Tilgungsverpflichtung installiert. Dies hatte und hat Gesetzeskraft.

Die Lage war damals, 2011, klar: Die Einhaltung der Schul denbremse 2020 war verfassungsmäßig vorgegeben und Pflicht. Die Weltwirtschaftskrise lag erst kurze Zeit zurück, und alle Kräfte waren angespannt. Der Kassensturz 2011 hat te eine Kreditmarktverschuldung von 43 Milliarden €, einen Rückstellungsbedarf für Pensionen von – laut Rechnungshof – 70 Milliarden €, einen Sanierungsbedarf für landeseigene Liegenschaften von 2,6 Milliarden € sowie einige weitere Be lastungspositionen ergeben, dazu eine erhebliche strukturelle Deckungslücke im Haushalt.