Heiner Merz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet in seiner Um setzung mehr Bürokratie sowie einen massiven Eingriff in die freie Meinungsbildung und in die Möglichkeit der freien Mei nungsäußerung.
Was mit Transparenz und Meinungsvielfalt beworben wird, das entpuppt sich bei der Lektüre des immerhin mehr als 120 Paragrafen umfassenden sogenannten Staatsvertrags zur Mo dernisierung der Medienordnung als ein Sammelsurium von Regularien – Regularien, die dafür sorgen, dass für Medienan
bieter und Behörden erheblich mehr Verwaltungsaufwand ent steht; zudem wird auch zukünftig die ungefilterte Verbreitung der eigenen Meinung im Internet massiv eingeschränkt.
Fortan müssen sich beispielsweise erfolgreiche Streamer um eine Rundfunkzulassung bemühen.
Auch wenn viele regierungsunkritische Unterhaltungsforma te dies zunächst als problemlos erachten, so sollten sich auch diese bewusst machen, dass sie von nun an erheblich stärker vonseiten des Staates überwacht und reguliert werden, also auch zensiert werden. Wer weiter streamen möchte, der hat zunächst Programminhalt, Kategorie und Verbreitungsgebiet zu melden, um dies, bitte schön, zugelassen zu bekommen. Wer so etwas als rein formalen Akt bezeichnet, der ist entwe der naiv oder perfide.
Im Medienstaatsvertrag ist euphemistisch und sinnverdrehend von der Förderung der internationalen Verständigung sowie von einem diskriminierungsfreien Miteinander die Rede. Die viel zitierte Meinungsfreiheit beschränkt sich jedoch auf die „bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaft lichen Kräfte und Gruppen“. Aha! Denn wer diese Kräfte oder Gruppen letztendlich als bedeutsam definiert, das sind Orga ne der Regierenden im Staat.
Schon allein der geplante Ausschluss von Nicht-EU-Teleme dien zeigt, wohin die Reise geht. „Russia Today“ oder „Fox News“ oder womöglich gar auch Schweizer Zeitungen sind im Fall des Falles auch im Internet dann auf einmal nicht mehr zugänglich, falls diese EU-kritisch oder EU-unerlaubt wahr heitsaufdeckend sind.
Eine objektive und neutrale Informationsgewinnung für die Bürger ist bei regierungsseitigem Missbrauch der Möglich keiten, die dieser neue Staatsvertrag bietet, dann nicht mehr möglich. In einer freiheitlichen Demokratie ist es jedoch nicht das Recht des Staates, den Bürgern vorzuentscheiden, was re gulariengenehm ist und was eben nicht. In einem freiheitli chen Rechtsstaat dürfen dem informationswilligen Bürger kei ne Regulierung, kein Informationsfilter und keine Zensur vor geschaltet werden. Bürger müssen weiterhin als mündig be trachtet werden und selbst beurteilen können, was sie interes siert und woher sie sich ihre Meinung bilden. Und je vielfäl tiger und internationaler und diversifizierter Informationsquel len sind, umso fundierter und weniger manipulierbar ist eine Meinungsbildung möglich.
Die vom CDU-Kollegen Haser soeben erwähnte Möglichkeit, dass Eltern an- und ausschalten könnten, was ihre Kinder kon sumieren, ist eine Ebene höher nämlich ebenfalls gegeben. Die Regierenden können dies gegenüber den Bürgern nun ebenfalls tun.
Die so gefilterte und zensierte Information, die so manipulier te Meinungsbildung in totalitären Staaten sollte uns eine War nung sein. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt in diese falsche Richtung. Im Sinne ei ner wirklich freien Informationsvielfalt wäre es vielmehr kon sequent, den mittlerweile zigmal als Lügen- und Lückenpres se belegten und durch seine Zwangsbeitragsfinanzierung in
Deutschland die Medien dominierenden sogenannten öffent lich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.
Die nun zudem staatlich-direkten Förderungen für auch so manche privaten Sender oder Presseorgane machen auch diese förderungs- und regierungshörig. Denn wie heißt das Sprich wort? Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Nicht die Parlamente dürfen über die Medienlandschaft ent scheiden, sondern nur die Bürger auf der Grundlage ihrer frei en Entscheidungen. Durch den vorliegenden Medienstaats vertrag wird jedoch klar, dass die Herrschenden auch in un serem Land zunehmend Angst vor Meinungsfreiheit und Mei nungsvielfalt haben.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Anlass des vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsver trags ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Diese Entscheidung besagt u. a., dass ei ne Rundfunkzwangsbeitragserhebung für Zweitwohnungen nicht zulässig ist. Das ist erfreulich – wenn man nur nicht be rücksichtigen müsste, dass das Bundesverfassungsgericht die weiteren berechtigten Klagen gegen den Zwangsbeitrag ab gewiesen hat, u. a., weil es sich ja um einen sogenannten Bei trag handle und nicht um eine Steuer. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.
Wir wissen aber auch, dass nicht alles, was derzeit als legal reklamiert wird, nicht dennoch demokratisch veränderbar wä re – und sogar verändert werden muss, weil das, was durch ein Gericht als legal deklariert wurde, nicht dem demokrati schen Rechtsempfinden von uns Bürgern entspricht.
Denn wir Bürger sind und bleiben als Volk der oberste Sou verän im Staat. Für uns Bürger macht es nämlich keinen Un
terschied, ob der Zwangsbeitrag nun „Rundfunkbeitrag“ oder „Steuer“ oder „legalisierter Diebstahl an Wohnungsbesitzern und Gewerbetreibenden in Deutschland“ genannt wird. Es bleibt dabei, dass es sich um einen erzwungenen Tribut für ein Angebot handelt, das weder bestellt wurde noch das sehr vie le Zwangsbeitragszahler überhaupt zu großen Teilen nutzen.
Es ist eine grundsätzlich libertäre Haltung, die unsere Partei vertritt, die es den Bürgern freistellt, selbst zu entscheiden, was sie nutzen und was sie somit auch bezahlen sollen – und was nicht.
Aber in unserem Land, in dem gar der derzeitige Ministerprä sident vor den Gefahren der direkten Demokratie warnt, in diesem Land ist es mit der wirklichen Demokratie und dem Vertrauen der Obrigkeit in uns Bürger wohl nicht so gut be stellt.
