Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Die Lage war damals, 2011, klar: Die Einhaltung der Schul denbremse 2020 war verfassungsmäßig vorgegeben und Pflicht. Die Weltwirtschaftskrise lag erst kurze Zeit zurück, und alle Kräfte waren angespannt. Der Kassensturz 2011 hat te eine Kreditmarktverschuldung von 43 Milliarden €, einen Rückstellungsbedarf für Pensionen von – laut Rechnungshof – 70 Milliarden €, einen Sanierungsbedarf für landeseigene Liegenschaften von 2,6 Milliarden € sowie einige weitere Be lastungspositionen ergeben, dazu eine erhebliche strukturelle Deckungslücke im Haushalt.

Die verabredete Politik war damals, diese Bedarfe aus dem ordentlichen Haushalt heraus anzugehen. Weil das Land nach der Wirtschaftskrise seinen Part für öffentliche Investitionen in Infrastruktur und für Daseinsvorsorge wahrnehmen muss te, lag hier auch der Schwerpunkt der Regierungsarbeit.

Entgegen mancher Rhetorik, die man heute so hört, und ent gegen manchem Eindruck, der vermittelt werden soll, ist es in der vergangenen Legislaturperiode so gewesen, dass natür lich auch die implizite Verschuldung angegangen wurde, aber eben im ordentlichen Haushalt, meine Damen und Herren.

(Zuruf: Mehreinnahmen!)

Die Landeshaushaltsordnung war hingegen auf die Kredit marktverschuldung gemünzt.

Mit der Neuinterpretation der Tilgungsverpflichtung durch Grün-Schwarz zu Beginn dieser Legislaturperiode wurde die se klare Regelung wieder in Untiefen gezogen, welche sich zunehmend durch Beliebigkeit wie auch durch Unpraktikabi lität auszeichnen. Aus sich heraus ist das nicht zu erklären – nur aus der grün-schwarzen Motivation. Sie wollten einfach nicht Kreditmarktschulden in dieser Höhe – es waren 400 Mil lionen € – tilgen, trauten sich aber nicht, das so zu sagen, mei ne Damen und Herren.

Besonders ärgerlich ist, dass ein Weg der Neuinterpretation gewählt wurde, welcher nicht durch eine Gesetzesänderung, eine Änderung der Landeshaushaltsordnung, erfolgte, sondern durch eine Verwaltungsvorschrift mit dem Haushaltsgesetz als Sicherung. Es ist interessant – auch heute Morgen bei der Haushaltsrede der Ministerin –: Es wird immer von einer Än derung der Landeshaushaltsordnung gesprochen. Das ist über haupt nicht der Fakt gewesen, sondern es geht um eine Ver waltungsvorschrift, mit dem Haushaltsgesetz, wie ich finde, als Sicherung.

Kernanliegen der Änderung ist die definitorische Ausweitung des Tilgungsgegenstands. War in der Landeshaushaltsordnung noch die übliche Tilgung von Kreditmarktschulden gemeint, wurde nun der politisch schon länger eingeführte Begriff der impliziten Schulden zur massiven definitorischen Ausweitung dessen genutzt, was nach Vorgabe der LHO getilgt werden kann. Nicht nur Kreditmarktschulden, sondern auch Pensions verpflichtungen, Gebäudeinvestitionen, Straßenbau, Investi tionsmittel des Landes für die Kommunen sowie abzudecken de Verluste von Landesbeteiligungen sollen jetzt unter dem Sammelbegriff „Implizite Schulden“ für die Tilgungsvorgabe der LHO herangezogen werden können.

Maßstab, ob dies abgesetzt vom normalen Haushaltsgesche hen passieren könne, sollte die Zusätzlichkeit der Maßnahme sein. Da sich diese aus der Finanzplanung ergeben sollte, de ren Ansätze dem Gesetzgeber im Einzelnen aber gar nicht be kannt sind oder über die ausschließlich die Exekutive ent scheidet, erscheint dies nicht nur unpraktikabel, sondern be deutet auch im Ergebnis eine massive Beeinträchtigung des Königsrechts des Parlaments. Das ist Ihr erster großer Fehler, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Emil Sänze AfD)

Ich fasse zusammen: Neben den oft fragwürdigen investiven Zwecken – – Zu dem, was implizite Verschuldung ist, übri gens das neueste Beispiel, Kollegen aus den Koalitionsfrak tionen: Im jetzt eingebrachten Haushaltsentwurf gibt es einen Titel „Entnahmen aus der Rücklage“, in dem die implizite Ver schuldung angesprochen ist. Ich nenne mal etwas, was mir be sonders am Herzen liegt: das Gestüt in St. Johann. Da ist die Erneuerung der Wasserversorgung unter impliziter Verschul dung genannt. Das ist schon irre, wenn man bei einer norma len Erneuerungsmaßnahme sagt: Das ist implizite Verschul dung, die man abbauen muss.

