Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Einfügung eines neuen Buchstabens b und die notwendige Folgeänderung fordert. Wer stimmt Ziffer 1 dieses Änderungs antrags zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zum Ände rungsantrag der Regierungsfraktionen ist damit mehrheitlich abgelehnt.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich schlage Ihnen nun vor, dass ich die Buchstaben b bis e von Ziffer 1des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/2997-1, nun gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.

Wer stimmt den Buchstaben b bis e von Ziffer 1 des Ände rungsantrags der Regierungsfraktionen zu? – Wer stimmt da gegen? – Wer enthält sich? – Den Buchstaben b bis e von Zif fer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen ist da mit mehrheitlich zugestimmt.

Nun komme ich zur Abstimmung über Nummer 4 mit den so eben beschlossenen Änderungen. Die Fraktion der AfD hat beantragt, über die 14 Absätze des § 23 b getrennt abzustim men. Deswegen rufe ich zunächst Absatz 1 auf. Wer stimmt für diesen Absatz? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Absatz 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 2 auf. Wer ist dafür? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 3 auf. Wer ist dafür? – Immer dafür? –

(Heiterkeit)

Gegenprobe! – Enthaltungen? – Absatz 3 ist mehrheitlich zu gestimmt.

Ich rufe Absatz 4 auf. Wer ist dafür? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 5 auf. Wer ist dafür? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 5 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 6 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 6 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 7 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 7 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 8 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 8 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 9 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Absatz 9 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 10 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Absatz 10 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 11 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Absatz 11 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 12 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Absatz 12 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 13 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Absatz 13 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Absatz 14 auf. Zustimmung? – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Absatz 14 ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Nummer 4 insgesamt mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 5 auf, betreffend die neuen §§ 27 b und 27 c. Wer stimmt Nummer 5 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent hält sich? – Nummer 5 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 6 auf, betreffend den neuen § 54 a – Ge brauch von Explosivmitteln. Wer Nummer 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Nummer 6 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 7 auf, betreffend § 84. Wer Nummer 7 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 7 ist bei einer Enthaltung einstim mig zugestimmt.

Ich rufe Nummer 8 auf, betreffend die neuen §§ 84 b und 85. Wer Nummer 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 8 ist mehrheit lich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 9 auf. Sie betrifft die Inhaltsübersicht. Wer Nummer 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 9 ist bei wenigen Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Einschränkung von Grundrechten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zu gestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über weitere Ziffern der bereits genannten Änderungsanträge. Die Ziffern 2 und 3 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/2997-1, fordern die Einfügung eines neuen Artikels 3 – Evaluation – und die notwendigen Folge änderungen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksa che 16/2997-3, zu diesem Änderungsantrag begehrt in Ziffer 2 eine Änderung des Evaluationszeitraums, nämlich eine Eva luation zwei Jahre nach Inkrafttreten statt fünf Jahre nach In krafttreten.

Ich lasse zunächst über Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2997-3, abstimmen. Wer Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Zif fer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Druck sache 16/2997-3, ist mehrheitlich abgelehnt.

Nun lasse ich abstimmen über die Ziffern 2 und 3 des Ände rungsantrags der Regierungsfraktionen, Drucksache 16/2997-1. Wer stimmt den Ziffern 2 und 3 dieses Änderungsantrags zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Den Ziffern 2 und 3 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, Druck sache 16/2997-1, ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf den neuen

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 15. November 2017 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes“. – Sie stim men der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Ge setz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur A b s t i m m u n g über Abschnitt B der Beschlussempfehlung: Gesetz zur Abwehr alkoholbe dingter Störungen der öffentlichen Sicherheit. Hierzu liegt der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/2997-2, vor, den ich nach der Schlussabstimmung zur Ab stimmung stellen werde.

Bitte beachten Sie auch bei diesem Gesetzentwurf, dass wir die Abstimmung entlang der Beschlussempfehlung vorneh men.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Polizeigesetzes

mit den Nummern 1 bis 3.