Doch auch wer sich auf das Argument der gerichtlich so ab gesegneten angeblich notwendigen Grundversorgung zurück ziehen möchte, der muss dies vor dem Hintergrund der zeit lichen Entwicklung sehen. Durch die Angebote der zahlrei chen privaten Sender und nicht zuletzt durch das Internet hat sich die thematische Breite einer angeblichen Grundversor gung – das allein wäre ja die Aufgabe der sogenannten öffent lich-rechtlichen Sender – erheblich geschmälert. Es braucht weder diese Unzahl von zwangsbeitragsfinanzierten Sendern noch deren derzeitige Angebotsbreite. Ein einziger bundes weiter Sender, der völlig objektiv und ohne eigene Wertungen Nachrichten verkündet und somit die Bürger neutral infor miert, dieser wäre als öffentlich-rechtlicher Rundfunk völlig ausreichend.
Insbesondere im Bereich der Unterhaltung können wir fest stellen, dass die privaten Sender weit voraus sind und dass hier bereits ein mehr als ausreichendes, breites Angebot ge sendet wird. Die Versorgung mit Unterhaltung ist gegeben. Ein zusätzlicher Mehrwert für die Bürger entsteht weder durch zwangsbeitragsfinanzierte drittklassige Quizshows noch durch oft absurd zeitgeistkonforme Krimis wie z. B. „Tatort“ noch durch sonstige seichte Unterhaltung unter der Federführung der Öffentlich-Rechtlichen. All dieses hat bereits oder wird noch eine bessere neue Heimat bei privaten Sendern finden. Kurzum: Der Markt regelt das besser als durch Zwangsbei träge zig luxusversorgte Intendanten, absurd überbezahlte Künstler oder Moderatoren, aufgeblähte Apparate und dort üppigste Betriebsrenten.
Solange ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mindes tens Änderungen hin zu einer nachrichtlichen und neutralen Grundversorgung enthält, so lange werden wir auch jeden wei teren Rundfunkänderungsstaatsvertag ablehnen, und dies überhaupt, bis der Zwangsbeitrag endlich abgeschafft ist und durch eine völlig andere Finanzierungsform ersetzt wird.
Danke schön.
Frau Präsidentin, Ihre Aussage, es handle sich um einen Aufruf zum Rechtsbruch, möchte ich von Ihnen bitte erklärt haben. In meinen Augen ist es keiner. Wir haben tatsächlich sogar das Recht, das höchstrichterliche Recht – – Das höchste Gericht in dieser Sache hat entschie den, dass eine Barzahlung statthaft ist.
Ich möchte die Beitragsschuldner auffordern, bar bezahlen zu wollen.
Eigentlich wollte ich hier für die konstruktive und sehr freund liche Debatte bislang danken. Das Niveau war – bis auf gera de eben – endlich einmal so, wie es in diesem Parlament sein sollte, da die Grünen Corona haben.
Genau. – Da die Grünen Corona haben, fehlen die polemi schen und oft grenzwertigen Zwischenrufe.
Okay.
Herzlichen Dank für das Zulas sen der Zwischenfrage. – Sie sind thematisch zwar jetzt schon weiter. Meine Frage bezieht sich jedoch auf diese angebliche Meldeplattform – wie Sie sie vorhin geschildert haben.
Ist Ihnen bekannt, dass bis vor Kurzem ein sogenannter Beu telsbacher Konsens herrschte, der die Lehrer aufforderte, welt anschaulich und politisch neutralen Unterricht zu halten, und dass tatsächlich oftmals, besonders in letzter Zeit, von diesem sogenannten Beutelsbacher Konsens abgewichen wird
und manche Lehrer tatsächlich parteipolitische Propaganda in den Schulen machen?
Ist Ihnen das bekannt? Was würden Sie dagegen unternehmen, wenn nicht den Schülern eine Möglichkeit geben, das zu mel den?
Danke.
Herzlichen Dank und Respekt für das Erlauben der Zwischenfrage. – Ist Ihnen bekannt, dass forsa unter dem SPD-Mitglied Güllner arbeitet und dass na türlich forsa-Umfragen dementsprechend politisch gefärbt sind,
dass quasi die Art der Fragestellung die Antwort bringt?
Forsa-Umfragen sind erwiesenermaßen im Prinzip rote Pro paganda. Wenn Sie z. B. fragen würden, ob es Freibier für al le geben soll, hätten Sie 100 % Zustimmung.
Ist Ihnen bekannt, dass Sie ein Zitat von einer höchst subjektiven Quelle hier im Landtag ver breiten? – Danke.
Herzlichen Dank, Herr Minis ter, für das Zulassen der Frage.
Sie sagten klar, dass Großbritannien die EU-Gerichtsbarkeit auch für sich anerkennen soll. Ist das nicht eine Perversion von einem freien Land, dass in Brüssel die Illusion herrscht, dass sich ein Volk, das sich quasi endlich in Freiheit entlassen hat, weiterhin irgendeiner Gerichtsbarkeit
eines anderen Staatenkonglomerats unterwirft?
Ist das nicht irgendwie eine Illusion? Wenn die EU das for dert, ist das nicht quasi präventiv gegen einen möglichen er folgreichen Ausgang?
Das ist einsichtig, was Sie sa gen; klar. Das ist die Position der EU. Aber wieso soll das nur eine Lex Großbritannien sein? Wir haben Freihandelsabkom
men der EU mit Norwegen, mit der Schweiz, mit Kanada, mit zig anderen Ländern, und da ist diese Klausel, dass sich die se Länder einer EU-Gerichtsbarkeit unterwerfen sollen, nicht enthalten. Wieso gerade jetzt mit Großbritannien? Ist das nicht, wie ich gesagt habe, absoluter Backstop, was die EU macht, dass es nicht so kommen kann?
Herzlichen Dank für das Zulas sen der Frage. – Sie sagten vorhin: „was gut ist fürs Klima“. Super! Was ist denn das „Klima“, wie definieren Sie „Klima“? Klima ist der langjährige Durchschnitt des Wetters bezogen auf einen Ort, bezogen auf die Welt, bezogen auf was? Wenn Sie sagen: „was gut ist fürs Klima“, dann müssten Sie ja tat sächlich hierfür mal eine Definition von „Klima“ haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Abschaffung des euphemistisch so genannten Landestarif treue- und Mindestlohngesetzes – kurz LTMG genannt – ist und bleibt berechtigt. Unser Gesetzentwurf ist absolut not wendig. Ich habe in der Ersten Beratung am 17. Oktober be reits auf die Ergebnisse der umfangreichen Gutachten verwie sen, und wir durften auch die Stellungnahmen der Verbände bereits zur Kenntnis nehmen. Keiner der Betroffenen in Ba den-Württemberg will und braucht dieses LTMG, auch kein einziger Arbeitnehmer.
Das LTMG ist und bleibt ein wirtschaftspolitischer Fehler, ein Fehler, der endlich korrigiert werden muss. Ich hatte auch schon erwähnt, dass eine parlamentarische Mehrheit zur Ab schaffung dieses LTMG jetzt vorhanden wäre, wenn sich nur ein jeder an seine Wahlversprechen halten würde.
Inhaltliche Zustimmung kam zunächst von der FDP/DVP. Dass sich die FDP/DVP-Fraktion nun darauf hinausredet, der Ansatz für den Bürokratieabbau wäre nicht breit genug, ist schon recht erbärmlich, nur um ja nicht der AfD recht zu ge ben und daher zustimmen zu müssen.
Natürlich braucht es noch viel mehr Bürokratieabbau. Da ha ben Sie völlig recht. Und wir, die AfD, werden Ihnen hierzu auch noch viel mehr vorlegen. Aber es braucht auch einen An fang.
Sie, die FDP/DVP, wollen heute einen Gesetzentwurf ableh nen, den Sie in der vergangenen Legislaturperiode inhaltlich schon einmal selbst so gestellt hatten.
Jetzt, hier und heute, gäbe es dafür aber eine parlamentarische Mehrheit. Solche billigen Manöver erscheinen uns für eine angeblich wirtschaftsliberale und dem Namen nach freiheit liche Partei mehr als unwürdig. Und die Wähler und die Wirt schaft nehmen es zur Kenntnis, wenn Altparteien nur aus dem Prinzip „Anti-AfD“ immer mehr die Haltung zu eigenen, vor geblichen Inhalten verlieren. Springen Sie, werte Mitglieder der FDP, doch bitte über Ihren eigenen Anti-AfD-Parteischat ten, und stimmen Sie im Sinne und im Interesse der Wirtschaft in unserem Land für diesen Gesetzentwurf.
Den peinlichsten Kniefall vor Links-Grün hat aber wieder ein mal die CDU geliefert. Sie will uns weismachen, dass man das Ganze nun, im November 2019, erst noch prüfen müsse und bloß nichts überstürzen dürfe. Ich erlaube mir, Ihren Frak tionskollegen Claus Paal zu zitieren. Er legte am 4. März 2015
vor viereinhalb Jahren – ausführlich dar, warum man das LTMG abschaffen müsse,
und kam zu folgendem Schluss – ich zitiere –:
Sie, die grün-rote Landesregierung, haben in den letzten vier Jahren einige wirtschaftspolitische Fehler gemacht. Sie haben Bürokratie aufgebaut, Sie haben Verbote ge schaffen, Sie haben Vorschriften geschaffen. Heute haben Sie die Chance, zumindest einen Ihrer Fehler rückgängig zu machen. Nutzen Sie diese Chance!
Grün-Schwarz macht nun anscheinend genau das weiter, was Grün-Rot vermurkste. Tatsächlich macht aber nur Grün wei ter. Die CDU-Fraktion hat sich wirtschaftspolitisch offenbar vollkommen vom unternehmensfreundlichen Denken verab schiedet
und sich auch hier demütig den Grünen unterworfen. Man muss Kretschmann und den Seinen fast schon Respekt dafür zollen, wie kurz sie einen immerhin fast gleich starken Koa litionspartner an der Leine halten können.
Sogar Ihre eigene CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsverei nigung, die durch unsere Initiative offenbar erst das erste Mal nach ihrer Meinung gefragt wurde, wurde von Ihnen ignoriert.
Denken Sie, meine Damen und Herren von der CDU, doch bitte darüber nach, ob Sie nun nicht im Sinne unserer Wirt schaft Haltung beweisen wollen und ob nicht gerade auch Ihr Gewissen für unseren Gesetzentwurf spricht.
Ansonsten bleibt es bei der bitteren Erkenntnis, dass auch die Union kein Ansprechpartner mehr für die baden-württember gische Wirtschaft wäre. Und nur die Wirtschaft ermöglicht den Wohlstand des ganzen Volkes.
Abschließend zitiere ich Artikel 27 Absatz 3 unserer Landes verfassung:
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Denken Sie, werte Damen und Herren der bürgerlichen Mehr heit hier,
bei der folgenden Abstimmung nun bitte darüber nach.
Danke schön.
Danke schön, Frau Minister.
Ich glaube, mich zu erinnern, dass wir im Ausschuss schon darüber geredet haben und quasi Konsens bestand, dass das LTMG hier unnötig ist, weil im Mindestlohngesetz des Bun
des schon das Wesentliche genauso enthalten ist und durch das baden-württembergische LTMG lediglich ein Doppelauf wand für die Unternehmen entsteht.
Leider nicht. Ich habe keine Zeit.
Zu Herrn Dr. Schweickert: Das bin ich von Ihnen nicht ge wohnt. Ihr Auftritt hier war wirklich ein Tiefpunkt. Hätten Sie irgendetwas zum Thema gesagt! Das einzige Argument, das wir hätten, dass wir an Sie appellieren – –
Wenn Sie bei der Beratung am 17. Oktober zugehört oder aufgepasst hätten, hätten Sie die anderen Argumente mitbe kommen. Ich habe lediglich an die FDP appelliert, zu ihrem Wort von damals zu stehen und unseren Gesetzentwurf jetzt mitzutragen.
Gut. – Danke schön.
Danke schön, Herr Minister, auch danke für den aktuellen Statusbericht. Genau das ist der Status. Jetzt schauen wir mal, was von allen beteiligten Sei ten daraus gemacht wird.
Jetzt entschuldigen Sie bitte die Frage. Ich möchte mich jetzt nicht als Krämerseele outen, aber wir haben doch immer eine Kosten-Nutzen-Betrachtung. Über den Nutzen der EU haben wir einen Dissens; okay, kann sein. Aber die Kosten sind ein deutig. So, wie ich erfahren habe, wird Deutschland den kom pletten Beitrag von Großbritannien übernehmen, sogar frei willig übernehmen, wenn Großbritannien ausscheidet. Ist es nicht etwas absurd, dass wir uns über den Zustand der EU so freuen? Nennen Sie doch mal Zahlen, was uns die ganze Par ty kostet. Dann müssten wir noch einmal einen Schritt zurück gehen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis betrachten.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Mit dem euphemistisch so genannten Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – kurz: LTMG – besteht in BadenWürttemberg bis heute ein Gesetz, das zu grün-roter Regie rungszeit beschlossen wurde, ein Gesetz, das von Beginn an infrage stand, das spätestens seit 2015 überflüssig ist und laut Gutachten unwirksam war und unwirksam ist.
Sechs Jahre, ein langer Weg zu dieser Erkenntnis, der sich manche hier immer noch verweigern, sechs lange Jahre, in de nen die Auftragnehmer öffentlicher Aufträge im Land Milli onen Euro zur Umsetzung von Dokumentations- und Nach weispflichten vergeuden mussten – eine Erkenntnis, die man aber auch schon damals hätte haben können, hätte man nur auf jene gehört, die sich mit Wirtschaft auskennen, die viel leicht sogar aus der Wirtschaft kommen oder die zumindest schon einmal in der freien Wirtschaft gearbeitet haben.