(Beifall des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Also: Neben den oft fragwürdigen investiven Zwecken, die da sind, geht es auch darum, dass Sie neben der beliebig an mutenden definitorischen Ausweitung dann auch ins Schwim men kommen. Warum müssen bei dieser Ausweitung eigent lich unternehmerische Fehlentscheidungen in Beteiligungen ausgeglichen werden? Warum müssen Investitionen der kom munalen Selbstverwaltung als Haushaltsgegenstände des Lan des betrachtet werden? Auch bei dieser Ausweitung sind Sie auf rutschigem Terrain, um nicht zu sagen, auf brüchigem Ter rain.

Was ist die Auslösung des Tilgungsaktes? Zusätzlichkeit. – Zusätzlich zu was eigentlich, wenn die Zusätzlichkeit sozu sagen innerhalb der Regierung definiert wird?

All das ist beliebig und parlamentsschwächend, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD)

Wir haben deshalb von einer abenteuerlichen Neuinterpreta tion der Schuldenbremse gesprochen, und wir sind dabei im Parlament von den Kolleginnen und Kollegen der Oppositi onsfraktionen wie auch im politischen Umfeld des Landtags unterstützt worden. Darüber sollten Sie sich vielleicht auch mal Gedanken machen.

Unbefriedigend blieb für uns die Position des Rechnungshofs, welcher zwar der Regierung aufgab, den Kommunalen Inves titionsfonds nicht in den Definitionsbereich aufzunehmen – dem kam die Regierung aber nicht nach; sie tut es doch –, und auf möglichst präzise Heranziehung von tilgungsfähigen Haushaltstiteln drängte, ansonsten aber das gewählte Vorge hen nach Abwägung billigte. Das ist für uns unverständlich.

Im Haushalt 2017 fand das Vorgehen erstmals dann auch höchst fragwürdige Anwendung. Der sich aus der Landeshaus haltsordnung ergebende Tilgungsbetrag von rund 400 Millio nen €, der angesichts von Reserven und Liquidität jederzeit als Kreditmarktschuldenabbau bedienbar gewesen wäre, wur de implizit getilgt. Sozusagen als besonders üppig wuchern de Wildpflanze wurden darin die NECKARPRI-Ausgaben als implizite Verschuldung mit definiert. Ich finde, das ist schon ein ziemlich schräges Stück, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD)

Zwischenzeitlich ist Folgendes zu erkennen:

Erstens: Die Regierung ist offenbar willens, ihre Praxis wei ter ohne spezifische gesetzliche Grundlage umzusetzen.

Zweitens: Die Auskünfte, die wir mit unseren Anfragen ange fordert haben, was wie und wann im Haushalt 2017 zusätz lich getilgt wurde, waren unbefriedigend und nicht konsistent.

Drittens: Aber auch die Tilgungsverpflichtung erhöht sich in den Jahren 2018 und 2019 – das war das, was Sie sicher im Blick hatten, nicht das Jahr 2017 – aufgrund der anhaltend gu ten Einnahmelage sprunghaft in Milliardenhöhe. Wenn man eine Schätzung auf der Grundlage der November-Steuerschät zung vornimmt, stellt man fest, dass sich Verpflichtungen in Höhe von 3,8 Milliarden € für den Doppelhaushalt ableiten lassen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ordnung schaffen. Wir möchten mit unserem heutigen Gesetzentwurf der Realität Rechnung tragen, haushalterisch Ordnung schaffen und die unbefriedigende Hängepartie auflösen.

Ausgangspunkt ist die wirtschaftliche, die ökonomische Situ ation. Wir müssen landesseitig weiter erheblich investieren und ansparen und dafür – das ist klar – auch die erheblichen Steuereinnahmen zielführend einsetzen. Im Ergebnis wird das schon heißen, die implizite Verschuldung abzubauen.

Wir brauchen aber eine schlüssige Definition dessen, wie das Land der vorgeschriebenen Verpflichtung zur Tilgung von Schulden nachkommen kann. Mit diesem Gesetzentwurf for dern wir Sie auf, uns darin zu folgen. Es ist notwendig, dass wir in unserem Haushalt Ordnung schaffen, meine Damen und Herren.

