Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

(Zuruf: Oje!)

Noch größere Hoffnung machen die Zweifel des Landgerichts Tübingen an der Europarechtskonformität des deutschen Rund funkzwangsbeitrags.

(Abg. Sascha Binder SPD: Haben Sie Hoffnung auf Europa?)

Vom Landgericht Tübingen wurde daher Anfang August dem EuGH ein Fragenkatalog hierzu vorgelegt. Lassen Sie uns hof fen, dass dann endlich einmal etwas Vernünftiges und Positi ves aus der EU für Deutschland kommt.

(Beifall bei der AfD)

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Um Gottes willen! – Zu ruf der Abg. Beate Böhlen GRÜNE)

Im Hinblick auf dieses Zitat von Papst Leo XIII. aus dem 19. Jahrhundert sei noch gesagt, dass derzeit ca. 3 800 Kla gen gegen den Rundfunkzwangsbeitrag vor deutschen Gerich ten anhängig sind. 2015 existierten über 500 Millionen € an ausstehenden Forderungen.

(Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

Die Leute zahlen einfach nicht. Deshalb wurden 2016 von der umbenannten GEZ 21,1 Millionen Mahnbescheide ausgestellt, und es gingen 1,46 Millionen Vollstreckungen an die Gerichts vollzieher. – Im Mai war meine. Denn ich zahle selbst nicht – seit 2013. Und ich werde auch weiterhin nicht zahlen.

(Beifall bei der AfD)

Denjenigen Bürgern, die eine ebensolche Haltung haben, de nen spreche ich Mut und Durchhaltevermögen zu.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Je mehr wir werden, umso schneller knickt dieses legale Un rechtssystem des zwangsbeitragsfinanzierten Staatsfunks hof fentlich ein.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Binder.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer an der Anzahl der Klagen festmachen will, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsmäßig ist oder nicht,

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Nein, ob er was taugt oder nicht!)

der tut sich schon deshalb schwer, weil, wenn man die 3 500 Klagen in Bezug setzt zu den 80 Millionen Einwohnern in Deutschland,

(Zuruf von der AfD: Wohnungen müssen zahlen, nicht Einwohner!)

dieses Verhältnis deutlich besser ist als bei einer Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen 21 Mitglieder der AfD-Frakti on, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Raimund Haser CDU)

Deshalb ist am Ende immer erst bei Gericht entscheidend, was hinten qualitativ herauskommt, und nicht, wie viele Klagen es gibt.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Herr Fiechtner kann ja mal über die Zensur in der AfD berichten! – Gegenruf des Abg. Rüdiger Klos AfD: Zuhören, Herr Kollege!)

Ich denke, das wird Ihnen auch bekannt sein.

Wir haben in diesem Änderungsstaatsvertrag – die Kollegen haben darauf hingewiesen – aufgrund der Datenschutz-Grund verordnung Änderungen vollziehen müssen, denen wir auch zustimmen. Ich denke – da gebe ich den Kollegen Salomon und Haser recht –, dass wir endlich einmal über das sprechen müssen, was nicht in diesem Änderungsstaatsvertrag steht, aber im Umfeld der letzten Ministerpräsidentenkonferenz und im Umfeld der Verlegerkonferenz hier in Stuttgart eine große Rolle gespielt hat.

Kollege Salomon, ich hätte mir gewünscht, dass der Minis terpräsident auf der Tagung der Verleger, bei denen der Vor sitzende der Verleger im gleichen Jargon vom öffentlich-recht lichen Rundfunk gesprochen hat, wie es die AfD-Fraktion tut, dies, als er dort gesprochen hat, ähnlich deutlich zurückge wiesen hätte, wie Sie es heute hier im Parlament getan haben. Das hat er nämlich nicht getan, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

Er hat da eben seine Position nicht deutlich gemacht. Er hat diese Wortwahl – genauso wenig wie der frühere Ministerprä sident des Landes Baden-Württemberg, Günther Oettinger – eben nicht zurückgewiesen. Das erwarte ich schon. Unabhän gig von der Frage, wie wir es ausgestalten, hätte ich von bei den erwartet, klar Stellung zu beziehen und diese Wortwahl zurückzuweisen, Kolleginnen und Kollegen.

Ich glaube, es ist nicht arg schwierig, jetzt da zu einem Ergeb nis zu kommen. Deshalb hoffe ich, dass die 16 Ministerpräsi denten am Ende – vielleicht am 1. Februar – zu diesem Er gebnis kommen. Ansonsten sollten sie aufhören, darüber zu reden. Die ganze Zeit nur darüber zu reden, aber zu keinem Ergebnis zu kommen, bringt uns in der ganzen Debatte nicht weiter. Denn auf Arbeitsebene funktioniert die Zusammenar beit zwischen den Verlagen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Insofern sollten sich die Ministerpräsidenten da ein Beispiel nehmen, wie es in der Praxis funktioniert. Dann können wir das auch endlich hier im Parlament im Zusam menhang mit einem Staatsvertrag diskutieren. Die nächsten Staatsverträge werden sicher hier zur Beratung vorliegen.

