(Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Nicole Razavi CDU: Bravo! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: Sehr gut!)
Wenn man das nicht genau versteht, kann ich Ihnen sagen: Es ist auch nicht so wesentlich; inhaltlich ändert sich nichts.
Für mich als Nichtjurist ist die Sorge, dass sich eine aktuelle Rechtsunsicherheit ergeben könnte, auch nicht ganz nachvoll ziehbar. Der gesunde Menschenverstand gebietet doch, dass man auf die jeweils geltende Fassung einer Verordnung ver weist. Aber sicher ist sicher.
Ich muss sagen: Es geht uns in diesem Land an vielen Stellen gut, die Finanzen sind gut usw. Aber es geht uns nicht so gut, dass wir noch weiter Zeit darauf verwenden sollten, die Kor rektur eines Gesetzes, die keine inhaltliche Änderung bein haltet, zu besprechen. So kann ich uns allen zwei Minuten und 30 Sekunden schenken.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum vorlie genden Gesetzentwurf – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung – bleibt nicht viel zu sagen. Der Gesetzentwurf passt das Ge setz an die jeweils gültige Fassung der Straßenverkehrs-Ord nung an. Damit wird auch verhindert, dass womöglich irrtüm lich auf nicht mehr gültige Fassungen Bezug genommen wird. Daher stimmen wir von der AfD-Fraktion diesem Gesetzent wurf logischerweise zu.
(Zuruf von der AfD: Die Vorlage ist jetzt zu toppen! – Abg. Reinhold Gall SPD: Jetzt zum Inhalt! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich spare Ihnen noch mehr Zeit. Kollege Schütte hat dargelegt, worum es geht. Wenn er nicht gesagt hätte, dass
er kein Jurist ist, hätte man angesichts seiner Darlegung des Sachverhalts, um den es hier geht, glauben können, er sei ei ner.
Es ist natürlich schon ein bisschen peinlich, dass es erst nach fünf Jahren auffällt, dass da eine Gesetzesänderung notwen dig ist,
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich haben Herr Kollege Dr. Schütte und die anderen Vorredner schon alles ausgeführt.
Interessant war natürlich, in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 2. August 2017 zu lesen: „Stuttgarter Verkehrssünder bringt Land in die Bredouille“. Daraufhin haben wir dazu einen An trag eingebracht. Denn das Landesgesetz zur StraßenverkehrsOrdnung ist seit Jahren fehlerhaft und verweist eben auf eine veraltete Straßenverkehrs-Ordnung. Den Antrag hatten wir dann diskutiert. Man hat sich in der Folge entschieden, das Gesetz jetzt doch schneller anzupassen, als es ursprünglich geplant war.
Wir haben dazu trotzdem noch detaillierte Anfragen von Bür gern erhalten. Darin ging es darum, inwieweit dieser dynami sche Verweis zulässig ist und inwieweit auch die kommuna len Landesverbände hätten angehört werden müssen.
Wir haben dazu die fachliche Auskunft des Verkehrsministe riums eingeholt. Ich darf an dieser Stelle auch einmal sagen – das war gestern Nachmittag –: Wir haben noch gestern Nacht die sehr fundierte Antwort des Verkehrsministeriums erhalten. Lieber Herr Hermann, Dank an Ihre Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter, die sehr schnell und sehr fundiert begrün det haben, warum man sich so entschieden hat. Ich denke, wir werden auch in den nächsten Jahren beobachten, ob das so zu trifft, wie es formuliert wurde. Aber von unserer Seite kann ich signalisieren, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gehört: große Einmütigkeit im Verkehrsausschuss. Alle haben zuge stimmt, und alle haben verstanden: Es ist eine redaktionelle Änderung. Herr Dr. Schütte, Herr Hentschel, Sie haben das
wunderbar dargestellt; deswegen muss ich es nicht weiter er klären. Ich bedanke mich für die Zustimmung. Wir machen das jetzt, und dann ist es gut.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2797. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Verkehr, Drucksache 16/3371. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustim men.
Wer Artikel 1 zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist damit ein stimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. – Ge genprobe! – Enthaltungen? – Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke, ich habe das als Zustimmung angenommen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständig keiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.