Stattdessen wurde die Wirtschaft Baden-Württembergs ge zwungen, sich auf ein jahrelanges Experiment einzulassen, wobei jegliche Kritik bislang mit dem Hinweis auf eine lau fende Evaluierung abgewiesen wurde – dies auch 2015, als nach Einführung des bundesweiten Mindestlohns konsequen terweise auch schon einmal die Abschaffung dieses in BadenWürttemberg zusätzlichen Gesetzes gefordert wurde. Die Eva luierung, hinter der man sich in der Vergangenheit permanent versteckte, hat sechs statt vier Jahre gedauert, und das nun vorliegende Gutachten beinhaltet genau das zu erwartende, vernichtende Ergebnis. Lassen Sie mich kurz darauf einge hen.
Ein Zusammenhang zwischen dem Gesetz und einem verbes serten Wettbewerb besteht aus Sicht der Vergabestelle nicht. Weder der Bieterkreis noch die Qualität der Leistungserbrin gung haben sich verbessert. Ebenso hat sich der Einsatz von Subunternehmen nicht wesentlich verändert. Auch die Auf tragnehmer sehen keine Wettbewerbsveränderung, wohl aber einen immensen und unnötigen Mehraufwand im Bereich von Dokumentationspflichten.
Und das ganz Absurde ist, dass diese Dokumente von mehr als 60 % der Vergabestellen überhaupt nicht überprüft wer den. Die Gründe für die Nichtprüfung sind u. a., dass schlicht kein Anlass besteht oder die Branche ohnehin für ihre gute Bezahlung bekannt ist. Überhaupt haben weniger als 1 % der Vergabestellen irgendwelche Verstöße gegen das LTMG fest gestellt oder sahen überhaupt irgendeinen Anlass für eine Kontrolle. Das heißt, dass die Wirtschaft hier hauptsächlich gezwungen wird, für den Papierkorb zu arbeiten.
Wenn dieses Gutachten also etwas bestätigt, dann zunächst einmal, dass die Mär vom ausbeuterischen Arbeitgeber in Ba den-Württemberg allenfalls nur ein linksideologisches Hirn gespinst ist. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Schon vor ei nem Mindestlohn haben die Auftragnehmer im Land überwie gend gut und anständig bezahlt.
Laut Normenkontrollrat entstehen für die Betriebe in BadenWürttemberg allein durch die Erbringung von Verpflichtungs erklärungen von Subunternehmen Kosten in Höhe von ca. 1,8 Millionen € im Jahr – wohlgemerkt: seit 2015 völlig sinnlos, denn durch das bundesweit gültige Mindestlohngesetz muss dieser Mindestlohn ohnehin bezahlt werden.
Und im bundesweiten Gesetz sind Subunternehmer übrigens ja auch mit berücksichtigt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, scheuen Sie sich bitte nicht, Gesetze, die sich als sinnlos erwiesen haben, wie der abzuschaffen, auch wenn irgendwelche Gewerkschaften dann pöbeln und kreischen und uns polemisch und absurd Ar beitnehmerfeindlichkeit vorwerfen.
So ist es nämlich nicht. Nicht nur die Arbeitgeber, auch die Arbeitnehmer gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wissen oft um die bürokratische Belastung für ihren Betrieb. Auch diese Arbeitnehmer werden Ihnen Bürokratieabbau dan ken, weil in baden-württembergischen Betrieben mehr Zu sammenhalt und gemeinsames Erfolgsinteresse bestehen als irgendwelcher linksideologisch herbeigeredeter Klassenkampf.
Die Rückmeldungen der Wirtschaftsverbände zu unserem Ge setzentwurf sind äußerst positiv.
Denn auch dort hat eine intensive Auseinandersetzung mit dem von uns hier vorgelegten Gesetzentwurf stattgefunden. Auch dort wird deutlich überwiegend eine Abschaffung des LTMG befürwortet.
Wir werben mit diesem Gesetzentwurf auch für mehr Vertrau en in unsere heimischen Unternehmer. Die Arbeitgeber in Ba den-Württemberg sind keine Ausbeuter, sondern sie haben zu sammen mit den fleißig arbeitenden Bürgern in unserem Land die Wirtschaftskraft des Südwestens überhaupt erst möglich gemacht,
und sie garantieren diese noch immer. Dafür braucht man Mut und Unternehmergeist, und man muss bereit sein, etwas zu riskieren. Viele der heute großen Unternehmen sind in Zeiten groß geworden, in denen man die Leute noch unbehelligt ar beiten ließ und sie nicht mit Vorschriften überschüttet hat.
Besonders freuen wir uns über die Unterstützung unseres Ge setzentwurfs durch die Mittelstands- und Wirtschaftsvereini gung der CDU Baden-Württemberg.
In der Hoffnung, dass die hier anwesenden Abgeordneten der Union auf die Worte ihrer Parteifreunde hören, darf ich aus dieser Stellungnahme zitieren. Es – und nun das wörtliche Zi tat –
... wäre die Umsetzung des Gesetzentwurfs eine Chance, Kosten einzusparen und so zu dokumentieren, dass man mutig genug ist, den Worten Taten folgen zu lassen, und Bürokratie spürbar abbauen möchte. Die Zeiten stehen auf... Abschwung, dem muss Rechnung getragen werden.
Es gibt in diesem Parlament eine Mehrheit für die Abschaf fung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes, wenigs tens wenn man nach den Wahlprogrammen geht. Ich appel liere an die bürgerlich Vernünftigen hier, unserer Verantwor tung für die baden-württembergische Wirtschaft gerecht zu werden – für unsere Wirtschaft, die den Wohlstand in unse rem Land erst möglich macht.
Abschließend möchte ich mir auch noch ein wohl bereits hin länglich bekanntes Zitat erlauben: „Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts.“ Denken Sie bitte darü ber nach.
Danke schön.
Ich fasse mich kurz. – Ich dan ke Herrn Dr. Schweickert und der Frau Ministerin für ihre Re debeiträge; denn sie waren zum Thema. Der Rest hat seine Zeit wieder einmal nur genutzt, polemisch zu pöbeln und par teipolitische Positionen loszuwerden, hat aber inhaltlich nichts beigetragen. Das muss man wirklich sagen: Sie haben sich selbst disqualifiziert.
Der Auftritt ist wirklich bezeichnend gewesen.
