Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was gilt denn jetzt?)

Das hat – auch das wurde mehrfach gesagt – eine rechtliche Würdigung des Bundesamts für Naturschutz ergeben. So ist die rechtliche Situation.

Jetzt wäre es sinnvoll gewesen, Herr Bullinger, wenn Sie bei der Anhörung zu diesem Punkt genau zugehört hätten. Da hat der Vertreter des Bundes ganz klar gesagt: Das geht nicht; es geht einfach nicht.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ja! – Zuruf von der AfD: Wo sind wir hier?)

Herr Staatssekretär Dr. Bau mann – –

Nein, Rückfragen da zu gern am Ende.

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Sagen Sie, wenn es zum Ende geht! Dann kann mich vorher noch mal melden!)

Auch der nächste Schuss der FDP/DVP geht nach hinten los und krepiert in der Büchse: Selbst wenn es ginge, selbst wenn man den Wolf in das JWMG überführen würde, in den ent sprechenden Anhang, selbst dann muss das Naturschutzgesetz beachtet werden.

Sie können das Ziel, das Sie erreichen wollen, das wir alle er reichen möchten – die Schäferinnen und Schäfer zu schützen – so gar nicht erreichen, weil nämlich gemäß § 7 Absatz 7 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für Arten, die dem Schutzmanagement zugeordnet werden können, keine Jagd zeiten bestimmt werden können.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ganzjährig ge schont!)

Ausnahmen von den Schonzeiten oder die Anordnung von Ab schüssen sind für Arten des Schutzmanagements auf der Grundlage des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes nicht möglich – ich wiederhole: nicht möglich. Es gilt zu 100 % das Naturschutzgesetz. Eine jagdliche Regelung, Herr Hagel, ge ben also weder das Naturschutzrecht noch das Jagd- und Wild tiermanagementgesetz her.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Das ist mal richtig! – Zuruf der Abg. Gabi Rolland SPD)

Meine Damen und Herren, die Regelungen des Naturschutz rechts sind bereits jetzt für die Entnahme von Wölfen ausrei chend. Wie Sie dem aktuellen Handlungsleitfaden Wolf ent nehmen können, kann nicht nur ein sogenannter Problemwolf auf der Grundlage von § 45 Absatz 7 entnommen werden, son dern auch ein Wolf, der immer wieder sachgerecht geschütz te Nutztiere tötet.

Wenn ein Wolf entnommen werden muss, muss er auch wirk lich entnommen werden; das heißt, er wird totgeschossen. Er wird dann eben entnommen und ist am Ende tot. Da werden wir ein Aufheulen von Tierschützerinnen und Tierschützern haben. Ein solcher Wolf wird am Ende totgeschossen. Das muss am Ende funktionieren.

Da bin ich mir nicht sicher, ob das Jagdsystem mit Revierjag den das richtige Mittel ist, um den Wolf zur Strecke zu brin gen. Da kann es wahrscheinlich sinnvoll sein, Profis ans Werk gehen zu lassen, die am Ende das besorgen, was zu besorgen ist: dass der Wolf dann eben tot im Gebüsch liegt.

Worum geht es eigentlich? Uns geht es ganz klar um die Schä ferinnen und Schäfer. Es geht um die Weidetierhaltung. Das hat Minister Hauk zu Recht dargestellt. Es geht darum, dass wir unsere Kulturlandschaften erhalten. Wir haben in BadenWürttemberg 10 000 ha Wacholderheiden; Herr Minister Hauk hat darauf hingewiesen.

Baden-Württemberg ist das Wacholderheidenland Europas. Wir haben dafür international eine Verantwortung. Unsere Un tersuchungen haben ergeben: Es geht nur durch die Schäferei. Nur mit Schäfern können wir diese Wacholderheiden erhal ten. Wir haben die Grinden im Nordschwarzwald; wir haben die Hochweiden im Südschwarzwald, im Biosphärengebiet. Diese wollen und müssen wir erhalten; das ist eine gesetzli che Aufgabe nach der FFH-Richtlinie. Wir wollen dies tun. Diese Regionen unterliegen einem Schutz, und deswegen un terliegen auch die Weidetierhalter, die Schäferinnen und Schä fer, einem politischen Schutz durch uns. Hierfür setzen wir uns intensiv ein.

Deswegen muss das Management, das alle hier einfordern, wirklich funktionieren, damit wir keine Schäferinnen und Schäfer, keine Schäfereibetriebe, keine Weidetierhalter ver lieren. Wir brauchen sie. Das sind wichtige Dienstleister auch für uns, für die Naturschutzverwaltung.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Ganz klar ist also: Wir müssen über funktionierende, prakti kable Herdenschutzmaßnahmen sprechen. Wir müssen darü ber sprechen, wie wir die Schäferinnen und Schäfer, die Wei detierhalter unterstützen können. Wir brauchen sie. Die Ar beit von Weidetierhaltern ist ungemein anstrengend und auf wendig; darüber müssen wir in diesem Haus auch sprechen.

Lassen Sie mich noch ganz kurz auf die drei Risse eingehen, die ein Wolf Anfang Oktober in Widdern verursacht hat. Der Wolf hatte dabei leichtes Spiel. Ich habe den Schäfer ganz spontan besucht; ich habe mir die Weide angeschaut, wo die Lämmer im Nachtpferch waren. Der Wolf hatte leichtes Spiel: Die Schafe waren eben nicht durch einen Zaun geschützt. Der Schäfer ist ein Hobbyschäfer, der eine wunderbare Arbeit macht und die Kulturlandschaften offenhält. Ich habe mich sehr bei ihm für die Maßnahmen, die er durchführt, bedankt. Er hat die Schafe einfach nicht durch einen Zaun geschützt – und er würde sie auch weiterhin nicht schützen. Ich hätte dies, wenn ich an seiner Stelle wäre, ebenfalls nicht gemacht. Auch um diese Schäfer müssen wir uns kümmern. Das ist alles an dere als einfach, aber wir kümmern uns darum.

Aber klar ist: Größere, große Schäfereien pferchen ihre Scha fe; ganz klar. Das sind auch die Vorgaben der Tierschutzver ordnung für Nutztiere. Wenn solche Schafe eingezäunt sind, überlegt es sich ein Wolf ein- oder zweimal, ob er in die Her de eindringt oder ob er in den nächstbesten Wald geht und sich dort eine Wildsau oder ein Reh holt.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Eine Wildsau wäre gut!)

Wir stellen schon jetzt für gezielte Herdenschutzmaßnahmen Mittel aus der Landschaftspflegerichtlinie bereit. Diese Her denschutzmaßnahmen schützen dabei nicht nur vor dem Wolf, sondern auch vor wildernden Hunden. Das nämlich ist ein viel größeres Problem für die Schäferei als der eine Wolf, der in Baden-Württemberg möglicherweise vorkommt oder auch nicht vorkommt. In jedem Jahr gibt es viele, viele Nutztier risse durch wildernde Hunde. Da meinen Hundehalter, dass ihr Schäferhund ohne Weiteres auch mal in die Koppel hin eingelassen werden kann, um ein bisschen zu spielen. Das ist für die Schäferei ein großes Problem; Herdenschutzmaßnah men können auch da funktionieren.

Deshalb unterstützen und fördern wir vonseiten des Umwelt ministeriums ein Herdenschutzprojekt des Landesschafzucht verbands, das möglichst praktikable Lösungen im Rahmen des Herdenschutzes entwickelt.

Herr Staatssekretär Dr. Bau mann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Glück zu?

Gern als Nachfrage.

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Ich weiß ja nicht, wann Sie zum Ende kommen!)

Ich komme jetzt zum Ende.

Es geht darum, dass wir die Schäferei, die Weidetierhaltung fördern. – Ich lasse die Frage nicht als Zwischenfrage zu; Sie können aber gleich im Anschluss fragen.

Es geht also darum, dass wir die Schäferei fördern und unter stützen; es geht darum, dass wir im Zweifelsfall, wenn eben Problemwölfe auftreten – das ist genau definiert: das ist dann der Fall, wenn ein Wolf mehrfach auch sachgerecht geschütz te Schafe reißt –, den entsprechenden Wolf entnehmen, sprich totschießen. Das geht über das Naturschutzgesetz.

Wir sollten nicht über Märchen sprechen, wir sollten über Fak ten sprechen. Lassen Sie mich Ihnen am Ende, Herr Glück – jetzt können Sie gleich die Frage stellen –, auch noch das Buch überreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Herr Dr. Baumann, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Haben Sie denn im Rah men der Anhörung zur Kenntnis genommen, dass es unter schiedliche juristische Einschätzungen zu der Frage gibt, ob der Wolf nicht doch tatsächlich in die Schutzschale – von nichts anderem wird gesprochen – des JWMG aufgenommen werden kann? Der Luchs ist ja auch bereits darin. Warum soll es beim Luchs gehen

(Minister Peter Hauk: Streng geschützt!)

und beim Wolf nicht?

Die andere Frage: Haben Sie, wenn Sie argumentieren, dass man bereits nach dem Naturschutzrecht einzelne Wölfe ent nehmen kann, den Fall in Bautzen berücksichtigt, wo ein An trag auf Entnahme eines Wolfes zunächst genehmigt wurde, dann aber dagegen geklagt wurde? Nun ist die Situation so, dass einem für mehrere Wochen die Hände gebunden sind und man gegen dieses Wolfsexemplar nicht vorgehen kann.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Da gilt dann Sofortvoll zug!)

Haben Sie dies zur Kenntnis genommen? Schätzen Sie es nicht auch so ein, dass man mit dem JWMG schneller reagie ren könnte?

Vielen Dank für die Frage, Herr Glück. – Selbst wenn man den Wolf – ich habe es gerade eben in meiner Rede erwähnt – in das Jagdrecht über

führen würde, in das Schutzmanagement, würden weiterhin die Regelungen des Naturschutzrechts gelten.

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Ge genruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich weiß nicht, ob es dadurch bürokratisch einfacher würde. Ich weiß nicht, ob sich die FDP/DVP-Fraktion für mehr Bü rokratie ausspricht. – Sehr interessant.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Ja! – Zuruf des Abg. Stefan Herre AfD)

Es geht darum, dass der Wolf dann am Ende eben auch totge schossen wird. Egal, ob er gejagt oder gemanagt wird: Am Ende muss er dann auch totgeschossen werden. Über § 45 Ab satz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes geht das. Die Antwort ist, dass wir dann eben vom Umweltministerium aus dafür sorgen, dass es schnell geht.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es!)

Wenn eine Gefahr besteht, kann man auch einen Sofortvoll zug anordnen. Dann ist der Wolf schneller tot, als man denkt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Staatssekretär Dr. Bau mann, es gibt eine weitere Frage, nämlich von Herrn Abg. Röhm. Lassen Sie diese noch zu?

Natürlich.