Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Zweitens: die Frage der Betrauungsnorm. Natürlich kann man sich darüber unterhalten – das ist letztlich dann auch fast et was für Connaisseurs –, wo die Grenze zwischen der Wahr nehmung einer Betrauung und einer Ausnahmestellung vom Wettbewerbsrecht in der Auseinandersetzung zwischen eige nem Aufgabenbereich der Sender und Wettbewerbsbereich verläuft. Die Abgrenzung zwischen eigenem Aufgabenbereich und Wettbewerbsbereich kann man nicht in jedem Fall in ei nem solchen Vertrag regeln. Man kann nur eine generelle Re gelung finden, die jedenfalls meist zutreffend gehandhabt wer den kann.

Die Betrauungsnorm und die Voraussetzung dafür, dass die Sender bestimmte Back-off-Leistungen selbst organisieren können und wirtschaftlicher werden können, entspricht der Aufforderung der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, in dem nicht programmnahen Bereich und im journalistischen Bereich wirtschaftlicher zu werden und Effizienzreserven zu heben, die bei den Sendern ohne Zweifel vorhanden sind. Da raufhin hat die Sprecherin der ARD, Frau Intendantin Wille, ein Papier vorgelegt, in dem sie solche Wirtschaftlichkeitsre serven benannt und auch zahlenmäßig ausgedrückt hat.

Die Intendanten haben der Rundfunkkommission der Länder inzwischen einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, wie sie das umzusetzen gedenken. Dieser Vorschlag bleibt in Bezug auf die Finanzierungslücke, die die Kommission zur Ermitt lung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF,

2021/2022 mit über 2 Milliarden € errechnet hat, hinter der notwendigen Finanzierung zurück.

Deswegen bitte ich Sie, zu sehen, dass, wenn wir den Sendern nicht ermöglichen, in den Bereichen IT, Personalverwaltung, Kassenführung und ähnlichen Backoffice-Bereichen durch Zusammenarbeit zu größerer Wirtschaftlichkeit zu kommen, dies zulasten der Beitragszahler gehen würde. Wir haben heu te schon eine Lücke, die sich nach den Berechnungen der Rundfunkkommission der Länder in einer Beitragserhöhung von 1,20 € widerspiegeln dürfte.

Daher glaube ich, dass die Betrauungsnorm und die Möglich keit, in diesen ja auch nicht wirklich konkurrierenden Berei chen durch Zusammenarbeit der Sender Reserven zu heben, im Interesse der Kundinnen und Kunden der Sender sind. Das hält die Beitragshöhe niedriger, als sie wäre, wenn man so nicht vorgehen könnte.

Ich möchte zum Schluss noch etwas Grundsätzliches sagen, weil das in der Debatte, denke ich, manchmal übersehen wird: Es ist nicht so, dass wir nach der Rechtsprechung des Bun desverfassungsgerichts, wenn alle Länder gewissermaßen den Willen hätten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaf fen, die Wahl hätten, dies zu tun. Würden wir, die Länder, al le existierenden Rundfunkstaatsverträge aufheben, dann hät ten wir die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Pflicht, eine andere Regelung zu treffen – irgendeine andere öffent lich-rechtliche Regelung durch einen neuen Rundfunkstaats vertrag.

Ich bitte Sie auch, doch einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass das Tätigwerden der privaten Rundfunksender nach der Recht sprechung von Karlsruhe nur erlaubt ist, wenn es einen funk tionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Das ist die formale Voraussetzung dafür, dass es Private überhaupt geben darf. Das heißt, das Rundfunksystem, das wir haben, ist da durch sowohl auf der öffentlich-rechtlichen Seite als auch auf der privaten Seite insgesamt – auch das Thema Medienviel falt – in Verfassungsrang gehoben. Das würde ich einfach bei der Debatte zu beachten bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/2993. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 16/2953, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2017, Az.: 2 BvL 2/17 – Normenkontroll verfahren zu § 23 Absatz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg über die abgesenkte Eingangsbesol dung – Drucksache 16/2971

Berichterstatter: Abg. Dr. Bernhard Lasotta

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekom men, hierzu keine Aussprache zu führen.

Wir kommen daher gleich zur Abstimmung über die Beschluss empfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/2971. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, in dem oben ge nannten verfassungsgerichtlichen Verfahren von einer Stel lungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzu sehen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Druck sache 16/2971, ist damit einstimmig zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 4 ist somit erledigt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heu tigen Tagesordnung angelangt.

Bevor ich die Plenarsitzung schließe, lade ich Sie – auch im Namen von Frau Landtagspräsidentin Aras – herzlich zu der Veranstaltung „Weißbuch zur Zukunft Europas“ ein, die nach einer kurzen Umbaupause von etwa 15 Minuten gleich hier im Plenarsaal beginnt.

Mit dem Impulsvortrag von Herrn Professor Dr. Martin Sel mayr ist ein interessanter Einstieg zu erwarten. Es schließt sich eine Podiumsdiskussion an.

(Unruhe)

Erst nachher, nicht jetzt schon.

Wir würden uns freuen, wenn Sie in großer Zahl an der Ver anstaltung teilnehmen. Während der Umbauzeit stehen für Sie nach diesem langen, trockenen Sitzungstag im Foyer Geträn ke bereit.

Die nächste Plenarsitzung findet am 13. Dezember 2017 um 10:00 Uhr statt.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 17:12 Uhr