Inhaltlich will ich dazu nur noch sagen: Mit dem baden-würt tembergischen Gesetz entstehen doppelte Dokumentations pflichten. Das ist unbestritten. Es ist auch unbestritten, dass das Bundesgesetz bereits die meisten Inhalte unseres badenwürttembergischen Gesetzes abdeckt. Daher ist dieses unnö tig. Man muss wirklich sagen, dass kein Unternehmen durch immer mehr Aufwand und immer mehr Bürokratie einen Mehr wert schafft und dass kein Unternehmen dadurch Geld ver dient. Dieses nicht verdiente Geld kann dann auch nicht für Löhne und Gehälter genutzt werden. Denken Sie darüber nach.
Herzlichen Dank, Herr Deusch le, für das Zulassen der Frage. – Sind Sie wirklich der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unab hängig sendet? Meinen Sie nicht, dass da nicht tatsächlich manchmal gewisse Färbungen drin sind, was die Politik be trifft, was die Aussagen betrifft? Es gibt zig Gegenbeispiele.
Wenn es so wäre, wie Sie sagen, dann hätten wir selbstver ständlich eine heile Welt. Aber es ist meiner Meinung nicht so. Jetzt ist die Frage: Sind Sie wirklich von dem überzeugt, was Sie gerade sagen?
Danke schön. – Investitionen in das Feuerwehrwesen. Ich frage die Landesregierung:
a) In welchem Umfang hat die Landesregierung inzwischen
welche Maßnahmen ergriffen, um den im Dezember 2017 vom Innenminister eingeräumten Investitionsstau bei den Feuerwehren zu beseitigen?
b) In welchem Umfang gedenkt sie im Rahmen der Haushalts
planungen welche Mehrausgaben für Investitionen im Feu erwehrbereich einzuplanen?
Danke schön.
Herzlichen Dank für Ihre Ant wort. – Ich erlaube mir noch die Zusatzfrage: Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund, dass vor allem die Beschaffung von Fahrzeugen eine hohe finanzielle Belastung für die Gemein den darstellt, die Forderung, die vorgesehenen Förderbeträge für Neufahrzeuge im Rahmen der VwV Zuwendungen Feu erwehrwesen nach oben anzupassen, also zu erhöhen? Sind derzeit sonstige Veränderungen im Rahmen der VwV Zuwen dungen Feuerwehrwesen vorgesehen?
Danke schön. – Es geht um den Archäopark Vogelherd in der Stadt Niederstotzingen in mei nem Wahlkreis Heidenheim.
Meine Fragen lauten:
a) Wird die Landesregierung der mit dem Beschluss des Land
kreises Heidenheim, die Stadt Niederstotzingen bei der Fi nanzierung des Archäoparks Vogelherd in den Jahren 2019 bis 2021 mit jährlich 100 000 € zu bezuschussen, einher gehenden Erwartung nachkommen, dass sich das Land in gleicher Höhe an der Finanzierung beteiligen wird?
b) Wenn nein: In welcher Höhe gedenkt das Land sich aus
welchen Haushaltstiteln an der Finanzierung zu beteiligen?
Herzlichen Dank für diese um fassende Antwort. Aber mir wäre es jetzt tatsächlich konkret um den Archäopark Vogelherd in Niederstotzingen gegangen. Sie sagten, Stellen wurden geschaffen usw. Das gilt für alle. Aber jetzt gerade konkret zu Niederstotzingen: Halten Sie es vor dem Hintergrund, dass mit diesem Archäopark auch das UNESCO-Welterbe Vogelherdhöhle erhalten bleibt, wirklich für angebracht, dass die finanziellen Belastungen von der Stadt Niederstotzingen getragen werden müssen? Sie spra chen von Ideen. Woher könnte eine weitere Unterstützung konkret kommen?
Danke schön, Frau Präsidentin. – Es ist etwas Vorgeschichte nötig, um die Frage zu erklären.
Am 13. September fand ich in meinem Briefkasten einen Schrieb, datierend vom 13. August, bestehend aus einer Fo tokopie mit einkopierter Unterschrift irgendeiner Privatper son, in dem es hieß, dass ich Fragen im Rahmen eines Mik rozensus zu beantworten hätte. In diesem Schrieb wurde kon statiert – mit Strafandrohung –, dass ich ebendieser Privatper son bei einem Besuch persönliche Fragen u. a. zum Einkom men, zur Wohnsituation usw. zu beantworten hätte.
Meine Frage an das Statistische Landesamt, ob denn diese Person beamtet oder besonders vereidigt sei, wurde wie folgt beschieden: Nein, es seien ehrenamtliche Erhebungsbeauf tragte. Es gebe aber auch eine andere Beantwortungsmöglich keit, nämlich, den Fragebogen anzufordern und ausgefüllt ein zusenden. Der Fragebogen ist aber eindeutig gekennzeichnet. Er könne – so das Statistische Landesamt weiter – nicht ano nym sein; denn es müsse gewährleistet sein, dass Rückfragen erfolgen können.
Ich kann also unterstellen, dass ich als Abgeordneter eventu ell gezielt ausspioniert werden soll.
Jetzt möchte ich bitte folgende Fragen stellen:
a) Wie werden welche Anforderungen an die sogenannten
„ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten“ überprüft?
b) Nach welchem konkreten Verfahren wird das befragte ei
ne Prozent der Wohnungen aus den „Auswahleinheiten“ zur Befragung ausgewählt?
Danke schön.
Danke für die Belehrung, dass ich das auch mit wenig Mühe selbst hätte erfahren können.
Im Prinzip, ja klar, das kann so behauptet werden.
Es kann ja in Mehrfamilienhäusern Anschriften geben, wo von vielleicht eine für den Erhebungsbeauftragen interessant ist, und andere sind es nicht. Ich unterstelle, dass ich hätte aus gehorcht werden sollen oder ausgehorcht werden soll.
Ich frage also konkret: Wie wird überprüft, dass die Erhe bungsbeauftragten innerhalb der Auswahleinheiten auch tat sächlich neutral vorgehen und nicht etwa gezielt oder willkür lich Wohnungen oder Befragungsobjekte auswählen?
Dann haben Sie zwar schon gesagt, dass sie zur Verschwie genheit verpflichtet sind. Aber was wäre, wenn?
Das sind ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die tatsächlich mit einem Laptop oder mit einem Fragebogen persönliche Da ten erheben, die sie dann natürlich auch weitergeben könnten, nicht unbedingt nur an das Landesamt. Wird das tatsächlich geprüft, nachgeprüft? Oder was wäre, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Danke.
