Protokoll der Sitzung vom 12.04.2018

Trotzdem sind immer – das ist auch nicht „nice to have“, son dern dazu stehe ich in der Pflicht – die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, sprich Durchgängigkeit der Fließgewässer, Mindestwasser usw.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Dabei gebe ich Ihnen recht: Ich wundere mich manchmal auch über die Haltung einzelner Fischereisachverständiger in man chen Landratsämtern. Das ist der Grund gewesen, warum wir in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben, dass wir uns mit diesem Thema noch einmal auseinandersetzen müs sen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Da bin ich mit Ihnen völlig einig, und ich glaube, das muss man sich auch wirklich noch einmal anschauen. Trotzdem sollte man nicht so tun – ich will Ihnen das nicht unterstellen –, als würde das jetzt zu gravierenden Veränderungen führen.

Seien wir mal ehrlich: Wir werden auf den Wasserrahmen richtlinien-Programmstrecken, also auch Lachsprogrammstre cken usw., nur noch wenige neue Projekte realisieren können. Das heißt, es geht vor allem um die Modernisierung bestehen der Anlagen. Das ist durchaus ein relevantes Thema, weil wir bei etlichen dieser Anlagen 25, 30 % mehr an Leistung her ausholen können, aber die Modernisierung natürlich immer auch einhergehen muss mit der Umsetzung der Anforderun gen aus der Wasserrahmenrichtlinie.

Das war für mich der Punkt, bei dem ich gesagt habe: Das be kommen wir nur dann hin, wenn ich denjenigen, die das ma chen können, zusätzlich zum EEG – da bekommen sie ja nicht sehr viel mehr bei Kleinwasserkraftanlagen – über unser För derprogramm einen finanziellen Anreiz gebe, diese Maßnah

men zu machen. Denn letztendlich muss es, wenn es die Was serkraftwerksbetreiber nicht machen, die Stadt bzw. die Kom mune, die an Gewässern zweiter Ordnung liegt, übernehmen.

(Abg. Raimund Haser CDU: Genau!)

Da ist es mir allemal lieber, wir schlagen zwei Fliegen mit ei ner Klappe, nämlich die Anhebung der Leistung von Wasser kraftanlagen plus die Umsetzung der Anforderungen der Was serrahmenrichtlinie.

Zusammengenommen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir haben schon vieles erreicht. Wir sind auf einem guten Weg. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass wir mehr Zeit brauchen. Das geht nicht nur uns so, sondern das geht auch allen anderen – allen anderen Bundesländern, aber auch allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – so. Es wird nicht bis 2027 reichen, die Wasserrahmenrichtlinie um zusetzen, insbesondere was das Thema Durchgängigkeit be trifft, sondern es werden hier noch etliche Jahre – ich will nicht sagen: mehrere Jahrzehnte – ins Land gehen müssen, wenn wir dieses Thema ernst nehmen.

Ich glaube, das ist ein sehr wichtiges Thema. Ich halte es wirk lich für eine grundlegende Verbesserung, dass wir die euro paweit geltende Wasserrahmenrichtlinie haben, weil sie dazu beiträgt, unsere Fließgewässer wieder in einen guten Zustand zu bringen. Auch was die Strukturen unserer Fließgewässer betrifft, ist das eine grundlegend wichtige Anforderung, die da von Brüssel gekommen ist, die ja auch für alle Mitglieds staaten verbindlich ist.

Schauen Sie sich einmal an, welche Projekte wir hier in Ba den-Württemberg etwa an der Brenz, an der Murg und an der Rems zur Renaturierung der Fließgewässer machen, was auch wiederum dazu führt, dass dort auch neue Naherholungsge biete entstehen – neben dem Effekt, dass die Fließgewässer wieder in einen naturnahen Zustand kommen. Ich glaube, das sind wirklich Gewinnerthemen. Dafür gibt es auch eine brei te Unterstützung in der Öffentlichkeit. Jeder Euro, den wir da hineinstecken, ist gut angelegtes Geld.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/1061. Der Antrag ist ein reiner Be richtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stim men zu. Vielen Dank.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe die Punkte 9 bis 18 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Punkt 9:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Verfassungsgerichtshofs vom 8. Februar 2018, Az.: 1 VB 51/17 – Verfassungsbe schwerde gegen § 36 Absatz 3 des Landesbeamtengesetzes wegen der Nichtberücksichtigung von Gerichtsvollziehern bei der besonderen Altersgrenze – Drucksache 16/3752

Berichterstatter: Abg. Dr. Bernhard Lasotta

Punkt 10:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 19. September 2017 – Bericht der Landesregierung zu ei nem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2011 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Einsatz und Kosten der Hubschrauberstaffel – Drucksachen 16/2748, 16/3694

Berichterstatter: Abg. Andreas Glück

Punkt 11:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Fe bruar 2018 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Denkschrift 2014 des Rech nungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 14: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl – Drucksachen 16/3551, 16/3699

Berichterstatter: Abg. Dr. Albrecht Schütte

Punkt 12:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. Dezember 2017 – Bericht der Landesregierung zu ei nem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Polizei kostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen – Drucksachen 16/3251, 16/3697

Berichterstatter: Abg. Andreas Glück

Punkt 13:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Dezember 2017 – Bericht der Landesregierung zu Be schlüssen des Landtags; hier:

a) Denkschrift 2014 des Rechnungshofs zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Beitrag Nr. 7: Das Informatikzentrum Landes verwaltung Baden-Württemberg

b) Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Beitrag Nr. 11: IT-Neuordnung im Geschäftsbe reich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft

c) Denkschrift 2016 des Rechnungshofs zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Beitrag Nr. 6: Finanzierung von IT-Projekten

Drucksachen 16/3154, 16/3695

Berichterstatter: Abg. Andreas Glück

Punkt 14:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 12. Dezember 2017 – Bericht der Landesregierung zu ei nem Beschluss des Landtags; hier: Landesbeteiligungen an Unternehmen und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremi en – Drucksachen 16/3215, 16/3696

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Punkt 15:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. Dezember 2017 – Bericht der Landesregierung zu ei nem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2016 „Strategische Prü fung Vergabe von Gutachten/Beratungsleistungen“ – Drucksachen 16/3256, 16/3698

Berichterstatter: Abg. Tobias Wald

Punkt 16:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 30. Januar 2018 – Unterrichtung des Landtags in EU-An gelegenheiten; hier: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft – Drucksachen 16/3428, 16/3716

Berichterstatter: Abg. Josef Frey

Punkt 17: