Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Im Bereich des Gebührenrechts hat der Landesgesetzgeber gelegentlich einen bestimmten Spielraum, den er entweder nutzen oder nicht nutzen kann. Wir wollten den gegebenen Spielraum nutzen – und zwar schon von An fang an, als die Kontrollen eingeführt wurden – im Sinne ei ner Regelung, dass derjenige, bei dem eine Kontrolle durch geführt wird und diese ohne Beanstandungen bleibt, dann auch nicht dafür bezahlen soll.
Das kann man – das halten wir einmal fest – so regeln. Ich ge be zu, man muss es nicht so regeln. Man kann den Spielraum anders nutzen. Man kann sagen: Wir wollen das nicht.
Ich nenne nur noch einmal das Beispiel, warum ich schon mei ne, dass ein solcher Vorschlag wie der unsere auf Verständnis stößt – ich habe es ja schon in der Ausschusssitzung ge nannt –: Sie fahren nachher vom Landtag zurück nach Hau se, kommen an einer mobilen Verkehrskontrolle vorbei und freuen sich, dass es nicht geblitzt hat. Trotzdem werden Sie am nächsten Parkplatz herausgewinkt, und ein Polizeibeam ter sagt zu Ihnen: „Das kostet 10 €, weil wir Sie ja kontrolliert haben.“ Andere werden sagen: „Es gibt aber den TÜV, und ich muss natürlich regelmäßig zum TÜV.“ Stimmt auch.
Um ein Beispiel aus einem anderen Bereich zu nehmen, da mit man ein Gefühl für unseren Vorschlag bekommt:
Es gibt die Sportschifffahrt. Auf dem schönen Bodensee z. B. gibt es eine Menge Boote. Da passiert leider auch ziemlich viel im Jahr. Verletzte und Tote gibt es leider immer wieder. Des wegen ist klar: Jedes Boot, das auf dem Bodensee schwimmt, braucht eine Zulassung, und diese muss dann auch periodisch erneuert werden. Das alles kostet Geld; das finde ich alles in Ordnung.
Aber das Problem fängt dann an, wenn ein Freizeitkapitän auf den See hinausfährt und das blaue Boot von der Wasserschutz polizei kommt. Die schaut, ob alles Erforderliche vorhanden ist – Rettungswesten, Rettungsringe, Zulassung. Am Schluss sagt sie: „Alles prima“, aber anstatt noch „Auf Wiedersehen, gute Fahrt!“ zu sagen, sagt sie: „Wir hätten gern 20 €.“ Der Freizeitkapitän würde sich wundern, und zwar mit Recht.
Deswegen glaube ich: Das, was wir vorschlagen, ist schon ein verständlicher Vorschlag. Aber wenn man ihn umsetzt, dann muss man ihn richtig umsetzen.
Aber wenn man sich jetzt die Mühe macht, die Entwürfe mit einander zu vergleichen – ich habe beide Entwürfe nebenein anderliegen –, dann wird es langsam ernst. Denn der Entwurf der AfD stiftet nicht nur Verwirrung, sondern er birgt Gefah ren hinsichtlich der Frage, ob es rechtlich so überhaupt geht, und zwar ganz einfach deswegen: Sie, die AfD, schreiben in Ihrem Entwurf:
Ein Anlass in diesem Sinne ist nicht gegeben bei erstma ligem oder wiederholtem... Erwerb von Waffen oder Mu nition.
Sie sagen einfach, ein Anlass sei nicht gegeben. Nun gibt es aber eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das ganz klar sagt: Der Erwerb von Waffen und Munition ist ein Anlass. So steht es dort klipp und klar.
Das ist nämlich Bundesrecht. Deswegen bin ich der Überzeu gung, dass Sie an dieser Stelle – – Sie haben ja vorhin ge meint, uns sagen zu müssen, wie es geht. Jetzt sage ich Ihnen, wie es wirklich geht.
den Kompetenzbereich des Landesgesetzgebers. Sie haben nämlich nur die Kompetenz für das Gebührenrecht, Sie haben nicht die Kompetenz, waffenrechtliche Begriffe umzudefinie ren, schon gar nicht Begriffe aus dem Bundesrecht. Das muss Ihnen klar sein.