Danke noch einmal. – Zur Er gänzung: Ich habe in meiner Einführung schon gesagt, dass die Möglichkeit bestünde, die Sie gerade auch aufgezeigt ha ben. Aber wieso ist das dann nicht anonym? Wieso muss tat sächlich die Person rückverfolgbar sein, die das ausgefüllt hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Zuerst eine gute Nachricht an alle obrigkeitswiderspens tigen Aufrechten im Land: Mehr als 400 000 Zwangsbeitrags pflichtige allein in Baden-Württemberg zahlen den 2013 ein geführten Rundfunkzwangsbeitrag nicht. Das ist immerhin fast jeder Zehnte zur Zahlung verdammte Haushalt in BadenWürttemberg.
Auch die Mehrheit der restlichen 90 % zahlt nur, weil ihnen dies derzeit noch legal abgepresst wird – legal, ja, nach dem Urteil des einen Kirchhof-Bruders über den vom anderen Kirchhof-Bruder damals ausgeheckten Zwangsbeitrag, wel cher nur auf einem Wohnungsbesitz oder Gewerbe im Bun desgebiet basiert. Brüderlich kirchhofsche Einigkeit – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Wie viele Mitglieder des brüderlichen Klans von ebendiesem System direkt oder indirekt leben, das wird wohl unaufdeck bar sein. Wir wissen jedoch wohl von der Verfilzung ach so vieler Altparteienpolitiker – auch über deren Familienmitglie der – mit dem deutschen Zwangsbeitragsrundfunksystem. Was da für wen warm rauskommt, das bleibt in Summe wohl auch unaufdeckbar. Doch ist dies wohl gewaltig.
Mit dem nun vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll der deutsche Staatsfunk noch stärker seine Metastasen ins Internet streuen. Wozu? Das fragt man sich zu Recht. Denn das Angebot im Internet ist vielfältig genug.
Quantitativ und qualitativ dürfen die Öffentlich-Rechtlichen hier nicht viel Positives beitragen, ganz im Gegenteil. Es reicht schon, sich z. B. das „Funk“ genannte und von ARD und ZDF finanzierte, das heißt letztendlich zwangsbeitrags bezahlte Onlineangebot an Jugendliche im Internet anzuschau en. Unter Zuhilfenahme meist mental herausgeforderter lin ker, „irgendwas mit Medien studiert habender“ Personen, die in der Regel keine wirkliche Qualifikation – außer angepass ter Ideologie – vorweisen, werden öffentlich-rechtliche The men gewälzt, die unter normalen Umständen in einer intak ten Gesellschaft niemals ankommen würden.
„Funk“ ist ein insbesondere an 14- bis 29-Jährige gerichteter, offensiver Indoktrinationsversuch, welcher sich rund um ei ne absurde Gedankenwelt und um eine Positivierung der Is lamisierung, um Multikulti, um Genderwahn und um gutmen schentümelnde Umerziehung dreht. Wer glaubt, dass ich hier übertreibe, sollte sich bitte selbst erst einmal einen Eindruck davon machen.
Während es in Deutschland mit der Islamisierung durch Mer kels Herbeigerufene ja ganz gut von selbst vorangeht, müssen die Systemmedien jedoch beim größten von allem Schwach sinn, dem Gender-Mainstream, gründlich nachhelfen.
Hier darf jetzt die CDU ganz genau zuhören: Wir erinnern uns, dass es vor der Landtagswahl noch ein paar CDUler gab, die sich gegen den teilpervertierten Bildungsplan und die Frühse xualisierung im Lehrplan an unseren Schulen positioniert ha ben.
Sie waren damals dagegen, weil sie – dem Namen nach Christ demokraten – angeblich für Familie und gegen die Abschaf fung unserer gesellschaftlichen Grundwerte seien – reine da malige Wahlkampftaktik. Denn während Sie derlei Gedanken gut im Wahlkampf damals angeblich finden wollten, werden Sie nun wieder brav zustimmen, wenn genau dieses teilper verse Gedankengut vom öffentlichen-rechtlichen Rundfunk nun auch im Internet verbreitet werden wird – ohne Kontrol le übrigens, ab welchem Alter dann Kinder auf diesen Unsinn zugreifen. Und es geht da nicht um Aufklärung, sondern um konkrete Sexualpraktiken und natürlich um das Lieblingsthe ma der Grünen: inter-, multi- und wechselsexuelle Queer- und „Trans*Personen“ – Trans-Sternchen-Personen – sowie ähn liche Freakgeschlechter, die sich jeder Hirnkranke für sich selbst natürlich jederzeit frei aussuchen kann.
Solange es also solche Umtriebe im öffentlich-rechtlichen Querfunk gibt, heißt das: nicht gar Ausweitung der Öffent lich-Rechtlichen, sondern dort erst einmal ordentlich ausmis ten.
Denn solch ein Unsinn gehört keinesfalls in irgendeiner Wei se zu einer Grundversorgung.
„Du hältst sie dumm, ich halte sie arm“, das sagte früher ein mal ein König zum Bischof. „Ihr haltet sie fehlinformiert, wir halten sie ruhig“, das sagen heute die Regierenden zum deut schen Staatsfunk.
Für uns als freiheitlich-liberal-konservative Rechtsstaatspar tei bleibt es dabei,
dass nur der für eine Leistung bezahlen muss, der sie auch in Anspruch nimmt. Daher ist, bevor wir über irgendetwas Wei teres reden, unsere oberste Prämisse: Rundfunkzwangsbeitrag abschaffen!
Danke für das Schlusswort: „Wir müssen die EU reformieren.“ Danke! Ich hoffe auch, dass hier endlich einmal unterschieden wird zwischen dem schönen Kontinent Europa und diesem politischen Konstrukt, das sich in diesem schönen Kontinent breitgemacht hat, mit dem Na men EU.
Der EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027, also ab dem überübernächsten Jahr, sollte und müsste doch eigentlich das Thema des im nächsten Jahr zu wählenden EU-Parlaments sein. Genau hierzu berichtete mir jedoch eine sehr, sehr zu verlässige Brüsseler Quelle, dass die EU-Oberen derart Angst vor dem dann freiheitlicher zusammengesetzten Parlament ha ben, dass der Haushalt 2021 bis 2027 nun unbedingt schnell noch von dem willfähriger zusammengesetzten alten Parla ment beschlossen werden muss.
Doch im Detail geht es noch perfider: Es geht um 860 Milli arden € – das gesamte Volumen des EU-Haushalts 2021 bis 2027 –; und hierfür wurde die Eilbedürftigkeit deklariert. Die se 860 Milliarden € lässt man nun kurz hoppla hopp hier für Baden-Württemberg vom EU-Ausschuss durchwinken, abni cken, anstatt diese Unsumme und somit den baden-württem bergischen Beitrag hierzu öffentlich im Plenum zu behandeln.
Kennen Sie § 26 Absatz 4 Satz 3 der Geschäftsordnung die ses Landtags? Ich zitiere:
In Angelegenheiten der Europäischen Union ist der zu ständige Ausschuss in Eilfällen ermächtigt, für den Land tag abschließend Stellung zu nehmen.
Es muss also nur ein Eilfall konstruiert werden, und der EUAusschuss ersetzt die Beschlussfassung des Landtags. Das so genannte Königsrecht des Parlaments wird somit ausgehebelt. Parlamentarier hier, die nicht im EU-Ausschuss sitzen – also 122 der insgesamt 143 Abgeordneten, das sind 85 % –, sind somit von der Debatte über massive Abflüsse des Haushalts von Baden-Württemberg in die EU ausgeschlossen.
Können Sie sich vorstellen, dass in der unter dem Vorwand der Eilbedürftigkeit einberufenen Sitzung des Europaaus schusses am 19. September ebendieser Ausschuss über ein EU-Ausgabenvolumen von 860 Milliarden € abschließend für den Landtag Stellung genommen hat?
Ist Ihnen bekannt – hören Sie zu! –, dass am 19. September dieser EU-Ausschuss für die Entscheidung über baden-würt tembergische Steuergelder an die EU in Höhe von mindestens
27 Milliarden € einfach so abnickend den Landtag ersetzt hat? Ist Ihnen bekannt, dass dieser EU-Ausschuss über einen Net toabfluss von jährlich mindestens zwei, wahrscheinlich sogar drei oder mehr Milliarden Euro pro Jahr an baden-württem bergischen Steuergeldern zur EU befunden hat? Wir werfen der Landesregierung und namentlich dem Ex-ex-CDU-Minis terpräsidenten und nun EU-Kommissar Oettinger mit Blick auf die Sitzung des EU-Ausschusses vom 19. September vor, das Kriterium der Eilbedürftigkeit willentlich und vorsätzlich provoziert zu haben,
nämlich um den Skandal der EU-Finanzierung zu vertuschen. Der Mehrjährige Finanzrahmen gilt für die Jahre 2021 bis 2027. Es kann überhaupt keinen sachlichen Grund dafür ge ben, dass diese Planung ausgerechnet im September 2018, un mittelbar nach der Sommerpause und fast drei Jahre vor Wirk samwerden dieser Planung, per Eilbedürftigkeit am Landtag vorbei durchgedrückt werden musste – es sei denn, man will mauscheln, verheimlichen und vertuschen. Wir, die Vertreter der AfD, haben daher die Sitzung des EU-Ausschusses vom 19. September unter Protest verlassen.
Wir glauben nicht, dass man mit dem Geld der Steuerzahler und mit unserer gesamten Demokratie so verfahren kann, wie von den Altparteien nun gehandhabt. Wir, die AfD, sagen Ih nen: Sie sind politische Geisterfahrer, die den Wohlstand Deutschlands auf dem Altar Ihrer EU-Gläubigkeit opfern.
Die EU ist in weiten Teilen gescheitert. Wir müssen daher da rangehen, das wahre Europa wieder aufzubauen. Dafür müs sen wir neue Wege einschlagen, und dafür stehen wir, die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben das richtige Wort gesagt: rechtfertigen. Die Europäi sche Union muss sich rechtfertigen. Sie muss sich deshalb rechtfertigen, weil die Leute nachdenken.
Wenn ich sehe, welche Propagandaveranstaltungen die EU jetzt macht –
was wir hier im Landtag auch schon besprochen haben –, und wenn wir sehen, welche Gelder jetzt auch im Landeshaushalt für EU-Propagandaveranstaltungen ausgegeben werden, dann muss man sagen: Das ist manchmal von manchen totalitären Staaten nicht weit entfernt.
Thema Brexit, Herr Minister: Warten wir einfach einmal ab.
Ich weiß noch, wie vom Weltuntergang gepredigt wurde, der kommen würde, wenn Trump in den USA Präsident wird. Schauen Sie sich dort die Wirtschaft an, schauen Sie, wie das Land dort dasteht – nicht aus unserer Ausländersicht, sondern aus Sicht der Menschen dort. Ich muss zum Brexit nun eben falls sagen: Warten wir es einmal ab!
Großbritannien ist immer noch im Commonwealth vernetzt, und ich denke, die werden das alles – den Wegfall der Außen handelsbeziehungen des Vereinigten Königreichs mit der EU – mehr als kompensieren; sie werden es bestens hinbekom men.
Die EU will jetzt bei Großbritannien eben ein Exempel statu ieren. Es gibt Norwegen, es gibt die Schweiz, es gibt Kanada, mit denen die EU korrekte Beziehungen hat. Aber Großbri tannien werden genau solche Beziehungen verwehrt, um die ses Exempel zu statuieren.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Mit dem derzeit in Baden-Württemberg gültigen Infor mationsfreiheitsgesetz wurde vor zwei Jahren ein zwar sehr kleiner, aber immerhin ein erster Schritt unternommen. Doch schon damals galt es als eines der schlechtesten und unvoll ständigsten Informationsfreiheitsgesetze bundesweit.
Auch heute landet Baden-Württemberg im Transparenzran king ganz weit unten. Schlechter ginge es nur noch, wenn man gar kein solches Gesetz hätte. Das sagen nicht nur wir, das sa gen vor allem die parteipolitisch unabhängigen Verbände und Vereinigungen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen.
Die Grünen haben 2015 wenigstens schon zugegeben, dass man mit dem Gesetz nicht so ganz zufrieden sei und erst am Anfang stehe. Aber mit den „Spezialdemokraten“ im damals grün-roten Bündnis war eben nicht mehr zu machen.
Ambitioniert hatten die Grünen dann die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes sogar mit in ihr Wahlpro gramm 2016 aufgenommen.
Im Koalitionsvertrag sieht es nun jedoch – wen würde es auch wundern? – diesbezüglich sehr, sehr viel dünner aus. GrünSchwarz hat sich im veröffentlichten Koalitionsvertrag dar auf geeinigt, das Gesetz – wie es heute zu oft so schön heißt – zu evaluieren. Eine solche Evaluierung wurde übrigens aber schon bei der Einführung 2015 beschlossen. Sie haben in die ses Blendwerk Koalitionsvertrag also lediglich hineingeschrie ben, was ohnehin schon längst zuvor beschlossen war.
Klar, es mussten solche Füllsätze mit hineingeschrieben wer den, denn sonst hätte unser Märchenonkel Ministerpräsident damals, um seine Redezeit zu füllen, auch gleich die Neben abreden mit vorlesen müssen. So führt man die Wähler in Ba den-Württemberg hinters Licht.