Wir sagen: Wenn Kreditmarktschulden getilgt werden, wenn Nettobauinvestitionen getätigt oder Geldvermögen zur Finan zierung künftiger Pensionsausgaben bzw. Nettobauinvestiti onen – Rücklagen – angespart werden, ist dies der Fall. Net to heißt, dass die Bauinvestitionen die kalkulierten Abschrei bungen auf das bestehende Anlagevermögen übersteigen.

Die bislang subsumierten Kommunalinvestitionen und die De ckung von Verlusten bei Beteiligungen schließen wir aus,

ebenso Investitionen unterhalb der Abschreibung. Mit diesem Vorgehen herrscht Klarheit und Wahrheit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD)

Für die exorbitant hohen Tilgungsverpflichtungen dieser Jah re kann aber damit auch eine sinnvolle Allokation erfolgen. Dies gilt nicht nur für die Zeit bis zum Eintritt der Schulden bremse. Die Definition wird nach meiner Ansicht auch für die ebenso sensible Zeit danach steuernd, disziplinierend und nicht zuletzt auch stilbildend wirken.

Zum Abschluss: Der Haushalt ist eingebracht, und unser Ge setzentwurf ebenso. Es ist möglich, dass wir beides vorantrei ben und dass unser Entwurf den Haushalt bereits in der be schriebenen Weise beeinflusst.

Vier Tage vor der Haushaltseinbringung ist nun plötzlich der Vorschlag neu aufgetaucht, Einnahmereste in Höhe von 1,5 Milliarden € – nicht in Anspruch genommene Kreditermäch tigungen – aufzulösen. Dieser Vorgang, welcher eigentlich in einen Jahresabschluss 2016 oder 2017 gehört und welcher üb rigens auch Fragen nach dem Abfluss der sehr hohen und noch steigenden Ausgabereste hervorruft, bedeutet in der Perspek tive reduzierte Reserven des Landes. Da wird heute allerdings kein müder Euro bewegt. Es ist reine Buchungstechnik, auch wenn Sie einen anderen Eindruck erwecken wollen.

Nach der Pressekonferenz der Vorsitzenden der beiden Koa litionsfraktionen – die beiden Herren sind gerade nicht im Raum, die Ministerin auch nicht – müssen wir befürchten, dass Grün-Schwarz nun sogar auf den Gedanken gekommen ist, diese 1,5 Milliarden € auch noch als implizite Schulden anzusehen. Schulden, die es gar nicht gibt, können nicht ge tilgt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD)

Frau Sitzmann ging das wohl auch zu weit. Deswegen hat sie dies heute Morgen in ihrer Rede gar nicht erwähnt.

(Zuruf von den Grünen: Hat sie!)

Man wird sehen, wer noch dazu steht.

Meine Damen und Herren, wir machen mit dem Gesetzent wurf verantwortliche Politik für unser Land. Wir reichen der Regierung und den Koalitionsfraktionen die Hand, um uns zu einer vernünftigen Lösung mit Gesetzeskraft zu treffen. Wir ziehen eine klare Linie. Wir sehen der Beratung mit Interesse entgegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der AfD)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Kollegin Walker.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was hier im Gesetzentwurf scheinbar so harmlos als Konkretisierung oder Klärung von Begrifflichkeiten daher kommt, hätte in der Realität dramatische Konsequenzen.

Auf den Landeshaushalt kämen entweder gewaltige zusätzli che Belastungen zu, oder der begonnene Kurs, den massiven Sanierungsstau abzubauen, müsste abrupt verlassen werden,

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

ganz zu schweigen davon, dass der gemeinsam mit den kom munalen Landesverbänden vereinbarte und den Kommunen versprochene kommunale Sanierungsfonds abgeschafft wer den müsste.

Mit dem Gesetzentwurf schlägt die SPD vor, die Tilgung im pliziter Schulden auf Kreditmarktschuldentilgung, Einzahlung in die Versorgungsrückstellungen und Nettobauinvestitionen zu beschränken.

(Zuruf von der AfD: Das klingt doch vernünftig!)

Das bedeutet zunächst einmal, dass jährlich ein hoher drei stelliger Millionenbetrag aus allgemeinen Haushaltsmitteln für Sanierungsaufwendungen ausgegeben werden müsste, um überhaupt in die Situation zu kommen, Sanierungen aus Mit teln der Tilgungsverpflichtung finanzieren zu können.

Dem Abbau der impliziten Verschuldung wäre damit ein ge waltiger Riegel vorgeschoben. Es bliebe fast nichts anderes übrig, als Kreditmarktschulden zu tilgen.