Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Januar 2017, Frau Abgeordnete. Das ist exakt ein Jahr her. Sie kommen ein Jahr zu spät. Wir haben Januar 2018.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Wann sind sie hier angekommen?)

Diese Nacherfassung ist inzwischen weitgehend abgeschlos sen.

(Abg. Anton Baron AfD: Warum wurde die nötig?)

Wir haben damit einen Überblick, wie das in keinem anderen Bundesland in Deutschland der Fall ist. Wir haben die UMAs erfasst, auch mit Fingerprints, mit Fingerabdrücken, mit ei nem entsprechenden Abgleich in EURODAC, in den PrümDateien, den europäischen Fahndungsdateien. Wir haben al so eine Nacherfassung vorgenommen, die bundesweit einma lig ist. Dies haben wir bereits vor exakt einem Jahr eingelei tet.

(Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie die Altersfest stellung bei jemandem gemacht?)

Zweitens: In dem Antrag, den Sie gestern Abend nachgereicht haben, fordern Sie,

die Ausländerbehörden zu veranlassen, unverzüglich und flächendeckend medizinische Altersüberprüfungen – im Sinne des Bestehens oder Nichtbestehens einer Volljäh rigkeit – bei allen vorgeblich unbegleiteten und bei allen begleiteten minderjährigen Ausländern vorzunehmen, die augenscheinlich bereits strafmündig sind.

Auch da kommen Sie zu spät.

(Abg. Anton Baron AfD: Aha!)

Am 1. August 2017 haben das Ministerium für Inneres, Digi talisierung und Migration und das Ministerium für Soziales und Integration allen Jugendbehörden und Ausländerbehör den in Baden-Württemberg Folgendes mitgeteilt – ich zitiere von Seite 9 –:

Hat die Ausländerbehörde Zweifel über das Lebensalter des UMA, hat sie gemäß § 49 Abs. 3 i. V. m. 5 AufenthG alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Le bensalters zu treffen. Dazu gehören das Abnehmen von Fingerabdrücken sowie Messungen und ähnliche Maß nahmen, einschließlich körperlicher Eingriffe, die von ei nem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen werden, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu be fürchten ist. Die Rechtsgrundlage im AufenthG umfasst auch Röntgenuntersuchungen.

(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los])

Das haben wir im August vergangenen Jahres

(Abg. Anton Baron AfD: An wen?)

allen Ausländerbehörden des Landes Baden-Württemberg mit geteilt. Sie kommen zu spät mit dem, was Sie gestern um 19 Uhr hier im Landtag eingebracht haben.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Die dritte Bemerkung, meine Damen und Herren: Nichts ist perfekt. Selbstverständlich müssen wir auch das bestehende Recht immer und immer wieder optimieren.

Ich habe in die Sondierungsgespräche mit der SPD den Punkt eingebracht, dass wir Identitätsfeststellungen – auch für un begleitete minderjährige Ausländer – generell und immer

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Aha!)

bereits bei der Ankunft, im Idealfall in den Ankunftszentren, komplett vornehmen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!)

Das heißt also, man kommt erst in den Bereich des SGB VIII, in den Bereich der Jugendhilfe, wenn eindeutig feststeht, dass der UMA auch ein UMA ist. Deswegen muss das am Anfang der Kette zweifelsfrei festgestellt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Im Übrigen, Herr Abg. Binder, bin ich, auch wenn bei den Sondierungsgesprächen von 13 Sozialdemokraten leider kein einziger und keine einzige aus Baden-Württemberg dabei ge wesen ist, guter Hoffnung, dass wir uns mit der SPD darauf verständigen werden.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Zum Zweiten wird es auch in Zukunft Zweifelsfälle geben. Ich finde die Vorgehensweise, die etwa der Sozialdemokrat und Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg prak tiziert und die dem Vorschlag eines baden-württembergischen Oberbürgermeisters ähnelt,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wo ist denn der her?)

richtig. In Zweifelsfällen ist man eben erwachsen und voll jährig und damit auch verantwortlich für das, was man tut.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Das kann der Flüchtling, etwa durch zweifelsfreie Papiere oder durch eine entsprechende Untersuchung, widerlegen. Diese Art von Nachweis sollten wir in das geltende Recht ver pflichtend für alle Ausländer- und Jugendbehörden in Deutsch land einführen, weil nicht überall in Deutschland mit der glei chen Gründlichkeit wie in Hamburg, im Saarland und in Ba den-Württemberg vorgegangen wird. Wir brauchen das flä chendeckend für ganz Deutschland.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Heinrich Fiecht ner [fraktionslos])

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 16/3123. Abschnitt I des An trags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Danke schön.

Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussantrag, der zwei Handlungsersuchen enthält. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 16/3387, vor. Hier wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Ist die Unterstüt zung durch fünf Abgeordnete gegeben? – Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 16/3387, zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Änderungsantrag ablehnt, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Enthaltung“.

Nun bitte ich Herrn Schriftführer Born, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchsta ben D.

(Namensaufruf)

Ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Abstimmung geschlossen und ich bitte die Schriftführer, nun das Abstimmungsergebnis festzustellen.

Ich schlage vor, wir machen in der Tagesordnung weiter und ich teile Ihnen das Ergebnis nach der Feststellung mit.

(Unruhe)

Ich darf um etwas Ruhe bitten.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Ände rung des Landesgebührengesetzes – Drucksache 16/2638

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/3276

Berichterstatter: Abg. Siegfried Lorek

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Häffner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewalt in unseren Sta dien hat ein Gesicht: Es ist jung und männlich. Diese Gewalt täter sind typischerweise keine sozialen Underdogs. Sie fin den darunter intelligente junge Männer, die die Woche über unauffällig ihrem Job nachgehen. Das Fußballspiel am Wo chenende nutzen sie dazu, mal so richtig Dampf abzulassen, just for fun.

(Abg. Anton Baron AfD: Das macht doch die Grüne Jugend auch!)