Transparenz ist ein Begriff, über den wiederholt in dieser Ko alitionsvertragsprosa fabuliert wird. Doch auch hier gilt: Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Im Koalitionsvertrag steht:
Wir werden die Transparenz über die Finanzen der Ver fassten Studierendenschaft
gemeint ist übrigens Studentenschaft –
erhöhen und die Abläufe dort entbürokratisieren.
Wie sieht aber die Realität aus? Nach zwei Jahren mit zigfa chem Nachfragen haben wir, die AfD-Fraktion, endlich offen legen können, wofür die Verfassten Studentenschaften ihre Gelder ausgeben, nämlich u. a. zur Finanzierung von mehr als zehn vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen.
Dies sind übrigens genau die, die Steine und Böller auf Poli zisten werfen.
Werte Landesregierung, Ihr Mitglied Bauer wird und will wohl nichts, aber auch gar nichts gegen diese Umtriebe un ternehmen.
Vielleicht denken Sie, werter Herr Innenminister Strobl, mal genau daran, wenn Sie das nächste Mal wieder großspurig ver künden, wie sehr Sie und diese Landesregierung hinter unse ren Polizisten stünden.
Doch nicht nur bei den Verfassten Studentenschaften, auch bei anderen vom Bürger zwangsfinanzierten Organisationen sorgt eine solche Transparenz, wie wir sie in unserem Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz fordern, natürlich für pa nische Angst. Nehmen Sie nur den zwangsbeitragsfinanzier ten sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Allein in Baden-Württemberg zahlen schon heute mehr als 400 000 mu tige Verweigerer den Rundfunkzwangsbeitrag nicht.
Wie viele wären es mehr, wenn jeder wüsste, was dort mit der jährlich den Wohnungsbesitzern und Gewerbetreibenden ab gepressten Unsumme von 8 Milliarden € passiert, wie viele Intendanten dort in Luxus schwelgen, welche üppigen Gehäl ter inklusive üppigster Betriebsrente an welchen aufgebläh
ten Personalstamm bezahlt werden, welche Gelder von unnö tigen Sendern und zig Kanälen verschwendet werden? Denn die Bürger haben insbesondere nach dem heutigen unseligen Gebrüder-Kirchhof-Urteil Anspruch darauf, zu erfahren, in welchen staatlichen, halbstaatlichen oder pseudostaatlichen Organisationen sich möglicherweise wer bereichert und für welchen Unsinn Steuergelder oder Zwangsbeiträge vergeudet oder missbraucht werden.
Die Missstände und Zustände zeigen, dass es eine Oppositi on wie uns, eine richtige Opposition gebraucht hat, um sol ches aufzudecken.
Es gibt aber eine Gruppe, die das Volk noch besser vertreten kann als wir, die AfD, nämlich das Volk selbst. Es darf daher nicht an einzelnen Politikern oder Fraktionen liegen, die Re gierung zu kontrollieren, sondern auch die Bürger selbst müs sen die Möglichkeiten besitzen, staatliche oder halbstaatliche oder pseudostaatliche Organisationen zu kontrollieren und die dortigen Zustände zu hinterfragen.
Dies gilt umso mehr, wenn Bürger oder Teilgruppen der Be völkerung die Existenz oder das Tun solcher Organisationen zwangsweise bezahlen müssen. Es geht hier nicht nur darum, Steuergeldverschwendung zu verhindern, es geht auch darum, aufzudecken, wie Politik und andere Umtriebe durch die Hin tertür betrieben und leider oft auch hintertrieben werden. Wenn Bürger gezwungen werden, etwas zu finanzieren oder irgendwo Zwangsmitglied zu sein, dann muss dem Bürger auch zugestanden werden, zu wissen, wem das nützt und was das überhaupt soll.
Durch Transparenz wird wieder Vertrauen geschaffen. Denn keiner kann etwas zu verbergen haben, vorausgesetzt, es gibt einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern oder Zwangsbeiträgen.
Ausgerechnet ein Grüner, nämlich Herr Sckerl, hat hier vor ziemlich genau zehn Jahren gesagt, ohne Kenntnis über die öffentlichen Angelegenheiten sei der Bürger letztendlich nur ein halber Bürger.
Es ist eine nette Ironie der Geschichte, dass wir, die AfD, jetzt die Grünen an basisdemokratische Ursprünge erinnern dür fen.
Wie hat der grüne Marsch durch die Institutionen doch die Marschierer verändert, verfilzt und vom Volk entfernt. Wie nötig ist die demokratische Kontrolle durch eine wache Op position! Das tun wir, die AfD, notwendigerweise, mit wach sendem Elan und mit Unermüdlichkeit. Und das tun wir, die AfD, um mit unserem Entwurf des Landesinformationsfrei
heitsgesetzes die Macht wieder dorthin zu verschieben, wo sie hingehört, nämlich in die Hände des Volkes.
Nachdem ich das jetzt alles ge hört habe, könnte ich meine Rede nochmals vorlesen.
Nur wer etwas zu verstecken hat, fürchtet Transparenz. Und was typisch ist, ist das Sich-Drehen und Sich-Winden der Alt parteien hier vor Auskünften, vor Fragen, vor Transparenz. Denn Sie haben manche Organisationen seit Langem im Griff, zersetzt, durchsetzt, und genau da haben Sie heute Angst, dass wir fragen und Dinge aufdecken, vor denen Sie tatsächlich Angst haben müssen.
Zur Ausweitung des Geltungsbereichs. Ich habe gesagt: staat liche, halbstaatliche Organisationen, das heißt alles, was durch Steuern und Zwangsbeiträge finanziert ist – doch auch nur das, was durch Steuern und Zwangsbeiträge finanziert ist.
Der Bürger oder derjenige, der diese Zwangsbeiträge entrich tet, oder der Steuerzahlende, der Betroffene hat tatsächlich ei nen Anspruch auf Auskunft, was damit passiert. Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen.
Die dieselbekämpfende Deutsche Umwelthilfe lebt auch größ tenteils von Staatsgeldern. Das müssen Sie wissen.
Wieso kann man da also nicht fragen, wofür dieses Geld miss braucht wird?
Jetzt zu Herrn Dr. Goll: der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Nur wenn eine Leistung erfolgt, kann moralisch eigentlich ei ne Zahlung verlangt werden. Und eine leistungslose Zahlungs pflicht, der viele Bürger unterworfen sind: Wo finden Sie das gerecht? Wo ist das legitim? Das ist jedoch heute – zwar wie der einmal legal – bestätigt worden. Aber wenn Sie Wohnbe sitz und Gewerbebetrieb quasi zur Erhebungsgrundlage ma chen, sodass man diesen unseligen Zwangsbeitrag für den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen muss, frage ich mich – ich habe es hier schon einmal gesagt –: Wieso zahlt hier nicht jeder auch Hundesteuer, auch wenn er kein Haustier hat?