Der Terror ist das, was die Menschen am meisten beschäftigt, und deswegen ist es entscheidend, dass wir darauf eine Ant wort geben. Die Bekämpfung von Kriminellen, von Schwer kriminellen, die mit Terroristen auf einer ähnlichen Stufe ste hen, ist aber ebenso angesagt. Deshalb liegen wir richtig, wenn wir mit diesem Gesetz auch schwere und schwerste Straftaten in den Fokus nehmen.
Es macht im Übrigen, meine Damen und Herren, in seinen verheerenden Auswirkungen doch keinen Unterschied, ob bei spielsweise ein Sprengstoffanschlag auf Menschen aus einer islamistischen, aus einer rechtsextremen oder aus einer links extremen Motivation heraus begangen wird. Oder nehmen Sie eine geplante Massengeiselnahme, bei der stündlich eine Gei sel erschossen werden soll. Da ist es im Grunde genommen
doch völlig egal, ob das einen terroristischen, einen islamis tischen, einen rechtsextremen oder einen linksextremen oder einen pekuniären Hintergrund hat, um beispielsweise Geld zu erpressen. Denen, die als Geisel genommen werden, ist die Motivation jedenfalls ziemlich egal.
Es kommt ein Zweites hinzu, meine Damen und Herren. Stel len Sie sich einmal vor, wir würden unseren Sicherheitsbehör den die Aufgabe geben, in einer solchen Situation, in der Si tuation einer Massengeiselnahme, zunächst einmal zu ergrün den, ob das jetzt Terroristen oder „ganz normale“ Schwerkri minelle sind. Oder stellen Sie sich vor, unsere Sicherheitsbe hörden machen eine TKÜ, bekommen so etwas mit und stel len dann fest, dass das eigentlich keine Terroristen, sondern einfach habgierige Menschen sind, die Geld erpressen wol len, und müssen dann diese Überwachungsmaßnahme einstel len und sich von der Observation – jedenfalls im Rahmen der TKÜ – verabschieden.
All das macht keinen Sinn, und deswegen habe ich gesagt: In der Substanz werden wir an diesem Gesetz keine Änderungen vornehmen. Wir werden das Gesetz, was seinen Anwendungs bereich betrifft, nicht einengen. Die neuen Instrumente aus dem Polizeigesetz gelten nicht für Kleinkriminelle. Wir ma chen das nicht aus Neugier unserer Sicherheitsorgane, schon gar nicht zum Anfüllen von Datenbanken. Das liegt nicht in unserem Interesse.
Die Regierungskoalition gibt den Sicherheitsbehörden, der Polizei und dem Verfassungsschutz die Instrumente an die Hand, damit sie auf der Höhe der Zeit sind, damit sie insbe sondere im Zeitalter der Digitalisierung gegenüber den Her ausforderungen des Terrors, gegenüber den Herausforderun gen von schwerer und schwerster Kriminalität auf Ballhöhe sind. Ich bin den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dankbar, verehrter Kollege Sckerl, verehrter Kollege Filius, verehrter Kollege Blenke, Kollege Lorek und Kollege Dr. Lasotta, dass wir ein gutes Gesetz noch besser haben machen können, oh ne dass an der Substanz dieses Gesetzes etwas geändert wor den ist. Wenn wir es durch die Änderungen dem einen oder der anderen insgesamt etwas einfacher gemacht haben, zuzu stimmen, dann ist das auch ganz in Ordnung.
Ich will mich auch beim Koalitionspartner herzlich dafür be danken. Ich weiß – mal ganz offen gesprochen –, das ist teil weise schon eine harte Kost gewesen. Aber ich weiß es zu schätzen, dass wir uns in dieser Koalition zusammenfinden. Diese Koalition kann stolz darauf sein, dass wir bei einem so schwierigen Thema Handlungsfähigkeit beweisen und es ge meinsam schaffen, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land optimal vor schwerer Kriminalität zu schützen. Vielen Dank für das konstruktive Mitwirken.
Deswegen: Ende gut, alles gut. Unsere Gesetzesvorhaben sind ein entscheidender Schritt gegen Terror und schwerste Krimi nalität. Das ist eine Sicherheitsgesetzgebung, die sich im bun desweiten Vergleich wirklich sehen lassen kann. Deswegen ist es ein guter Tag für die innere Sicherheit in unserem Land. Wir schützen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württem berg noch besser vor Terror und schwerster Kriminalität.
Lieber Herr Kollege Binder, ohne die SPD hätten wir es wirk lich nicht geschafft, diese Sicherheitsgesetze zu machen.
Ich freue mich jetzt sehr darüber, dass wir, nachdem der Ge setzentwurf ja anfänglich „furchtbar“ und „furchtbar verfas sungswidrig“ war,
(Abg. Sascha Binder SPD: Na, na, na! Ich glaube, die Grünen sehen darin auch nicht nur ein paar wenige Federstriche!)
aus einem für Sie grob verfassungswidrigen Gesetzentwurf jetzt einen für Sie zustimmungsfähigen Gesetzentwurf ge macht haben.
Jedenfalls: Allen, die zustimmen, meine Damen und Herren, und allen, die sich konstruktiv eingebracht haben, danke ich auch im Namen unserer Sicherheitsbehörden, unserer Polizis tinnen und Polizisten. Sie werden dieses Gesetz, diese Sicher heitsgesetzgebung auch als eine Unterstützung ihrer wertvol len Arbeit verstehen. Es ist eine Gesetzgebung, die dafür sorgt, dass Baden-Württemberg das sicherste Land der Republik bleibt, dass die Baden-Württembergerinnen und Baden-Würt temberger sich sicher fühlen können, dass sie das Gefühl ha ben, im sichersten Land der Republik zu leben.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über die beiden Gesetzentwürfe. – Das dauert jetzt ein bisschen. Deswegen hätte ich die Bitte, dass wir uns jetzt konzentrieren.
Wir beginnen unter Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe a mit dem Gesetzentwurf Drucksache 16/2740 – Gesetz zur Ände rung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Ausfüh rungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz. Abstimmungsgrundla ge ist die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ständigen Ausschusses und des federführenden Ausschusses für Inne res, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/2921. Die beiden Ausschüsse empfehlen Ihnen, dem Gesetzentwurf zu zustimmen.
Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/2996-1, und der Ände rungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2996-2, vor. Diese Anträge werde ich an den entsprechenden Stellen des Gesetzentwurfs zur Abstimmung stellen.
Zunächst rufe ich Nummer 1, betreffend § 3, zur Abstimmung auf. – Wer Nummer 1 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Nummer 2, betreffend § 5 a, zur Abstimmung auf. Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 2 ist mehrheit lich –
Ich rufe Nummer 3, betreffend § 5 c, zur Abstimmung auf. Hierzu liegt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2996-2, vor, die klarstellen will, dass die Onlinedurchsuchung verboten ist.
Wer stimmt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2996-2, ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Wer Nummer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 3 ist damit ein stimmig bei wenigen Enthaltungen zugestimmt.
Ich rufe Nummer 4, betreffend § 9, zur Abstimmung auf. Wer Nummer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? –
Ich rufe Nummer 5, betreffend § 10, zur Abstimmung auf. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/2996-1, und Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksa che 16/2996-2, vor.