Jetzt sage ich etwas zu unserem Vorschlag – den Sie nicht ver standen haben –: Wenn wir in unserem Entwurf schreiben, dass wir kein Geld wollen, „sofern... keine Rechtsverstöße, die zur Einleitung von Ordnungswidrigkeits- oder Strafver fahren führen können, festgestellt wurden“, dann entnehmen Sie dem fälschlicherweise – das war auch im Ausschuss schon der Fall – eine Unklarheit. Das ist aber gar keine Unklarheit. Denn was zu einem solchen Verfahren führen kann, ist dort ganz klar aufgelistet: sämtliche Verstöße, die entweder zu ei nem Ordnungswidrigkeits- oder zu einem Strafverfahren füh ren können.
Wenn ein solcher Verstoß vorliegt, dann setzt die Gebühren pflicht ein. Das ist in Ordnung. Wenn man im Einzelfall bei einer Ordnungswidrigkeit davon absieht, etwas zu machen – ein Fall, den es übrigens gar nicht so selten gibt –, dann ist das auch okay. Aber dann wird jedenfalls bezahlt; dann muss der
Wenn Sie also einmal darüber nachdenken: Dieser Satz führt zu einer glasklaren Grenzziehung. Wenn Sie nur einmal in die se Kataloge schauen würden, wüssten Sie: Wann gibt es eine Gebühr, und wann fällt keine Gebühr an?
Deswegen ist unser Vorschlag nicht nur eindeutig besser, son dern Ihr Vorschlag ist ein riskanter. Wir werden daher natür lich unserem Vorschlag zustimmen und Ihren Vorschlag ab lehnen.
Herr Landtagspräsident Klenk, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Die AfD wärmt Debatten auf, die in diesem Haus schon vor Jahren ausdiskutiert worden sind, und die FDP/DVP legt mit einem vermeintlich handwerklich besseren – oder, wie Herr Professor Goll soeben sagte, eindeutig besseren – Gesetzent wurf nach.
Zur Erinnerung: Nach dem entsetzlichen und kriminellen Missbrauch von Waffen beim Amoklauf von Winnenden und Wendlingen 2009 hat der Bundesgesetzgeber die verdachtsun abhängigen Kontrollen der Waffenaufbewahrung eingeführt. Schon damals wurde die Frage der Gebühr diskutiert; schluss endlich wurde festgelegt, dass dies in die Gebührenhoheit der Landkreise, Stadtkreise und Großen Kreisstädte fällt.
Kommunale Selbstverwaltung und Subsidiarität sind ein ho hes Gut und ein maßgeblicher Baustein unseres föderalen Sys tems. Das sollten wir nicht nur in Sonntagsreden betonen, son dern damit geht einher, dass die Kommunen unterschiedliche Schwerpunkte setzen und verschiedene Sachverhalte auch un terschiedlich ausgestalten. Das ist der Kern der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Unterschiedlichkeit ist nicht nur hinzunehmen, sondern dies ist auch so gewollt. – Herr Abg. Stickelberger, danke für Ihre unterstützenden Worte aus den Reihen der Opposition, die ich im Grunde genommen nur ganz und gar unterstreichen kann.
Eingriffe in dieses System beschneiden die Kommunen in ih rer Souveränität und in ihrem Gestaltungsspielraum, und das wollen wir nicht.
Erstens: Die Waffenbesitzer in unserem Land – die Jäger, die Sportschützen, die Sammler und die Erbwaffenbesitzer – ver halten sich zu einem ganz überwiegenden Teil verantwor tungsbewusst und gesetzestreu.
Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, aber diese ma chen nur einen kleinen Bruchteil der Waffenbesitzer in Ba den-Württemberg aus. Ein Generalverdacht gegen Waffenbe sitzer ist nicht sachgerecht und nicht in Ordnung.