Aber ich hoffe, dass wir dann endlich über die entscheiden den Dinge reden und nicht nur über das, was ohnehin klar ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die FDP/ DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Weinmann.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Änderung des Einundzwanzigs ten Rundfunkänderungsstaatsvertrags beinhaltet zwei Teile. Das ist zum einen ein relativ unproblematischer Datenschutz teil – gerade vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundver ordnung eine notwendige Änderung, die an sich keinen Be denken begegnet.

Anders hingegen ist es aus unserer Sicht bei der bereits ange sprochenen Betrauungsnorm, die schließlich eingeführt wur de, um Kooperationen von Rundfunkanstalten künftig mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf das europäische Wettbe werbsrecht zu geben.

Zahlreiche erhebliche Bedenken, vor allem von der Internet wirtschaft, der Film- und Produzentenwirtschaft, vom priva ten Rundfunk und von den Kabelnetzbetreibern, wurden hier zu vorgebracht, insbesondere im Hinblick auf die Notwendig keit, überhaupt eine solche Norm einzubringen, da Koopera tionen im Auftragsbereich bereits jetzt zulässig sind und das Erreichen von Einsparzielen eben kein legitimes Ziel einer Betrauung im Sinne des europäischen Rechts ist. Infolgedes sen befürchten insbesondere die Privaten einen nicht zu recht fertigenden Vorteil, der zulasten beteiligter Dritter geht.

In der Tat: Wenn man sich die Bedenken anschaut, sind diese nicht von der Hand zu weisen. Denn ungeachtet dessen, dass die medienpolitische und realrechtliche Notwendigkeit nicht zu erkennen ist, genügt der vorliegende Entwurf auch inhalt lich nicht den Anforderungen, die an die an sich restriktiv zu handhabenden Ausnahmen der Betrauung im Sinne des euro päischen Kartellrechts zu stellen sind.

Dies wird gerade mit Blick auf die Position der privaten Sen deunternehmen gegenüber dem öffentlichen Rundfunk inner halb des dualen Rundfunksystems deutlich. Denken Sie bei spielsweise an die territoriale Verwertung von Rechten, deren Finanzierung bei den privaten Anbietern zwangsläufig ein er hebliches Problem darstellt, während hingegen für den öffent lich-rechtlichen Rundfunk, der natürlich beitragsfinanziert ist, dies so nicht der Fall ist.

In Summe, meine Damen und Herren, können wir diesem Ge setzesvorhaben nicht zustimmen. Denn auch durch die Klar stellung der Klarstellung – um nichts anderes handelt es sich bei der Darstellung in der Stellungnahme der Regierung – wird die Auslegung im Zweifel nicht leichter, sondern noch erschwert, und in der Regel wird man davon ausgehen müs sen, dass dies zulasten der privaten Anbieter geht. Dies kann und dies sollte im Sinne einer pluralistischen Medienland schaft nicht in unserem Sinne sein. Deswegen lehnen wir das Vorhaben ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort für die Landes regierung erteile ich Herrn Staatsminister Murawski.

Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf Ihnen die Haltung der Landesregierung zum Einundzwanzigs ten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags kurz erläutern. Dabei möchte ich allerdings auf die Beiträge, die schon aus dem Hohen Haus gekommen sind, insoweit ver weisen, als ich Sie jetzt nicht erneut informiere, dass die Eu ropäische Datenschutz-Grundverordnung Anlass für die Be ratungen war.

Ich denke, dass in der Debatte schon klargestellt worden ist, worum es geht, nämlich dass das Medienprivileg hier zu be rücksichtigen war, das in Deutschland beim Datenschutz exis tiert und das es beispielsweise nicht notwendig macht, bei je mandem, über den berichtet wird, eine Genehmigung darüber einzuholen, ob er datenschutzrechtlich einverstanden ist, dass über ihn berichtet wird.

Ich glaube, daran ist auch in der Debatte keine Kritik aufge kommen. Ich will mich deswegen den Punkten zuwenden, die kritisch erwähnt worden sind.

Erstens: Herr Abg. Binder, der Ministerpräsident hat bei der von Ihnen zitierten Tagung sehr wohl dem Präsidenten des Verlegerverbands, Döpfner, widersprochen und klargestellt, dass die Formulierung „Staatsfunk“ von ihm missbilligt wird

(Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt doch! Vollkom men richtig!)

als ein in dieser sachlichen Debatte ungerechtfertigter Kampf begriff. Insofern glaube ich, dass hier einfach eine gewisse In formation notwendig war. Also das, was Sie eingefordert ha ben, hat der Herr Ministerpräsident bereits erfüllt.

Zweitens: die Frage der Betrauungsnorm. Natürlich kann man sich darüber unterhalten – das ist letztlich dann auch fast et was für Connaisseurs –, wo die Grenze zwischen der Wahr nehmung einer Betrauung und einer Ausnahmestellung vom Wettbewerbsrecht in der Auseinandersetzung zwischen eige nem Aufgabenbereich der Sender und Wettbewerbsbereich verläuft. Die Abgrenzung zwischen eigenem Aufgabenbereich und Wettbewerbsbereich kann man nicht in jedem Fall in ei nem solchen Vertrag regeln. Man kann nur eine generelle Re gelung finden, die jedenfalls meist zutreffend gehandhabt wer den kann.