Entweder verzichtet also ein Großteil der Ärztinnen – aus wel chen Gründen auch immer – darauf, Leitungsverantwortung zu übernehmen, oder aber es wird ihnen strukturell schwer ge macht. Die Gespräche, die ich in den letzten Jahren dazu führ te – auch aufgrund eines Antrags, den ich in der letzten Le gislaturperiode eingebracht habe –, belegen tatsächlich eher Letzteres.
Natürlich sind persönliche Beweggründe zu akzeptieren, ei ne strukturelle Benachteiligung von Frauen im Beruf jedoch nicht. Dazu gibt es auch einen klaren Auftrag unseres Grund gesetzes.
Deshalb bin ich froh, dass die SPD unter der Federführung von Bundesministerin Manuela Schwesig in der letzten Le gislaturperiode des Deutschen Bundestags zwei große, ent scheidende Gesetze – auch gegen schwere Widerstände aus der Union – auf den Weg gebracht hat. Sie sagten „Miniquo te“. Das war leider ein Kompromiss. Wir wollten deutlich mehr; das war mit der Union nicht zu machen.
Das eine ist also das Gesetz für die gleichberechtigte Teilha be von Frauen und Männern an Führungspositionen, mit dem insbesondere die feste Geschlechterquote von mindestens 30 % für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsenno tierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ein geführt wird,
Gleichberechtigung... fällt nicht vom Himmel. Sie ergibt sich nicht einfach so.... Soll sie sich durchsetzen, braucht sie Gesetz und Quote.
Dieses Zitat stammt aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 25. Februar, Autor war Heribert Prantl – einer, der immer ge sagt hat, er sei ein Quotengegner. In dieser Kolumne bringt er ganz klar zum Ausdruck: Ohne Quote und ohne gesetzliche Vorgaben passiert nichts. Recht hat er.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichbe rechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspo sitionen kann man deutlich sehen: Die Quote wirkt. Und sie wirkt nicht nur auf dem Papier, sondern sie wirkt zunehmend auch in den Köpfen.
Was ist mit unserer Landesverwaltung? Auch hier vollzieht sich der Fortschritt nur im Schneckentempo. Aber wir haben in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit den Grünen dieser Schnecke etwas Beine gemacht und haben das Chan cengleichheitsgesetz auf den Weg gebracht.
Ich möchte – wie so oft von diesem Platz aus – auch bei die sem Thema an Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes er innern:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Darauf baut auch das zum Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedete Chancengleichheitsgesetz. Dieses Gesetz war richtig, und wir werden nach wie vor ein prüfendes Auge auf die Umsetzung richten. Wir haben es gehört: Die Zahl der Ab solventinnen, speziell in Kehl, ist sehr hoch.
Wir werden sehen, wie sich dies später dann auf den Leitungs ebenen widerspiegelt. Im kommenden Jahr gibt es dazu eine Evaluation; diese müssen wir uns gemeinsam anschauen und müssen das Gesetz dann vielleicht sogar nachschärfen.
Nun zum letzten Bereich, zur Politik: Zunächst einmal war ten wir immer noch auf die großen gleichstellungspolitischen Vorhaben dieser Landesregierung.
In der letzten Legislaturperiode ging die CDU mit „Frauen im Fokus“ auf die Straße. Dies war eine große Sache. Aber der Erfolg stellte sich offenbar nicht ein; zumindest hört man nichts mehr davon. Das einzige frauenpolitische Thema ist ak tuell die Änderung des Landtagswahlrechts – und hier sind die Koalitionspartner hoffnungslos zerstritten. Der vor Kur zem vorgelegte und auch als solcher bezeichnete Kompro missvorschlag – der gar kein Kompromiss war; denn die CDU hat an diesem Kompromiss ja gar nicht mitgewirkt – wurde gerade juristisch in Stücke gerissen.
Zur Änderung des baden-württembergischen Landtagswahl rechts möchte ich in aller Deutlichkeit sagen: Auch wir, die SPD-Fraktion, wollen den Anteil der Frauen in diesem Parla ment erhöhen.
Dass dies nicht leicht zu erreichen ist, wissen wir selbst. Aber wir sind bereit, in einen konstruktiven Dialog einzutreten.
Ich halte es in einem ersten Schritt für dringend notwendig, dass dieser Wille von allen Fraktionen im Landtag – oder je denfalls von der überwiegenden Zahl der Fraktionen – geteilt wird. Das erfordert insbesondere, dass die CDU-Fraktion ih ren Beschluss zur Ablehnung einer Reform des Landtagswahl rechts zurücknimmt. Heute, einen Tag vor dem Internationa len Frauentag, und im 100. Jahr seit Einführung des allgemei nen Wahlrechts – damals durch die SPD – für Frauen in Deutschland böte sich hierfür eine gute Gelegenheit.
Was wir nicht wollen, ist, auf einen Dialog mit Ihnen so lan ge warten zu müssen, bis sich die Koalitionsfraktionen auf ei nen bilateralen Kompromiss geeinigt haben, der uns dann als nicht mehr veränderbare Grundlage für eine Beratung vorge setzt wird.
In dieser Form wird in deutschen Parlamenten aus gutem Grund nicht über Änderungen im Wahlrecht diskutiert.
Seien wir als Parlament Vorbild und geben heute, einen Tag vor dem historisch wichtigen Tag, ein starkes Zeichen an die Frauen in diesem Land.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Integration von Frauen in Leitungsteams hat positive Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg. Das ist nicht nur an anderer Stelle wis senschaftlich erwiesen, sondern es ist auch eines der Ergeb nisse der Bachelorarbeit meiner Tochter, die sich im letzten Jahr mit den Auswirkungen der Geschlechterrolle bei Füh rungsaufgaben beschäftigt hat.
Ich möchte nun entlang des Debattentitels die Bereiche Ver waltung, Wirtschaft und Politik anreißen, möchte aber auch noch zum Internationalen Frauentag kommen.
2005 hat das Land Baden-Württemberg das Gesetz zur Ver wirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg ver abschiedet. Wir haben hierzu 2013 den letzten Bericht von der Landesregierung bekommen; der nächste müsste 2019 vorge legt werden.
Was waren denn die Ziele dieses Landesgesetzes? Die Ziele waren: die berufliche Förderung von Frauen, eine Verbesse rung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Un terrepräsentanz, der Abbau von Benachteiligungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Dieses Gesetz war gleichzeitig der Startschuss zur Einführung eines gleichstellungsorientierten Personalmanagementsys tems.
Dem Bericht 2013 kann man entnehmen – es lohnt sich, die se 60 Seiten mal detailliert durchzulesen –, dass man bei Wei tem noch nicht am Ziel ist, aber dank dieses Gesetzes schon einiges erreicht wurde – auch weil sich jedes Ministerium, je de Behörde intensiv damit beschäftigt hat.
2013 – letzter Stand – lag der Frauenanteil in der Landesver waltung bei 58,3 % gegenüber 56 % in 2009. Im gehobenen Dienst waren es 63,9 % und im höheren Dienst 48,2 % – je weils auch mit Steigerungen bei den Angestellten. Ich will nicht alle Zahlen vortragen.
Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts zeigen, dass in Baden-Württemberg insgesamt die positive Bilanz einer konsequent betriebenen Gleichstellungspolitik überwiegt. Der Bericht belegt, dass merkliche statistisch nachweis bare Fortschritte zu verzeichnen sind. Dies gilt vor allem im Hinblick auf den kontinuierlich gestiegenen Frauen anteil in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen... Aber auch bei den Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, wie z. B. Teilzeit- oder Telear beit, hat sich einiges getan.
Neben der positiven Entwicklung zeigt der Bericht aber auch die noch bestehenden Defizite auf: Chancengleich heit und Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen sind noch nicht umfassend erreicht.... Auch für Teilzeit beschäftigte sind die Chancen in der Karriereentwicklung weiter zu verbessern.
Abschließend bleibt festzustellen: Es ist zwar viel erreicht worden im Hinblick auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes BadenWürttemberg, doch es bleibt noch Handlungsbedarf.... Auch um ihre Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, muss sich die baden-württembergische Landesverwaltung ak tiv um die gut qualifizierten Frauen bemühen und für sie attraktiv bleiben.
An dieser Stelle darf ich auch den vielen Beauftragten für Chancengleichheit herzlich danken, die sich in den Landes behörden mit viel Engagement für dieses Thema einsetzen und viel dazu beigetragen haben, dass wir in der Landespoli tik und in den Landesbehörden Fortschritte erreicht haben.